Mögliche Listenposition
Der Check nennt passende Positionen aus Anhang I und der deutschen Ausfuhrliste, ohne eine Trefferanzeige als endgültige Einordnung auszugeben.
Beschreiben Sie Produkt, technische Merkmale und Bestimmungsland. Der Check gleicht die aktuelle EU-Güterliste, die deutsche Ausfuhrliste und BAFA-Hinweise ab. Eine vorhandene Zolltarifnummer verbessert den Einstieg in die Prüfung.
Der Check nennt passende Positionen aus Anhang I und der deutschen Ausfuhrliste, ohne eine Trefferanzeige als endgültige Einordnung auszugeben.
Schwellenwerte, Funktionen und Leistungsmerkmale werden den Produktangaben gegenübergestellt.
Bestimmungsland, Embargohinweise und mögliche verwendungsbezogene Kontrollen fließen in die Bewertung ein.
Das Ergebnis zeigt, welche Angaben für oder gegen eine Erfassung sprechen und welche Regelwerke geprüft wurden.
Eingaben, mögliche Listennummern, offene Fragen und Handlungsempfehlungen lassen sich gemeinsam dokumentieren.
Nennen Sie Funktion, Leistungsdaten, Genauigkeit, Materialien, Software und Verwendungszweck. Das Bestimmungsland ist Pflicht; die Zolltarifnummer ist optional.
Der Check vergleicht die Angaben mit der aktuellen EU-Güterliste, der deutschen Ausfuhrliste und möglichen Zuordnungen im BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis.
Sie erhalten mögliche Listenpositionen, Begründung, offene technische Fragen sowie Hinweise für BAFA-Auskunft, Genehmigung oder weitere Prüfung.
Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologien, die zivil genutzt werden können, aber zugleich für militärische Zwecke oder die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen geeignet sein können.
Ob ein Gut erfasst ist, richtet sich nicht nach seiner üblichen Nutzung oder dem Kundennamen. Entscheidend sind der Wortlaut der Kontrollposition, technische Parameter sowie die zugehörigen Definitionen und Anmerkungen.
Neben physischen Produkten können Quellcode, Konstruktionsunterlagen, Fertigungswissen und technische Unterstützung kontrolliert sein. Die Exportkontrolle umfasst außerdem bestimmte Vermittlungs-, Durchfuhr- und Verbringungsvorgänge.
Er enthält die gemeinsame Liste der Güter, für deren Ausfuhr aus dem Unionsgebiet grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich ist.
Teil I Abschnitt B ergänzt die EU-Liste um national erfasste Dual-Use-Güter. Deutsche Ausführer müssen deshalb beide Listen prüfen.
Das BAFA ordnet Warennummern möglichen Güterlistenpositionen zu. Die Datei ist ein Hilfsmittel und kann die technische Prüfung nicht ersetzen.
| Kategorie | Bezeichnung | Beispiele |
|---|---|---|
| 0 | Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung | Reaktoren, Zentrifugen, nukleare Werkstoffe |
| 1 | Besondere Werkstoffe und zugehörige Ausrüstung | Verbundwerkstoffe, Chemikalien, biologische Agenzien |
| 2 | Werkstoffbearbeitung | Präzisionsmaschinen, Messgeräte, Roboter |
| 3 | Allgemeine Elektronik | Integrierte Schaltungen, Frequenzumrichter, Hochfrequenztechnik |
| 4 | Rechner | Bestimmte Hochleistungs- und Spezialrechner |
| 5 | Telekommunikation und Informationssicherheit | Telekommunikation, Kryptografie, Netzwerktechnik |
| 6 | Sensoren und Laser | Kameras, Optik, Radar, Akustik und Laser |
| 7 | Luftfahrtelektronik und Navigation | Trägheitsnavigation, Kreisel, Flugsteuerung |
| 8 | Meeres- und Schiffstechnik | Unterwasserfahrzeuge, Sonar und Meerestechnik |
| 9 | Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe | Triebwerke, Raumfahrzeuge, UAV-Technik |
Beispiel 2B001: „2“ steht für Werkstoffbearbeitung, „B“ für Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen. Erst der vollständige Positionstext entscheidet, welche Werkzeugmaschinen erfasst sind.

