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Kosmetik & PflegeKapitel 33Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Zahnpasta: 3306.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Zahnpasta (3306.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Zahnpasta unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Zahnpasta Produktbild

Zahnpasta ist ein Körperpflegemittel des Kapitels 33. Die korrekte Einreihung hängt von der stofflichen Beschaffenheit und dem Verwendungszweck ab. Neben der Hauptposition 3306.10 gibt es weitere zolltarifliche Möglichkeiten – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zahnpasta beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3306.10.00.00.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 33 - ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  • Position: 3306 - Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3306 1000 00 0 - Zahnputzmittel

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zahnpasta

Der HS-Code für Zahnpasta lautet 3306.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3306.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3306.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3306.10.00.00.0.

Einreihung von Zahnpasta nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zahnpasta

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Zubereitetes Zahnputzmittel für die tägliche ZahnreinigungZahnpasta, Zahncreme, Zahngel, Zahnpulver, whitening Produkte3306.10.00.00.0 0 %
Andere Zahn- und Mundpflegemittel (nicht Zahnputzmittel und nicht Zahnseide)Mundspülungen, Mundwasser, Zahnbleichmittel, Haftcreme für Prothesen3306.90.00.00.0 0 %
Garne zum Reinigen der ZahnzwischenräumeZahnseide (Dental Floss), Interdentalbürsten3306.20.00.00.0 0 %
Enthält pharmazeutisch wirksame Substanzen als Hauptbestandteil → Arzneimittel!Medizinisches Zahnpflegemittel mit therapeutischer Wirkung3004.90.00.00.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Zahnpasta (3306) ≠ Mundspülungen, Mundwasser, Zahnbleichmittel, Haftcreme für Prothesen (3306)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Andere Zahn- und Mundpflegemittel (nicht Zahnputzmittel und nicht Zahnseide). Für Zahnpasta bleibt die Zolltarifnummer 3306.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zahnpasta (3306) ≠ Zahnseide (Dental Floss), Interdentalbürsten (3306)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume. Für Zahnpasta bleibt die Zolltarifnummer 3306.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zahnpasta (3306) ≠ Medizinisches Zahnpflegemittel mit therapeutischer Wirkung (3004)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Enthält pharmazeutisch wirksame Substanzen als Hauptbestandteil → Arzneimittel!. Für Zahnpasta bleibt die Zolltarifnummer 3306.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Andere Zahn- und Mundpflegemittel (nicht Zahnputzmittel und nicht Zahnseide)Mundspülungen, Mundwasser, Zahnbleichmittel, Haftcreme für Prothesen3306.90.00.00.0 0 %
Garne zum Reinigen der ZahnzwischenräumeZahnseide (Dental Floss), Interdentalbürsten3306.20.00.00.0 0 %
Enthält pharmazeutisch wirksame Substanzen als Hauptbestandteil → Arzneimittel!Medizinisches Zahnpflegemittel mit therapeutischer Wirkung3004.90.00.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zahnpasta ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zahnpasta (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI10352/20-1Zahnpflegemittel; Zahnpasta, pastöse Zubereitung mit Erdbeeraroma in Kunststofftube3306.10.00.00.0
DEBTI7883/22-1Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahnpasta, pastöse Zubereitung in Tube, 10 g3306.10.00.00.0
DE6172/14-1Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahncreme, blau-türkises Gel3306.10.00.00.0
DE23549/15-1Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahncreme, fluoridhaltig, weiß3306.10.00.00.0
DEBTI32408/23-1Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahnpasta, cremeartig, Tube 20/100 ml3306.10.00.00.0
DE15576/15-1Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahncreme, blaugrün, Minzgeruch3306.10.00.00.0
DE1672/13-1Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahnschnee (Schaum)3306.10.00.00.0
DE21785/14-1Zubereitetes Zahnpflegemittel; Polierpaste für Zahnärzte3306.10.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle REACHChemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Zollrechner für Zahnpasta

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Zahnpasta. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zahnpasta

Welche Zolltarifnummer hat Zahnpasta?

Zahnpasta wird unter der Zolltarifnummer 3306.10.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Zahnputzmittel in pastöser, cremeartiger oder gelartiger Form, aufgemacht für den Einzelverkauf. Die Einreihung basiert auf Position 3306 des Harmonisierten Systems.

Welchen HS-Code hat Zahnpasta?

Der HS-Code (6-stellig) für Zahnpasta lautet 330610. Er steht für „Zahnputzmittel“ und ist international harmonisiert. Auf EU-Ebene wird er durch die Kombinierte Nomenklatur zur 8-stelligen KN 33061000 und zum TARIC-Code 3306100000 präzisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zahnpasta?

Der Drittlandszollsatz für Zahnpasta der Zolltarifnummer 3306.10.00.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Wie unterscheidet sich Zahnpasta zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Zahnpasta erfolgt zu anderen Mundpflegemitteln wie Zahnseide (3306.20) oder Mundwasser (3306.90). Eine Alternative ist die Einreihung als Arzneimittel (Kapitel 30) bei therapeutischer Zweckbestimmung. Die Abgrenzung richtet sich nach stofflicher Beschaffenheit und Verwendungszweck.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Zahnpasta verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Verwenden Sie daher stets die korrekte Nummer 3306.10.00.00.0.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Zahnpasta?

Ja, für Zahnpasta gilt die REACH-Einfuhrkontrolle (Maßnahmencode 761). Importeure müssen sicherstellen, dass die in der Zahnpasta enthaltenen chemischen Stoffe gemäß der EU-Chemikalienverordnung REACH registriert sind. Dies betrifft insbesondere Duftstoffe und Konservierungsmittel.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Zahnpasta?

Die vollständige Zolltarifnummer für Zahnpasta ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3306.10.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 330610, der 8-stelligen KN 33061000 und dem 10-stelligen TARIC-Code 3306100000 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Zahnpasta?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die letzte Änderung für Zahnputzmittel erfolgte 2022. Aktuell gilt unverändert die Nummer 3306.10.00.00.0. Prüfen Sie regelmäßig die TARIC-Datenbank der EU-Kommission.

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