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Dual-Use-Prüfung mit KI

Prüfen Sie in unter 60 Sekunden, ob Ihr Produkt unter die EU-Exportkontrolle fällt. Unser KI-Tool gleicht Ihre Produktdaten automatisch mit der EU-Güterliste (Anhang I), der deutschen Ausfuhrliste und dem BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis ab.
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Prüfung gegen EU-Güterliste (Anhang I) und deutsche Ausfuhrliste
Risikobewertung mit konkreten Listenpositionen
Handlungsempfehlungen und PDF-Prüfbericht
Catch-All-Klausel und Embargo-Hinweise
3 Prüfungen kostenlos
EU-Dual-Use-VO 2021/821
Deutsche Ausfuhrliste (AWV Anlage AL)
BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis
PDF-Prüfbericht
So funktioniert die Dual-Use-Prüfung

Dual-Use-Prüfung in 3 Schritten

Unser KI-gestütztes Tool prüft Ihr Produkt automatisch gegen die EU-Dual-Use-Verordnung, die deutsche Ausfuhrliste und das BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis.

Produkt beschreiben

Geben Sie den Produktnamen, eine Beschreibung mit technischen Spezifikationen und das Bestimmungsland ein. Optional: Ihre Zolltarifnummer. Je detaillierter die Angaben, desto präziser die Prüfung.

KI prüft gegen Kontrolllisten

Unsere KI gleicht die technischen Merkmale Ihres Produkts mit dem Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821, der deutschen Ausfuhrliste (AWV Anlage AL) und dem BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis ab.

Prüfbericht erhalten

Sie erhalten eine Risikobewertung (grün/gelb/rot), relevante Listenpositionen mit Übereinstimmungsgrad, eine Begründung der Einordnung und konkrete Handlungsempfehlungen. Den Bericht können Sie als PDF herunterladen.

Dual-Use-Güter einfach erklärt

Was sind Dual-Use-Güter?

Dual-Use-Güter (auch: Güter mit doppeltem Verwendungszweck) sind Produkte, Software und Technologien, die für zivile Zwecke entwickelt wurden, aber auch für militärische oder sicherheitsrelevante Anwendungen genutzt werden können. Ein Frequenzumrichter steuert in einer Fabrik Motoren – in einer Urananreicherungsanlage treibt er Zentrifugen an. Eine Thermalkamera dient zur Gebäudeinspektion – oder zur militärischen Aufklärung.

Die Exportkontrolle soll verhindern, dass solche Güter in Länder oder an Empfänger gelangen, die sie für Massenvernichtungswaffen, deren Trägersysteme oder konventionelle Rüstung einsetzen.

Der Begriff „Dual Use“ stammt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich „doppelte Verwendung“ oder „Doppelverwendungsfähigkeit“. Im deutschen Recht ist er in der EU-Verordnung (EU) 2021/821 und im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) verankert.

Die EU-Güterliste unterscheidet drei zentrale Begriffe, die für die Exportkontrolle entscheidend sind:

  • „Entwicklung"

    Alle Stufen vor der Serienfertigung, z.B. Konstruktion, Forschung, Analyse, Zusammenbau und Test von Prototypen, Konfigurationsplanung.

  • „Herstellung"

    Alle Fabrikationsstufen, z.B. Fertigungsvorbereitung, Fertigung, Integration, Zusammenbau, Kontrolle, Prüfung, Qualitätssicherung.

  • „Verwendung"

    Betrieb, Aufbau (einschließlich Vor-Ort-Aufbau), Wartung, Reparatur, Überholung, Wiederaufarbeitung.

Kontrolliert wird nicht nur die Ausfuhr physischer Güter: Auch „Technologie“ – also spezifisches technisches Wissen für Entwicklung, Herstellung oder Verwendung eines Produkts – unterliegt der Exportkontrolle. Das betrifft technische Unterlagen (Pläne, Formeln, Konstruktionsspezifikationen) ebenso wie technische Unterstützung (Schulungen, Beratung, Unterweisung). Sogar mündlich weitergegebenes Wissen kann genehmigungspflichtig sein.

Pflicht zur Eigenprüfung

Jeder Exporteur in der EU ist verpflichtet, vor einer Ausfuhr selbst zu prüfen, ob seine Güter unter die Exportkontrolle fallen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Verantwortung liegt beim Ausführer, nicht beim Spediteur oder Zoll. Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 500.000 EUR oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden (§ 18 AWG).

