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CBAM prüfen: Ist Ihr Import betroffen?

Geben Sie den KN-Code Ihrer Ware ein. Der Check zeigt den CBAM-Sektor, relevante Pflichten und die nächsten Schritte. Falls der Code fehlt, können Sie zuerst die Zolltarifnummer finden.

Unsicher? Hier Zolltarifnummer finden →

Die Prüfung dauert ca. 15 Sekunden. 3 Prüfungen kostenlos.

Prüfung gegen Anhang I der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956
CBAM-Sektor, Emissionsdaten und Pflichten auf einen Blick
Standard-Emissionswerte und Kosten-Eskalation bis 2034
50-Tonnen-Grenze für vier Sektoren und Fristen
3 Prüfungen kostenlos
CBAM-Verordnung (EU) 2023/956
Anhang I: Betroffene Warenkategorien
PDF-Prüfbericht
Dokumentierte Vorprüfung

CBAM prüfen und Ergebnis nachvollziehen

Der Check verbindet den KN-Code mit den Regeln, die seit 2026 gelten. Sie sehen nicht nur „betroffen“ oder „nicht betroffen“, sondern auch Schwelle, Fristen und offene Nachweise.

CBAM-Sektor und KN-Code

Der Check zeigt, ob der eingegebene KN-Code in Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst ist.

Schwelle und Ausnahmen

Die 50-Tonnen-Grenze, ihre vier Sektoren sowie die Sonderstellung von Strom und Wasserstoff werden berücksichtigt.

Fristen und Pflichten

Zulassung, erste Erklärung, Zertifikatskauf und Zertifikatsabgabe werden zeitlich eingeordnet.

Emissionsdaten

Das Ergebnis unterscheidet tatsächliche, verifizierte Emissionen von den amtlichen Standardwerten.

PDF-Prüfbericht

Eingaben, Ergebnis, offene Punkte und verwendete Regelwerke lassen sich gemeinsam dokumentieren.

In drei Schritten

So funktioniert die CBAM-Prüfung

Startpunkt ist die korrekte zolltarifliche Einreihung. Danach werden der sachliche Anwendungsbereich und die konkrete Situation des Importeurs geprüft.
  1. 01

    KN-Code eingeben

    Verwenden Sie möglichst den achtstelligen KN-Code aus Ihrer Zollanmeldung. Eine Produktbeschreibung hilft, unplausible Angaben zu erkennen.

  2. 02

    Anwendungsbereich prüfen

    Der Check gleicht den Code mit den erfassten Waren ab und ordnet Sektor, Schwelle, Herkunft und mögliche Ausnahmen ein.

  3. 03

    Pflichten dokumentieren

    Sie erhalten nächste Schritte für Zulassung, Emissionsdaten und Erklärung. Das Ergebnis kann als PDF in den Compliance-Prozess übernommen werden.

Direkte Antwort

Was ist CBAM?

CBAM ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU. Er bepreist die eingebetteten Emissionen bestimmter emissionsintensiver Importwaren und orientiert sich dabei am EU-Emissionshandel.

Die Übergangsphase lief von Oktober 2023 bis Ende 2025. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Regelphase. Erfasst werden bestimmte Waren aus sechs Sektoren, die anhand ihrer KN-Codes in Anhang I der CBAM-Verordnung definiert sind.

Die Verordnung soll vergleichbare CO₂-Kosten für EU-Produktion und Importe schaffen. Sie ersetzt weder die Zollanmeldung noch die korrekte Zolltarifnummer.

Sechs Sektoren

Welche Waren fallen unter CBAM?

Die sechs Sektoren sind nur die erste Orientierung. Rechtlich entscheidend ist, ob der achtstellige KN-Code der konkreten Ware in Anhang I aufgeführt ist.
CBAM-Sektoren mit typischen KN-Codes und Schwellenregel
SektorTypische CodesBeispieleSchwellenregel
Eisen und Stahlu. a. 2601 12 00 sowie ausgewählte Codes aus Kapitel 72 und 73Roheisen, Halbzeug, Flacherzeugnisse, Rohre, SchraubenTeil der gemeinsamen 50-Tonnen-Grenze
Aluminiumu. a. 7601 sowie ausgewählte Codes 7603 bis 7616Rohaluminium, Pulver, Profile, Bleche, RohreTeil der gemeinsamen 50-Tonnen-Grenze
Zementausgewählte Unterpositionen der Position 2523Zementklinker und hydraulische ZementeTeil der gemeinsamen 50-Tonnen-Grenze
Düngemittelausgewählte Codes aus Kapitel 28 und 31Ammoniak, Salpetersäure und bestimmte StickstoffdüngerTeil der gemeinsamen 50-Tonnen-Grenze
Elektrizität2716 00 00Elektrische EnergieKeine 50-Tonnen-Ausnahme
Wasserstoff2804 10 00WasserstoffKeine 50-Tonnen-Ausnahme

