EU-Güterliste, Anhang IV und deutsche Ausfuhrliste
Mit „Dual-Use-Liste“ ist häufig Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 gemeint. Er gilt EU-weit. Für eine Güterprüfung aus deutscher Sicht kommen weitere Listen hinzu. Ein Treffer in einer Liste ersetzt die Prüfung der anderen einschlägigen Bereiche nicht.
| Liste | Inhalt | Originalquelle |
|---|---|---|
| EU-Anhang I | Zehn Kategorien für Güter mit doppeltem Verwendungszweck; Grundlage der EU-Güterklassifizierung. | Anhang I auf EUR-Lex |
| EU-Anhang IV | Besonders sensible Güter des Anhangs I, für die auch bei einer Verbringung innerhalb der EU besondere Regeln gelten. | EU-Verordnung und Anhänge |
| Ausfuhrliste Teil I A/B | Abschnitt A: Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. Abschnitt B: zusätzliche national erfasste Güter. | Deutsche Ausfuhrliste verstehen |
Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 hat Anhang I neu gefasst. Speichern Sie bei Ihrer Prüfung die konkret verwendete Fassung einschließlich einschlägiger Berichtigungen. Die BAFA-Downloadübersicht bündelt Listentexte und Arbeitshilfen. Eine alte lokale PDF-Datei ist kein verlässlicher Aktualitätsnachweis.
Die zehn Kategorien der Dual-Use-Güterliste
Die erste Ziffer einer Güterlistennummer führt zur technischen Kategorie. Die Beispiele unten sind Orientierungshilfen: Nicht jede Kamera, jeder Computer oder jede Maschine in diesen Produktgruppen ist erfasst.
| Kategorie | Technikbereich | Beispiele für die Recherche |
|---|---|---|
| 0 | Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung | Nukleare Werkstoffe, Reaktoren |
| 1 | Besondere Werkstoffe und Materialien | Verbundwerkstoffe, Chemikalien |
| 2 | Werkstoffbearbeitung | Werkzeugmaschinen, Messgeräte |
| 3 | Allgemeine Elektronik | Elektronische Bauteile, Frequenzumrichter |
| 4 | Rechner | Bestimmte Hochleistungs- und Spezialrechner |
| 5 | Telekommunikation und Informationssicherheit | Telekommunikation, Verschlüsselung |
| 6 | Sensoren und Laser | Kameras, Optik, Laser |
| 7 | Luftfahrtelektronik und Navigation | Kreisel, Navigationssysteme |
| 8 | Meeres- und Schiffstechnik | Unterwasserfahrzeuge, Meerestechnik |
| 9 | Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe | Triebwerke, Raumfahrtsysteme |
Güterlistennummer lesen: Was bedeutet 6A003?
Bei 6A003 steht „6“ für Sensoren und Laser, „A“ für Systeme, Ausrüstung und Bestandteile. „003“ kennzeichnet die Position innerhalb dieses Systems. Weitere Buchstaben und Ziffern führen zu Unterpositionen, etwa 6A003.b.4. Im Prüfbericht sollte die tatsächlich bewertete Unterposition stehen.
| Buchstabe | Gattung |
|---|---|
| A | Systeme, Ausrüstung und Bestandteile |
| B | Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen |
| C | Werkstoffe und Materialien |
| D | Software |
| E | Technologie |
Die Listennummer ist keine Zolltarifnummer. Eine Warennummer beschreibt eine zolltarifliche Warenkategorie; eine Güterlistenposition enthält technische Kontrollkriterien. Auch eine US-ECCN ist keine automatisch gleichwertige EU-Einstufung.
Vier leicht übersehene Regeln vor der ersten Listenposition
Die allgemeinen Anmerkungen zu Anhang I verändern den Rechercheweg. Unsere Lesehilfe übersetzt vier dieser Regeln in konkrete Unterlagen und Rückfragen. Die Beispiele sind redaktionelle Anwendungen, keine Einstufung eines realen Produkts.
