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Einfuhrumsatzsteuer-RechnerSteuersätze & Praxiswissen

Berechnen Sie die EUSt für Ihren Import nach Deutschland. Unser Rechner zeigt sofort, welche Einfuhrumsatzsteuer bei 7 % oder 19 % anfällt – inklusive Währungsumrechnung.

Eingaben
%

Der Zollsatz hängt von der Zolltarifnummer ab. Nutzen Sie unseren Zollrechner für die automatische Berechnung.

19 % gilt für die meisten Waren (Elektronik, Textilien, Maschinen). 7 % gilt für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und bestimmte medizinische Hilfsmittel.

Ergebnis
Warenwert
Zollwert(Warenwert + Nebenkosten)
Zoll: 0,0 %
Bemessungsgrundlage für EUSt.(Zollwert + Zoll)
Bemessungsgrundlage × EUSt (19 %)
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt.)
Gesamte Einfuhrabgaben(Zoll + EUSt.)

Hinweis

Die Berechnung dient als Orientierung. Der tatsächliche Zollsatz hängt von der Zolltarifnummer Ihrer Ware ab. Unser Zollrechner ermittelt den Zollsatz automatisch anhand der Tarifnummer und des Herkunftslandes.

Sie kennen den Zollsatz nicht? Zolltarifnummer finden und den passenden Zollsatz nachschlagen.

Rechtsgrundlage

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer? Rechtsgrundlage und Abgrenzung

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Verbrauchsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG. Sie wird bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in das Zollgebiet der EU erhoben. Die EUSt stellt sicher, dass importierte Waren steuerlich nicht bessergestellt sind als in Deutschland hergestellte oder gehandelte Produkte.

Abgrenzung zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Die EUSt ist keine eigenständige Steuerart, sondern eine Erhebungsform der Umsatzsteuer. Die reguläre Umsatzsteuer entsteht bei inländischen Lieferungen und Leistungen. Die EUSt entsteht bei der Einfuhr, also beim Grenzübertritt in das Zollgebiet der EU. Wirtschaftlich betrachtet wirkt sie identisch: Die Ware wird so besteuert, als wäre sie im Inland produziert worden.

Wer schuldet die Einfuhrumsatzsteuer?

Gewerbliche Einfuhr: Wer die Zollanmeldung abgibt (Importeur oder Zollagent als Vertreter). Voraussetzung ist eine gültige EORI-Nummer.
Privatpersonen: Der Empfänger der Sendung
Paketdienste (DHL, UPS, FedEx) sind nicht Steuerschuldner, sondern ziehen die EUSt als Vertreter ein
Seit 1. Juli 2021: EUSt fällt auf jede Sendung aus Drittländern an, ohne Wertuntergrenze

Kein Kostenfaktor für Unternehmen

Die EUSt ist für Unternehmen in der Regel kein Kostenfaktor. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer machen die gezahlte EUSt in der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG). So wird die EUSt zum durchlaufenden Posten. Details zum Vorsteuerabzug finden Sie weiter unten.
Unterschiede

Einfuhrumsatzsteuer vs. Zoll: Die wichtigsten Unterschiede

MerkmalEinfuhrumsatzsteuer (EUSt)Zoll (Drittlandszollsatz)
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStGUnionszollkodex (UZK), TARIC
Steuersatz
19 % oder 7 % (fest, für alle Herkunftsländer gleich)0 % bis 17 % (je nach Ware und Herkunft)
Bemessungsgrundlage
Zollwert + Zollbetrag + ggf. VerbrauchsteuernZollwert (Warenwert + Fracht + Versicherung)
Vorsteuerabzug
Ja, für UnternehmenNein (Betriebsausgabe)

Einen vollständigen Überblick über alle Einfuhrabgaben (Zoll, EUSt, Verbrauchsteuern, Antidumpingzölle) finden Sie auf unserer Seite zum Zollrechner.

Steuersätze

Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer? Die Steuersätze

In Deutschland gibt es zwei EUSt-Sätze, die den Umsatzsteuersätzen nach § 12 UStG entsprechen:

SteuersatzAnwendungRechtsgrundlageBeispiele
19 %(Regelsatz)Die meisten Waren§ 12 Abs. 1 UStGElektronik, Maschinen, Textilien, Fahrzeuge, Möbel, Spielzeug, Kosmetik
7 %(ermäßigt)Waren des Grundbedarfs§ 12 Abs. 2 UStG, Anlage 2Lebensmittel (außer Getränke), Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände, medizinische Hilfsmittel, Schnittblumen
0 %Befreite EinfuhrenEUStBVRückwaren, Übersiedlungsgut, Erbschaftsgüter, bestimmte Lehrmittel

Wann gilt der ermäßigte Satz von 7 %?

