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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Keramiktasse: 6912.00.23.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Keramiktasse (6912.00.23.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Keramiktasse unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Keramiktasse Produktbild

Keramiktassen sind Trinkgefäße aus gebrannten Tonmineralien, meist mit Henkel, Höhe 8–11 cm, Fassungsvermögen 250–330 ml. Die Einreihung hängt von der Materialzusammensetzung und Brenntemperatur ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Keramiktasse beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Keramiktassen gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0021 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0023 - aus Steinzeug
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6912 0023 10 0 - Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramiktasse

Der HS-Code für Keramiktasse lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.23. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.23.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.23.10.0.

Einreihung von Keramiktasse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramiktasse

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Tasse aus gebranntem Steinzeug (dicht gesinterter Ton, nicht Porzellan)Keramisches Tischgeschirr aus Steinzeug (Stoneware)6912.00.23.10.0 5,5 %
Tasse aus Steingut oder feinen Erden (poröser als Steinzeug)Keramisches Tischgeschirr aus Steingut oder feinen Erden6912.00.25.10.0 5,5 %
Tasse aus einfachem Töpferton (Terrakotta-ähnlich)Keramisches Tischgeschirr aus gewöhnlichem Ton6912.00.21.10.0 5,5 %
Tasse aus Keramik die weder Ton, Steinzeug, Steingut noch Porzellan istKeramisches Tischgeschirr aus anderer Keramik6912.00.29.10.0 5,5 %
Tasse aus echtem Porzellan → anderes Kapitel!Tischgeschirr aus Porzellan (anderes)6911.10.00.90.0 12,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Keramiktasse (6912) ≠ Keramisches Tischgeschirr aus Steingut oder feinen Erden (6912)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Tasse aus Steingut oder feinen Erden (poröser als Steinzeug). Für Keramiktasse bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramiktasse (6912) ≠ Keramisches Tischgeschirr aus gewöhnlichem Ton (6912)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Tasse aus einfachem Töpferton (Terrakotta-ähnlich). Für Keramiktasse bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramiktasse (6912) ≠ Keramisches Tischgeschirr aus anderer Keramik (6912)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Tasse aus Keramik die weder Ton, Steinzeug, Steingut noch Porzellan ist. Für Keramiktasse bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Tasse aus Steingut oder feinen Erden (poröser als Steinzeug)Keramisches Tischgeschirr aus Steingut oder feinen Erden6912.00.25.10.0 5,5 %
Tasse aus einfachem Töpferton (Terrakotta-ähnlich)Keramisches Tischgeschirr aus gewöhnlichem Ton6912.00.21.10.0 5,5 %
Tasse aus Keramik die weder Ton, Steinzeug, Steingut noch Porzellan istKeramisches Tischgeschirr aus anderer Keramik6912.00.29.10.0 5,5 %
Tasse aus echtem Porzellan → anderes Kapitel!Tischgeschirr aus Porzellan (anderes)6911.10.00.90.0 12,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramiktasse ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramiktasse (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI52836/19-1Tasse aus Steingut, schlanke Keramiktasse 10oz, DURAGLAZE6912.00.23.10.0
DEBTI52843/19-1Tasse aus Steingut, schlanke Keramiktasse 10oz6912.00.23.10.0
DE9274/16-1Keramiktasse ROMA 10oz, aus Steingut6912.00.23.10.0
DEBTI3924/22-1Keramiktasse Upper Class aus Steinzeug6912.00.23.10.0
DE9277/16-1Keramiktasse STEFFI 10oz, aus Steingut6912.00.23.10.0
DEBTI52833/19-1Keramiktasse WINDSOR 10oz, aus Steingut6912.00.23.10.0
DE26100/15-1Keramiktasse MARIE 10oz, aus Steingut6912.00.23.10.0
DE26099/15-1Keramiktasse MARIE 10oz, aus anderer Keramik6912.00.23.10.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China5,5 %Drittlandszoll
USA5,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien5,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand5,5 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Endgültiger Antidumpingzoll (China)Für Keramikgeschirr aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % zusätzlich zum regulären Drittlandszoll von 5,5 %.
Einfuhrkontrolle - AbfällenStrenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Antidumping-/AusgleichszollstatistikErfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Kontrolle Antidumping- und AusgleichszollEs wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Keramiktassen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Keramiktasse: Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Antidumpingzoll an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternZum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle – AbfällenDer Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Keramiktassen

Welche Zolltarifnummer hat eine Keramiktasse?

Die Zolltarifnummer für eine Keramiktasse aus Steinzeug lautet 6912.00.23.10.0. Für Tassen aus Steingut gilt die Nummer 6912.00.25.10.0, für andere Keramik 6912.00.29.10.0. Die genaue Einreihung hängt von der Keramikart ab, die durch eine Materialanalyse bestimmt werden muss.

Welchen HS-Code hat eine Keramiktasse?

Der HS-Code (6-stellig) für keramisches Geschirr lautet 6912.00. Darunter fallen Tassen, Teller und ähnliche Artikel aus Keramik, sofern sie nicht aus Porzellan (6911) oder gewöhnlichem Ton (6912.00.21) bestehen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Keramiktassen?

Der Drittlandszollsatz für Keramiktassen der Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 beträgt 5,5 %. Bei Einfuhren aus China kann zusätzlich ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % anfallen, abhängig vom Hersteller.

Wie unterscheidet sich eine Keramiktasse zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach der Keramikart: Steinzeug (6912.00.23), Steingut (6912.00.25) oder andere Keramik (6912.00.29). Eine Alternative zu Keramiktassen sind Porzellantassen (6911.10.00). Die Unterscheidung erfordert eine Materialanalyse, da die Brenntemperatur und Dichte die Einreihung bestimmen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Keramiktasse verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im Falle einer Betriebsprüfung kann der Zoll die Einreihung korrigieren und rückwirkend Abgaben fordern. Bei vorsätzlicher Falschdeklaration sind strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Keramiktassen?

Ja, für Keramiktassen aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll (Code 552) von bis zu 79 %. Zudem unterliegen Einfuhren von Keramikabfällen einer Kontrolle (Code 755). Für die Ausfuhr gelten Beschränkungen (Code 467) und Genehmigungspflichten (Code 473).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Keramiktasse?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für eine Keramiktasse aus Steinzeug lautet 6912.00.23.10.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (6912.00), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (6912.00.23) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6912.00.23.10) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Keramiktassen?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 6912 bleibt zwar stabil, aber die Unterpositionen und Maßnahmen (z. B. Antidumpingzölle) können angepasst werden. Eine regelmäßige Prüfung ist empfehlenswert.

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