Hierarchie der Zolltarifnummer
Haushaltswaren aus Kunststoff werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VII, Kapitel 39 eingereiht. Die Position 3924 umfasst Geschirr, Haushalts- und Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- und Toilettengegenstände aus Kunststoffen:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3924 - Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen
- Unterposition: 3924 10 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
Zolltarifnummer: 3924 1000 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Haushaltsware kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Haushaltsware
Der HS-Code für Haushaltswaren aus Kunststoff ist 3924.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 3924.10.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 3924.10.00.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3924.10.00.90.0 .
Einreihung von Haushaltsware nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Haushaltswaren können je nach Material, Verwendungszweck und Ursprungsland unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um Kunststoff-, Keramik- oder Metallwaren handelt und ob der Artikel für den Tisch-, Küchen- oder sonstigen Haushaltsbedarf bestimmt ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Haushaltsware
Schüsseln, Tabletts, Vorratsdosen, Abtropfgestelle aus Kunststoff für Küche/Tisch
Tisch- und Küchenartikel aus Kunststoff (keine Melamin/Polyamid-Artikel)
Küchenartikel aus Melamin oder Polyamid (z.B. Melamin-Geschirr), Ursprung China/HK
Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel mit Herkunft China/Hongkong
Küchenartikel aus Melamin oder Polyamid, Ursprung nicht China/HK
Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel, andere Ursprungsländer
Reinigungsschwämme, Besteckkästen, Sanitärartikel aus Kunststoff
Andere Haushalts- und Hauswirtschaftsartikel aus Kunststoff (nicht Tisch/Küche)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Haushaltsware Kunststoff (3924) ≠ Haushaltsware Keramik (6912)
Keramische Haushaltswaren fallen unter Kapitel 69, nicht unter Kapitel 39. Der Zollsatz beträgt 12 % statt 6,5 %. Entscheidend ist der charaktergebende Werkstoff.
Küchenartikel Kunststoff (3924.10) ≠ Elektrohaushaltsgerät (8516)
Elektrische Haushaltsgeräte (z.B. Mixer, Toaster) fallen unter Position 8516 in Kapitel 85, nicht unter 3924. Maßgeblich ist, ob das Gerät elektrisch betrieben wird.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Haushaltswaren fallen unter Kapitel 39. Bei anderen Werkstoffen (Keramik, Metall) gelten abweichende Kapitel mit teils deutlich anderen Zollsätzen:
Haushaltsartikel aus Keramik (Ton, Steingut) für Tisch- oder Küchengebrauch
Keramisches Geschirr/Haushaltsartikel aus gewöhnlichem Ton (andere)
Haushaltsartikel aus Kupfer (z.B. Kupfertöpfe, Kupferschalen)
Nicht elektrische Koch- und Heizgeräte für Haushalt aus Kupfer
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Haushaltsware ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material, Verwendungszweck, Ursprungsland und Zusammensetzung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Haushaltsware (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Haushaltswaren entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Haushaltsartikel in Form eines Trichters (H: ca. 12,5 cm) aus Polypropylen mit quadratischer Einfüllöffnung (L x B: ca. 12,5 x 12,5 cm) und seitlichem Henkel
AV 1, Pos. 3924.10
Tablett aus Polypropylen (35 x 26 cm) mit ca. 1 cm hohem umlaufendem Rand und Anti-Rutsch-Belag auf Ober- und Unterseite, für den Einzelverkauf aufgemacht
AV 1, Pos. 3924.10
Vorratsbehälter aus Polyethylen (ca. 13 x 11,9 x 6,4 cm) mit passendem Bambus-Deckel und Silikon-Dichtung, zur Lagerung von Lebensmitteln in der Küche
AV 1 und 3b, Pos. 3924.10
Tischuntersetzer (ca. 30 x 45 cm) aus schwarzem Polyvinylchlorid mit verschiedenen Ausstanzungen, für den Einzelverkauf aufgemacht
AV 1, Pos. 3924.10
Silikon-Teigschaber (ca. 25 cm) mit biegsamer Silikonlaffe und Polystyrol-Stiel mit Aufhängeloch, für den Küchengebrauch bei Back- und Kochvorgängen
AV 1, Pos. 3924.10
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China6,5 %Drittlandszoll
USA6,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei6,5 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien6,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,5 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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