Lebensmittel: Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Obst, Gemüse, Getreide, Gewürze
Bücher, Zeitungen, Zeitschriften (auch E-Books seit 2020)
Kunstgegenstände und Sammlerstücke (unter bestimmten Bedingungen)
Bestimmte orthopädische und medizinische Hilfsmittel

Getränke: Regelsatz 19 %

Der ermäßigte Satz von 7 % gilt nur für Waren, die in Anlage 2 zum UStG aufgelistet sind. Getränke (außer Milch und Wasser) fallen nicht unter den ermäßigten Satz, auch wenn es sich um Lebensmittel handelt. Kaffee unterliegt dem Regelsatz von 19 %, zusätzlich fällt die Kaffeesteuer an.
Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer (§ 11 UStG)

Die Bemessungsgrundlage nach § 11 UStG ist NICHT einfach der Warenwert. Sie setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

Schritt 1: Zollwert ermitteln

Kaufpreis (Transaktionswert) + Frachtkosten bis zur EU-Grenze + Versicherungskosten. Das ergibt den Zollwert nach Art. 70 UZK.

Schritt 2: Zoll und Verbrauchsteuern addieren

Auf den Zollwert addieren Sie den Zollbetrag und ggf. anfallende Verbrauchsteuern (Tabak, Alkohol, Kaffee, Energie).

Schritt 3: Inlandsfrachtkosten beachten

Beförderungskosten vom Ort des Verbringens in die EU (z.B. Hafen Hamburg) bis zum ersten inländischen Bestimmungsort, sofern diese bei der Einfuhr bekannt sind (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 UStG).

Formel

Bemessungsgrundlage EUSt =

+Zollwert (Warenwert + Fracht bis EU-Grenze + Versicherung)

+Zollbetrag

+Verbrauchsteuern (falls anfallend)

+Beförderungskosten bis 1. Bestimmungsort (falls bekannt)

EUSt = Bemessungsgrundlage × 19 % (oder 7 %)

Hinweis

Die EUSt wird nicht nur auf den Warenwert berechnet. Transportkosten, der Zollbetrag und ggf. Verbrauchsteuern erhöhen die Bemessungsgrundlage. Wer nur den Rechnungsbetrag als Basis nimmt, berechnet die EUSt zu niedrig.
Rechenbeispiele

Rechenbeispiele: So berechnen Sie die Einfuhrumsatzsteuer

Beispiel 1: BBQ Sauce aus den USA (7 % EUSt, 10,2 % Zoll)

Barbecue-Soße fällt unter die Zolltarifnummer 2103.20 (Tomatenketchup und andere Tomatensoßen). Als Lebensmittel gilt der ermäßigte EUSt-Satz von 7 %, der Drittlandszollsatz beträgt 10,2 %:

Kaufpreis (1 Karton BBQ Sauce, 24 Flaschen)500,00 EUR
Frachtkosten (Seeweg USA → DE)80,00 EUR
Versicherung5,00 EUR
Zollwert585,00 EUR
Zollbetrag (2103.20, Drittlandszollsatz 10,2 %)59,67 EUR
Bemessungsgrundlage EUSt644,67 EUR
EUSt (7 %)45,13 EUR
Gesamte Einfuhrabgaben104,80 EUR

Die USA haben kein Freihandelsabkommen mit der EU, daher gilt der volle Drittlandszollsatz von 10,2 %. Der Zollbetrag erhöht die Bemessungsgrundlage für die EUSt — auf den Zoll fällt also nochmals 7 % EUSt an. Als Unternehmen ziehen Sie die 45,13 EUR EUSt in der UStVA (Kennzahl 62) als Vorsteuer ab.