Die EU-Dual-Use-Verordnung im Überblick

EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821: Was Exporteure wissen müssen

Die Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern in der EU. Sie löste die ältere Verordnung (EG) Nr. 428/2009 ab und brachte wesentliche Änderungen.

Die Güterliste in Anhang I setzt die international vereinbarten Kontrollen um, die in fünf internationalen Kontrollregimen festgelegt werden:

Was die Verordnung regelt

  • Genehmigungspflichten für den Export von Gütern aus Anhang I (aktuell 469 Seiten Güterliste mit 10 Kategorien)
  • Catch-All-Klausel (Art. 4): Auch nicht gelistete Güter können genehmigungspflichtig sein, wenn der Exporteur weiß oder vermutet, dass sie für Massenvernichtungswaffen verwendet werden
  • Kontrolle von Überwachungstechnologie (Cyber-Surveillance) – neu seit 2021
  • Transparenzpflichten und Meldepflichten
  • Allgemeine Genehmigungen der EU (EU General Export Authorisations)
  • Technologietransfer: Auch mündliche Weitergabe von Wissen kann genehmigungspflichtig sein (Allgemeine Technologie-Anmerkung, ATA)
  • Software-Kontrolle: Frei erhältliche Software im Einzelhandel ist unter bestimmten Bedingungen freigestellt (Allgemeine Software-Anmerkung, ASA)

Die zuständige Genehmigungsbehörde in Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Jährliche Aktualisierung

Der Anhang I der Dual-Use-Verordnung wird jährlich aktualisiert – zuletzt durch eine Delegierte Verordnung der Kommission zur Änderung der VO (EU) 2021/821. Die letzte Änderung umfasste neue Positionen unter anderem für Quantencomputer, kryogene Kühlsysteme, Post-Quanten-Kryptografie-Algorithmen und Rasterelektronenmikroskope. Exporteure müssen diese Änderungen im Blick behalten.

Allgemeine Technologie-Anmerkung (ATA)

Für die Kategorien 1 bis 9 gilt: „Technologie“, die für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ erfasster Güter „unverzichtbar“ ist, bleibt auch dann erfasst, wenn sie für nicht erfasste Güter einsetzbar ist. Freigestellt ist nur Technologie, die „allgemein zugänglich“ ist oder „wissenschaftliche Grundlagenforschung“ darstellt. Diese Regelung wird in der Praxis oft übersehen – sie betrifft zum Beispiel Konstruktionspläne, Fertigungsanweisungen und Schulungsmaterialien.

Aufbau der Güterliste verstehen

Anhang I: Die 10 Kategorien der Dual-Use-Güterliste

Die Güterliste in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 gliedert Dual-Use-Güter in 10 Kategorien (0 bis 9). Jede Kategorie ist in fünf Unterkategorien (Gattungen) aufgeteilt:

  • A

    Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

  • B

    Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen

  • C

    Werkstoffe und Materialien

  • D

    Datenverarbeitungsprogramme (Software)

  • E

    Technologie

Die Kontrolle erfasst sowohl neue als auch gebrauchte Güter (Allgemeine Anmerkung 3 des Anhangs I). Auch Komponenten eines nicht erfassten Gutes können kontrollpflichtig sein, wenn sie ein Hauptelement darstellen und leicht entfernt oder für andere Zwecke verwendet werden können (Allgemeine Anmerkung 2).