| Regel im Original | Typischer Fall | Was Sie festhalten sollten |
|---|---|---|
| Allgemeine Anmerkung 2: Bestandteile | Eine Anlage enthält ein kontrolliertes Modul, das leicht entfernt und anderweitig verwendet werden kann. | Stückliste und Einbauweise dokumentieren. Prüfen, ob das Modul ein Hauptelement ist; dafür zählen unter anderem Menge, Wert und technologisches Know-how. |
| Allgemeine Anmerkung 3: gebrauchte Güter | Eine Maschine wird als Gebrauchtgerät weiterverkauft. | Den technischen Zustand und nachträgliche Umbauten erfassen. Das Alter oder die Bezeichnung „gebraucht“ nimmt das Gut nicht aus der Liste. |
| Allgemeine Anmerkung 4: Chemikalien | Ein Sicherheitsdatenblatt nennt eine andere CAS-Nummer als die Rechercheposition. | Stoffidentität, Struktur und gegebenenfalls Zusammensetzung abgleichen. Unterschiedliche Bezeichnungen oder CAS-Nummern reichen nicht als Ausschlussgrund. |
| Anmerkung Informationssicherheit | Ein Gerät außerhalb der Kategorie 5 besitzt eine Verschlüsselungsfunktion. | Die Sicherheitsfunktion zusätzlich anhand von Kategorie 5 Teil 2 betrachten, auch wenn sie nur Bestandteil oder Softwarefunktion des Geräts ist. |
Ergänzend können Software- und Technologie-Anmerkungen relevant sein. Behandeln Sie Dokumentation, Firmware oder technische Informationen deshalb als eigene Prüfgegenstände, soweit ihr Inhalt unter die entsprechenden Regeln fallen kann. Für militärisch entwickelte oder geänderte Güter führt der nächste Schritt zur deutschen Ausfuhrliste, Abschnitt A.
So recherchieren Sie ein Produkt in der Güterliste
- Prüfgegenstand festhalten: Modell, Artikelnummer, Ausführung, Optionen und mitgelieferte Software.
- Passende Kategorien über die technische Funktion eingrenzen; eine vorhandene Warennummer ergänzend im Umschlüsselungsverzeichnis nutzen.
- Positionen vollständig lesen: Unterpositionen, Verweise, technische Anmerkungen und definierte Begriffe gehören dazu.
- Jedes entscheidende Kriterium mit einer belegten Produktangabe vergleichen. Einheiten und Messbedingungen prüfen.
- Ausschlussgründe und fehlende Angaben dokumentieren; offene technische Fragen beim Hersteller klären.
Bei einer Wärmebildkamera können Detektor und Ausführung maßgeblich sein. Die Aussage „für Gebäudeinspektion“ reicht allein nicht. Bei einer CNC-Maschine muss eine Genauigkeitsangabe zudem unter den von der Liste geforderten Bedingungen vergleichbar sein. Drei Praxisbeispiele zeigen, welche Rückfragen daraus entstehen.
Was bedeutet ein Treffer – und was bedeutet kein Treffer?
Ein Suchtreffer ist zunächst eine zu prüfende Position. Ein Produkt ist erst dann darunter erfasst, wenn die einschlägigen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der Anmerkungen erfüllt sind. Umgekehrt bedeutet eine erfolglose Stichwortsuche nicht, dass die Liste das Produkt nicht beschreibt.
Güterprüfung und Ausfuhrentscheidung
Auch ohne Erfassung in Anhang I können andere Listen, Embargos oder verwendungsbezogene Regeln relevant sein. Die weiteren Schritte der Exportkontrolle gehören zu einem konkreten Geschäft.
Die Dual-Use-Prüfung unterstützt den technischen Abgleich mit Produkttext, PDF und Bildern. Das Ergebnis ordnet mögliche Positionen ein und dokumentiert die Begründung. Es ersetzt keine behördliche Entscheidung.
Amtliche Quellen und Fassungen
Die Erläuterungen unterstützen die Recherche. Für eine Entscheidung zählen der geltende Originaltext, seine Anmerkungen und Berichtigungen. Das redaktionelle Datum oben ist kein automatischer Aktualitätsnachweis für eine heruntergeladene Datei.
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2021/821Rechtsakt, konsolidierte Fassungen und Änderungen
- EUR-Lex: Neufassung von Anhang I: (EU) 2025/2003EU-Güterliste; zusätzlich spätere Änderungen und Berichtigungen beachten
- BAFA / EUR-Lex: Allgemeine Anmerkungen zu Anhang IAnhang I in der Fassung (EU) 2025/2003: Anmerkungen, Software, Technologie und Informationssicherheit
- Gesetze im Internet: Ausfuhrliste: Anlage 1 zur AWVDeutscher Listentext mit Anmerkungen und Begriffsbestimmungen
- BAFA: Güterlisten und UmschlüsselungsverzeichnisAmtliche Downloadübersicht für Listen und Arbeitshilfen