EZT-Online Alternative mit Begründung und Warenbeschreibung
Beschreiben Sie Ihr Produkt in eigenen Worten oder laden Sie Bilder und Rechnungen hoch. Sie erhalten die passende Zolltarifnummer mit fachlicher Begründung, Warenbeschreibung und amtlichen Referenzen.
Aktualisiert am 16. Juli 2026
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Was ist der EZT-Online? Definition und Hintergrund
EZT steht für „Elektronischer Zolltarif“. Der EZT-Online ist die öffentliche Auskunftsanwendung der deutschen Zollverwaltung. Seit dem 1. Januar 1999 ersetzt er den gedruckten Deutschen Gebrauchs-Zolltarif (DGebrZT).
Der EZT-Online ist eine nationale Zusammenstellung verschiedener Rechtsquellen. Seine Grundlage bildet der Gemeinsame Zolltarif der EU. Ergänzt werden die Daten um nationale Vorschriften wie Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer, Verbote und Beschränkungen sowie Genehmigungspflichten.
Der EZT-Online wird von der Generalzolldirektion betrieben und kostenlos im Internet bereitgestellt. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Innerhalb der Zollverwaltung ist das System in das IT-Verfahren ATLAS eingebunden (ATLAS-EZT).
Was enthält der EZT-Online:
- Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU
- TARIC-Daten (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaften)
- Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
- Zollsätze (Drittlandszollsatz, Präferenzzollsätze)
- Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuersätze
- Genehmigungspflichten und Lizenzanforderungen
- Antidumping- und Ausgleichszölle
- Verbote und Beschränkungen (z.B. Dual Use, Waffenrecht)
- ATLAS-Codierungen für elektronische Zollanmeldungen
- Ausfuhrerstattungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage: Der EZT basiert auf der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Die jährliche Aktualisierung erfolgt per Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission.

Aufbau des EZT-Online: Einfuhr und Ausfuhr
Der EZT-Online gliedert sich in zwei Hauptbereiche: den Einfuhrbereich mit 11-stelligen Codenummern und den Ausfuhrbereich mit 8-stelligen Warennummern der Kombinierten Nomenklatur.
Bereich Einfuhr
- Waren werden bis zur 11-stelligen Codenummer eingereiht
- Anzeige von Drittlandszollsätzen, Präferenzzollsätzen, Antidumping-Zöllen
- Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer
- Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr
- Erforderliche Unterlagen und Genehmigungen
Bereich Ausfuhr
- Waren werden bis zur 8-stelligen Warennummer der Kombinierten Nomenklatur eingereiht
- Anzeige von Ausfuhrgenehmigungspflichten
- Dual-Use-Güter und Exportkontrolle
- Sanktionsregelungen nach Bestimmungsland
- Ausfuhrerstattungsmaßnahmen
| Merkmal | EZT-Online Einfuhr | EZT-Online Ausfuhr |
|---|---|---|
| Codenummer | 11-stellig | 8-stellig (+ AE-Code) |
| Zollsätze | Drittlandszoll, Präferenzzoll, Antidumping | Nicht relevant |
| Steuern | EUSt, Verbrauchsteuer | Nicht relevant |
| Genehmigungen | Einfuhrgenehmigungen, Lizenzen | Ausfuhrgenehmigungen, Dual Use |
| Maßnahmen | Verbote, Beschränkungen, Kontingente | Exportkontrolle, Sanktionen |
| Herkunftsland | Angabe erforderlich | Bestimmungsland erforderlich |
Navigation im EZT-Online:
Der Nutzer kann auf zwei Wegen zur richtigen Warennummer gelangen:
- Baumnavigation: Über die Schaltfläche „+“ Schritt für Schritt durch die Hierarchie der Nomenklatur navigieren (Abschnitt, Kapitel, Position, Unterposition)
- Stichwortsuche: Suchbegriff eingeben und Treffer aus dem Stichwörtverzeichnis erhalten (zeigt vierstellige Positionen oder sechs- bis achtstellige Unterpositionen)
Nach Auswahl einer Warennummer und Angabe des Herkunfts-/Bestimmungslandes zeigt der Maßnahmenteil alle relevanten Zollsätze, Genehmigungspflichten und Hinweise in tabellarischer Form.
