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Kostenlose Online-Sanktionslistenprüfung

Personen und Unternehmen gegen EU-, UN-, US-OFAC-, UK- und Schweizer Sanktionslisten prüfen. Über 32.000 Einträge, täglich aktualisiert – kostenlos und ohne Anmeldung.

Name oder Firma
EU-FlaggeEU-SanktionslisteUN-FlaggeUN-SanktionslisteUS-FlaggeUS OFAC-ListeUK-FlaggeUK-SanktionslisteSchweizer FlaggeSchweizer SECO-Liste
Anleitung

So funktioniert die Sanktionslistenprüfung

Name oder Firma eingeben

Geben Sie den Namen einer Person oder Organisation in das Suchfeld ein. Auch Teilnamen oder alternative Schreibweisen werden erkannt.

Ergebnis prüfen

Sie erhalten sofort ein Ergebnis: Kein Treffer (grün) oder Übereinstimmungen mit Details zu den gefundenen Einträgen (gelb).

Bei Treffer handeln

Vergleichen Sie den gefundenen Eintrag sorgfältig mit Ihrem Geschäftspartner. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie das BAFA oder einen Rechtsberater.

Die Prüfung greift auf 5 offizielle Sanktionslisten zu: die EU-Finanzsanktionsliste, die UN-Sicherheitsratsliste, die US-OFAC SDN-Liste, die UK-OFSI-Liste und die Schweizer SECO-Liste. Alle Daten werden täglich automatisch aktualisiert. Die Suche berücksichtigt auch alternative Schreibweisen, Tippfehler und verschiedene Transliterationen – Sie finden einen Eintrag also auch bei abweichender Schreibweise.

Grundlagen

Was ist eine Sanktionslistenprüfung?

Eine Sanktionslistenprüfung – auch Embargoprüfung, Sanktionsprüfung oder Sanktionsscreening genannt – ist der Abgleich von Geschäftspartnern gegen offizielle Sanktionslisten. Ziel ist es sicherzustellen, dass keine Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Organisationen getätigt werden. Die Prüfung ist nach §74 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil der Exportkontrolle und Compliance. Seit den umfangreichen Russland-Sanktionen ab 2022 hat die Bedeutung der Sanktionslistenprüfung für deutsche Unternehmen nochmals deutlich zugenommen.

Zusammenhang mit Zolltarifnummern

Die Sanktionslistenprüfung ergänzt die Zolltarifnummer-Ermittlung: Während die Zolltarifnummer die Ware klassifiziert, prüft die Sanktionslistenprüfung den Geschäftspartner. Beides ist für eine ordnungsgemäße Zollanmeldung und den rechtskonformen Außenhandel notwendig.
Übersicht

Welche Sanktionslisten werden geprüft?

Unser Tool prüft gleichzeitig gegen 5 offizielle Sanktionslisten. Alle Listen werden täglich automatisch aktualisiert.

Von uns geprüft

EU-Finanzsanktionsliste (FSF)

Die zentrale Sanktionsliste der Europäischen Union mit über 5.800 Einträgen, gepflegt von der Generaldirektion Finanzstabilität (DG FISMA). Enthält seit 2022 umfangreiche Russland- und Belarus-Sanktionen.

Offizielle Quelle
Von uns geprüft

UN-Sicherheitsrat

Die konsolidierte Sanktionsliste des UN-Sicherheitsrats mit ca. 1.000 Einträgen. Muss von allen 193 UN-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Offizielle Quelle
Von uns geprüft

US OFAC SDN-Liste

Die Specially Designated Nationals (SDN) Liste des US-Finanzministeriums mit über 18.000 Einträgen. Relevant bei US-Bezug oder USD-Transaktionen.

Offizielle Quelle
Von uns geprüft

UK-Sanktionsliste (OFSI)

Die eigenständige Sanktionsliste des Vereinigten Königreichs mit über 5.000 Einträgen, gepflegt vom Office of Financial Sanctions Implementation.

Offizielle Quelle
Von uns geprüft

Schweizer SECO-Liste

Die Sanktionsliste des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) mit über 5.600 Einträgen. Relevant für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in die Schweiz.

