Anhang I der EU-Verordnung
Er enthält die gemeinsame Liste der Güter, für deren Ausfuhr aus dem Unionsgebiet grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich ist.
Beschreiben Sie Ihr Produkt oder laden Sie ein Datenblatt hoch. Der Dual-Use-Check vergleicht technische Merkmale mit den EU- und deutschen Güterlisten. Sie erhalten mögliche Listenpositionen, eine nachvollziehbare Begründung und offene Prüffragen im PDF-Bericht.
Geprüft werden Anhang I und IV der EU-Dual-Use-VO sowie die Ausfuhrliste Teil I, Abschnitt A und B. Fehlende Angaben erfragen wir gezielt. 3 Prüfungen kostenlos.
Nummer unbekannt? Zolltarifnummer finden →
Das schematische Beispiel zeigt eine offene technische Frage mit fiktiven Daten. Es ist keine Einstufung eines realen Kameramodells.
Prüfgegenstand · Beispielmodell TH-640
Technische Angaben fehlen
Eine Erfassung oder ein Ausschluss lässt sich aus diesen Angaben noch nicht begründen.
Offene Daten werden sichtbar gemacht und mit einer konkreten nächsten Frage verbunden.
Musterbericht vollständig ansehenMögliche Listenposition | Der Check nennt passende Positionen aus Anhang I, Anhang IV und der deutschen Ausfuhrliste (Abschnitt A und B) bis zur Unterposition, samt geprüften Anmerkungen und Ausnahmen, ohne eine Trefferanzeige als endgültige Einordnung auszugeben. |
|---|---|
Technische Prüfkriterien | Schwellenwerte, Funktionen und Leistungsmerkmale werden den Produktangaben gegenübergestellt. |
Eindeutiger Produktbezug | Produktname und belegte Artikelnummern stehen in der Übersicht und im PDF. Ersatzteilnummern bleiben dem jeweiligen Bauteil zugeordnet. |
Begründung und Quellen | Das Ergebnis zeigt, welche Angaben für oder gegen eine Erfassung sprechen und protokolliert die Prüfgrundlage: jede Kontrollliste mit Fassung und Stand. |
PDF-Prüfbericht | Eingaben, mögliche Listennummern, offene Fragen und Handlungsempfehlungen lassen sich gemeinsam dokumentieren. |
Nennen Sie Funktion, Leistungsdaten, Genauigkeit, Materialien, Software und Verwendungszweck. Datenblätter und Produktbilder können gemeinsam hochgeladen werden. Die Zolltarifnummer ist optional.
Der Check vergleicht die Angaben mit Anhang I (Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2003) und Anhang IV der EU-Dual-Use-VO, der deutschen Ausfuhrliste (Teil I Abschnitt A und B) und möglichen Zuordnungen im BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis.
Sie erhalten mögliche Listenpositionen, Begründung, offene technische Fragen sowie Hinweise für BAFA-Auskunft, Genehmigung oder weitere Prüfung.
Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologien, die zivil genutzt werden können, aber zugleich für militärische Zwecke oder die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen geeignet sein können.
Ob ein Gut erfasst ist, richtet sich nicht nach seiner üblichen Nutzung oder dem Kundennamen. Entscheidend sind der Wortlaut der Kontrollposition, technische Parameter sowie die zugehörigen Definitionen und Anmerkungen.
Neben physischen Produkten können Quellcode, Konstruktionsunterlagen, Fertigungswissen und technische Unterstützung kontrolliert sein. Die Exportkontrolle umfasst außerdem bestimmte Vermittlungs-, Durchfuhr- und Verbringungsvorgänge.
Er enthält die gemeinsame Liste der Güter, für deren Ausfuhr aus dem Unionsgebiet grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich ist.
Teil I Abschnitt A erfasst Waffen, Munition und Rüstungsmaterial, Abschnitt B ergänzt die EU-Liste um national erfasste Dual-Use-Güter. Deutsche Ausführer müssen deshalb beide Abschnitte und die EU-Liste prüfen. Der Check gleicht alle drei ab.
Das BAFA ordnet Warennummern möglichen Güterlistenpositionen zu. Die Datei ist ein Hilfsmittel und kann die technische Prüfung nicht ersetzen.
| Kategorie | Bezeichnung | Beispiele |
|---|---|---|
| 0 | Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung | Reaktoren, Zentrifugen, nukleare Werkstoffe |
| 1 | Besondere Werkstoffe und zugehörige Ausrüstung | Verbundwerkstoffe, Chemikalien, biologische Agenzien |
| 2 | Werkstoffbearbeitung | Präzisionsmaschinen, Messgeräte, Roboter |
| 3 | Allgemeine Elektronik | Integrierte Schaltungen, Frequenzumrichter, Hochfrequenztechnik |
| 4 | Rechner | Bestimmte Hochleistungs- und Spezialrechner |
| 5 | Telekommunikation und Informationssicherheit | Telekommunikation, Kryptografie, Netzwerktechnik |
| 6 | Sensoren und Laser | Kameras, Optik, Radar, Akustik und Laser |
| 7 | Luftfahrtelektronik und Navigation | Trägheitsnavigation, Kreisel, Flugsteuerung |
| 8 | Meeres- und Schiffstechnik | Unterwasserfahrzeuge, Sonar und Meerestechnik |
| 9 | Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe | Triebwerke, Raumfahrzeuge, UAV-Technik |
Beispiel 2B001: „2“ steht für Werkstoffbearbeitung, „B“ für Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen. Erst der vollständige Positionstext entscheidet, welche Werkzeugmaschinen erfasst sind.