Zolltarifnummer.com vs. EZT-Online: Funktionen im Vergleich
Der EZT-Online ist das offizielle System des deutschen Zolls. Die Zolltarifnummer Software von Zolltarifnummer.com nutzt denselben amtlichen Zolltarif als Datengrundlage, führt aber von der Produktbeschreibung direkt zu einer begründeten Einreihung. Der EZT-Online bleibt die offizielle Referenz für den vollständigen Maßnahmenteil. Zolltarifnummer.com ergänzt ihn dort, wo Warenbeschreibung, Begründung und vZTA-Referenzen für die konkrete Ware benötigt werden.
| Kriterium | EZT-Online | |
|---|---|---|
| Freitextsuche mit Produktverständnis | Produkt in eigenen Worten beschreiben | Nur Stichwortverzeichnis + Baumnavigation |
| Multimediale Eingabe | Text, Bilder, Rechnungen, Datenblätter, URLs | Nur Text |
| Ergebnis | HS-, KN-, TARIC-Code + Warentarifnummer in einem Schritt | Schrittweise Navigation bis zur Codenummer |
| Begründung der Einreihung | Nachvollziehbar nach AV 1–6 | Keine Begründung |
| Zollsätze & Maßnahmen | Relevante Zollsätze pro Land | Vollständige Maßnahmenübersicht mit allen Rechtsvorschriften |
| vZTA-Abgleich | Automatischer Abgleich mit EBTI-Datenbank | Kein Zugang; EBTI ist ein separates EU-System |
| Erläuterungen zur KN | Bei der Einreihung berücksichtigt | Volltext abrufbar |
| Für Einsteiger geeignet | Keine Vorkenntnisse nötig | Nomenklatur-Kenntnisse empfohlen |
| Ergebnisse speichern | Im Portal gespeichert und jederzeit abrufbar | Nicht möglich |
| Ergebnisse teilen | Per Link teilbar | Nicht möglich |
| PDF-Export | Klassifizierung als PDF exportieren | Nur Druckfunktion des Browsers |
| Teammitglieder einladen | Team-Verwaltung im Portal | Nicht möglich |
| Schnittstelle (API) | Zugang auf Anfrage, Anbindung durch Ihre IT | Keine Schnittstelle für Einreihungen |
| Historische Tarif-Stände | Nein | Ja – historische Stände abrufbar |
| Kosten | 3 Suchen kostenlos, danach Pakete ab 50 Suchen – Einmalkauf ohne Abo | Komplett kostenlos |
Welches Werkzeug passt zu Ihrem Ablauf?
Zolltarifnummer.com
Für Hersteller und Händler, bei denen Zoll eine Aufgabe neben Einkauf, Logistik oder Vertrieb ist
- Produkt beschreiben statt Fachbegriffe suchen – mit Rückfrage, wenn ein Merkmal fehlt
- Bilder, Rechnungen oder Datenblätter hochladen statt Fachbegriffe suchen
- Begründung der Einreihung nach AV 1–6 erhalten
- Vergleichsfälle aus der EBTI-Datenbank im Ergebnis
- Ergebnisse als PDF exportieren und mit Kollegen teilen
- Teammitglieder einladen und gemeinsam arbeiten
- Zugang zur Schnittstelle auf Anfrage
EZT-Online
Für tiefgehende Recherche und offizielle Referenzdaten
- Vollständigen Maßnahmenteil mit allen Rechtsvorschriften einsehen
- Historische Tarifstände nachschlagen (z.B. für rückwirkende Prüfungen)
- Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur im Original lesen
- Verbrauchsteuersätze für spezifische Waren ermitteln
- Offiziellen Referenz-Datenstand nach einer Einreihung prüfen
EZT-Online: Anleitung in 3 Schritten
Bereich wählen (Einfuhr oder Ausfuhr)
Öffnen Sie auskunft.ezt-online.de und wählen Sie den Bereich Einfuhr oder Ausfuhr. Der Einfuhrbereich zeigt 11-stellige Codenummern mit Zollsätzen und Steuern. Der Ausfuhrbereich zeigt 8-stellige Warennummern mit Ausfuhrmaßnahmen.Warennummer finden (Baum oder Stichwort)
Navigieren Sie über die Baumstruktur (Abschnitt, Kapitel, Position, Unterposition) oder nutzen Sie die Stichwortsuche. Geben Sie allgemeine Oberbegriffe ein, z.B. „Schrauben" statt „Sechskantschrauben aus nichtrostendem Stahl". Die Stichwortsuche zeigt Treffer mit den zugehörigen Tarifpositionen.Maßnahmen prüfen
Nach Auswahl der Warennummer und Angabe des Herkunfts- oder Bestimmungslandes zeigt der Maßnahmenteil alle relevanten Regelungen: Zollsätze, Präferenzen, Genehmigungspflichten, erforderliche Unterlagen und ATLAS-Codierungen. Prüfen Sie jeden Eintrag sorgfältig – besonders bei sensiblen Warengruppen (Dual Use, Sanktionen, Lebensmittel).