Beispiel 2: T-Shirts aus China (19 % EUSt, 12 % Zoll)

Zeigt den Regelsatz von 19 % EUSt bei Textilien und wie der Zollbetrag die Bemessungsgrundlage erhöht. Den genauen Zollsatz für Ihre Ware finden Sie über unsere Zolltarifnummer-Suche:

Kaufpreis (500 T-Shirts × 4 EUR)2.000,00 EUR
Frachtkosten (Seefracht China → DE)350,00 EUR
Versicherung20,00 EUR
Zollwert2.370,00 EUR
Zollbetrag (6109.10, Drittlandszollsatz 12 %)284,40 EUR
Bemessungsgrundlage EUSt2.654,40 EUR
EUSt (19 %)504,34 EUR
Gesamte Einfuhrabgaben788,74 EUR

Textilien aus China unterliegen dem Regelsatz von 19 % EUSt und dem Drittlandszollsatz von 12 %. Der Zollbetrag von 284,40 EUR erhöht die Bemessungsgrundlage — auf den Zoll fällt also nochmals 19 % EUSt an. Als Unternehmen ziehen Sie die 504,34 EUR EUSt als Vorsteuer ab, der Zoll von 284,40 EUR bleibt als Betriebsausgabe.

Beispiel 3: Privatperson bestellt Sneaker aus Großbritannien (unter 150 EUR)

Seit dem Brexit (31. Januar 2020) ist Großbritannien ein Drittland — für Privatpersonen gelten dieselben Einfuhrregeln wie bei Bestellungen aus den USA oder China:

Kaufpreis (1 Paar Sneaker)100,00 GBP
Umgerechnet (EZB-Referenzkurs 1,18)118,00 EUR
Versandkosten12,00 EUR
Zollwert130,00 EUR
Zollsatz (Sachwert 118 EUR < 150 EUR, zollfrei)0,00 EUR
EUSt (19 %)24,70 EUR
DHL-Servicepauschale (Auslagenpauschale)6,00 EUR
Gesamtkosten bei Zustellung30,70 EUR

Kein Zoll, weil der Sachwert unter 150 EUR liegt (Zollbefreiung für Kleinsendungen nach Art. 23/24 ZollbefreiungsVO). Die EUSt von 24,70 EUR fällt trotzdem an — die 22-EUR-Freigrenze für die EUSt wurde am 1. Juli 2021 abgeschafft. DHL zieht die EUSt plus eine Servicepauschale bei der Zustellung ein.

Herkunftsland

Einfuhrumsatzsteuer nach Herkunftsland: Gleicher Satz, andere Summe

Die EUSt selbst ist immer gleich: 19 % oder 7 %, unabhängig vom Herkunftsland. Ein Import aus den USA unterliegt dem gleichen EUSt-Satz wie ein Import aus Japan oder China. Der Unterschied liegt in der Bemessungsgrundlage:

Land ohne Freihandelsabkommen (z.B. USA, China): Voller Drittlandszollsatz → höherer Zollbetrag → höhere Bemessungsgrundlage → mehr EUSt
Land mit Freihandelsabkommen (z.B. Japan, Schweiz): 0 % Zoll bei Präferenznachweis → niedrigere Bemessungsgrundlage → weniger EUSt

Vergleich: Gleiche Ware, verschiedene Herkunft

SzenarioWarenwertZollsatzZollbetragEUSt (19 %)Gesamt
Flagge USAMaschinenteil aus USA
10.000 EUR4 %400 EUR1.976 EUR12.376 EUR
Flagge JapanGleiches Teil aus Japan (EPA)
10.000 EUR0 %0 EUR1.900 EUR11.900 EUR
Ersparnis mit Japan400 EUR76 EUR476 EUR

Bei 0 % Zoll sparen Unternehmen zweifach: den Zoll selbst UND den EUSt-Anteil auf den Zollbetrag. Details zu Zollsätzen und Freihandelsabkommen nach Herkunftsland finden Sie auf unserer Zollrechner-Seite. Speziell zum Import aus China finden Sie alles in unserem Leitfaden: Zoll China.

Präferenznachweis befreit nur vom Zoll

Auch wenn der Zollsatz durch ein Freihandelsabkommen 0 % beträgt, fällt die Einfuhrumsatzsteuer trotzdem an. Ein Präferenznachweis befreit nur vom Zoll, nicht von der EUSt. Seit 2026 fällt zudem der CBAM-Grenzausgleich bei bestimmten CO₂-intensiven Waren an.
Befreiungen

EUSt-Befreiungen nach der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV)

