Hierarchie der Zolltarifnummer
Bewegungsmelder werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 85 eingereiht. Die Position 8531 umfasst elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte, Einbruchs- und Diebstahlalarmgeräte sowie Feuermelder:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren; Teile davon
- Kapitel: 85 - Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren sowie Teile davon
- Position: 8531 - Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z.B. Klingeln, Sirenen, Anzeigetafeln, Diebstahlalarmgeräte), ausgenommen Waren des Kapitels 36 oder der Positionen 8512 oder 8530
- Unterposition: 8531 10 - Alarmgeräte gegen Einbruch oder Diebstahl und Feuermelder
Zolltarifnummer: 8531 1030 00 0 - von der für Gebäude verwendeten Art
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Bewegungsmelder kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bewegungsmelder
Der HS-Code für Bewegungsmelder ist 8531.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8531.10.30 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8531.10.30.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8531.10.30.00.0 .
Einreihung von Bewegungsmelder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Bewegungsmelder können je nach primärer Funktion und Anwendungsbereich unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Gerät vorrangig als Alarmgerät, als elektrischer Schalter oder als Funkkommunikationsgerät eingesetzt wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bewegungsmelder
Bewegungsmelder als Alarmgerät für Gebäude (häufigster Anwendungsfall)
Einbruchs-/Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder – von der für Gebäude verwendeten Art
Bewegungsmelder als Alarmgerät für andere Anwendungen (nicht Gebäude)
Alarmgeräte gegen Einbruch oder Diebstahl und Feuermelder – andere
Bewegungsmelder mit primärer Schaltfunktion (z.B. für Beleuchtungssteuerung), ohne Alarmfunktion
Elektrische Schalter für eine Spannung von mehr als 60 V bis 1.000 V – andere
Funk-Bewegungsmelder für Smarthome-Systeme mit Funkübertragungsmodul als Hauptmerkmal
Funknavigationsempfangsgeräte; Funk-Fernsteuergeräte – andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Alarmgerät (8531) ≠ Lichtschalter (8536)
Bewegungsmelder mit integriertem Alarmausgang fallen unter 8531. Geräte die primär eine elektrische Last schalten, werden unter 8536 eingereiht.
Bewegungsmelder (8531) ≠ Rauchmelder (8531.20)
Rauchmelder fallen unter 8531.20 – eine eigene Unterposition. Bewegungsmelder (PIR) gehören zu 8531.10.
Bewegungsmelder (8531) ≠ Kamera mit Bewegungserkennung (8525)
Überwachungskameras mit integrierter Bewegungserkennung werden nach ihrer Hauptfunktion (Kamera) unter 8525 eingereiht.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Reine PIR-Sensoren ohne Alarm- oder Schaltfunktion (z.B. als Industriebauteil) fallen nicht unter Kapitel 85, sondern unter Kapitel 90 (Optische und Messinstrumente):
Reiner PIR-Sensor als Messtechnikbauteil ohne Alarm- oder Schaltfunktion
Andere Mess- oder Prüfgeräte – andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bewegungsmelder ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – primäre Funktion, Übertragungstechnologie und Anwendungsbereich. Unser Tool analysiert Ihren spezifischen Bewegungsmelder und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bewegungsmelder (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Bewegungsmeldern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
PIR-Bewegungsmelder (passiv-infrarot) zum Erkennen von Personenbewegungen in Gebäuden, mit eingebautem Signalgeber und Alarmausgang, Nennspannung 9–18 VDC
AV 1, Pos. 8531.10
Bewegungsmelder für Außenbereiche, PIR-Sensor mit 270°-Erfassungsbereich, Schutzart IP54, mit eingebautem Alarmrelais und akustischem Signalgeber
AV 1, Pos. 8531.10
Infrarot-Bewegungsmelder für Gebäude, Deckeneinbau, 360°-Erfassung, Nennspannung 230 VAC, mit Schalterausgang für Beleuchtungssteuerung und Alarmanlage
AV 1, Pos. 8531.10
Funk-Bewegungsmelder für Sicherheitssysteme, PIR-Technologie, Funkfrequenz 868 MHz, Batteriebetrieb, für die Einbindung in Alarmanlage bestimmt
AV 1, Pos. 8531.10
Kombinierter Bewegungs- und Glasbruchmelder, Dual-Technologie (PIR + Mikrowelle), 230 VAC, für Gebäudeschutzanlagen, mit Sabotagekontakt
AV 1 und 3b, Pos. 8531.10
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
2,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China2,2 %Drittlandszoll
USA2,2 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei2,2 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,2 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,2 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
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Ausfuhr (Export)
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