KategorieOffizielle BezeichnungBeispiel-ListennummernTypische Güter
0Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung0A001, 0B001, 0C001Kernreaktoren, Gaszentrifugen, Schwerwasser, Brennelemente, Steuerstäbe
1Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung1A002, 1A004, 1C010Verbundwerkstoffe, Kohlenstofffasern, fluorierte Verbindungen, biologische Agenzien, Schutzausrüstung gegen chem./bio. Kampfstoffe
2Werkstoffbearbeitung2B001, 2B006, 2B007CNC-Fräs-/Dreh-/Schleifmaschinen ab bestimmter Genauigkeit, Koordinatenmessmaschinen, isostatische Pressen, Roboter
3Allgemeine Elektronik3A001, 3A002, 3A228Strahlungsgehärtete ICs, ADCs/DACs, Hochfrequenz-Synthesizer, FPGAs, Mikroprozessoren aus Verbindungshalbleitern
4Rechner4A001, 4A003, 4A005Hochleistungsrechner über 70 gewichtete TeraFLOPS, systolische Array-Rechner, neuronale Rechner, Quantencomputer
5Telekommunikation und „Informationssicherheit“5A001, 5A002, 5D002Verschlüsselungstechnik (symmetrisch >56 Bit), Quantenkryptografie (QKD), Spreizspektrum-Funkgeräte, Überwachungstechnologie, Post-Quanten-Algorithmen
6Sensoren und Laser6A001, 6A003, 6A005Thermalkameras, Side-Scan-Sonar, Höchstleistungslaser (>20 kW CW), Magnetfeldgradientenmesser, Bildverstärkerröhren
7Luftfahrtelektronik und Navigation7A001, 7A002, 7A003Trägheitsnavigationssysteme (INS), Präzisions-Beschleunigungsmesser, Kreisel, Flugsteuerungssysteme, DBRN-Systeme
8Meeres- und Schiffstechnik8A001, 8A002Bemannte/unbemannte Tauchfahrzeuge für >1000 m Tiefe, Brennstoffzellen für Unterwasserantrieb, Hochseebergungssysteme
9Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe9A001, 9A004, 9A012Gasturbinentriebwerke, Raketenmotoren, Raumfahrzeuge, Raumfähren, unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs), Schiffsgasturbinen

Position 2B001

Werkzeugmaschinen für Abtragen/Schneiden

  • Kategorie: 2 - Werkstoffbearbeitung
  • Gattung: B - Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
  • Laufende Nummer: 001 - Werkzeugmaschinen für Abtragen/Schneiden

Position 5A002

Systeme für „Informationssicherheit“

  • Kategorie: 5 - Telekommunikation und „Informationssicherheit“
  • Gattung: A - Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
  • Laufende Nummer: 002 - Systeme für „Informationssicherheit“ (Verschlüsselung)

Position 6A003

Kameras, Systeme und Ausrüstung

  • Kategorie: 6 - Sensoren und Laser
  • Gattung: A - Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
  • Laufende Nummer: 003 - Kameras, Systeme und Ausrüstung

Unterkategorien verstehen

Jede der 10 Kategorien ist identisch in die Gattungen A bis E unterteilt. Das Schema gilt durchgängig: A = Systeme und Ausrüstung, B = Test- und Herstellungseinrichtungen, C = Werkstoffe, D = Software, E = Technologie. Wenn Ihr Produkt unter eine Listennummer fällt, prüfen Sie auch die zugehörige Software (D) und Technologie (E) – die Kontrolle der Gattung E (Technologie) ist oft strenger als die der physischen Güter selbst.

Gelistet oder nicht gelistet?

Gelistete vs. nicht gelistete Dual-Use-Güter

KriteriumGelistete GüterNicht gelistete Güter
RechtsgrundlageAnhang I der VO (EU) 2021/821 und/oder Ausfuhrliste (AWV Anlage AL)Catch-All-Klausel (Art. 4 der VO)
GenehmigungspflichtImmer genehmigungspflichtigNur bei Kenntnis oder Verdacht einer kritischen Verwendung
PrüfpflichtAbgleich mit der GüterlisteEndverwendungsprüfung (End-Use)
BehördeBAFABAFA
Beispiel5-Achs-CNC-Fräsmaschine mit einseitiger Wiederholgenauigkeit ≤0,9 µm (Listennummer 2B001.b.2)Standard-Drehmaschine ohne kontrollierte Genauigkeit, die an ein Rüstungsunternehmen in einem Embargoland geliefert wird
Risiko bei VerstoßGeldstrafe bis 500.000 EUR, Freiheitsstrafe bis 5 JahreIdentische Strafen

Catch-All-Klausel – die unterschätzte Falle

Auch wenn Ihr Produkt nicht auf der Güterliste steht, kann es genehmigungspflichtig sein. Die Catch-All-Klausel (Art. 4 VO (EU) 2021/821) greift, wenn Sie wissen oder Grund haben anzunehmen, dass das Gut für Massenvernichtungswaffen, deren Trägersysteme oder eine militärische Endverwendung in einem Embargoland bestimmt ist. In diesem Fall müssen Sie das BAFA unterrichten und eine Genehmigung beantragen.

