Kostenlose Online-Sanktionslistenprüfung
Personen und Unternehmen gegen EU-, UN-, US-OFAC-, UK- und Schweizer Sanktionslisten prüfen. Über 32.000 Einträge, täglich aktualisiert – kostenlos und ohne Anmeldung.
So funktioniert die Sanktionslistenprüfung
Name oder Firma eingeben
Geben Sie den Namen einer Person oder Organisation in das Suchfeld ein. Auch Teilnamen oder alternative Schreibweisen werden erkannt.
Ergebnis prüfen
Sie erhalten sofort ein Ergebnis: Kein Treffer (grün) oder Übereinstimmungen mit Details zu den gefundenen Einträgen (gelb).
Bei Treffer handeln
Vergleichen Sie den gefundenen Eintrag sorgfältig mit Ihrem Geschäftspartner. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie das BAFA oder einen Rechtsberater.
Die Prüfung greift auf 5 offizielle Sanktionslisten zu: die EU-Finanzsanktionsliste, die UN-Sicherheitsratsliste, die US-OFAC SDN-Liste, die UK-OFSI-Liste und die Schweizer SECO-Liste. Alle Daten werden täglich automatisch aktualisiert. Die Suche berücksichtigt auch alternative Schreibweisen, Tippfehler und verschiedene Transliterationen – Sie finden einen Eintrag also auch bei abweichender Schreibweise.
Was ist eine Sanktionslistenprüfung?
Eine Sanktionslistenprüfung – auch Embargoprüfung, Sanktionsprüfung oder Sanktionsscreening genannt – ist der Abgleich von Geschäftspartnern gegen offizielle Sanktionslisten. Ziel ist es sicherzustellen, dass keine Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Organisationen getätigt werden. Die Prüfung ist nach §74 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil der Exportkontrolle und Compliance. Seit den umfangreichen Russland-Sanktionen ab 2022 hat die Bedeutung der Sanktionslistenprüfung für deutsche Unternehmen nochmals deutlich zugenommen.
Zusammenhang mit Zolltarifnummern
Welche Sanktionslisten werden geprüft?
Unser Tool prüft gleichzeitig gegen 5 offizielle Sanktionslisten. Alle Listen werden täglich automatisch aktualisiert.
EU-Finanzsanktionsliste (FSF)
Die zentrale Sanktionsliste der Europäischen Union mit über 5.800 Einträgen, gepflegt von der Generaldirektion Finanzstabilität (DG FISMA). Enthält seit 2022 umfangreiche Russland- und Belarus-Sanktionen.
Offizielle QuelleUN-Sicherheitsrat
Die konsolidierte Sanktionsliste des UN-Sicherheitsrats mit ca. 1.000 Einträgen. Muss von allen 193 UN-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Offizielle QuelleUS OFAC SDN-Liste
Die Specially Designated Nationals (SDN) Liste des US-Finanzministeriums mit über 18.000 Einträgen. Relevant bei US-Bezug oder USD-Transaktionen.
Offizielle QuelleUK-Sanktionsliste (OFSI)
Die eigenständige Sanktionsliste des Vereinigten Königreichs mit über 5.000 Einträgen, gepflegt vom Office of Financial Sanctions Implementation.
Offizielle QuelleSchweizer SECO-Liste
Die Sanktionsliste des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) mit über 5.600 Einträgen. Relevant für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in die Schweiz.
Offizielle QuelleWer muss eine Sanktionslistenprüfung durchführen?