Offizielle Quelle
Pflicht

Wer muss eine Sanktionslistenprüfung durchführen?

Die gesetzliche Grundlage der Sanktionslistenprüfung ist §74 Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Alle am Außenhandel beteiligten Unternehmen sind verpflichtet, Geschäftspartner und Mitarbeiter gegen Sanktionslisten zu prüfen. Die Prüfpflicht gilt insbesondere für:

Exporteure & Importeure

Vor jeder Lieferung oder Bestellung ins/aus dem Ausland

Spediteure & Zolldienstleister

Bei Annahme neuer Aufträge und vor Zollanmeldungen

Banken & Finanzdienstleister

Bei Kontoeröffnungen und internationalen Überweisungen

Alle Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen

Vor Vertragsabschlüssen mit ausländischen Partnern

Auch indirekte Beteiligung zählt

Die Prüfpflicht gilt nicht nur für direkte Handelspartner, sondern auch für wirtschaftlich Berechtigte, Endverwender und am Transport beteiligte Personen.
Risiken

Konsequenzen bei Verstößen gegen Sanktionen

Verstöße gegen EU-Sanktionen werden als Straftat geahndet. Auch fahrlässige Verstöße – etwa durch unterlassene Prüfung – können strafrechtliche Konsequenzen haben:

Freiheitsstrafe

Bis zu 10 Jahre

Geldstrafe

Bis zu 500.000 €

Einziehung

Betroffene Güter

Reputationsschaden

Geschäftsverlust

Wichtig: Die Strafbarkeit gilt unabhängig davon, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt. Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie angemessene Prüfmaßnahmen durchgeführt haben. Die Dokumentation der Prüfungen ist dabei entscheidend.

Compliance

Prüfpflichten: Was Sie beachten müssen

PflichtBeschreibungHäufigkeit
Neukundprüfung
Alle neuen Geschäftspartner vor dem ersten Geschäft prüfenEinmalig
Bestandskundprüfung
Bestehende Geschäftspartner regelmäßig nachprüfenBei jedem Listenupdate
Dokumentation
Prüfergebnis, Datum, geprüfte Liste, Ergebnis festhaltenBei jeder Prüfung
Trefferbewertung
Bei Treffern: Identität prüfen, ggf. BAFA kontaktierenBei jedem Treffer
Transaktionsstopp
Geschäft einfrieren bis Trefferbewertung abgeschlossenBei bestätigtem Treffer
FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Sanktionslistenprüfung

Was ist eine Sanktionslistenprüfung?

Eine Sanktionslistenprüfung ist der Abgleich von Geschäftspartnern (Personen und Unternehmen) gegen offizielle Sanktionslisten. In der EU ist diese Prüfung für alle Unternehmen verpflichtend, die Außenhandel betreiben oder Finanztransaktionen durchführen.

Wer muss eine Sanktionslistenprüfung durchführen?

Nach §74 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) muss jeder, der am Außenhandel beteiligt ist, seine Geschäftspartner gegen Sanktionslisten prüfen. Das betrifft Exporteure, Importeure, Spediteure, Banken und alle Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen.

Ist die Sanktionslistenprüfung auf dieser Seite kostenlos?

Ja, die Prüfung gegen alle 5 Sanktionslisten (EU, UN, US OFAC, UK, Schweiz SECO) ist auf dieser Seite kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Sie können beliebig viele Namen und Firmennamen prüfen.

Welche Sanktionslisten werden geprüft?

Es wird gleichzeitig gegen 5 offizielle Sanktionslisten geprüft: die EU-Finanzsanktionsliste (FSF), die UN-Sicherheitsrats-Konsolidierte Liste, die US-OFAC SDN-Liste, die UK-Sanktionsliste (FCDO/OFSI) und die Schweizer SECO-Sanktionsliste.

Was passiert, wenn ein Treffer gefunden wird?

Ein Treffer bedeutet, dass eine namentliche Übereinstimmung mit einem Eintrag auf einer der geprüften Sanktionslisten gefunden wurde. Das Tool zeigt Ihnen, von welcher Liste der Treffer stammt (EU, UN, US, UK oder Schweiz). Sie sollten die angezeigte Person oder Organisation sorgfältig mit Ihrem Geschäftspartner vergleichen und im Zweifelsfall das BAFA oder einen Rechtsberater kontaktieren.