Schritt für Schritt zur Dual-Use-Prüfung

Dual-Use-Prüfung: Checkliste für Exporteure

  • Produkt identifizieren: Erfassen Sie die technischen Spezifikationen Ihres Produkts – Leistungsdaten, Genauigkeiten, Frequenzen, Materialien, Software-Versionen.
  • Güterliste abgleichen: Prüfen Sie, ob Ihr Produkt im Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung oder in der deutschen Ausfuhrliste (AWV Anlage AL) gelistet ist. Nutzen Sie das BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis, um von der Zolltarifnummer auf die Listenposition zu kommen.
  • Bestimmungsland prüfen: Gilt für das Zielland ein Embargo oder gelten länderspezifische Beschränkungen? Prüfen Sie die Embargoländerliste des BAFA.
  • Endverwender prüfen: Wer ist der Empfänger? Steht der Endverwender auf einer Sanktionsliste? Gibt es Hinweise auf eine kritische Verwendung?
  • Catch-All prüfen: Auch wenn Ihr Produkt nicht gelistet ist – haben Sie Kenntnis oder Verdacht, dass es für Massenvernichtungswaffen oder militärische Zwecke verwendet wird?
  • Genehmigung beantragen: Falls eine Genehmigungspflicht besteht, stellen Sie einen Antrag beim BAFA. Bearbeitungsdauer: je nach Fall 2 bis 8 Wochen.
  • Dokumentation: Halten Sie Ihre Prüfergebnisse schriftlich fest. Bei einer Betriebsprüfung muss Ihr Internal Compliance Programme (ICP) nachweisbar sein.
Praxisbeispiele: Diese Produkte fallen oft unter Dual-Use

Beispiele: Typische Dual-Use-Güter aus der Praxis

Risiko: Hoch

CNC-Fräsmaschine (5-Achsen)

5-Achs-CNC-Fräsmaschine für Fräsbearbeitung von Metallen und Verbundwerkstoffen mit einseitiger Wiederholgenauigkeit unter 0,9 µm (Verfahrweg <1 m) oder unter 1,4 µm (Verfahrweg 1-4 m).

Listenposition

2B001.b.2

Kategorie 2 – Werkstoffbearbeitung

Technischer Schwellenwert

Entscheidend ist die „einseitige Wiederholgenauigkeit“ (UPR nach ISO 230-2:2014). Maschinen mit 5+ Achsen und UPR ≤0,9 µm (<1 m Verfahrweg) bzw. ≤1,4 µm (1-4 m) bzw. ≤6,0 µm (≥4 m) sind erfasst.

Warum kontrolliert?

Solche Präzisionsmaschinen können für die Fertigung von Flugkörperkomponenten, Zentrifugenrotoren oder Waffenbauteilen verwendet werden.

Risiko: Mittel bis Hoch

Thermalkamera / Wärmebildkamera

Wärmebildkamera (Bildkamera) mit Halbleitersensor im Infrarotbereich, Spitzenempfindlichkeit im Wellenlängenbereich >10 nm bis ≤30.000 nm.

Listenposition

6A003.b.1

Kategorie 6 – Sensoren und Laser

Technischer Schwellenwert

Erfasst bei Kombination aus hoher Pixelzahl und militärisch relevanten Zusatzfunktionen (Lageerfassung, gesteuerte Optik). Messkameras (6A003.a) mit Streak-/Framing-Funktion haben eigene Schwellenwerte.

Warum kontrolliert?

Militärische Aufklärung, Zielerfassung, Grenzüberwachung.

Risiko: Mittel

Verschlüsselungssoftware / Kryptografie-System

System für „Informationssicherheit“ mit „Kryptotechnik für die Vertraulichkeit von Daten“ unter Verwendung eines „beschriebenen Sicherheitsalgorithmus“ – z.B. symmetrischer Algorithmus mit Schlüssellänge >56 Bit, RSA-Verfahren >512 Bit oder Post-Quanten-Algorithmen.

Listenposition

5A002.a.1 / 5D002.c.1

Kategorie 5 – Telekommunikation und „Informationssicherheit“

Technischer Schwellenwert

Symmetrischer Algorithmus mit >56 Bit Schlüssellänge, asymmetrischer Algorithmus mit Faktorisierung >512 Bit, elliptische Kurven >112 Bit oder Post-Quanten-Verfahren.

Ausnahmen

Frei erhältliche Software im Einzelhandel kann unter der Kryptotechnik-Anmerkung freigestellt sein. Auch Smartcards, Mobiltelefone und Router mit OAM-beschränkter Kryptotechnik können freigestellt sein. Seit der letzten Aktualisierung sind Post-Quanten-Algorithmen explizit aufgeführt.