Rückwaren: Waren, die aus der EU exportiert und unverändert zurückkommen (§ 12 EUStBV)
Übersiedlungsgut: Bei Umzug nach Deutschland aus einem Drittland (mind. 6 Monate im Besitz)
Erbschaftsgüter: Geerbte Gegenstände aus Drittländern
Lehrmittel und wissenschaftliche Geräte: Für bestimmte Bildungseinrichtungen
Diplomaten- und Konsulargüter: Nach dem Wiener Übereinkommen
Gratisproben: Handelsübliche Muster ohne Handelswert

Für Privatpersonen

Geschenksendungen (Privatperson an Privatperson): Bis 45 EUR Warenwert komplett abgabenfrei
Reisemitbringsel: Bis 430 EUR (Flug/Schiff) bzw. 300 EUR (Land) abgabenfrei

Die 150-EUR-Grenze betrifft nur den Zoll, nicht die EUSt. Vollständige Erklärung auf unserer Zollrechner-Seite.

22-EUR-Freigrenze abgeschafft

Viele Privatpersonen glauben, Pakete unter 22 EUR wären steuerfrei. Diese Freigrenze wurde am 1. Juli 2021 abgeschafft. Seitdem fällt auf jede Sendung aus einem Nicht-EU-Land Einfuhrumsatzsteuer an.
Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug: Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen

Für Unternehmen ist die Einfuhrumsatzsteuer in der Regel kein Kostenfaktor. Die gezahlte EUSt kann als Vorsteuer geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG). So wird die EUSt zum durchlaufenden Posten.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

  • Die Einfuhr erfolgt für das Unternehmen (unternehmerische Verwendung)
  • Der Importeur hat die Verfügungsmacht über die Ware (als Anmelder, Auftraggeber oder Empfänger)
  • Der Einfuhrabgabenbescheid (Zollbescheid) liegt vor – das ist der Beleg für den Vorsteuerabzug
  • Die Ware wird für zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze verwendet
  • Die EUSt ist entstanden (nicht nur festgesetzt)

EUSt in der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)

Feld in der UStVAKennzahlWas eintragen
"Entstandene Einfuhrumsatzsteuer" (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG)
KZ 62Die gezahlte EUSt laut Einfuhrabgabenbescheid als abziehbare Vorsteuer

Die EUSt wird in KZ 62 im Abschnitt „Abziehbare Vorsteuerbeträge" eingetragen. Damit wird sie automatisch mit der geschuldeten Umsatzsteuer verrechnet – ein durchlaufender Posten.

Aufschubkonto: Liquidität verbessern

Unternehmen mit regelmäßigen Importen können ein Aufschubkonto beantragen (§ 21 Abs. 3 UStG i.V.m. Art. 110 UZK):

EUSt wird nicht bei jeder Einfuhr sofort fällig
Gesammelte Zahlung am 16. des Folgemonats
Deutliche Liquiditätsverbesserung bei vielen Importen
Antrag beim zuständigen Hauptzollamt, Voraussetzung: Sicherheitsleistung

Praxis-Tipp: Cashflow optimieren

Das Aufschubkonto kombiniert mit dem Vorsteuerabzug ergibt den bestmöglichen Cashflow. Die EUSt wird erst am 16. des Folgemonats fällig, kann aber bereits in der UStVA des Einfuhrmonats als Vorsteuer geltend gemacht werden. Bei monatlicher UStVA-Abgabe erhalten Sie die Erstattung oft, bevor die Zahlung fällig wird.
Buchhaltung

Einfuhrumsatzsteuer buchen: So geht es richtig

Die Buchung der EUSt hängt vom Kontenrahmen ab. Hier die gängigsten Buchungssätze:

SKR03

BuchungssatzSollHaben
EUSt bei Wareneingang
1588 (Bezahlte EUSt)1200 (Bank)
Vorsteuerabzug
1588 wird in UStVA übernommen

SKR04

BuchungssatzSollHaben
EUSt bei Wareneingang
1433 (Bezahlte EUSt)1800 (Bank)
Vorsteuerabzug
1433 wird in UStVA übernommen

Bei Aufschubkonto (SKR03)

BuchungssatzSollHaben
EUSt über Aufschubkonto1588 (Bezahlte EUSt)1740 (Verbindlichkeiten Zoll)
Zahlung am 16. des Folgemonats1740 (Verbindlichkeiten Zoll)1200 (Bank)

Belege für die Buchung

Einfuhrabgabenbescheid (Zollbescheid) als Originalbeleg
Bei Paketdienst: Abrechnung von DHL/UPS/FedEx mit ausgewiesener EUSt
Bei Spediteur: Abrechnung mit Auslage der EUSt
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre (Beleg für den Vorsteuerabzug)
Zahlungswege

Einfuhrumsatzsteuer bezahlen: Wo und wie?

