Hierarchie der Zolltarifnummer
Reinigungstücher werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XI, Kapitel 63 eingereiht. Die Unterposition 6307.10 umfasst alle konfektionierten Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher.
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- Position: 6307 - Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
- Unterposition: 6307 10 - Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher
Zolltarifnummer: 6307 1030 00 0 - aus Vliesstoffen
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Reinigungstuch kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Reinigungstuch
Der HS-Code für Reinigungstücher ist 6307.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 6307.10.30 (Vliesstoffe) und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 6307.10.30.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.10.30.0 .
Einreihung von Reinigungstuch nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Reinigungstücher können je nach Trägermaterial, Konfektionierung und Tränkung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um ein Vliesstofftuch, ein Gewebe aus Baumwolle oder ein mit Reinigungsmitteln getränktes Feuchttuch handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Reinigungstuch
Aus Vliesstoff hergestellt (häufigster Typ für Haushalt und Industrie)
Reinigungstücher aus Vliesstoffen (Polyester, Viskose, Mischgewebe)
Aus gewirktem oder gestricktem Spinnstoffgewebe hergestellt
Reinigungstücher aus Gewirken oder Gestricken
Aus Baumwollgewebe oder anderen gewebten Spinnstoffen, maschinell konfektioniert
Reinigungstücher aus anderen Spinnstoffen (Baumwolle, Gewebe), nicht handgearbeitet
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Reinigungstuch (6307) ≠ Feuchttuch mit Reinigungsmittel (3401)
Trockene Reinigungstücher gehören zu Kapitel 63. Sobald ein Tuch mit tensidhaltigem Reinigungsmittel getränkt ist, gilt Kapitel 34.
Reinigungstuch (6307) ≠ Papier-Vlies-Tuch (4818)
Tücher aus Papier oder Zellstofffasern fallen unter Kapitel 48, wenn Papier den Charakter bestimmt.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Reinigungstücher fallen unter Position 6307. Feuchttücher mit Reinigungsmitteln oder Tücher aus Papier werden in anderen Kapiteln eingereiht:
Charakter durch Papierfasern bestimmt (z.B. Papier-Vlies-Kombination) → anderes Kapitel (48)!
Reinigungstücher aus Papierhalbstoff oder Vliesen aus Zellstofffasern
Mit Tensidhaltiger Reinigungsflüssigkeit getränkte Vliestücher → anderes Kapitel (34)!
Feuchttücher mit Reinigungsmitteln getränkt (nicht zur Körperpflege)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Reinigungstuch ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material des Tuches, Konfektionierungsart, Tränkung mit Reinigungsmitteln und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Reinigungstuch (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Reinigungstüchern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Reinigungstuch aus Vliesstoff, sog. Ersatzbodentuch – Bezug für einen Bodenwischer, aus 1,7 mm dickem, mit Bindemittel verfestigtem Vliesstoff aus Spinnstoffen, annähernd oval gearbeitet ca. 41 cm x 38 cm, am Rand mit 4 Klipsen aus Kunststoff befestigt
AV 1, Pos. 6307.10
Reinigungstücher, sog. Spül- und Wischtuch – ca. 80 cm x 20 cm mit Perforation, aus ca. 0,4 mm dicken bedruckten Vliesstoffen aus 30 % Polyester und 70 % Viskose, in Einzeltücher abreißbar
AV 1, Pos. 6307.10
Reinigungstücher, sog. Wischtuch Rolle – als Meterware auf einer Rolle (50 Stück), Breite ca. 20 cm, aus Vliesstoffen aus 70 % Viskose und 30 % Polyester, mit regelmäßiger Perforation zum Abtrennen
AV 1, Pos. 6307.10
Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch), sog. Ersatzwischtuch – aus ca. 2 mm dickem mit Bindemittel verfestigtem Vliesstoff, annähernd oval ca. 41 cm x 34 cm, mit 4 Klipsen zum Befestigen am Bodenwischer
AV 1, Pos. 6307.10
Andere konfektionierte Spinnstoffware, sog. Spültuch – aus 2 mm dicken, siebenlagigen, undichten einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle, 35 cm x 35 cm, an den Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt
AV 1, Pos. 6307.10
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
6,9 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China6,9 %Drittlandszoll
USA6,9 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei6,9 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien5,5 %GSP Präferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,9 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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