Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 ist im Zolltarif in folgenden Hierarchieebenen eingeordnet:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8716 - Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
Zolltarifnummer: 8716 8000 00 0 - andere Fahrzeuge
Hinweis zur Einreihung
Eine falsche Zolltarifnummer für Transportwagen kann zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen oder sogar zu einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Besonders kritisch ist die Abgrenzung zu Kraftkarren (Position 8709) oder Gabelhubwagen (Position 8427). Prüfen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung genau. Nutzen Sie unseren für eine erste Einschätzung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Transportwagen
Der HS-Code für Transportwagen lautet 8716.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8716.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8716.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8716.80.00.00.0.
Einreihung von Transportwagen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung von Transportwagen folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Transportwagen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Nicht selbstfahrendes Fahrzeug, wird von Hand geschoben oder gezogenPlattformwagen, Rollwagen, Etagenwagen, Gitterwagen, Rollcontainer (nicht selbstfahrend, manuell geschoben) | 8716.80.00.00.0 | 1,7 % |
| Transportwagen MIT eingebauter Hebe- oder Hubvorrichtung (z.B. Scherenhubwagen)Andere Karren mit Hebevorrichtung (z.B. manuelle Palettenhubwagen mit Hebevorrichtung) | 8427.90.00.80.0 | 1,7 % |
| Wagen mit Deichsel, der als Anhänger hinter einem Fahrzeug gezogen wirdAndere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern (einachsig, Deichselwagen) | 8716.39.30.00.0 | 1,7 % |
| Transportwagen MIT eigenem Motor (elektrisch oder Verbrennungsmotor)Kraftkarren ohne Hebevorrichtung (motorisierte Fahrzeuge zum Kurzstreckentransport) | 8709.19.90.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Transportwagen (8716) ≠ Andere Karren mit Hebevorrichtung (z.B. manuelle Palettenhubwagen mit Hebevorrichtung) (8427) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Transportwagen MIT eingebauter Hebe- oder Hubvorrichtung (z.B. Scherenhubwagen). Für Transportwagen bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Transportwagen (8716) ≠ Andere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern (einachsig, Deichselwagen) (8716) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Wagen mit Deichsel, der als Anhänger hinter einem Fahrzeug gezogen wird. Für Transportwagen bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Transportwagen (8716) ≠ Kraftkarren ohne Hebevorrichtung (motorisierte Fahrzeuge zum Kurzstreckentransport) (8709) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Transportwagen MIT eigenem Motor (elektrisch oder Verbrennungsmotor). Für Transportwagen bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist möglich, wenn der Transportwagen eine spezifische Funktion erfüllt, die über den reinen Transport hinausgeht.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Transportwagen MIT eingebauter Hebe- oder Hubvorrichtung (z.B. Scherenhubwagen)Andere Karren mit Hebevorrichtung (z.B. manuelle Palettenhubwagen mit Hebevorrichtung) | 8427.90.00.80.0 | 1,7 % |
| Wagen mit Deichsel, der als Anhänger hinter einem Fahrzeug gezogen wirdAndere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern (einachsig, Deichselwagen) | 8716.39.30.00.0 | 1,7 % |
| Transportwagen MIT eigenem Motor (elektrisch oder Verbrennungsmotor)Kraftkarren ohne Hebevorrichtung (motorisierte Fahrzeuge zum Kurzstreckentransport) | 8709.19.90.00.0 | 1,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Transportwagen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Transportwagen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE11713/11-1 | Plattformwagen, Rohrkonstruktion aus unedlem Metall, 4 Räder | 8716.80.00.00.0 |
| DE4835/13-1 | Stahlblechkonstruktion, umklappbarer Griff, 150 kg Tragfähigkeit | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI40959/21-1 | Rahmenkonstruktion, MDF-Platte, Traglast bis 400 kg | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI40968/21-1 | Plattform aus Aluminium, klappbarer Schiebebügel, 200 kg | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI40970/21-1 | Zwei Plattformen aus Stahlrohr/Holz, 250 kg | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI40980/21-1 | Zwei Plattformen aus Aluminium, 200 kg | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI40954/21-1 | Stahlrohrkonstruktion, zwei Plattformen, 250 kg | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI43737/23-1 | Stahl, einklappbarer Handgriff, 300 kg | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI45988/24-1 | Ladefläche aus unedlem Metall, 150 kg | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI16590/23-1 | Zusammenklappbares Rahmengestell aus Stahl, 80 kg | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI34817/23-1 | Zusammenklappbares Gestell aus unedlem Metall, Polyester-Auskleidung, 80 kg | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI22637/21-1 | Fahrgestell aus Stahl, 4 Räder | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI44126/21-1 | Stahlrohrrahmen mit Drahtgitter, Doppeltür, Traglast bis 600 kg | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI44127/21-1 | Stahlrohrrahmen mit Drahtgitter, Traglast bis 600 kg | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI46682/24-1 | Stahlrohrkonstruktion, Gitterstäbe, 600 kg | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI44113/21-1 | Seitenbügel mit Drahtgitter, 600 kg | 8716.80.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Transportwagen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden. |
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollkosten berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Transportwagen: Zollwert + 1,7 % Drittlandszoll + 19 % Einfuhrumsatzsteuer.
Exportmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen für Transportwagen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Diese verwandten Produkte können für dieselben Importeure relevant sein.
Edelstahl-Halterung
8302.50.00.00.0 · 2,7 %
Stahl-Gehäuse
8466.93.60.00.0 · 1,2 %
Titan-Blech
8108.90.50.90.0 · 7 %
Stahl-Block
7224.90.02.29.0 · 0 %
Bäckerei-Ausrüstung
8438.10.10.00.0 · nicht ermittelt
Graviermaschine
8456.11.90.00.0 · 4,5 %
Verschließmaschine
8422.30.00.00.0 · 1,7 %
Billet
7207.20.15.00.0 · 0 %
Umrüstsatz
8466.93.60.00.0 · 1,2 %
