Hierarchie der Zolltarifnummer
Zahnpasta wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VI, Kapitel 33 eingereiht. Die Position 3306 umfasst alle zubereiteten Zahn- und Mundpflegemittel:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 33 - ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
- Position: 3306 - Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen
Zolltarifnummer: 3306 1000 00 0 - Zahnputzmittel
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Zahnpasta kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zahnpasta
Der HS-Code für Zahnpasta ist 3306.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 3306.10.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 3306.10.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3306.10.00.00.0 .
Einreihung von Zahnpasta nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Zahnpflegemittel können je nach Darreichungsform und Verwendungszweck unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um Zahnputzmittel, Zahnseide oder andere Mundpflegemittel handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zahnpasta
Zubereitetes Zahnputzmittel für die tägliche Zahnreinigung
Zahnpasta, Zahncreme, Zahngel, Zahnpulver, whitening Produkte
Andere Zahn- und Mundpflegemittel (nicht Zahnputzmittel und nicht Zahnseide)
Mundspülungen, Mundwasser, Zahnbleichmittel, Haftcreme für Prothesen
Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume
Zahnseide (Dental Floss), Interdentalbürsten
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Zahnpasta (3306.10) ≠ Mundspülung (3306.90)
Mundspülungen, Mundwasser und ähnliche flüssige Mundpflegemittel fallen unter 3306.90 (andere), nicht unter 3306.10 (Zahnputzmittel).
Zahnpasta (3306.10) ≠ Zahnpflegepräparat (3004)
Enthält das Produkt einen pharmazeutisch wirksamen Stoff als Hauptbestandteil, kann es als Arzneimittel unter Kapitel 30 einzureihen sein.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Zahncremprodukte fallen unter Kapitel 33. Medizinische Zahnpflegemittel mit therapeutischer Wirkung können als Arzneimittel einzureihen sein:
Enthält pharmazeutisch wirksame Substanzen als Hauptbestandteil → Arzneimittel!
Medizinisches Zahnpflegemittel mit therapeutischer Wirkung
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zahnpasta ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Darreichungsform, Inhaltsstoffe und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zahnpasta (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Zahnpasta-Produkten entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahnpasta – cremeartige Zubereitung zur Zahnpflege und zur Kariesprophylaxe in zwei unterschiedlichen Produktausführungen, in bunt bedruckter Tube (20 und 100 ml) mit Klappscharnierverschluss, verpackt in Pappfaltschachtel für den Einzelverkauf
AV 1, Pos. 3306.10
Zahnpflegemittel; Zahnpasta – pastöse Zubereitung mit Erdbeeraroma in bunt bedruckter Kunststofftube für den Einzelverkauf als Zahnputzmittel aufgemacht (50 ml)
AV 1, Pos. 3306.10
Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahncreme – grüne Masse in weißer Dose mit Schraubdeckelverschluss in Pappfaltschachtel (65,2 g), Inhaltsstoffe: Bentonit, Weißeichenrinde und Weizengras (Oral Balm)
AV 1, Pos. 3306
Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahncreme – blaugrüne Zahncreme mit Minzgeruch zur täglichen Anwendung, entfernt oberflächliche Verfärbungen, in Tuben (29,6 mL oder 139 mL) abgefüllt
AV 1, Pos. 3306
Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahnschnee – weißer, lockerer Schaum zur Zahnpflege, kann wie herkömmliche Zahnpasta auf die Zahnbürste aufgetragen oder direkt in den Mund gesprüht werden, in Kunststoffflasche mit Sprühaufsatz (50 ml)
AV 1, Pos. 3306
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %Drittlandszoll
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %EU-India FTA
Vietnam0 %Drittlandszoll
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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