Für die Exportkontrolle sind unter anderem Maschinenart, Achsen, Verfahrwege und die nach der Güterliste bestimmte Genauigkeit entscheidend.
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Detektortyp, Spektralbereich, Bildrate, Kühlung und Ausführung können bestimmen, ob eine Kamera erfasst oder freigestellt ist.
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Ausgangsfrequenz, Phasen, Leistung und Frequenzregelung sind Beispiele für Merkmale, die gegen den Wortlaut einer Kontrollposition geprüft werden müssen.
Technische Prüfkriterien ansehen| Kriterium | Zolltarifnummer | Dual-Use-Listennummer |
|---|---|---|
| Zweck | Zoll, Maßnahmen und Statistik | Exportkontrolle anhand technischer Merkmale |
| Aufbau | HS, KN, TARIC und nationale Unterteilungen | Kategorie, Gattung und laufende Kontrollnummer |
| Entscheidend | Warenart, Material, Funktion und Beschaffenheit | Technische Definitionen, Schwellenwerte und Anmerkungen |
| Verbindung | Das BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis zeigt mögliche Beziehungen, ist aber nicht rechtsverbindlich. | |
Falls der Code noch fehlt, können Sie zuerst die Zolltarifnummer finden. Übernehmen Sie eine automatische Zuordnung zur Güterliste anschließend nie ungeprüft.
Erfasst Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung oder Teil I Abschnitt B der deutschen Ausfuhrliste das konkrete Gut?
Gibt es ein Waffenembargo, länderbezogene Beschränkungen oder sanktionierte Empfänger und Organisationen?
Wer nutzt das Gut tatsächlich und wofür? Auffällige Umleitungen, technische Unplausibilitäten oder militärische Bezüge müssen geklärt werden.
Ist eine Einzelgenehmigung, Allgemeine Genehmigung oder BAFA-Auskunft einschlägig, und ist die Entscheidung intern nachvollziehbar dokumentiert?
Nicht gelistete Güter können bei bestimmten Verwendungen im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder einer militärischen Endverwendung in einem Waffenembargoland genehmigungspflichtig werden. Eine Unterrichtung durch das BAFA oder eigene Kenntnis löst konkrete Pflichten aus.
Für nicht gelistete Güter für digitale Überwachung gelten eigene Regeln, wenn sie im Zusammenhang mit interner Repression oder schweren Menschenrechtsverletzungen verwendet werden sollen oder verwendet werden können.
Hilft bei der Frage, ob ein konkretes Gut von Anhang I oder der deutschen Ausfuhrliste erfasst wird. Sie ersetzt keine Endverwendungsprüfung und keine Ausfuhrgenehmigung.
Je nach Gut, Land und Sachverhalt kommen Einzelgenehmigungen oder Allgemeine Genehmigungen in Betracht. Voraussetzungen und Meldepflichten müssen vollständig eingehalten werden.
Der Ausführer bleibt für die richtige Einordnung, Empfänger- und Endverwendungsprüfung sowie die rechtzeitige Antragstellung verantwortlich.
Verstöße können je nach Tatbestand Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 17 bis 19 AWG sein. Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Vorgang, Verschulden und den einschlägigen Vorschriften ab.
Redaktion: Tom Bössow · Inhalt aktualisiert am . Der Quellenstand der einzelnen Dokumente wird davon getrennt geführt.
Die Güterliste arbeitet mit technischen Definitionen und Schwellenwerten. Ein passender Begriff allein beweist weder Erfassung noch Freistellung.
Eine Warennummer kann erfasste und nicht erfasste Varianten enthalten. Das Umschlüsselungsverzeichnis ist ein Hinweis, keine abschließende Entscheidung.
Land, Empfänger und Endverwendung können auch bei nicht gelisteten Gütern Genehmigungs- oder Meldepflichten auslösen.
Der Dual-Use-Check ist eine dokumentierte Vorprüfung. Eine verbindliche behördliche Entscheidung oder eine erforderliche Genehmigung kann nur das BAFA erteilen.
Die zolltarifliche Einreihung als Ausgangspunkt der Exportkontrollprüfung ermitteln
Einreihung systematisch begründen und für Folgeprüfungen dokumentieren
Geschäftspartner gegen EU-, UN-, US-, UK- und Schweizer Listen prüfen
CO₂-Grenzausgleich für bestimmte Importwaren prüfen
Den internationalen sechsstelligen HS-Code mit Begründung ermitteln
Antworten zu Güterliste, Zolltarifnummer, Catch-All, BAFA und Genehmigungen