Die Tabelle ist bewusst verkürzt. Für die Entscheidung gilt ausschließlich die aktuelle Codeliste in Anhang I.

De-minimis-Regel

Wie funktioniert die 50-Tonnen-Grenze?

Die Grenze ist massenbasiert. Sie bezieht sich nicht auf eingebettete Emissionen und nicht auf einzelne Sendungen.

Vier Sektoren zusammenrechnen

Die Nettomasse von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln wird je Importeur und Kalenderjahr über alle betroffenen KN-Codes kumuliert.

Überschreitung wirkt auf das ganze Jahr

Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, gelten die Pflichten für alle einschlägigen Importe dieses Kalenderjahres, nicht erst für die Menge oberhalb von 50 Tonnen.

Strom und Wasserstoff separat

Für Einfuhren von Elektrizität und Wasserstoff gilt die massenbasierte Ausnahme nicht. Die Zulassungs- und Erklärungspflichten sind gesondert zu prüfen.

Aktueller Zeitplan

Welche CBAM-Fristen gelten 2026 und 2027?

Durch die Vereinfachungsverordnung wurden zentrale Termine verschoben. Für das erste Regeljahr 2026 gilt dieser Ablauf.
  1. 1

    1. Oktober 2023

    Übergangsphase

    Quartalsberichte zu eingebetteten Emissionen, noch ohne Abgabe von CBAM-Zertifikaten.

  2. 2

    1. Januar 2026

    Regelphase

    Zulassung und Überwachung an der Einfuhr gelten. Für vier Sektoren wird die kumulierte Nettomasse gegen die 50-Tonnen-Grenze geprüft.

  3. 3

    ab Februar 2027

    Zertifikatskauf

    CBAM-Zertifikate werden über die gemeinsame zentrale Plattform verkauft, auch zur Deckung der Emissionen aus Importen des Jahres 2026.

  4. 4

    30. September 2027

    Erste Erklärung und Abgabe

    Die erste jährliche CBAM-Erklärung für 2026 ist einzureichen. Gleichzeitig müssen die entsprechenden Zertifikate abgegeben werden.

Emissionen und Kosten

Wie werden CBAM-Zertifikate berechnet?

Die Zahl der abzugebenden Zertifikate hängt von den eingebetteten Emissionen ab. Bereits wirksam gezahlte CO₂-Preise im Herkunftsland und die Anpassung für kostenlose EU-ETS-Zuteilungen können berücksichtigt werden.

Tatsächliche Emissionen

Der Hersteller im Drittland liefert anlagenspezifische Daten. Wer tatsächliche Werte erklärt, benötigt die nach den CBAM-Regeln vorgeschriebene Verifizierung.

Standardwerte

Wo zulässig, können die verbindlichen Standardwerte der Verordnung (EU) 2025/2621 verwendet werden. Sie sind nach Ware und teilweise Herkunft differenziert.

Preis und Kauf

Für 2026 veröffentlicht die Kommission Quartalspreise auf Basis der EU-ETS-Auktionen. Ab 2027 gelten Wochenpreise; der Verkauf startet im Februar 2027.

Offizielle Zertifikatspreise
Aktuelle Regeln anwenden

Drei häufige Fehler bei der CBAM-Prüfung

Viele Fehler entstehen durch vereinfachte Faustregeln oder durch Informationen aus der Übergangsphase, die seit 2026 nicht mehr gelten.

Nur den Werkstoffnamen prüfen

Nicht jede Stahl- oder Aluminiumware ist automatisch erfasst. Maßgeblich ist der genaue KN-Code in Anhang I.

