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Kostenlose Online-Sanktionslistenprüfung

Personen und Unternehmen gegen EU-, UN-, US-OFAC-, UK- und Schweizer Sanktionslisten prüfen. Aktuelle Quelldaten und tolerante Namenssuche – kostenlos und ohne Anmeldung.

Name oder Firma
EU-FlaggeEU-SanktionslisteUN-FlaggeUN-SanktionslisteUS-FlaggeUS OFAC-ListeUK-FlaggeUK-SanktionslisteSchweizer FlaggeSchweizer SECO-Liste
Anleitung

So funktioniert die Sanktionslistenprüfung

Name oder Firma eingeben

Geben Sie den Namen einer Person oder Organisation in das Suchfeld ein. Auch Teilnamen oder alternative Schreibweisen werden erkannt.

Ergebnis prüfen

Sie erhalten sofort ein Ergebnis: Kein Treffer (grün) oder Übereinstimmungen mit Details zu den gefundenen Einträgen (gelb).

Bei Treffer handeln

Vergleichen Sie den gefundenen Eintrag sorgfältig mit Ihrem Geschäftspartner. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie das BAFA oder einen Rechtsberater.

Die Prüfung greift auf 5 offizielle Sanktionslisten zu: die EU-Finanzsanktionsliste, die UN-Sicherheitsratsliste, die US-OFAC SDN-Liste, die UK-OFSI-Liste und die Schweizer SECO-Liste. Alle Daten werden täglich automatisch aktualisiert. Die Suche berücksichtigt auch alternative Schreibweisen, Tippfehler und verschiedene Transliterationen – Sie finden einen Eintrag also auch bei abweichender Schreibweise.

Grundlagen

Was ist eine Sanktionslistenprüfung?

Eine Sanktionslistenprüfung – auch Sanktionsprüfung oder Sanktionsscreening genannt – ist der Abgleich von Personen und Organisationen mit offiziellen Sanktionslisten. Ziel ist es, unmittelbar geltende Bereitstellungsverbote und Finanzsanktionen einzuhalten. Ein risikobasierter Abgleich ist dafür eine etablierte Compliance-Maßnahme; eine pauschale Pflicht zu einem bestimmten Screening-Verfahren folgt jedoch nicht aus § 74 AWV. Seit den umfangreichen Russland-Sanktionen ab 2022 hat die Bedeutung belastbarer Kontrollprozesse nochmals zugenommen.

Zusammenhang mit Zolltarifnummern

Die Sanktionslistenprüfung ergänzt die Zolltarifnummer-Ermittlung: Während die Zolltarifnummer die Ware klassifiziert, gleicht die Sanktionslistenprüfung den Geschäftspartner mit Listen ab. Beides ist für Zollanmeldung und Außenhandelsprozesse wichtig.
Übersicht

Welche Sanktionslisten werden abgeglichen?

Unser Tool gleicht gleichzeitig mit 5 offiziellen Sanktionslisten ab. Alle Listen werden täglich automatisch aktualisiert.

Vom Tool abgeglichen

EU-Finanzsanktionsliste (FSF)

Die zentrale Sanktionsliste der Europäischen Union mit über 5.800 Einträgen, gepflegt von der Generaldirektion Finanzstabilität (DG FISMA). Enthält seit 2022 umfangreiche Russland- und Belarus-Sanktionen.

Offizielle Quelle
Vom Tool abgeglichen

UN-Sicherheitsrat

Die konsolidierte Sanktionsliste des UN-Sicherheitsrats mit ca. 1.000 Einträgen. Muss von allen 193 UN-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Offizielle Quelle
Vom Tool abgeglichen

US OFAC SDN-Liste

Die Specially Designated Nationals (SDN) Liste des US-Finanzministeriums mit über 18.000 Einträgen. Relevant bei US-Bezug oder USD-Transaktionen.

Offizielle Quelle
Vom Tool abgeglichen

UK-Sanktionsliste (OFSI)

Die eigenständige Sanktionsliste des Vereinigten Königreichs mit über 5.000 Einträgen, gepflegt vom Office of Financial Sanctions Implementation.

Offizielle Quelle
Vom Tool abgeglichen

Schweizer SECO-Liste

Die Sanktionsliste des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) mit über 5.600 Einträgen. Relevant für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in die Schweiz.

Offizielle Quelle
Risikobasiert

Wer sollte eine Sanktionslistenprüfung durchführen?