Für die Exportkontrolle sind unter anderem Maschinenart, Achsen, Verfahrwege und die nach der Güterliste bestimmte Genauigkeit entscheidend.
KN 8459 61 90 · Codenummer 8459.61.90.00.0
Zolltarifliche Einreihung ansehen
Detektortyp, Spektralbereich, Bildrate, Kühlung und Ausführung können bestimmen, ob eine Kamera erfasst oder freigestellt ist.
KN 9025 19 00 · Codenummer 9025.19.00.90.0
Zolltarifliche Einreihung ansehen
Ausgangsfrequenz, Phasen, Leistung und Frequenzregelung sind Beispiele für Merkmale, die gegen den Wortlaut einer Kontrollposition geprüft werden müssen.
KN 8504 40 95 · Codenummer 8504.40.95.90.0
Zolltarifliche Einreihung ansehen| Kriterium | Zolltarifnummer | Dual-Use-Listennummer |
|---|---|---|
| Zweck | Zoll, Maßnahmen und Statistik | Exportkontrolle anhand technischer Merkmale |
| Aufbau | HS, KN, TARIC und nationale Unterteilungen | Kategorie, Gattung und laufende Kontrollnummer |
| Entscheidend | Warenart, Material, Funktion und Beschaffenheit | Technische Definitionen, Schwellenwerte und Anmerkungen |
| Verbindung | Das BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis zeigt mögliche Beziehungen, ist aber nicht rechtsverbindlich. | |
Falls der Code noch fehlt, können Sie zuerst die Zolltarifnummer finden. Übernehmen Sie eine automatische Zuordnung zur Güterliste anschließend nie ungeprüft.
Erfasst Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung oder Teil I Abschnitt B der deutschen Ausfuhrliste das konkrete Gut?
Gibt es ein Waffenembargo, länderbezogene Beschränkungen oder sanktionierte Empfänger und Organisationen?
Wer nutzt das Gut tatsächlich und wofür? Auffällige Umleitungen, technische Unplausibilitäten oder militärische Bezüge müssen geklärt werden.
Ist eine Einzelgenehmigung, Allgemeine Genehmigung oder BAFA-Auskunft einschlägig, und ist die Entscheidung intern nachvollziehbar dokumentiert?
Nicht gelistete Güter können bei bestimmten Verwendungen im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder einer militärischen Endverwendung in einem Waffenembargoland genehmigungspflichtig werden. Eine Unterrichtung durch das BAFA oder eigene Kenntnis löst konkrete Pflichten aus.
Für nicht gelistete Güter für digitale Überwachung gelten eigene Regeln, wenn sie im Zusammenhang mit interner Repression oder schweren Menschenrechtsverletzungen verwendet werden sollen oder verwendet werden können.
Hilft bei der Frage, ob ein konkretes Gut von Anhang I oder der deutschen Ausfuhrliste erfasst wird. Sie ersetzt keine Endverwendungsprüfung und keine Ausfuhrgenehmigung.
Je nach Gut, Land und Sachverhalt kommen Einzelgenehmigungen oder Allgemeine Genehmigungen in Betracht. Voraussetzungen und Meldepflichten müssen vollständig eingehalten werden.
Der Ausführer bleibt für die richtige Einordnung, Empfänger- und Endverwendungsprüfung sowie die rechtzeitige Antragstellung verantwortlich.
Verstöße können je nach Tatbestand Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 17 bis 19 AWG sein. Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Vorgang, Verschulden und den einschlägigen Vorschriften ab.
Die Güterliste arbeitet mit technischen Definitionen und Schwellenwerten. Ein passender Begriff allein beweist weder Erfassung noch Freistellung.