Die gesetzliche Grundlage der Sanktionslistenprüfung ist §74 Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Alle am Außenhandel beteiligten Unternehmen sind verpflichtet, Geschäftspartner und Mitarbeiter gegen Sanktionslisten zu prüfen. Die Prüfpflicht gilt insbesondere für:
Vor jeder Lieferung oder Bestellung ins/aus dem Ausland
Bei Annahme neuer Aufträge und vor Zollanmeldungen
Bei Kontoeröffnungen und internationalen Überweisungen
Vor Vertragsabschlüssen mit ausländischen Partnern
Auch indirekte Beteiligung zählt
Konsequenzen bei Verstößen gegen Sanktionen
Verstöße gegen EU-Sanktionen werden als Straftat geahndet. Auch fahrlässige Verstöße – etwa durch unterlassene Prüfung – können strafrechtliche Konsequenzen haben:
Freiheitsstrafe
Bis zu 10 Jahre
Geldstrafe
Bis zu 500.000 €
Einziehung
Betroffene Güter
Reputationsschaden
Geschäftsverlust
Wichtig: Die Strafbarkeit gilt unabhängig davon, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt. Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie angemessene Prüfmaßnahmen durchgeführt haben. Die Dokumentation der Prüfungen ist dabei entscheidend.
Prüfpflichten: Was Sie beachten müssen
| Pflicht | Beschreibung | Häufigkeit |
|---|---|---|
Neukundprüfung | Alle neuen Geschäftspartner vor dem ersten Geschäft prüfen | Einmalig |
Bestandskundprüfung | Bestehende Geschäftspartner regelmäßig nachprüfen | Bei jedem Listenupdate |
Dokumentation | Prüfergebnis, Datum, geprüfte Liste, Ergebnis festhalten | Bei jeder Prüfung |
Trefferbewertung | Bei Treffern: Identität prüfen, ggf. BAFA kontaktieren | Bei jedem Treffer |
Transaktionsstopp | Geschäft einfrieren bis Trefferbewertung abgeschlossen | Bei bestätigtem Treffer |
Weiterführende Tools für Außenhandel & Compliance
Die Sanktionslistenprüfung ist ein Baustein der Exportkontrolle. Für eine vollständige Compliance benötigen Sie auch die richtige Zolltarifnummer und ggf. eine Dual-Use-Prüfung:
Zolltarifnummer finden
KI-gestützte Ermittlung der korrekten Zolltarifnummer für Ihre Waren
Dual-Use-Prüfung
Prüfen Sie, ob Ihre Ware der Exportkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck unterliegt
EORI-Nummer prüfen
Verifizieren Sie EORI-Nummern Ihrer Handelspartner gegen die EU-Datenbank
HS-Code finden
Internationalen HS-Code für den weltweiten Handel ermitteln
Häufig gestellte Fragen zur Sanktionslistenprüfung
Was ist eine Sanktionslistenprüfung?
Eine Sanktionslistenprüfung ist der Abgleich von Geschäftspartnern (Personen und Unternehmen) gegen offizielle Sanktionslisten. In der EU ist diese Prüfung für alle Unternehmen verpflichtend, die Außenhandel betreiben oder Finanztransaktionen durchführen.
Wer muss eine Sanktionslistenprüfung durchführen?
Nach §74 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) muss jeder, der am Außenhandel beteiligt ist, seine Geschäftspartner gegen Sanktionslisten prüfen. Das betrifft Exporteure, Importeure, Spediteure, Banken und alle Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen.
Ist die Sanktionslistenprüfung auf dieser Seite kostenlos?
Ja, die Prüfung gegen alle 5 Sanktionslisten (EU, UN, US OFAC, UK, Schweiz SECO) ist auf dieser Seite kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Sie können beliebig viele Namen und Firmennamen prüfen.
Welche Sanktionslisten werden geprüft?
Es wird gleichzeitig gegen 5 offizielle Sanktionslisten geprüft: die EU-Finanzsanktionsliste (FSF), die UN-Sicherheitsrats-Konsolidierte Liste, die US-OFAC SDN-Liste, die UK-Sanktionsliste (FCDO/OFSI) und die Schweizer SECO-Sanktionsliste.
Was passiert, wenn ein Treffer gefunden wird?
Ein Treffer bedeutet, dass eine namentliche Übereinstimmung mit einem Eintrag auf einer der geprüften Sanktionslisten gefunden wurde. Das Tool zeigt Ihnen, von welcher Liste der Treffer stammt (EU, UN, US, UK oder Schweiz). Sie sollten die angezeigte Person oder Organisation sorgfältig mit Ihrem Geschäftspartner vergleichen und im Zweifelsfall das BAFA oder einen Rechtsberater kontaktieren.
