Hierarchie der Zolltarifnummer
Arbeitskleidung wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XI, Kapitel 62 eingereiht. Das Kapitel umfasst Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 62 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6203 - Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben
- Unterposition: 6203 22 - Kombinationen
Kombinierte Nomenklatur: 6203 2210 - aus Baumwolle, Arbeits- und Berufskleidung
Zolltarifnummer: 6203 2210 00 0 - Arbeits- und Berufskleidung
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Arbeitskleidung kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Arbeitskleidung
Der HS-Code für Arbeitskleidung (Kombinationen für Männer) ist 6203.22 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 6203.22.10 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 6203.22.10.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6203.22.10.00.0 .
Einreihung von Arbeitskleidung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Arbeitskleidung kann je nach Kleidungsstückart, Material und Trägerperson unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen Overall, eine Jacke, eine Hose oder sonstige Berufskleidung handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Arbeitskleidung
Einteiliger Overall (Kombination) aus Baumwolle für Männer oder Knaben
Kombination (Overall) aus Baumwolle, für Männer – klassischer Blaumann
Einteiliger Overall aus synthetischen Chemiefasern für Männer oder Knaben
Kombination aus synthetischen Chemiefasern, für Männer – z.B. Polyester-Overall
Arbeitsjacke (nicht einteilig) aus Baumwolle für Männer oder Knaben
Arbeitsjacke aus Baumwolle, für Männer – Berufsjacke, Kittel
Lange Arbeitshose oder Latzhose aus Baumwolle für Männer oder Knaben
Arbeitshose (Bundhose/Latzhose) aus Baumwolle, für Männer
Sonstige Arbeits- und Berufskleidung aus Baumwolle (nicht Kombination, Jacke oder Hose)
Andere Arbeitskleidung aus Baumwolle, für Männer – Schürzen, Kittel, Schutzkleidung
Sonstige Arbeits- und Berufskleidung aus Chemiefasern für Frauen oder Mädchen
Andere Arbeitskleidung aus Chemiefasern, für Frauen – Schürzen, Kittel
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Arbeitskleidung (Kap. 62) ≠ Gestrickte Berufskleidung (Kap. 61)
Kapitel 62 gilt nur für gewebte Kleidung. Strickware fällt unter Kapitel 61, nicht unter 62.
Arbeitskleidung (6203) ≠ Freizeitkleidung (6203)
Entscheidend ist der zweckbestimmte Schnitt: strapazierfähiges Material und Funktionsausstattung müssen den beruflichen Einsatz erkennen lassen.
Warnschutzjacke ≠ Warnschutzweste (6210)
Kleidung aus beschichteten Geweben kann unter Position 6210 fallen statt unter 6203.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Schutzkleidung fällt unter Kapitel 62. Einwegschutzkleidung aus Vliesstoffen wird unter einer anderen Position eingereiht:
Schutzkleidung aus Vliesstoffen (z.B. Einweganzüge, Kapitel 62, Position 6210)
Kleidung aus Vliesstoffen (Einwegschutzkleidung)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Arbeitskleidung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Kleidungsstückart, Material, Trägerperson und erkennbarer Zweckbestimmung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Arbeitskleidung (vZTA)
So hat der Zoll bei realer Arbeitskleidung entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Arbeitsjacke für Männer und einer Arbeitslatzhose für Männer, sog. Arbeitsanzug – aus köperbindigen Geweben aus 65 % Baumwolle und 35 % Polyester; erkennbar dazu bestimmt, bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zum Schutz der Kleidung/Person getragen zu werden.
AV 1, Pos. 6203.32
Lange Hose, sog. Arbeitshose – aus ca. 0,7 mm dicken, strapazierfähigen, einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle; mit diversen Taschen und Kniepolstertaschen; erkennbar dazu bestimmt, zum Schutz bei Berufsausübung getragen zu werden. Lange Hose, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, Arbeits- und Berufskleidung.
AV 1, Pos. 6203.42
Overall, sog. Einsatzkombi – aus 0,8 mm dicken, köperbindigen Geweben aus 80 % Polyester und 20 % Baumwolle; einteilig, mit Stehkragen, Reißverschlüssen und Taschen; erkennbar dazu bestimmt, bei Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zum Schutz getragen zu werden. Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung.
AV 1, Pos. 6211.33
Zwei miteinander verbundene Kleidungsstücke, Overall aus Geweben (sog. Panzerkombi, äußerer Kombi) aus 65 % Polyester und 35 % Baumwolle; erkennbar als Arbeits- und Berufskleidung. Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung.
AV 1, Pos. 6211.43
Lange Hose, sog. Bundhose e.s.botanica – aus 100 % Baumwolle; mit Zollstocktasche, Kniepolstertaschen und Firmenlogo; erkennbar dazu bestimmt, bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. Lange Hose, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, Arbeits- und Berufskleidung.
AV 1, Pos. 6203.42
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China12 %Drittlandszoll
USA12 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei12 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien9,6 %Zollpräferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand12 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
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Ausfuhr (Export)
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