Zolltarifnummer als Ausgangspunkt für die Dual-Use-Prüfung

Wie hängen Zolltarifnummer und Dual-Use zusammen?

Die Zolltarifnummer (Warennummer) und die Dual-Use-Listenposition sind zwei verschiedene Nummernsysteme, die unterschiedliche Zwecke erfüllen:

DE

Zolltarifnummer

Klassifiziert Waren für Zollzwecke (Zölle, Steuern, Handelsstatistik). Folgt dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation.

Dual-Use-Listenposition

Klassifiziert Güter nach ihrem Potenzial für militärische Verwendung. Folgt dem Nummernsystem der EU-Dual-Use-Verordnung.

Das BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis stellt den Zusammenhang her: Es ordnet Zolltarifnummern den entsprechenden Dual-Use-Listenpositionen zu. So können Exporteure anhand ihrer Zolltarifnummer prüfen, ob ihr Produkt möglicherweise unter die Exportkontrolle fällt.

Unser Tool kombiniert beide Prüfungen: Sie geben Ihr Produkt und optional Ihre Zolltarifnummer ein, und die KI prüft automatisch sowohl die EU-Güterliste als auch das Umschlüsselungsverzeichnis.

Achtung: Zolltarifnummer allein reicht nicht

Eine Zolltarifnummer kann mehreren oder keiner Dual-Use-Listenposition zugeordnet sein. Die Zuordnung hängt von den konkreten technischen Parametern ab. Beispiel: Eine CNC-Fräsmaschine unter Zolltarifnummer 8459 fällt nur dann unter die Dual-Use-Position 2B001.b, wenn sie eine bestimmte „einseitige Wiederholgenauigkeit“ unterschreitet (z.B. ≤0,9 µm bei 5-Achs-Maschinen mit Verfahrweg unter 1 m). Eine baugleiche Maschine mit geringerer Genauigkeit wäre nicht erfasst. Die Zolltarifnummer ist ein Startpunkt, aber die technische Detailprüfung anhand der Schwellenwerte in Anhang I entscheidet.

Typische Fehler vermeiden

7 häufige Fehler bei der Dual-Use-Prüfung – und wie Sie sie vermeiden

1

Keine Prüfung durchgeführt

Der häufigste Fehler: Exporteure gehen davon aus, dass ihre Produkte nicht kontrolliert sind, ohne die Güterliste geprüft zu haben. Die Eigenprüfungspflicht gilt für jeden Exporteur.

2

Nur die EU-Liste geprüft, nicht die nationale Ausfuhrliste

Deutschland hat mit der Ausfuhrliste (AWV Anlage AL) zusätzliche Kontrollen, die über die EU-Verordnung hinausgehen. Beide Listen müssen geprüft werden.

3

Technische Parameter nicht beachtet

Die Güterliste arbeitet mit konkreten Schwellenwerten. Beispiel: Eine CNC-Fräsmaschine (2B001.b) ist erst dann erfasst, wenn sie eine bestimmte „einseitige Wiederholgenauigkeit“ unterschreitet. Ohne Kenntnis der technischen Daten ist keine Prüfung möglich.

4

Catch-All-Klausel ignoriert

Auch nicht gelistete Güter können genehmigungspflichtig sein, wenn es Hinweise auf eine kritische Endverwendung gibt.

5

Endverwender nicht geprüft

Neben dem Produkt muss auch der Empfänger geprüft werden: Sanktionslisten, Embargo-Status, Verwendungszweck.

6

Veraltete Güterliste verwendet

Die Listen werden jährlich aktualisiert. Wer mit einer alten Version arbeitet, übersieht neue Kontrollpositionen.

7

Keine Dokumentation

Die Prüfung muss nachweisbar sein. Ohne schriftliche Dokumentation fehlt bei einer Betriebsprüfung der Nachweis der Sorgfaltspflicht.

Zuständige Behörden

BAFA: Die Genehmigungsbehörde für Dual-Use-Exporte

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zentrale Genehmigungsbehörde für Dual-Use-Exporte in Deutschland. Sitz: Eschborn bei Frankfurt am Main.