5 Grenzen des EZT-Online, die Sie kennen sollten
1. Keine Suche mit Alltagsbegriffen
Der EZT-Online versteht keine Alltagsbegriffe. Wer „Ladekabel für iPhone" eingibt, findet nichts. Die korrekte Suche erfordert Begriffe aus der Nomenklatur wie „elektrische Leitungen" oder „Steckverbinder". Für Nutzer ohne Nomenklatur-Erfahrung ist das eine hohe Hürde.
2. Keine Begründung der Einreihung
Der EZT-Online zeigt die Nomenklatur-Struktur und Erläuterungen. Aber er sagt nicht, warum ein bestimmtes Produkt in eine bestimmte Position gehört. Die Einreihungsentscheidung liegt vollständig beim Nutzer. Das erfordert Kenntnis der Allgemeinen Vorschriften (AV 1-6) und der Anmerkungen.
3. Nur Textsuche möglich
Produktfotos, Rechnungen oder technische Datenblätter können nicht als Eingabe verwendet werden. Wer eine Ware vor sich hat, muss sie erst korrekt in Fachbegriffe übersetzen.
4. Setzt Tarifkenntnisse voraus
Um den EZT-Online effektiv einzusetzen, brauchen Sie tiefes Verständnis des Zolltarifs: Allgemeine Vorschriften, Anmerkungen zu Abschnitten und Kapiteln, Nomenklatur-Fachbegriffe. Ohne dieses Vorwissen führt die Recherche oft zu falschen Ergebnissen oder endet ergebnislos.
5. Nicht rechtsverbindlich
Die Angaben im EZT-Online sind unverbindlich. Nur eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) hat Rechtskraft. Der EZT-Online selbst weist auf seiner Startseite darauf hin.
EZT-Online für die Ausfuhr: Warennummer und Exportkontrolle
Bei der Ausfuhr aus der EU reicht die 8-stellige Warennummer der Kombinierten Nomenklatur (KN). Der EZT-Online zeigt im Ausfuhrbereich die relevanten Maßnahmen nach Bestimmungsland:
- Ausfuhrgenehmigungspflichten
- Dual-Use-Kontrollen gemäß Verordnung (EU) 2021/821
- Sanktionsregelungen (z.B. Russland-Embargo, Iran-Sanktionen)
- Ausfuhrerstattungsmaßnahmen
- Erforderliche Unterlagen und ATLAS-Codierungen für die Ausfuhranmeldung
Für die Ausfuhr ist der EZT-Online besonders wertvoll, weil er die nationalen deutschen Ausfuhrvorschriften integriert. Die TARIC-Datenbank der EU zeigt dagegen primär die EU-weiten Maßnahmen.
Praxistipp:
Geben Sie im EZT-Online Ausfuhr die 8-stellige Warennummer und das Bestimmungsland ein. Prüfen Sie in der Ergebnisliste besonders die Spalten „Maßnahmenart“ und „Bedingungen“. Achten Sie auf Genehmigungscodes (z.B. Y901 für Dual-Use-Erklärungen).
Hinweis: Der EZT-Online im Ausfuhrbereich erfordert fundierte Kenntnisse der Exportkontrolle. Konsultieren Sie im Zweifelsfall das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder das zuständige Hauptzollamt.
Wie EZT, TARIC und HS-Code zusammenhängen
Drei Systeme, eine Basis: Der HS-Code legt die ersten sechs Stellen weltweit fest, die EU ergänzt sie zur Kombinierten Nomenklatur und zum TARIC-Code, Deutschland zur 11-stelligen Codenummer im EZT. Welche Länge Sie angeben, hängt vom Verfahren ab: 8 Stellen für Ausfuhr und Intrastat, 11 Stellen für die Einfuhr.

HS-Code (6 Stellen)
Das Harmonisierte System der Weltzollorganisation (WZO). Weltweit einheitlich, von über 200 Ländern anerkannt. Bildet die Grundlage aller nationalen Zolltarifsysteme.