Unternehmen müssen die für sie einschlägigen Sanktionsverbote einhalten. Wie sie das organisatorisch sicherstellen, hängt von Geschäftsmodell, Ländern, Produkten, Zahlungswegen und beteiligten Personen ab. Ein dokumentierter, risikobasierter Abgleich ist besonders relevant für:

Exporteure & Importeure

Vor jeder Lieferung oder Bestellung ins/aus dem Ausland

Spediteure & Zolldienstleister

Bei Annahme neuer Aufträge und vor Zollanmeldungen

Banken & Finanzdienstleister

Bei Kontoeröffnungen und internationalen Überweisungen

Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen

Bei neuen Partnern und risikorelevanten Transaktionen

Nicht nur den Namen betrachten

Je nach Transaktion können auch wirtschaftlich Berechtigte, Endverwender, Banken und weitere Beteiligte relevant sein. Ein Namensähnlichkeitstreffer ist nur der Startpunkt; Identität, Eigentum, Kontrolle und der konkrete Sanktionsrechtsakt müssen anschließend geprüft werden.
Risiken

Konsequenzen bei Verstößen gegen Sanktionen

Die Rechtsfolgen hängen vom verletzten Sanktionsrechtsakt, der konkreten Handlung und dem Verschuldensgrad ab. Möglich sind unter anderem:

Strafrecht

Je nach Tatbestand

Bußgeld

Je nach Verstoß

Einziehung

Betroffene Güter

Reputationsschaden

Geschäftsverlust

Wichtig: Ein möglicher Treffer ist noch kein bestätigter Sanktionsfall. Stoppen Sie die betroffene Transaktion bis zur Klärung, prüfen Sie Identitätsmerkmale und den einschlägigen Rechtsakt und holen Sie bei Unsicherheit fachkundigen Rat ein.

Compliance

Kontrollprozess: Was Sie dokumentieren sollten

KontrollschrittBeschreibungHäufigkeit
Neukundprüfung
Relevante neue Geschäftspartner vor dem ersten Geschäft prüfenBeim Onboarding
Bestandsprüfung
Bestehende Partner abhängig von Risiko und Listenänderungen nachprüfenRisikobasiert
Dokumentation
Prüfergebnis, Datum, abgeglichene Liste, Ergebnis festhaltenBei jeder Prüfung
Trefferbewertung
Bei Treffern: Identität prüfen, ggf. BAFA kontaktierenBei jedem Treffer
Transaktionsstopp
Geschäft einfrieren bis Trefferbewertung abgeschlossenBei bestätigtem Treffer
FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Sanktionslistenprüfung

Was ist eine Sanktionslistenprüfung?

Eine Sanktionslistenprüfung gleicht Personen oder Organisationen mit offiziellen Sanktionslisten ab. Sie ist eine praktische Kontrollmaßnahme, um einschlägige Bereitstellungsverbote und Finanzsanktionen einzuhalten. Umfang und Frequenz richten sich nach Geschäft, Transaktion und Risiko.

Wer muss eine Sanktionslistenprüfung durchführen?

Unternehmen müssen die für sie einschlägigen Sanktionsverbote einhalten. Ein risikobasierter Abgleich ist besonders für Exporteure, Importeure, Spediteure, Finanzdienstleister und Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen eine übliche Kontrollmaßnahme. Eine pauschale Prüfpflicht aus § 74 AWV gibt es nicht.

Ist die Sanktionslistenprüfung auf dieser Seite kostenlos?

Ja, die Prüfung gegen alle 5 Sanktionslisten (EU, UN, US OFAC, UK, Schweiz SECO) ist auf dieser Seite kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Sie können beliebig viele Namen und Firmennamen prüfen.

Welche Sanktionslisten werden abgeglichen?

Es wird gleichzeitig mit 5 offiziellen Sanktionslisten abgeglichen: die EU-Finanzsanktionsliste (FSF), die UN-Sicherheitsrats-Konsolidierte Liste, die US-OFAC SDN-Liste, die UK-Sanktionsliste (FCDO/OFSI) und die Schweizer SECO-Sanktionsliste.

Was passiert, wenn ein Treffer gefunden wird?

Ein Treffer bedeutet, dass eine namentliche Übereinstimmung mit einem Eintrag auf einer der abgeglichenen Sanktionslisten gefunden wurde. Das Tool zeigt Ihnen, von welcher Liste der Treffer stammt (EU, UN, US, UK oder Schweiz). Sie sollten die angezeigte Person oder Organisation sorgfältig mit Ihrem Geschäftspartner vergleichen und im Zweifelsfall das BAFA oder einen Rechtsberater kontaktieren.