Aufgaben des BAFA im Bereich Exportkontrolle:

  • Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter
  • Führung der deutschen Ausfuhrliste
  • Veröffentlichung des Umschlüsselungsverzeichnisses (Zolltarifnummer → Listennummer)
  • Beratung von Unternehmen zu Exportkontrollfragen
  • Prüfung von Endverbleibserklärungen
  • Überwachung und Sanktionierung von Verstößen

Kontakt: BAFA, Hotline Ausfuhrkontrolle, Tel. 06196 908-0, www.bafa.de

Die 5 internationalen Kontrollregime

Die EU-Dual-Use-Güterliste (Anhang I) setzt die Kontrolllisten von fünf internationalen Regimen um. Jedes Regime deckt einen anderen Bereich ab:

RegimeBereich
Wassenaar-ArrangementKonventionelle Waffen und doppelverwendungsfähige Güter/Technologien
Nuclear Suppliers Group (NSG)Nukleartechnik und -materialien (Kategorie 0)
Australische GruppeChemische und biologische Waffen (Teile von Kategorie 1)
Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR)Trägersysteme für Massenvernichtungswaffen (Kategorie 9)
Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ)Verbot chemischer Waffen und zugehöriger Vorläuferstoffe

Deutschland ist Mitglied in allen fünf Regimen. Die Listen werden dort verhandelt und dann in europäisches Recht (Anhang I) überführt.

FAQs

Häufig gestellte Fragen zu Dual-Use-Gütern

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Dual-Use-Güter, Exportkontrolle und die EU-Verordnung 2021/821

Was sind Dual-Use-Güter?

Dual-Use-Güter sind Produkte, Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet „doppelte Verwendung“. Typische Beispiele: CNC-Werkzeugmaschinen, Thermalkameras, Verschlüsselungssoftware, bestimmte Chemikalien. Die Ausfuhr solcher Güter unterliegt der Exportkontrolle gemäß der EU-Verordnung (EU) 2021/821.

Wie finde ich heraus, ob mein Produkt ein Dual-Use-Gut ist?

Prüfen Sie den Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 und die deutsche Ausfuhrliste (AWV Anlage AL). Sie können auch das BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis nutzen, das Zolltarifnummern den Dual-Use-Listenpositionen zuordnet. Oder verwenden Sie unseren KI-gestützten Dual-Use-Check, der alle Listen automatisch abgleicht.

Was ist die EU-Dual-Use-Verordnung?

Die Verordnung (EU) 2021/821 vom 20. Mai 2021 ist die zentrale EU-Rechtsgrundlage für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Dual-Use-Gütern. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Der Anhang I enthält die vollständige Güterliste (469 Seiten) mit 10 Kategorien und setzt die Kontrolllisten von fünf internationalen Regimen um: Wassenaar-Arrangement, Nuclear Suppliers Group, Australische Gruppe, Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR) und Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ). Der Anhang wird jährlich durch eine Delegierte Verordnung der Kommission aktualisiert.

Was ist die Catch-All-Klausel?

Die Catch-All-Klausel (Art. 4 der VO (EU) 2021/821) bedeutet: Auch Güter, die nicht im Anhang I gelistet sind, können genehmigungspflichtig sein. Das ist der Fall, wenn der Exporteur weiß oder Grund hat anzunehmen, dass die Güter für die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen, für eine militärische Endverwendung in einem Embargoland oder für Cyberüberwachung mit Menschenrechtsverletzungen bestimmt sind.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung exportiere?

Der ungenehmigte Export von Dual-Use-Gütern ist eine Straftat nach § 18 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Es drohen Geldstrafen bis zu 500.000 EUR oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Bei besonders schweren Fällen (z.B. Proliferation von Massenvernichtungswaffen) sind bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe möglich (§ 17 AWG).

Was ist das BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Dual-Use-Exporte in Deutschland. Es sitzt in Eschborn und ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstellt. Das BAFA erteilt Ausfuhrgenehmigungen, berät Unternehmen und veröffentlicht die deutsche Ausfuhrliste.

Was ist der Unterschied zwischen EU-Dual-Use-Verordnung und deutscher Ausfuhrliste?

Die EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 gilt EU-weit und regelt den Export von Gütern des Anhangs I. Die deutsche Ausfuhrliste (AWV Anlage AL) ist eine nationale Ergänzung, die zusätzliche Güter erfasst. Ein Produkt kann also nur in der deutschen Liste stehen, ohne im EU-Anhang I aufzutauchen. Exporteure müssen beide Listen prüfen.

Wie lange dauert eine Ausfuhrgenehmigung beim BAFA?