TARIC (10 Stellen)
Der Integrierte Tarif der Europäischen Gemeinschaften. Die EU erweitert den HS-Code um die Kombinierte Nomenklatur (Stellen 7-8) und TARIC-Codes (Stellen 9-10). Enthält EU-weite Maßnahmen wie Antidumping-Zölle, Kontingente und Präferenzen.
EZT (11 Stellen)
Der Elektronische Zolltarif Deutschlands. Erweitert den TARIC um eine 11. Stelle für nationale Daten (Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer, nationale Verbote und Beschränkungen, statistische Meldungen).
Beispiel: Schuh-Spikes / Steigeisen für Eis und Schnee
So baut sich die Codenummer hierarchisch auf – vom Abschnitt bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKautschuk und Waren daraus40
- PositionAndere Waren aus Weichkautschuk4016
- Unterpositionandere401691
- Unterpositionandere401699
- Kombinierte Nomenklaturandere40169991
- Kombinierte NomenklaturGummi-Metall-Teile40169991
- Zolltarifnummerandere40169991900
Alle drei Systeme sind hierarchisch aufeinander aufgebaut. Der EZT-Online enthält sowohl die TARIC-Daten als auch die nationalen Erweiterungen. Er ist damit das umfassendste System für Deutschland.
Wer in andere EU-Länder importiert, nutzt stattdessen den TARIC direkt (über die TARIC-Konsultation der EU-Kommission). Wer international handelt, braucht den 6-stelligen HS-Code als gemeinsame Basis.
7 häufige Fehler bei der Nutzung des EZT-Online
- 1
Alltagsbegriffe in der Stichwortsuche
„Handyhülle" liefert keine Treffer. Besser: „Schutzhüllen" oder „Etuis". Die Stichwortsuche des EZT arbeitet mit der Fachterminologie der Nomenklatur.
- 2
Falschen Bereich gewählt
Einfuhr und Ausfuhr zeigen unterschiedliche Daten. Wer im Ausfuhrbereich sucht, sieht keine Zollsätze. Wer im Einfuhrbereich sucht, sieht keine Ausfuhrgenehmigungspflichten.
- 3
Kein Herkunftsland angegeben
Ohne Länderangabe zeigt der Maßnahmenteil nur allgemeine Daten. Zollsätze und Präferenzen sind aber länderspezifisch. Geben Sie immer das konkrete Herkunfts- oder Bestimmungsland an.
- 4
Die erstbeste Nummer nehmen
Der Zolltarif hat über 15.000 Unterpositionen. Wer die erstbeste Nummer nimmt, die ungefähr passt, riskiert falsche Zollsätze, Nachzahlungen und Bußgelder. Die korrekte Einreihung erfordert die exakte Unterposition – nicht eine, die ähnlich klingt.
- 5
Den Aufbau des Zolltarifs nicht verstehen
Der Zolltarif ist kein Produktkatalog, sondern ein hierarchisches Rechtssystem mit eigener Logik. Wer Abschnitte, Kapitel, Positionen und Unterpositionen nicht unterscheiden kann, verirrt sich sofort. Ohne Grundwissen über die Struktur ist eine korrekte Einreihung Zufall.
- 6
Nur die Position prüfen, nicht die Unterposition
Eine vierstellige Position enthält oft Dutzende Unterpositionen mit völlig unterschiedlichen Zollsätzen. Wer bei Position 8471 (Computer) aufhört statt bis zur 11-stelligen Codenummer zu navigieren, hat keine gültige Warennummer für die Zollanmeldung.
- 7
Anmerkungen und Erläuterungen ignorieren
Jeder Abschnitt und jedes Kapitel hat rechtlich bindende Anmerkungen, die festlegen, was dazugehört und was nicht. Wer diese nicht liest, reiht häufig falsch ein. Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur sind Pflichtlektüre – nicht optional.