Privatpersonen

  • Paketdienst zieht EUSt bei Zustellung ein
  • DHL: Nachnahme oder Online-Zahlung
  • UPS/FedEx: Rechnung per Post oder Online
  • Pauschale: DHL 6 EUR, Express ca. 14,88 EUR

Unternehmen

  • Spediteur/Zollagent legt EUSt aus
  • Abrechnung über Speditionsrechnung
  • Direktzahlung per SEPA-Lastschrift
  • Aufschubkonto: Zahlung am 16. des Folgemonats

Selbstverzollung

  • Beim Zollamt (Flughafen, Postverteilzentrum)
  • Zahlung per EC-Karte, Lastschrift oder bar
  • Online über zoll-portal.de
Erstattung

Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer: Wann und wie?

1. Vorsteuerabzug (häufigster Fall)

Unternehmen ziehen die EUSt als Vorsteuer in der UStVA ab. Ergebnis: Erstattung über die Umsatzsteuer-Verrechnung.

2. Antrag auf Erstattung (Art. 116–119 UZK)

Bei Retouren, fehlerhaften Bescheiden oder falschem Zollsatz. Antrag beim zuständigen Hauptzollamt innerhalb von 3 Jahren.

3. Erstattung bei Wiederausfuhr

Waren, die in die EU eingeführt und anschließend wieder exportiert werden. Voraussetzung: Nachweis der Wiederausfuhr.

Tipp: Retouren

Retouren aus dem Nicht-EU-Ausland: Wenn Sie eine importierte Ware zurücksenden, können Sie die Erstattung der EUSt beim Hauptzollamt beantragen. Bewahren Sie den Einfuhrabgabenbescheid und den Retourennachweis auf.
Fehler vermeiden

7 häufige Fehler bei der Einfuhrumsatzsteuer

Fehler 1: EUSt nur auf den Warenwert berechnet

Die Bemessungsgrundlage umfasst Warenwert + Fracht + Versicherung + Zollbetrag + ggf. Verbrauchsteuern. Wer nur den Kaufpreis nimmt, rechnet zu niedrig.

Fehler 2: Falschen EUSt-Satz angewendet

Der ermäßigte Satz von 7 % gilt nur für Waren nach Anlage 2 zum UStG. Elektronik, Textilien oder Maschinen fallen immer unter 19 %.

Fehler 3: Vorsteuerabzug vergessen

Viele Unternehmen buchen die EUSt als Aufwand statt als Vorsteuer. Der Einfuhrabgabenbescheid muss zeitnah in die Buchhaltung.

Fehler 4: Freigrenze falsch verstanden

Die 150-EUR-Grenze gilt nur für den Zoll, nicht für die EUSt. Auch Pakete unter 150 EUR Warenwert unterliegen der EUSt.

Fehler 5: Innergemeinschaftlichen Erwerb verwechselt

Bei Lieferungen innerhalb der EU fällt keine EUSt an. Hier greift die Erwerbsbesteuerung (§ 1a UStG). EUSt betrifft nur Drittland-Einfuhren.

Fehler 6: Aufschubkonto nicht beantragt

Unternehmen mit regelmäßigen Importen können per Aufschubkonto die Liquidität verbessern. Viele Importeure kennen diese Möglichkeit nicht.

Fehler 7: Beleg nicht aufbewahrt

Der Einfuhrabgabenbescheid ist der Beleg für den Vorsteuerabzug. Geht er verloren, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen. Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Einfuhrumsatzsteuer

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer auf Waren, die aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland eingeführt werden. Sie entspricht der inländischen Umsatzsteuer und beträgt 19 % (Regelsatz) oder 7 % (ermäßigter Satz für bestimmte Waren wie Lebensmittel oder Bücher). Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG.

Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland?

Der Regelsatz der Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %. Für bestimmte Waren gilt der ermäßigte Satz von 7 %, etwa für Lebensmittel (außer Getränke), Bücher, Zeitungen und bestimmte medizinische Hilfsmittel. Die Sätze entsprechen den deutschen Umsatzsteuersätzen nach § 12 UStG.

Wie berechne ich die Einfuhrumsatzsteuer?

