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Kosmetik & PflegeKapitel 33Stand April 2026

Zolltarifnummer für Zahnpasta

Die Zolltarifnummer für Zahnpasta ist 3306.10.00.00.0 (Zahnputzmittel) – der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Die genaue Einreihung hängt von der Darreichungsform und dem Verwendungszweck ab.

Zahnputzmittel (3306.10), Zahnseide (3306.20) und andere Mundpflegemittel wie Mundspülungen (3306.90) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Zahnpasta mit Fluorid 75 ml, natürliche Zahncreme ohne Titandioxid ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Zahnpasta wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VI, Kapitel 33 eingereiht. Die Position 3306 umfasst alle zubereiteten Zahn- und Mundpflegemittel:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 33 - ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  • Position: 3306 - Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3306 1000 00 0 - Zahnputzmittel

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Zahnpasta kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zahnpasta

Der HS-Code für Zahnpasta ist 3306.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 3306.10.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 3306.10.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3306.10.00.00.0 .

Einreihung von Zahnpasta nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Zahnpflegemittel können je nach Darreichungsform und Verwendungszweck unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um Zahnputzmittel, Zahnseide oder andere Mundpflegemittel handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zahnpasta

Zubereitetes Zahnputzmittel für die tägliche Zahnreinigung

3306.10.00.00.0 0 %

Zahnpasta, Zahncreme, Zahngel, Zahnpulver, whitening Produkte

Andere Zahn- und Mundpflegemittel (nicht Zahnputzmittel und nicht Zahnseide)

3306.90.00.00.0 0 %

Mundspülungen, Mundwasser, Zahnbleichmittel, Haftcreme für Prothesen

Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume

3306.20.00.00.0 0 %

Zahnseide (Dental Floss), Interdentalbürsten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Zahnpasta (3306.10) ≠ Mundspülung (3306.90)

Mundspülungen, Mundwasser und ähnliche flüssige Mundpflegemittel fallen unter 3306.90 (andere), nicht unter 3306.10 (Zahnputzmittel).

Zahnpasta (3306.10) ≠ Zahnpflegepräparat (3004)

Enthält das Produkt einen pharmazeutisch wirksamen Stoff als Hauptbestandteil, kann es als Arzneimittel unter Kapitel 30 einzureihen sein.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Zahncremprodukte fallen unter Kapitel 33. Medizinische Zahnpflegemittel mit therapeutischer Wirkung können als Arzneimittel einzureihen sein:

Enthält pharmazeutisch wirksame Substanzen als Hauptbestandteil → Arzneimittel!

3004.90.00.00.0 0 %

Medizinisches Zahnpflegemittel mit therapeutischer Wirkung

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zahnpasta ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Darreichungsform, Inhaltsstoffe und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zahnpasta (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Zahnpasta-Produkten entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI32408/23-13306.10.00.00

Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahnpasta – cremeartige Zubereitung zur Zahnpflege und zur Kariesprophylaxe in zwei unterschiedlichen Produktausführungen, in bunt bedruckter Tube (20 und 100 ml) mit Klappscharnierverschluss, verpackt in Pappfaltschachtel für den Einzelverkauf

AV 1, Pos. 3306.10

DEBTI10352/20-13306.10.00.00

Zahnpflegemittel; Zahnpasta – pastöse Zubereitung mit Erdbeeraroma in bunt bedruckter Kunststofftube für den Einzelverkauf als Zahnputzmittel aufgemacht (50 ml)

AV 1, Pos. 3306.10

DE22229/15-13306.10.00.00

Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahncreme – grüne Masse in weißer Dose mit Schraubdeckelverschluss in Pappfaltschachtel (65,2 g), Inhaltsstoffe: Bentonit, Weißeichenrinde und Weizengras (Oral Balm)

AV 1, Pos. 3306

DE15576/15-13306.10.00.00

Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahncreme – blaugrüne Zahncreme mit Minzgeruch zur täglichen Anwendung, entfernt oberflächliche Verfärbungen, in Tuben (29,6 mL oder 139 mL) abgefüllt

AV 1, Pos. 3306

DE1672/13-13306.10.00.00

Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahnschnee – weißer, lockerer Schaum zur Zahnpflege, kann wie herkömmliche Zahnpasta auf die Zahnbürste aufgetragen oder direkt in den Mund gesprüht werden, in Kunststoffflasche mit Sprühaufsatz (50 ml)

AV 1, Pos. 3306

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina0 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA0 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei0 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

Drittlandszoll

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien0 %

EU-India FTA

Flagge VietnamVietnam0 %

Drittlandszoll

Flagge ThailandThailand0 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zahnpasta

Welche Zolltarifnummer hat Zahnpasta?

Die Zolltarifnummer für Zahnpasta ist 3306.10.00.00.0 (Zahnputzmittel). Mundspülungen und Mundwasser fallen unter 3306.90.00.00.0, Zahnseide unter 3306.20.00.00.0. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % – Zahnpasta ist vollständig zollfrei.

Welchen HS-Code hat Zahnpasta?

Der HS-Code für Zahnpasta ist 3306.10 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 3306.10.00. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 3306.10.00.00. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 3306.10.00.00.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zahnpasta?

Der Drittlandszollsatz für Zahnpasta (Position 3306.10) beträgt 0 % – Zahnpasta ist vollständig zollfrei. Dies gilt für alle Herkunftsländer. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich Zahnpasta von Mundspülung zolltechnisch?

Zahnpasta (Zahnputzmittel) fällt unter 3306.10, Mundspülung und Mundwasser unter 3306.90. Beide gehören zur Position 3306 und sind zollfrei (0 %). Der Unterschied liegt in der Darreichungsform und Verwendung: Zahnputzmittel werden auf die Zahnbürste aufgetragen, Mundspülungen gespült.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Zahnpasta verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Auch wenn der Zollsatz 0 % beträgt, kann eine falsche Einreihung zu statistischen Fehlern und Problemen bei REACH-Kontrollen führen. Eine korrekte Einreihung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Zahnpasta?

Für Zahnpasta der Position 3306.10 gelten keine Antidumping-Zölle und keine Mengenkontingente. Es greift jedoch die REACH-Kontrolle: Die eingeführten chemischen Inhaltsstoffe müssen konform mit der EU-Verordnung REACH (Registrierung von Chemikalien) sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Zahnpasta?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code (3306.10) oder den 8-stelligen KN-Code – das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import benötigen Sie alle 11 Stellen: 3306.10.00.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Zahnpasta?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert – sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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