Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN61
- PositionFingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken6116
- UnterpositionHandschuhe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen611610
- Kombinierte NomenklaturFingerhandschuhe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert61161020
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Arbeitshandschuh
Der HS-Code für Arbeitshandschuh lautet 6116.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6116.10.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6116.10.20.91. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6116.10.20.91.0.
Einreihung von Arbeitshandschuh nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. AV 3b bestimmt die charaktergebende Beschaffenheit: Bei Arbeitshandschuhen mit Gewirk-Unterlage und Kautschuk-Überzug ist das Gewirk charaktergebend, sodass Position 6116 (Kapitel 61) Vorrang vor Kapitel 40 hat. AV 2b schließt Waren aus, bei denen das Gewirk nur der Verstärkung dient.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Arbeitshandschuh
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Gestrickter Handschuh mit Kautschuk- oder Nitriltauchbeschichtung (häufigster Arbeitshandschuh)Gestrickte Fingerhandschuhe mit Kautschuk-Beschichtung (Nitril, Latex), andere | 6116.10.20.91.0 | 8 % |
| Gestrickter Handschuh mit Polyurethan- (PU) oder sonstiger KunststoffbeschichtungGestrickte Fingerhandschuhe mit Kunststoff-Beschichtung (PU, Polyurethan), andere | 6116.10.80.91.0 | 8,9 % |
| Reiner Baumwollhandschuh ohne Beschichtung (z.B. Baumwolltrikothandschuh)Fingerhandschuhe aus Baumwolle, aus Gewirken oder Gestricken, andere | 6116.92.00.00.0 | 8,9 % |
| Aus Leder gefertigter Schutzhandschuh (z.B. Schweißerhandschuh, Gartenhandschuh aus Leder)Schutzhandschuhe für alle Berufe, aus Leder oder rekonstituiertem Leder | 4203.29.10.00.0 | 9 % |
| Handschuh vollständig aus Kautschuk (keine Textilunterlage), andere als medizinischeFingerhandschuhe aus Weichkautschuk, andere (nicht für medizinische Zwecke) | 4015.19.00.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Arbeitshandschuh (6116) ≠ Gestrickte Fingerhandschuhe mit Kunststoff-Beschichtung (PU, Polyurethan), andere (6116) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gestrickter Handschuh mit Polyurethan- (PU) oder sonstiger Kunststoffbeschichtung. Für Arbeitshandschuh bleibt die Zolltarifnummer 6116.10.20.91.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Arbeitshandschuh (6116) ≠ Fingerhandschuhe aus Baumwolle, aus Gewirken oder Gestricken, andere (6116) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Reiner Baumwollhandschuh ohne Beschichtung (z.B. Baumwolltrikothandschuh). Für Arbeitshandschuh bleibt die Zolltarifnummer 6116.10.20.91.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Arbeitshandschuh (6116) ≠ Schutzhandschuhe für alle Berufe, aus Leder oder rekonstituiertem Leder (4203) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Aus Leder gefertigter Schutzhandschuh (z.B. Schweißerhandschuh, Gartenhandschuh aus Leder). Für Arbeitshandschuh bleibt die Zolltarifnummer 6116.10.20.91.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einreißung in ein anderes Kapitel:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Aus Leder gefertigter Schutzhandschuh (z.B. Schweißerhandschuh, Gartenhandschuh aus Leder)Schutzhandschuhe für alle Berufe, aus Leder oder rekonstituiertem Leder | 4203.29.10.00.0 | 9 % |
| Handschuh vollständig aus Kautschuk (keine Textilunterlage), andere als medizinischeFingerhandschuhe aus Weichkautschuk, andere (nicht für medizinische Zwecke) | 4015.19.00.00.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Arbeitshandschuh (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI31482/24-1 | Arbeitsschutzhandschuh aus Gewirken, mit Kautschuk getränkt | 6116.10.20.91.0 |
| DEBTI31146/24-1 | Arbeitsschutzhandschuh aus Gewirken, mit Kautschuk getränkt | 6116.10.20.91.0 |
| DEBTI31116/24-1 | Arbeitsschutzhandschuh aus Gewirken, mit Kautschuk getränkt | 6116.10.20.91.0 |
| DEBTI5664/24-1 | gelb/schwarzer Arbeitshandschuh, mit Kautschuk überzogen | 6116.10.20.91.0 |
| DEBTI17596/22-1 | Arbeitsschutzhandschuhe HexArmor 9000 aus Gewirken, mit Kautschuk überzogen | 6116.10.20.91.0 |
| DEBTI57813/24-1 | Schnittschutzhandschuh aus Gewirken, mit Kautschuk getränkt | 6116.10.20.91.0 |
| DEBTI17348/22-1 | Arbeitshandschuh uvex u-chem 3500 aus Gewirken, mit Kautschuk überzogen | 6116.10.20.91.0 |
| DEBTI17328/22-1 | Arbeitshandschuh uvex unilite 7710F aus Gewirken, mit Kautschuk überzogen | 6116.10.20.91.0 |
| DEBTI31618/24-1 | Arbeitsschutzhandschuh aus Gewirken, mit Kautschuk getränkt | 6116.10.20.91.0 |
| DEBTI51912/23-1 | Arbeitsschutzhandschuh uvex Bamboo TwinFlex aus Gewirken | 6116.10.20.91.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8 % | Drittlandszoll |
| USA | 8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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