Die Bearbeitungsdauer variiert. Einzelausfuhrgenehmigungen dauern typischerweise 4 bis 8 Wochen. Bei politisch sensiblen Empfängerländern oder technisch komplexen Gütern kann es länger dauern. Das BAFA bietet auch Allgemeine Genehmigungen (AGG) an, die den Prozess für bestimmte Güter-Länder-Kombinationen beschleunigen.

Brauche ich für den Export in die Schweiz eine Dual-Use-Genehmigung?

Ja, möglicherweise. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Für den Export von Dual-Use-Gütern aus der EU in die Schweiz gelten die gleichen Genehmigungspflichten wie für andere Drittländer. Allerdings existieren EU-Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen (EU001), die den Export bestimmter Güter in die Schweiz vereinfachen, da die Schweiz dort als begünstigtes Zielland gelistet ist.

Was bedeutet die Listennummer bei Dual-Use-Gütern?

Die Listennummer im Anhang I der Dual-Use-Verordnung folgt einem festen Schema: Die erste Ziffer (0-9) steht für die Kategorie (z.B. 2 = Werkstoffbearbeitung), der Buchstabe (A-E) für die Gattung (A = Systeme/Ausrüstung/Bestandteile, B = Prüf-/Test-/Herstellungseinrichtungen, C = Werkstoffe, D = Software, E = Technologie), die letzte Zifferngruppe für die laufende Nummer. Beispiel: 6A003 = Kategorie 6 (Sensoren und Laser), Gattung A (Systeme und Ausrüstung), Nummer 003 (Kameras). Positionen mit dreistelligen Nummern ab 100 (z.B. 2B201, 9A104) verweisen auf Einträge aus den internationalen Kontrollregimen (NSG, MTCR).

Können Software und Technologie auch Dual-Use sein?

Ja. Die EU-Dual-Use-Verordnung erfasst nicht nur physische Güter, sondern auch Software (Gattung D) und Technologie (Gattung E) in jeder der 10 Kategorien. Laut der Allgemeinen Technologie-Anmerkung (ATA) ist „Technologie“ erfasst, die für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ kontrollierter Güter „unverzichtbar“ ist. Das betrifft Verschlüsselungssoftware, Quellcode, Konstruktionspläne und technische Unterlagen. Auch mündliche Weitergabe von Wissen (technische Unterstützung) kann genehmigungspflichtig sein. Freigestellt ist lediglich „allgemein zugängliche“ Information und „wissenschaftliche Grundlagenforschung“.

Was ist ein Internal Compliance Programme (ICP)?

Ein ICP ist ein unternehmensinternes Exportkontroll-Programm. Es umfasst Verantwortlichkeiten, Prüfprozesse, Schulungen und Dokumentation für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften. Das BAFA empfiehlt allen exportierenden Unternehmen die Einrichtung eines ICP. Es reduziert das Risiko von Verstößen und wird bei BAFA-Anträgen positiv bewertet.

Gilt die Dual-Use-Kontrolle auch für den Versand per Post oder Kurier?

Ja. Die Exportkontrolle gilt unabhängig vom Transportweg. Ob Containerladung, Luftfracht oder ein einzelnes Paket per DHL – wenn das Gut genehmigungspflichtig ist, brauchen Sie eine Ausfuhrgenehmigung. Das gilt auch für den Versand von USB-Sticks mit kontrollierter Software oder den E-Mail-Versand von technischen Unterlagen.

Was ist das BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis?

Das BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis ordnet Zolltarifnummern (HS-Codes / Warennummern) den Positionen der EU-Dual-Use-Güterliste und der deutschen Ausfuhrliste zu. Es dient als Brücke zwischen dem Zolltarifsystem und dem Exportkontrollsystem. Wenn Sie Ihre Zolltarifnummer kennen, können Sie im Umschlüsselungsverzeichnis nachsehen, ob eine Dual-Use-Relevanz besteht.

Welche Strafen drohen bei Dual-Use-Verstößen?

Verstöße gegen die Exportkontrollvorschriften werden nach § 17-18 AWG (Außenwirtschaftsgesetz) geahndet: Vorsätzliche Verstöße können mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis 500.000 EUR bestraft werden. Bei Verbindung zu Massenvernichtungswaffen drohen bis zu 10 Jahre. Fahrlässige Verstöße sind als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 500.000 EUR belegt.

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