Die Schwelle je Sendung rechnen

Die 50 Tonnen beziehen sich auf die kumulierte Nettomasse je Importeur und Kalenderjahr über vier Sektoren.

Mit alten Fristen arbeiten

Die erste Erklärung für 2026 ist nicht im Mai, sondern am 30. September 2027 fällig. Zertifikate werden ab Februar 2027 verkauft.

Der CBAM-Check ist eine Vorprüfung. Zulassung, Emissionsberechnung, Verifizierung und Erklärung bleiben in der Verantwortung des Importeurs beziehungsweise des zugelassenen CBAM-Anmelders.

FAQs

Häufig gestellte Fragen zu CBAM

Antworten zu Waren, 50-Tonnen-Grenze, Fristen, Zertifikaten und rechtlicher Einordnung

Was ist CBAM?

CBAM ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der Europäischen Union. Für bestimmte emissionsintensive Waren aus Drittländern sollen Importeure einen CO₂-Preis tragen, der sich am EU-Emissionshandel orientiert. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/956 in ihrer aktuellen Fassung.

Welche Waren fallen unter CBAM?

CBAM erfasst bestimmte Waren aus sechs Sektoren: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff. Entscheidend ist nicht die allgemeine Produktbezeichnung, sondern ob der konkrete KN-Code in Anhang I der CBAM-Verordnung aufgeführt ist.

Wie funktioniert die 50-Tonnen-Grenze bei CBAM?

Die Grenze bezieht sich auf die kumulierte Nettomasse aller erfassten Waren aus Eisen und Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln je Importeur und Kalenderjahr. Wird sie überschritten, gelten die Pflichten für alle einschlägigen Importe dieses Jahres. Für Elektrizität und Wasserstoff gilt die 50-Tonnen-Ausnahme nicht.

Ab wann gilt die CBAM-Regelphase?

Die Regelphase gilt seit dem 1. Januar 2026. Importeure oberhalb der maßgeblichen Schwelle sowie Importeure von Elektrizität oder Wasserstoff benötigen grundsätzlich eine CBAM-Zulassung beziehungsweise die zulässige Referenz für einen rechtzeitig gestellten Antrag.

Wann ist die erste CBAM-Erklärung fällig?

Die erste jährliche CBAM-Erklärung betrifft die Importe des Jahres 2026 und ist bis zum 30. September 2027 einzureichen. Bis zu diesem Datum müssen auch die entsprechenden CBAM-Zertifikate abgegeben werden.

Wann können CBAM-Zertifikate gekauft werden?

Der Verkauf über die gemeinsame zentrale Plattform beginnt im Februar 2027. Die Zertifikate decken dann auch die eingebetteten Emissionen der im Jahr 2026 eingeführten CBAM-Waren ab.

Wie wird der Preis eines CBAM-Zertifikats bestimmt?

Der Preis orientiert sich an den Auktionspreisen der EU-ETS-Zertifikate. Für Emissionen aus dem Jahr 2026 veröffentlicht die EU-Kommission Quartalspreise; ab 2027 werden die Preise wöchentlich berechnet und veröffentlicht.

Reicht die Zolltarifnummer für eine CBAM-Prüfung aus?

Die Zolltarifnummer beziehungsweise der achtstellige KN-Code entscheidet, ob die Ware vom sachlichen Anwendungsbereich erfasst ist. Für die tatsächlichen Pflichten müssen zusätzlich Importmenge, Kalenderjahr, Herkunft, Zollverfahren und mögliche Ausnahmen geprüft werden.

Können im Herkunftsland gezahlte CO₂-Preise berücksichtigt werden?

Ja. Ein im Ursprungsland tatsächlich gezahlter CO₂-Preis kann unter den Voraussetzungen der CBAM-Verordnung angerechnet werden. Dafür sind belastbare Nachweise erforderlich.

Ist das Ergebnis des CBAM-Checks rechtlich verbindlich?

Nein. Der Check unterstützt die interne Vorprüfung anhand von Zolltarifnummer, Produktdaten und aktuellen Regelwerken. Für die rechtliche Verantwortung, Zulassung, Emissionsberechnung und Erklärung bleibt der Importeur beziehungsweise der zugelassene CBAM-Anmelder verantwortlich.

CBAM-Pflicht mit KN-Code prüfen

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