Wie aktuell sind die Daten?
Alle 5 Sanktionslisten werden täglich automatisch mit den offiziellen Quellen synchronisiert. Bei neuen Verordnungen oder Listenupdates werden die Einträge zeitnah aktualisiert.
Erkennt das Tool auch Tippfehler und Namensvarianten?
Ja, das Tool verwendet Fuzzy-Matching mit automatischer Typo-Toleranz. Auch alternative Schreibweisen, Aliase und Transliterationen (z.B. kyrillisch nach lateinisch) werden berücksichtigt.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen Sanktionen?
Verstöße gegen EU-Sanktionen können Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren, Geldstrafen bis zu 500.000 Euro und die Einziehung betroffener Güter nach sich ziehen. Auch fahrlässige Verstöße sind strafbar.
Ersetzt dieses Tool eine professionelle Compliance-Prüfung?
Dieses Tool prüft gegen 5 der wichtigsten internationalen Sanktionslisten und deckt damit die wesentlichen Compliance-Anforderungen ab. Für eine vollständige Compliance-Prüfung sollten Sie die Ergebnisse dokumentieren und bei Unsicherheiten das BAFA oder einen Rechtsberater kontaktieren.
Muss ich die Prüfung dokumentieren?
Ja. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Sanktionslistenprüfungen zu dokumentieren. Halten Sie fest, wann Sie wen gegen welche Listen geprüft haben und was das Ergebnis war. Diese Dokumentation kann bei Prüfungen durch Behörden verlangt werden.
Gibt es eine deutsche Sanktionsliste?
Deutschland führt keine eigenständige nationale Sanktionsliste. Stattdessen setzt Deutschland die EU-Finanzsanktionsliste um, die für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich ist. Zusätzlich gelten die UN-Sanktionen, die über EU-Verordnungen in deutsches Recht überführt werden. Die Rechtsgrundlage bildet die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), insbesondere §74 AWV.
Werden auch Russland-Sanktionen geprüft?
Ja. Seit 2022 enthält die EU-Finanzsanktionsliste umfangreiche Sanktionen gegen russische Personen und Organisationen. Auch die US-OFAC-Liste, die UK-Liste und die Schweizer SECO-Liste umfassen zahlreiche Russland-Einträge. Unser Tool prüft alle diese Listen gleichzeitig.
Wie oft muss ich die Sanktionslistenprüfung durchführen?
Die Prüfung muss bei jeder neuen Geschäftsbeziehung und bei jedem Update der Sanktionslisten erfolgen. Da die Listen regelmäßig aktualisiert werden, empfiehlt sich eine regelmäßige Nachprüfung bestehender Geschäftspartner – idealerweise bei jedem Listenupdate oder mindestens quartalsweise.
Was ist der Unterschied zwischen Sanktionsliste und Embargoliste?
Sanktionslisten enthalten konkrete Personen und Organisationen, gegen die Finanzsanktionen gelten (Einfrieren von Vermögenswerten, Bereitstellungsverbote). Embargos sind breiter gefasste Handelsverbote gegen ganze Länder oder Regionen. In der Praxis werden die Begriffe Sanktionslistenprüfung und Embargoprüfung oft synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Aspekte der Exportkontrolle abdecken.
Brauche ich eine spezielle Software für die Sanktionslistenprüfung?
Nein. Unser Online-Tool ermöglicht die kostenlose Sanktionslistenprüfung online direkt im Browser – ohne Installation oder Registrierung. Für Unternehmen mit hohem Prüfvolumen oder ERP-Integration (z.B. SAP GTS) gibt es zusätzlich spezialisierte Compliance-Software mit automatisierten Batch-Prüfungen und API-Anbindungen.
Zolltarifnummer finden – der nächste Schritt nach der Sanktionsprüfung
Geschäftspartner geprüft? Dann brauchen Sie jetzt die richtige Zolltarifnummer für Ihre Ware. Unser KI-Tool findet den passenden HS-Code in Sekunden.