Die Formel lautet: EUSt = (Zollwert + Zollbetrag + ggf. Verbrauchsteuern) x 19 % (oder 7 %). Der Zollwert setzt sich zusammen aus Warenwert plus Frachtkosten bis zur EU-Grenze plus Versicherungskosten. Ein Rechenbeispiel: Warenwert 1.000 EUR + 100 EUR Fracht + 5 % Zoll (55 EUR) = 1.155 EUR Bemessungsgrundlage x 19 % = 219,45 EUR EUSt.

Gibt es eine Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer?

Nein, seit dem 1. Juli 2021 gibt es keine allgemeine Freigrenze mehr. Jede Sendung aus einem Nicht-EU-Land unterliegt der EUSt, auch bei einem Warenwert von nur wenigen Euro. Ausnahme: Geschenksendungen von Privatperson an Privatperson sind bis 45 EUR komplett abgabenfrei.

Kann ich die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen?

Ja, vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer können die gezahlte EUSt als Vorsteuer geltend machen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Voraussetzung: Die Einfuhr erfolgt für das Unternehmen, der Einfuhrabgabenbescheid liegt vor und die Ware wird für steuerpflichtige Umsätze verwendet. Die EUSt wird in der Umsatzsteuervoranmeldung (Kennzahl 62) eingetragen.

Wo bezahle ich die Einfuhrumsatzsteuer?

Bei Privatpersonen zieht der Paketdienst (DHL, UPS, FedEx) die EUSt bei Zustellung ein. Unternehmen zahlen über ihren Spediteur, der die Abgaben auslegt, oder direkt an den Zoll per Lastschrift. Regelmäßige Importeure können ein Aufschubkonto beantragen, das die Zahlung auf den 16. des Folgemonats verschiebt.

Was ist ein Aufschubkonto für die Einfuhrumsatzsteuer?

Ein Aufschubkonto (§ 21 Abs. 3 UStG) ermöglicht Unternehmen, die Einfuhrumsatzsteuer nicht bei jeder Einfuhr sofort zu zahlen, sondern gesammelt am 16. des Folgemonats. Das verbessert die Liquidität bei regelmäßigen Importen. Antrag beim Hauptzollamt, Voraussetzung ist eine Sicherheitsleistung.

Wie buche ich die Einfuhrumsatzsteuer in SKR03?

Die EUSt wird in SKR03 auf Konto 1588 (bezahlte Einfuhrumsatzsteuer) gebucht: Soll 1588, Haben 1200 (Bank). Der Betrag wird automatisch in die Umsatzsteuervoranmeldung übernommen und mit der Umsatzsteuer verrechnet. In SKR04 verwenden Sie stattdessen Konto 1433. Beleg ist der Einfuhrabgabenbescheid.

Fällt bei Einfuhren aus der Schweiz Einfuhrumsatzsteuer an?

Ja. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, daher fällt bei Einfuhren aus der Schweiz immer EUSt an. Dank bilateraler Abkommen kann der Zoll bei Waren mit Schweizer Ursprung 0 % betragen (Präferenznachweis nötig). Die EUSt von 19 % oder 7 % wird in jedem Fall erhoben.

Was ist der Unterschied zwischen Einfuhrumsatzsteuer und Zoll?

Der Zoll ist eine Abgabe zum Schutz der EU-Wirtschaft, abhängig von Warenart und Herkunftsland (0–17 %). Die EUSt ist eine Verbrauchsteuer zur steuerlichen Gleichstellung importierter Waren (19 % oder 7 %). Unternehmen können die EUSt als Vorsteuer abziehen, den Zoll nicht. Der Zoll ist eine Betriebsausgabe.

Kann ich die Einfuhrumsatzsteuer erstattet bekommen?

Unternehmen erhalten die EUSt über den Vorsteuerabzug zurück. Bei fehlerhaften Bescheiden oder Retouren können Sie die Erstattung beim Hauptzollamt beantragen (Art. 116–119 Unionszollkodex). Die Frist beträgt 3 Jahre ab Mitteilung der Abgaben. Privatpersonen haben keinen Erstattungsanspruch.

Fällt bei Einfuhren aus China Einfuhrumsatzsteuer an?

Ja, für jede Sendung aus China. Neben der EUSt (19 %) fällt für die meisten Waren auch Zoll an (Drittlandszollsatz). Bei bestimmten Produkten wie Stahl, Solarpanelen oder E-Bikes kommen Antidumpingzölle hinzu, die die Bemessungsgrundlage und damit die EUSt erhöhen.

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