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Dual-Use-Güter prüfen mit Listenposition und Begründung

Beschreiben Sie Produkt, technische Merkmale und Bestimmungsland. Der Check gleicht die aktuelle EU-Güterliste, die deutsche Ausfuhrliste und BAFA-Hinweise ab. Eine vorhandene Zolltarifnummer verbessert den Einstieg in die Prüfung.

Unsicher? Hier Zolltarifnummer finden →

Die Prüfung dauert ca. 30 Sekunden. 3 Prüfungen kostenlos.

Prüfung gegen EU-Güterliste (Anhang I) und deutsche Ausfuhrliste
Risikobewertung mit konkreten Listenpositionen
Handlungsempfehlungen und PDF-Prüfbericht
Catch-All-Klausel und Embargo-Hinweise
3 Prüfungen kostenlos
EU-Dual-Use-VO 2021/821
Deutsche Ausfuhrliste (AWV Anlage AL)
BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis
PDF-Prüfbericht
Dokumentierte Vorprüfung

Dual-Use-Güter prüfen und Ergebnis nachvollziehen

Das Ergebnis soll eine fachliche Prüfung ermöglichen. Es zeigt mögliche Kontrollpositionen, die entscheidenden Produktmerkmale und die Fragen, die vor einer Ausfuhr noch beantwortet werden müssen.

Mögliche Listenposition

Der Check nennt passende Positionen aus Anhang I und der deutschen Ausfuhrliste, ohne eine Trefferanzeige als endgültige Einordnung auszugeben.

Technische Prüfkriterien

Schwellenwerte, Funktionen und Leistungsmerkmale werden den Produktangaben gegenübergestellt.

Land und Endverwendung

Bestimmungsland, Embargohinweise und mögliche verwendungsbezogene Kontrollen fließen in die Bewertung ein.

Begründung und Quellen

Das Ergebnis zeigt, welche Angaben für oder gegen eine Erfassung sprechen und welche Regelwerke geprüft wurden.

PDF-Prüfbericht

Eingaben, mögliche Listennummern, offene Fragen und Handlungsempfehlungen lassen sich gemeinsam dokumentieren.

In drei Schritten

So funktioniert die Dual-Use-Prüfung

Eine belastbare Vorprüfung verbindet technische Produktdaten mit Land, Empfänger und Endverwendung. Die Zolltarifnummer hilft beim Einstieg, ersetzt diesen Abgleich aber nicht.
  1. 01

    Produkt technisch beschreiben

    Nennen Sie Funktion, Leistungsdaten, Genauigkeit, Materialien, Software und Verwendungszweck. Das Bestimmungsland ist Pflicht; die Zolltarifnummer ist optional.

  2. 02

    Kontrolllisten abgleichen

    Der Check vergleicht die Angaben mit der aktuellen EU-Güterliste, der deutschen Ausfuhrliste und möglichen Zuordnungen im BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis.

  3. 03

    Ergebnis prüfen und dokumentieren

    Sie erhalten mögliche Listenpositionen, Begründung, offene technische Fragen sowie Hinweise für BAFA-Auskunft, Genehmigung oder weitere Prüfung.

Direkte Antwort

Was sind Dual-Use-Güter?

Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologien, die zivil genutzt werden können, aber zugleich für militärische Zwecke oder die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen geeignet sein können.

Ob ein Gut erfasst ist, richtet sich nicht nach seiner üblichen Nutzung oder dem Kundennamen. Entscheidend sind der Wortlaut der Kontrollposition, technische Parameter sowie die zugehörigen Definitionen und Anmerkungen.

Neben physischen Produkten können Quellcode, Konstruktionsunterlagen, Fertigungswissen und technische Unterstützung kontrolliert sein. Die Exportkontrolle umfasst außerdem bestimmte Vermittlungs-, Durchfuhr- und Verbringungsvorgänge.

Stand 15. Juli 2026

Welche Dual-Use-Güterliste ist aktuell?

Die EU hat Anhang I zuletzt vollständig durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 ersetzt. Sie gilt seit dem 15. November 2025 und wurde 2026 berichtigt.

Anhang I der EU-Verordnung

Er enthält die gemeinsame Liste der Güter, für deren Ausfuhr aus dem Unionsgebiet grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich ist.

Deutsche Ausfuhrliste

Teil I Abschnitt B ergänzt die EU-Liste um national erfasste Dual-Use-Güter. Deutsche Ausführer müssen deshalb beide Listen prüfen.

Umschlüsselungsverzeichnis

Das BAFA ordnet Warennummern möglichen Güterlistenpositionen zu. Die Datei ist ein Hilfsmittel und kann die technische Prüfung nicht ersetzen.

Aufbau von Anhang I

Welche zehn Kategorien enthält die Dual-Use-Liste?