Weiterführende Tools
Neben dem EZT-Online stehen Ihnen weitere Tools für Compliance und Zollabwicklung zur Verfügung:
Zollrechner
Zollgebühren, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten berechnen
Dual-Use-Prüfung
Prüfen Sie, ob Ihre Ware der Exportkontrolle unterliegt
Sanktionslistenprüfung
Geschäftspartner gegen EU-, UN-, US-, UK- und Schweizer Listen prüfen
EORI-Nummer prüfen
EORI-Nummern gegen die offizielle EU-Datenbank verifizieren
vZTA-Abfrage
Verbindliche Zolltarifauskünfte der EU durchsuchen
Was der EZT-Online nicht mitliefert
Der EZT-Online zeigt Ihnen den Baum und die Maßnahmen. Er zeigt nicht, welche Anmerkung Ihre Ware aus einem Kapitel ausschließt, welche Einreihungsverordnung eine vergleichbare Ware bereits festlegt und welches Urteil den Positionswortlaut auslegt. Diese vier Schritte laufen bei jeder Suche mit – und die Fundstellen landen im Nachweis.

- Schritt 01
Anmerkungen prüfen
Anmerkungen zu Abschnitt und Kapitel
Die gesetzlichen Anmerkungen der Kombinierten Nomenklatur entscheiden mit: Sie weisen eine Ware einem Kapitel zu oder schließen sie daraus aus. Wir schlagen die einschlägigen Anmerkungen im Wortlaut nach und zitieren sie mit Fundstelle in der Begründung – etwa Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI, wenn es um Teile von Maschinen geht.
- Schritt 02
Verordnungen prüfen
Einreihungsverordnungen der EU
Hat die EU-Kommission eine vergleichbare Ware bereits per Durchführungsverordnung eingereiht, ist diese Einreihung bindend. Wir gleichen Ihre Ware gegen die veröffentlichten Einreihungsverordnungen ab – mit sachlichem und zeitlichem Anwendungsbereich und mit Link ins EU-Amtsblatt.
- Schritt 03
Rechtsprechung prüfen
Urteile des Europäischen Gerichtshofs
Der EuGH legt Positionswortlaute verbindlich aus. Wir prüfen, ob ein Rechtssatz auf die entscheidenden Merkmale Ihrer Ware passt, und übernehmen ihn nur dann – mit Aktenzeichen und Fundstelle statt aus dem Gedächtnis.
- Schritt 04
Erläuterungen und weitere Quellen prüfen
KN-Erläuterungen, Stellungnahmen des Ausschusses
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur und Stellungnahmen des Zollkodex-Ausschusses sind Auslegungshilfen. Sie stützen die Abgrenzung dort, wo der Positionswortlaut allein sie nicht trägt – und sie stehen im Nachweis als das, was sie sind: Auslegung, nicht Gesetz.
- Schritt 05
Stoffe prüfen
ECICS – Zollinventar chemischer Erzeugnisse
Steht eine CAS- oder CUS-Nummer in Ihren Daten, oder nennen Sie einen Stoffnamen, gleichen wir sie gegen das europäische Zollinventar chemischer Erzeugnisse ab. Reinstoff, Lösung, Zubereitung und Aufmachung bleiben dabei getrennt beurteilt: dieselbe CAS-Nummer bedeutet nicht dieselbe Einreihung.
Der EZT bleibt die amtliche Quelle für Maßnahmen, Zollsätze und den gültigen Tarifbaum. Was hier hinzukommt, ist die Frage, die der EZT nicht stellt: Was wurde zu einer vergleichbaren Ware bereits entschieden?
Viele Produkte, ein Ablauf: von der Handelsrechnung bis zum Export
Neue Lieferung, neue Produktlinie, Zollprüfung: Der Bedarf kommt in Wellen. Die Sammelsuche verarbeitet ganze Listen, der Produktstamm hält Artikelnummern und Zolltarifnummern zusammen, und Exporte liefern die Daten so, wie Zollakte, ERP und Kollegen sie brauchen.
Sammelsuche und Import
Mehrere Produkte in einem Auftrag, eingetippt oder aus Rechnung, Excel und CSV importiert. Jede Position erhält eine eigene Einreihung mit Begründung; der Auftrag trägt Ihre Referenz.
Sammelsuche ansehenProduktstamm und Artikelnummer
Produkte anlegen oder per CSV übernehmen und die Suche direkt aus dem Stamm starten. Ihre Artikelnummer steht am Ergebnis, im PDF-Bericht und im Export.
Produktstamm ansehenSuchverlauf, Export und PDF
Alle Suchen in einer Übersicht mit Filtern und Ordnern. Spalten festlegen, als Excel oder CSV exportieren, PDF-Berichte für Zollakte und Freigabe.
Nachweis und Export ansehen
Häufig gestellte Fragen zum EZT-Online
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Elektronischen Zolltarif