Hierarchie der Zolltarifnummer
Keramiktassen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XIII, Kapitel 69 eingereiht. Die Position 6912 umfasst anderes keramisches Geschirr (nicht aus Porzellan) für den Haushaltsgebrauch:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
Kombinierte Nomenklatur: 6912 0021 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
Kombinierte Nomenklatur: 6912 0023 - aus Steinzeug
Zolltarifnummer: 6912 0023 10 0 - Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Keramiktasse kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramiktasse
Der HS-Code für Keramiktassen ist 6912.00 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 6912.00.23 (für Steinzeug) und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 6912.00.23.10 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.23.10.0 .
Einreihung von Keramiktasse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Keramiktassen können je nach Keramikmaterial unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um Steinzeug, Steingut, gewöhnlichen Ton oder Porzellan handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramiktasse
Tasse aus gebranntem Steinzeug (dicht gesinterter Ton, nicht Porzellan)
Keramisches Tischgeschirr aus Steinzeug (Stoneware)
Tasse aus Steingut oder feinen Erden (poröser als Steinzeug)
Keramisches Tischgeschirr aus Steingut oder feinen Erden
Tasse aus einfachem Töpferton (Terrakotta-ähnlich)
Keramisches Tischgeschirr aus gewöhnlichem Ton
Tasse aus Keramik die weder Ton, Steinzeug, Steingut noch Porzellan ist
Keramisches Tischgeschirr aus anderer Keramik
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Keramiktasse (6912) ≠ Porzellantasse (6911)
Porzellan ist ein spezieller keramischer Werkstoff. Porzellantassen fallen unter Position 6911 mit einem Zollsatz von 12 %.
Keramiktasse (6912) ≠ Keramik-Zierbecher (6913)
Hauptsächlich dekorative Becher können als keramische Ziergegenstände unter Position 6913 eingereiht werden.
Einreihung in eine andere Position
Porzellantassen fallen nicht unter Position 6912, sondern unter Position 6911 mit einem deutlich höheren Zollsatz:
Tasse aus echtem Porzellan → anderes Kapitel!
Tischgeschirr aus Porzellan (anderes)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramiktasse ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Keramikmaterial, Verarbeitungsweise und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramiktasse (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Keramiktassen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Keramisches Geschirr, sog. Keramiktasse weiß mit C-förmigem Henkel (Art. UP-LENA-CLC) – cremefarbene, glasierte, becherförmige Tasse mit Henkel, Durchmesser ca. 8,5 cm, Höhe ca. 9,5 cm, aus Steinzeug.
AV 1, Pos. 6912
Anderes keramisches Geschirr, sog. Kaffeetasse, Art. 108152 – schwarze (außen gesprenkelte), glasierte, bauchige, becherartige Tasse mit Henkel, Maße 10,5 cm × 8 cm, aus Steinzeug.
AV 1, Pos. 6912
Keramisches Geschirr, sog. Kaffeetassen (mehrere Artikel) – glasierte, umgekehrt kuppelförmige Tasse mit Henkel, verschiedene Farben, Durchmesser ca. 10,5 cm, Höhe ca. 6,7 cm, aus Steinzeug.
AV 1, Pos. 6912
Keramisches Geschirr, sog. Kaffeebecher, Art. 716739 – glasierte, becherartige Tasse mit Henkel, vier Farben, Maße ca. 10 cm × 8 cm, aus Steingut.
AV 1, Pos. 6912
Geschirr aus Porzellan, sog. Kaffeebecher SOFTCOLOUR – glasierte, becherartige Tasse mit Henkel, dreifarbig sortiert, Maße ca. 10,4 cm × 8,2 cm, aus Porzellan.
AV 1, Pos. 6911
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China5,5 %Drittlandszoll (+ Antidumpingzoll!)
USA5,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei5,5 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien5,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand5,5 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für Keramikgeschirr aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % zusätzlich zum regulären Drittlandszoll von 5,5 %.
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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