Die erste Ziffer einer Listennummer bezeichnet die Kategorie. Der folgende Buchstabe unterscheidet Systeme und Ausrüstung, Herstellungseinrichtungen, Werkstoffe, Software und Technologie.
Zehn Kategorien der EU-Dual-Use-Güterliste
KategorieBezeichnungBeispiele
0Kerntechnische Materialien, Anlagen und AusrüstungReaktoren, Zentrifugen, nukleare Werkstoffe
1Besondere Werkstoffe und zugehörige AusrüstungVerbundwerkstoffe, Chemikalien, biologische Agenzien
2WerkstoffbearbeitungPräzisionsmaschinen, Messgeräte, Roboter
3Allgemeine ElektronikIntegrierte Schaltungen, Frequenzumrichter, Hochfrequenztechnik
4RechnerBestimmte Hochleistungs- und Spezialrechner
5Telekommunikation und InformationssicherheitTelekommunikation, Kryptografie, Netzwerktechnik
6Sensoren und LaserKameras, Optik, Radar, Akustik und Laser
7Luftfahrtelektronik und NavigationTrägheitsnavigation, Kreisel, Flugsteuerung
8Meeres- und SchiffstechnikUnterwasserfahrzeuge, Sonar und Meerestechnik
9Luftfahrt, Raumfahrt und AntriebeTriebwerke, Raumfahrzeuge, UAV-Technik

Beispiel 2B001: „2“ steht für Werkstoffbearbeitung, „B“ für Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen. Erst der vollständige Positionstext entscheidet, welche Werkzeugmaschinen erfasst sind.

Zwei Nummernsysteme

Wie hängen Zolltarifnummer und Dual Use zusammen?

Die Zolltarifnummer beschreibt eine Ware für Zolltarif und Statistik. Die Dual-Use-Listennummer beschreibt exportkontrollrechtlich relevante technische Eigenschaften. Beide Systeme verfolgen unterschiedliche Zwecke.
Vergleich von Zolltarifnummer und Dual-Use-Listennummer
KriteriumZolltarifnummerDual-Use-Listennummer
ZweckZoll, Maßnahmen und StatistikExportkontrolle anhand technischer Merkmale
AufbauHS, KN, TARIC und nationale UnterteilungenKategorie, Gattung und laufende Kontrollnummer
EntscheidendWarenart, Material, Funktion und BeschaffenheitTechnische Definitionen, Schwellenwerte und Anmerkungen
VerbindungDas BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis zeigt mögliche Beziehungen, ist aber nicht rechtsverbindlich.

Falls der Code noch fehlt, können Sie zuerst die Zolltarifnummer finden. Übernehmen Sie eine automatische Zuordnung zur Güterliste anschließend nie ungeprüft.

Mehr als eine Güterlistenprüfung

Welche vier Prüfungen gehören zur Exportkontrolle?

Ein nicht gelistetes Produkt ist nicht automatisch frei ausführbar. Auch Empfänger, Land und Endverwendung können Pflichten auslösen.
  1. 01

    Güterlistenprüfung

    Erfasst Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung oder Teil I Abschnitt B der deutschen Ausfuhrliste das konkrete Gut?

  2. 02

    Bestimmungsland und Sanktionen

    Gibt es ein Waffenembargo, länderbezogene Beschränkungen oder sanktionierte Empfänger und Organisationen?

  3. 03

    Endverwender und Endverwendung

    Wer nutzt das Gut tatsächlich und wofür? Auffällige Umleitungen, technische Unplausibilitäten oder militärische Bezüge müssen geklärt werden.

  4. 04

    Genehmigung und Dokumentation

    Ist eine Einzelgenehmigung, Allgemeine Genehmigung oder BAFA-Auskunft einschlägig, und ist die Entscheidung intern nachvollziehbar dokumentiert?

Catch-All nach Art. 4

Nicht gelistete Güter können bei bestimmten Verwendungen im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder einer militärischen Endverwendung in einem Waffenembargoland genehmigungspflichtig werden. Eine Unterrichtung durch das BAFA oder eigene Kenntnis löst konkrete Pflichten aus.

Digitale Überwachung nach Art. 5

Für nicht gelistete Güter für digitale Überwachung gelten eigene Regeln, wenn sie im Zusammenhang mit interner Repression oder schweren Menschenrechtsverletzungen verwendet werden sollen oder verwendet werden können.

Behörde und Genehmigungen

Welche Rolle hat das BAFA bei Dual-Use-Gütern?

Das BAFA ist in Deutschland die zentrale Genehmigungsbehörde. Es veröffentlicht Güterlistenhilfen, entscheidet über Anträge und erteilt auf Antrag eine Auskunft zur Güterliste für konkrete Produkte.

Auskunft zur Güterliste

Hilft bei der Frage, ob ein konkretes Gut von Anhang I oder der deutschen Ausfuhrliste erfasst wird. Sie ersetzt keine Endverwendungsprüfung und keine Ausfuhrgenehmigung.

Genehmigungen

Je nach Gut, Land und Sachverhalt kommen Einzelgenehmigungen oder Allgemeine Genehmigungen in Betracht. Voraussetzungen und Meldepflichten müssen vollständig eingehalten werden.

Verantwortung des Ausführers

Der Ausführer bleibt für die richtige Einordnung, Empfänger- und Endverwendungsprüfung sowie die rechtzeitige Antragstellung verantwortlich.