Wie aktuell sind die Daten?

Alle 5 Sanktionslisten werden täglich automatisch mit den offiziellen Quellen synchronisiert. Bei neuen Verordnungen oder Listenupdates werden die Einträge zeitnah aktualisiert.

Erkennt das Tool auch Tippfehler und Namensvarianten?

Ja, das Tool verwendet Fuzzy-Matching mit automatischer Typo-Toleranz. Auch alternative Schreibweisen, Aliase und Transliterationen (z.B. kyrillisch nach lateinisch) werden berücksichtigt.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen Sanktionen?

Verstöße gegen EU-Sanktionen können Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren, Geldstrafen bis zu 500.000 Euro und die Einziehung betroffener Güter nach sich ziehen. Auch fahrlässige Verstöße sind strafbar.

Ersetzt dieses Tool eine professionelle Compliance-Prüfung?

Dieses Tool prüft gegen 5 der wichtigsten internationalen Sanktionslisten und deckt damit die wesentlichen Compliance-Anforderungen ab. Für eine vollständige Compliance-Prüfung sollten Sie die Ergebnisse dokumentieren und bei Unsicherheiten das BAFA oder einen Rechtsberater kontaktieren.

Muss ich die Prüfung dokumentieren?

Ja. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Sanktionslistenprüfungen zu dokumentieren. Halten Sie fest, wann Sie wen gegen welche Listen geprüft haben und was das Ergebnis war. Diese Dokumentation kann bei Prüfungen durch Behörden verlangt werden.

Gibt es eine deutsche Sanktionsliste?

Deutschland führt keine eigenständige nationale Sanktionsliste. Stattdessen setzt Deutschland die EU-Finanzsanktionsliste um, die für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich ist. Zusätzlich gelten die UN-Sanktionen, die über EU-Verordnungen in deutsches Recht überführt werden. Die Rechtsgrundlage bildet die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), insbesondere §74 AWV.

Werden auch Russland-Sanktionen geprüft?

Ja. Seit 2022 enthält die EU-Finanzsanktionsliste umfangreiche Sanktionen gegen russische Personen und Organisationen. Auch die US-OFAC-Liste, die UK-Liste und die Schweizer SECO-Liste umfassen zahlreiche Russland-Einträge. Unser Tool prüft alle diese Listen gleichzeitig.

Wie oft muss ich die Sanktionslistenprüfung durchführen?

Die Prüfung muss bei jeder neuen Geschäftsbeziehung und bei jedem Update der Sanktionslisten erfolgen. Da die Listen regelmäßig aktualisiert werden, empfiehlt sich eine regelmäßige Nachprüfung bestehender Geschäftspartner – idealerweise bei jedem Listenupdate oder mindestens quartalsweise.

Was ist der Unterschied zwischen Sanktionsliste und Embargoliste?

Sanktionslisten enthalten konkrete Personen und Organisationen, gegen die Finanzsanktionen gelten (Einfrieren von Vermögenswerten, Bereitstellungsverbote). Embargos sind breiter gefasste Handelsverbote gegen ganze Länder oder Regionen. In der Praxis werden die Begriffe Sanktionslistenprüfung und Embargoprüfung oft synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Aspekte der Exportkontrolle abdecken.

Brauche ich eine spezielle Software für die Sanktionslistenprüfung?

Nein. Unser Online-Tool ermöglicht die kostenlose Sanktionslistenprüfung online direkt im Browser – ohne Installation oder Registrierung. Für Unternehmen mit hohem Prüfvolumen oder ERP-Integration (z.B. SAP GTS) gibt es zusätzlich spezialisierte Compliance-Software mit automatisierten Batch-Prüfungen und API-Anbindungen.

Zolltarifnummer finden – der nächste Schritt nach der Sanktionsprüfung

Geschäftspartner geprüft? Dann brauchen Sie jetzt die richtige Zolltarifnummer für Ihre Ware. Unser KI-Tool findet den passenden HS-Code in Sekunden.