Hierarchie der Zolltarifnummer
Papierservietten werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt X, Kapitel 48 eingereiht. Die Position 4818 umfasst alle Papier-Haushaltsartikel wie Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- Position: 4818 - Toilettenpapier und ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art; Taschentücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
Zolltarifnummer: 4818 3000 00 0 - Tischtücher und Servietten
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Serviette kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Serviette
Der HS-Code für Papierservietten ist 4818.30 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4818.30.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4818.30.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4818.30.00.00.0 .
Einreihung von Serviette nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Servietten können je nach Material und Verwendungszweck unter verschiedene Positionen fallen. Das entscheidende Kriterium ist das Material: Papier fällt unter Kapitel 48, Textilien unter Kapitel 63 – mit unterschiedlichen Zollsätzen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Serviette
Serviette aus Papier oder Zellstoffvlies (häufigster Typ)
Tischtücher und Servietten aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
Serviette aus Baumwollgewebe (Stoff-Serviette)
Andere Tischwäsche aus Baumwolle (andere als nach Batik-Verfahren handbedruckt)
Serviette aus Leinen- oder Flachsgewebe
Tischwäsche aus Flachs (Leinen)
Serviette aus synthetischen Fasern (Polyester, Viskose etc.)
Andere Tischwäsche aus Chemiefasern
Serviette aus Gewirk oder Gestrick (gestrickte Textil-Serviette)
Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Papierserviette (4818.30) ≠ Stoffserviette (6302.51)
Das Material ist entscheidend: Papier, Zellstoffwatte und Vlies fallen unter Kapitel 48, gewebte oder gestrickte Textilien unter Kapitel 63 – mit abweichenden Zollsätzen.
Serviette (4818/6302) ≠ Reinigungstuch (6307)
Wischtücher, Reinigungstücher und Spültücher sind keine Servietten und fallen unter Position 6307. Bestimmend ist der bestimmungsgemäße Verwendungszweck.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle tuchartigen Produkte sind Servietten. Industrielle Reinigungstücher aus Vliesstoff fallen unter Position 6307, nicht unter 4818 oder 6302:
Mehrweg-Wischtuch aus Vliesstoff (kein klassisches Tischgewebe) → anderes Kapitel (6307)!
Scheuertücher, Wischtücher und ähnliche Reinigungstücher aus Spinnstoffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Serviette ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material (Papier oder Textil), Faserart, Lagenzahl und Aufmachung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Serviette (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Servietten entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Dreilagige Papierservietten (Format: etwa 33 x 33 cm, 1/4 gefalzt), einfarbig oder bedruckt mit nebensächlichen Motiven, zu 20 oder 50 Stück in einem Beutel verpackt.
AV 1, Pos. 4818.30
Einlagige, unbedruckte Papierservietten (Format: etwa 33 x 33 cm, 1/4 gefalzt), zu 100 Stück verpackt.
AV 1, Pos. 4818.30
Dreilagige Papierservietten (Format: etwa 33 x 33 cm, 1/4 gefalzt), außenseitig vierfach mit einem Schriftzug bedruckt (Aufdrucke nur nebensächlicher Art), zu 20 oder 50 Stück in einem Beutel verpackt.
AV 1, Pos. 4818.30
Einlagige Servietten aus ungebleichtem Recyclingpapier (Format: etwa 32 x 32 cm, 1/8 gefalzt).
AV 1, Pos. 4818.30
Vier ca. 33 x 33 cm große, einfarbige, an allen Rändern gesäumte Stoffservietten aus Baumwollgewebe (0,5 mm), zusammen mit Metall-Serviettenringen in einem Pappkarton verpackt.
AV 1, Pos. 6302.51
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %Drittlandszoll
Südkorea0 %Drittlandszoll
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %Drittlandszoll
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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