Verstöße können je nach Tatbestand Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 17 bis 19 AWG sein. Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Vorgang, Verschulden und den einschlägigen Vorschriften ab.

Prüfung statt Trefferliste

Drei häufige Fehler bei der Dual-Use-Prüfung

Das größte Risiko ist eine zu frühe Entscheidung auf Basis eines Namens, eines Codes oder eines einzelnen Suchtreffers.

Nur nach Produktnamen suchen

Die Güterliste arbeitet mit technischen Definitionen und Schwellenwerten. Ein passender Begriff allein beweist weder Erfassung noch Freistellung.

Zolltarifnummer mit Listennummer gleichsetzen

Eine Warennummer kann erfasste und nicht erfasste Varianten enthalten. Das Umschlüsselungsverzeichnis ist ein Hinweis, keine abschließende Entscheidung.

Nur das Produkt prüfen

Land, Empfänger und Endverwendung können auch bei nicht gelisteten Gütern Genehmigungs- oder Meldepflichten auslösen.

Der Dual-Use-Check ist eine dokumentierte Vorprüfung. Eine verbindliche behördliche Entscheidung oder eine erforderliche Genehmigung kann nur das BAFA erteilen.

FAQs

Häufig gestellte Fragen zu Dual-Use-Gütern

Antworten zu Güterliste, Zolltarifnummer, Catch-All, BAFA und Genehmigungen

Was sind Dual-Use-Güter?

Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Die zentrale EU-Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2021/821; ihr Anhang I enthält die gemeinsame Güterliste.

Wie prüfe ich, ob mein Produkt ein Dual-Use-Gut ist?

Vergleichen Sie die technischen Eigenschaften mit Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung und der deutschen Ausfuhrliste. Prüfen Sie zusätzlich Bestimmungsland, Endverwender, Endverwendung, Sanktionen und mögliche Catch-All-Tatbestände. Die Zolltarifnummer dient nur als Einstieg.

Welche Fassung der EU-Dual-Use-Güterliste ist aktuell?

Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 vollständig ersetzt. Die Neufassung gilt seit dem 15. November 2025; spätere Berichtigungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Reicht die Zolltarifnummer für die Dual-Use-Prüfung aus?

Nein. Das BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis kann mögliche Listenpositionen anzeigen, ist aber nur ein Hilfsmittel. Entscheidend sind die technischen Parameter, Definitionen, Anmerkungen und Schwellenwerte der Güterliste.

Sind alle gelisteten Dual-Use-Güter bei jeder Lieferung genehmigungspflichtig?

Für die Ausfuhr von Gütern des Anhangs I aus dem Unionsgebiet besteht grundsätzlich eine Genehmigungspflicht. Allgemeine Genehmigungen können bestimmte Güter-Länder-Konstellationen abdecken. Bei Verbringungen innerhalb der EU gelten besondere Regeln, insbesondere für Güter des Anhangs IV.

Was bedeutet die Catch-All-Klausel?

Auch nicht gelistete Güter können genehmigungspflichtig werden. Art. 4 der Verordnung (EU) 2021/821 betrifft insbesondere bestimmte Verwendungen im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder militärischen Endverwendungen in Waffenembargoländern. Wer vom BAFA unterrichtet wird oder selbst Kenntnis hat, muss die vorgeschriebenen Schritte einhalten.

Können Software und technische Unterlagen Dual Use sein?

Ja. Anhang I erfasst neben physischen Waren auch Software und Technologie. Dazu können Quellcode, Konstruktionsunterlagen, Fertigungswissen oder technische Unterstützung gehören, sofern die jeweilige Listenposition und ihre Anmerkungen erfüllt sind.

Brauche ich für eine Ausfuhr in die Schweiz eine Genehmigung?

Das hängt vom Gut und von der anwendbaren Genehmigung ab. Viele gelistete Dual-Use-Güter können bei erfüllten Voraussetzungen über die Allgemeine Ausfuhrgenehmigung EU001 in die Schweiz ausgeführt werden; ausgenommene Güter und weitere Beschränkungen müssen trotzdem geprüft werden.

Was ist eine Auskunft zur Güterliste?

Mit der Auskunft zur Güterliste kann das BAFA für ein konkretes Gut bestätigen, ob es von Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung oder Teil I der deutschen Ausfuhrliste erfasst wird. Sie ersetzt weder die Prüfung von Endverwendung und Empfänger noch eine erforderliche Ausfuhrgenehmigung.

Ist der Dual-Use-Check rechtlich verbindlich?

Nein. Der Check ist eine dokumentierte Vorprüfung und zeigt mögliche Listenpositionen, relevante Merkmale und offene Fragen. Die abschließende exportkontrollrechtliche Bewertung und gegebenenfalls die Antragstellung beim BAFA bleiben Aufgabe des Ausführers.

Dual-Use-Güter mit technischer Begründung prüfen

Starten Sie mit Produkt, Bestimmungsland und technischen Daten. Die ersten drei Prüfungen sind ohne Konto kostenlos. Das Ergebnis zeigt mögliche Listenpositionen und offene Prüffragen.