Eine Warennummer kann erfasste und nicht erfasste Varianten enthalten. Das Umschlüsselungsverzeichnis ist ein Hinweis, keine abschließende Entscheidung.
Land, Empfänger und Endverwendung können auch bei nicht gelisteten Gütern Genehmigungs- oder Meldepflichten auslösen.
Der Dual-Use-Check ist eine dokumentierte Vorprüfung. Eine verbindliche behördliche Entscheidung oder eine erforderliche Genehmigung kann nur das BAFA erteilen.
Die zolltarifliche Einreihung als Ausgangspunkt der Exportkontrollprüfung ermitteln
Einreihung systematisch begründen und für Folgeprüfungen dokumentieren
Geschäftspartner gegen EU-, UN-, US-, UK- und Schweizer Listen prüfen
CO₂-Grenzausgleich für bestimmte Importwaren prüfen
Den internationalen sechsstelligen HS-Code mit Begründung ermitteln
Antworten zu Güterliste, Zolltarifnummer, Catch-All, BAFA und Genehmigungen
Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Die zentrale EU-Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2021/821; ihr Anhang I enthält die gemeinsame Güterliste.
Vergleichen Sie die technischen Eigenschaften mit Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung und der deutschen Ausfuhrliste. Prüfen Sie zusätzlich Bestimmungsland, Endverwender, Endverwendung, Sanktionen und mögliche Catch-All-Tatbestände. Die Zolltarifnummer dient nur als Einstieg.
Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 vollständig ersetzt. Die Neufassung gilt seit dem 15. November 2025; spätere Berichtigungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Nein. Das BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis kann mögliche Listenpositionen anzeigen, ist aber nur ein Hilfsmittel. Entscheidend sind die technischen Parameter, Definitionen, Anmerkungen und Schwellenwerte der Güterliste.
Für die Ausfuhr von Gütern des Anhangs I aus dem Unionsgebiet besteht grundsätzlich eine Genehmigungspflicht. Allgemeine Genehmigungen können bestimmte Güter-Länder-Konstellationen abdecken. Bei Verbringungen innerhalb der EU gelten besondere Regeln, insbesondere für Güter des Anhangs IV.
Auch nicht gelistete Güter können genehmigungspflichtig werden. Art. 4 der Verordnung (EU) 2021/821 betrifft insbesondere bestimmte Verwendungen im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder militärischen Endverwendungen in Waffenembargoländern. Wer vom BAFA unterrichtet wird oder selbst Kenntnis hat, muss die vorgeschriebenen Schritte einhalten.
Ja. Anhang I erfasst neben physischen Waren auch Software und Technologie. Dazu können Quellcode, Konstruktionsunterlagen, Fertigungswissen oder technische Unterstützung gehören, sofern die jeweilige Listenposition und ihre Anmerkungen erfüllt sind.
Das hängt vom Gut und von der anwendbaren Genehmigung ab. Viele gelistete Dual-Use-Güter können bei erfüllten Voraussetzungen über die Allgemeine Ausfuhrgenehmigung EU001 in die Schweiz ausgeführt werden; ausgenommene Güter und weitere Beschränkungen müssen trotzdem geprüft werden.
Mit der Auskunft zur Güterliste kann das BAFA für ein konkretes Gut bestätigen, ob es von Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung oder Teil I der deutschen Ausfuhrliste erfasst wird. Sie ersetzt weder die Prüfung von Endverwendung und Empfänger noch eine erforderliche Ausfuhrgenehmigung.
Nein. Der Check ist eine dokumentierte Vorprüfung und zeigt mögliche Listenpositionen, relevante Merkmale und offene Fragen. Die abschließende exportkontrollrechtliche Bewertung und gegebenenfalls die Antragstellung beim BAFA bleiben Aufgabe des Ausführers.
Starten Sie mit Produkt, Bestimmungsland und technischen Daten. Die ersten drei Prüfungen sind ohne Konto kostenlos. Das Ergebnis zeigt mögliche Listenpositionen und offene Prüffragen.