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Haushalt & KücheKapitel 69Stand April 2026

Zolltarifnummer für Keramiktasse

Die häufigste Zolltarifnummer für Keramiktassen ist 6912.00.23.10.0 (Tischgeschirr aus Steinzeug) – der Drittlandszollsatz beträgt 5,5 %. Die genaue Einreihung hängt vom Keramikmaterial, der Verarbeitungsweise und dem Verwendungszweck ab.

Tassen aus Steinzeug (6912.00.23), Steingut (6912.00.25) und anderen Keramiken (6912.00.29) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Porzellantassen fallen sogar unter eine andere Position (6911). Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Keramiktasse Steinzeug, Kaffeebecher handgemacht, Teetasse Steingut ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Keramiktassen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XIII, Kapitel 69 eingereiht. Die Position 6912 umfasst anderes keramisches Geschirr (nicht aus Porzellan) für den Haushaltsgebrauch:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0021 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0023 - aus Steinzeug
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6912 0023 10 0 - Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Keramiktasse kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramiktasse

Der HS-Code für Keramiktassen ist 6912.00 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 6912.00.23 (für Steinzeug) und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 6912.00.23.10 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.23.10.0 .

Einreihung von Keramiktasse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Keramiktassen können je nach Keramikmaterial unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um Steinzeug, Steingut, gewöhnlichen Ton oder Porzellan handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramiktasse

Tasse aus gebranntem Steinzeug (dicht gesinterter Ton, nicht Porzellan)

6912.00.23.10.0 5,5 %

Keramisches Tischgeschirr aus Steinzeug (Stoneware)

Tasse aus Steingut oder feinen Erden (poröser als Steinzeug)

6912.00.25.10.0 5,5 %

Keramisches Tischgeschirr aus Steingut oder feinen Erden

Tasse aus einfachem Töpferton (Terrakotta-ähnlich)

6912.00.21.10.0 5,5 %

Keramisches Tischgeschirr aus gewöhnlichem Ton

Tasse aus Keramik die weder Ton, Steinzeug, Steingut noch Porzellan ist

6912.00.29.10.0 5,5 %

Keramisches Tischgeschirr aus anderer Keramik

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Keramiktasse (6912) ≠ Porzellantasse (6911)

Porzellan ist ein spezieller keramischer Werkstoff. Porzellantassen fallen unter Position 6911 mit einem Zollsatz von 12 %.

Keramiktasse (6912) ≠ Keramik-Zierbecher (6913)

Hauptsächlich dekorative Becher können als keramische Ziergegenstände unter Position 6913 eingereiht werden.

Einreihung in eine andere Position

Porzellantassen fallen nicht unter Position 6912, sondern unter Position 6911 mit einem deutlich höheren Zollsatz:

Tasse aus echtem Porzellan → anderes Kapitel!

6911.10.00.90.0 12,0 %

Tischgeschirr aus Porzellan (anderes)

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramiktasse ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Keramikmaterial, Verarbeitungsweise und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramiktasse (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Keramiktassen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DE9272/16-16912.00.23.10

Keramisches Geschirr, sog. Keramiktasse weiß mit C-förmigem Henkel (Art. UP-LENA-CLC) – cremefarbene, glasierte, becherförmige Tasse mit Henkel, Durchmesser ca. 8,5 cm, Höhe ca. 9,5 cm, aus Steinzeug.

AV 1, Pos. 6912

DEBTI43881/24-16912.00.23.10

Anderes keramisches Geschirr, sog. Kaffeetasse, Art. 108152 – schwarze (außen gesprenkelte), glasierte, bauchige, becherartige Tasse mit Henkel, Maße 10,5 cm × 8 cm, aus Steinzeug.

AV 1, Pos. 6912

DE4246/16-16912.00.23.10

Keramisches Geschirr, sog. Kaffeetassen (mehrere Artikel) – glasierte, umgekehrt kuppelförmige Tasse mit Henkel, verschiedene Farben, Durchmesser ca. 10,5 cm, Höhe ca. 6,7 cm, aus Steinzeug.

AV 1, Pos. 6912

DE4116/16-16912.00.25.10

Keramisches Geschirr, sog. Kaffeebecher, Art. 716739 – glasierte, becherartige Tasse mit Henkel, vier Farben, Maße ca. 10 cm × 8 cm, aus Steingut.

AV 1, Pos. 6912

DE11561/17-16911.10.00.90

Geschirr aus Porzellan, sog. Kaffeebecher SOFTCOLOUR – glasierte, becherartige Tasse mit Henkel, dreifarbig sortiert, Maße ca. 10,4 cm × 8,2 cm, aus Porzellan.

AV 1, Pos. 6911

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina5,5 %

Drittlandszoll (+ Antidumpingzoll!)

Flagge USAUSA5,5 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei5,5 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien5,5 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand5,5 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Endgültiger Antidumpingzoll (China)

Für Keramikgeschirr aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % zusätzlich zum regulären Drittlandszoll von 5,5 %.

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Keramiktassen

Welche Zolltarifnummer hat eine Keramiktasse?

Die häufigste Zolltarifnummer für eine Keramiktasse ist 6912.00.23.10.0 (Tischgeschirr aus Steinzeug). Je nach Keramikart kommen auch 6912.00.25.10.0 (Steingut), 6912.00.21.10.0 (gewöhnlicher Ton) oder 6912.00.29.10.0 (andere Keramik) in Frage. Porzellantassen fallen unter Position 6911 – eine andere Position mit höherem Zollsatz.

Welchen HS-Code hat eine Keramiktasse?

Der HS-Code für Keramiktassen ist 6912.00 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 6912.00.23 für Steinzeug. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 6912.00.23.10. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Keramiktassen?

Der Drittlandszollsatz für Keramiktassen (Position 6912) beträgt 5,5 %. Wichtig: Für Einfuhren aus China gilt zusätzlich ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) sind Keramiktassen zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich eine Keramiktasse von einer Porzellantasse zolltechnisch?

Porzellantassen werden unter Position 6911 eingereiht (Drittlandszollsatz 12 %), Keramiktassen aus anderen Materialien (Steinzeug, Steingut, Ton) unter Position 6912 (5,5 %). Das Unterscheidungsmerkmal ist das Material: Porzellan ist ein spezifischer, dichtgebrannter keramischer Werkstoff mit charakteristischem Klang und Transluzenz. Im Zweifel entscheidet eine Materialuntersuchung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Keramiktasse verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Eine zu niedrige Einreihung (z.B. 6912 statt 6911 für Porzellan) kann rückwirkend korrigiert werden. Besonders bei Importen aus China ist eine korrekte Einreihung wichtig, da der Antidumpingzoll von 79 % erheblich ist.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Keramiktassen?

Ja – für Keramikgeschirr aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % (Maßnahmencode 552) zusätzlich zum regulären Drittlandszollsatz von 5,5 %. Das ist zollrechtlich besonders relevant für Importeure aus China. Für andere Herkunftsländer gelten keine besonderen Antidumpingmaßnahmen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Keramiktassen?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code (6912.00) oder den 8-stelligen KN-Code – das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 6912.00.23.10.0 für Keramiktassen aus Steinzeug.

Ändern sich Zolltarifnummern für Keramiktassen?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert – sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen, z.B. bei Änderungen von Antidumpingmaßnahmen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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