Wie aktuell sind die Daten?

Alle 5 Sanktionslisten werden täglich automatisch mit den offiziellen Quellen synchronisiert. Bei neuen Verordnungen oder Listenupdates werden die Einträge zeitnah aktualisiert.

Erkennt das Tool auch Tippfehler und Namensvarianten?

Ja, das Tool verwendet Fuzzy-Matching mit automatischer Typo-Toleranz. Auch alternative Schreibweisen, Aliase und Transliterationen (z.B. kyrillisch nach lateinisch) werden berücksichtigt.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen Sanktionen?

Die Folgen eines Sanktionsverstoßes hängen von der verletzten Vorschrift, der konkreten Handlung sowie Vorsatz oder Fahrlässigkeit ab. Möglich sind straf- oder bußgeldrechtliche Folgen, die Einziehung von Vermögenswerten und erhebliche Geschäftsrisiken. Bei einem möglichen Treffer sollte die Transaktion gestoppt und fachkundiger Rat eingeholt werden.

Ersetzt dieses Tool eine professionelle Compliance-Prüfung?

Dieses Tool gleicht Namen mit 5 der wichtigsten internationalen Sanktionslisten ab und unterstützt damit zentrale Compliance-Prozesse. Für eine vollständige Compliance-Prüfung sollten Sie die Ergebnisse dokumentieren und bei Unsicherheiten das BAFA oder einen Rechtsberater kontaktieren.

Muss ich die Prüfung dokumentieren?

Ein einheitliches gesetzliches Dokumentationsformat für jede Sanktionslistenprüfung gibt es nicht. Ein nachvollziehbarer Prüfpfad mit Zeitpunkt, Suchbegriff, Datenquelle, Ergebnis und Trefferbewertung ist dennoch eine sinnvolle Compliance-Maßnahme und kann bei internen oder behördlichen Prüfungen wichtig sein.

Gibt es eine deutsche Sanktionsliste?

Deutschland führt keine allgemeine eigenständige Namensliste neben der EU-Finanzsanktionsliste. Maßgeblich sind insbesondere unmittelbar geltende EU-Sanktionsverordnungen; UN-Sanktionen werden regelmäßig über EU-Recht umgesetzt. Das AWG und die AWV regeln unter anderem nationale Durchführung und Sanktionierung, § 74 AWV ist aber keine pauschale Grundlage für ein bestimmtes Screening-Verfahren.

Werden auch Russland-Sanktionen abgeglichen?

Ja. Seit 2022 enthält die EU-Finanzsanktionsliste umfangreiche Sanktionen gegen russische Personen und Organisationen. Auch die US-OFAC-Liste, die UK-Liste und die Schweizer SECO-Liste umfassen zahlreiche Russland-Einträge. Unser Tool gleicht alle diese Listen gleichzeitig ab.

Wie oft muss ich die Sanktionslistenprüfung durchführen?

Es gibt keine allgemeine gesetzliche Quartalsfrist. Sinnvolle Prüfanlässe sind die Aufnahme eines Geschäftspartners, eine relevante Transaktion, Änderungen bei Eigentümern oder Begünstigten und Aktualisierungen der Listen. Die Frequenz sollte sich am Risiko und am eigenen Kontrollsystem orientieren.

Was ist der Unterschied zwischen Sanktionsliste und Embargoliste?

Sanktionslisten enthalten konkrete Personen und Organisationen, gegen die Finanzsanktionen gelten (Einfrieren von Vermögenswerten, Bereitstellungsverbote). Embargos sind breiter gefasste Handelsverbote gegen ganze Länder oder Regionen. In der Praxis werden die Begriffe Sanktionslistenprüfung und Embargoprüfung oft synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Aspekte der Exportkontrolle abdecken.

Brauche ich eine spezielle Software für die Sanktionslistenprüfung?

Nein. Unser Online-Tool ermöglicht die kostenlose Sanktionslistenprüfung online direkt im Browser – ohne Installation oder Registrierung. Für Unternehmen mit hohem Prüfvolumen oder ERP-Integration (z.B. SAP GTS) gibt es zusätzlich spezialisierte Compliance-Software mit automatisierten Batch-Prüfungen und API-Anbindungen.

Zolltarifnummer finden – der nächste Schritt nach der Sanktionsprüfung

Geschäftspartner abgeglichen? Dann brauchen Sie jetzt die richtige Zolltarifnummer für Ihre Ware. Unser KI-Tool findet die passende 11-stellige Zolltarifnummer in Sekunden.