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Textilien & BekleidungKapitel 61Stand April 2026

Zolltarifnummer für Arbeitshandschuh

Die häufigste Zolltarifnummer für Arbeitshandschuhe ist 6116.10.20.91.0 (gestrickte Fingerhandschuhe mit Kautschukbeschichtung) – der Drittlandszollsatz beträgt 8,0 %. Die genaue Einreihung hängt vom Material des Grundkörpers, der Art der Beschichtung und dem Verwendungszweck ab.

Kautschuk-beschichtete Handschuhe (6116.10.20), PU-beschichtete Handschuhe (6116.10.80) und unbeschichtete Baumwollhandschuhe (6116.92) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Leder-Schutzhandschuhe fallen sogar in ein anderes Kapitel (4203). Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Nitrilhandschuh Größe 9, Leder-Schutzhandschuh EN 388, Schnittschutzhandschuh Klasse C ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Arbeitshandschuhe aus gewirkten oder gestrickten Textilien werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XI, Kapitel 61 eingereiht. Die Position 6116 umfasst alle Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe aus Gewirken oder Gestricken.

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6116 - Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken
  • Unterposition: 6116 10 - Handschuhe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6116 1020 - Fingerhandschuhe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6116 1020 91 0 - andere

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Arbeitshandschuh kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Arbeitshandschuh

Der HS-Code für gestrickte Schutzhandschuhe mit Kautschukbeschichtung ist 6116.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 6116.10.20 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 6116.10.20.91 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6116.10.20.91.0 .

Einreihung von Arbeitshandschuh nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Arbeitshandschuhe können je nach Material und Herstellungsart unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob der Handschuh aus Gewirken oder Gestricken besteht, aus Leder gefertigt oder vollständig aus Kautschuk hergestellt ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Arbeitshandschuh

Gestrickter Handschuh mit Kautschuk- oder Nitriltauchbeschichtung (häufigster Arbeitshandschuh)

6116.10.20.91.0 8,0 %

Gestrickte Fingerhandschuhe mit Kautschuk-Beschichtung (Nitril, Latex), andere

Gestrickter Handschuh mit Polyurethan- (PU) oder sonstiger Kunststoffbeschichtung

6116.10.80.91.0 8,9 %

Gestrickte Fingerhandschuhe mit Kunststoff-Beschichtung (PU, Polyurethan), andere

Reiner Baumwollhandschuh ohne Beschichtung (z.B. Baumwolltrikothandschuh)

6116.92.00.00.0 8,9 %

Fingerhandschuhe aus Baumwolle, aus Gewirken oder Gestricken, andere

Aus Leder gefertigter Schutzhandschuh (z.B. Schweißerhandschuh, Gartenhandschuh aus Leder)

4203.29.10.00.0 9,0 %

Schutzhandschuhe für alle Berufe, aus Leder oder rekonstituiertem Leder

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Arbeitshandschuh (6116) ≠ Einweg-Nitrilhandschuh (4015)

Einweghandschuhe vollständig aus Kautschuk ohne Textilunterlage fallen unter Position 4015. Gestrickte Handschuhe mit Nitrilbeschichtung gehören zu 6116.

Textil-Arbeitshandschuh (6116) ≠ Leder-Schutzhandschuh (4203)

Schutzhandschuhe aus Leder (z.B. Schweißerhandschuhe, Gartenhandschuhe aus Leder) fallen unter Kapitel 42, nicht unter 61.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Schutzhandschuhe fallen unter Kapitel 61. Handschuhe vollständig aus Kautschuk (ohne textile Grundlage) werden unter einer anderen Position eingereiht:

Handschuh vollständig aus Kautschuk (keine Textilunterlage), andere als medizinische

4015.19.00.00.0 2,7 %

Fingerhandschuhe aus Weichkautschuk, andere (nicht für medizinische Zwecke)

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Arbeitshandschuh ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material des Grundkörpers, Art der Beschichtung, Schutzklasse und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Arbeitshandschuh (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Arbeitshandschuhen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI17328/22-16116.10.20.91.0

Fingerhandschuhe, sog. Arbeitshandschuh uvex unilite 7710F, Größe 10 – als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, aus Gewirken aus Nylon (synthetische Chemiefasern), nachträglich mit Kautschuk (Nitril) überzogen, auf dem Handrücken bedruckt.

AV 1, Pos. 6116.10

DEBTI6341/22-16116.10.20.91.0

Fingerhandschuhe, sog. Arbeitshandschuhe Monti, Gr. M – als Fünffingerhandschuhe abgepasst gewirkt, aus Nylon (synthetische Chemiefasern), nachträglich mit Nitril (Kautschuk) überzogen, Handrücken und Außenseiten ausgespart.

AV 1, Pos. 6116.10

DEBTI49892/23-16116.10.20.91.0

Fingerhandschuhe, sog. Nitril-Handschuhe, Art. 03400V, Gr. 9 – aus Gewirken aus 100 % Baumwolle, nachträglich mit Nitril (Kautschuk) überzogen, im Bereich des Handrückens bedruckt.

AV 1, Pos. 6116.10

DEBTI17346/22-16116.10.80.91.0

Fingerhandschuhe, sog. Arbeitshandschuh uvex unidur 6647 ESD – aus Gewirken aus synthetischen Chemiefasern (HPPE, Polyamid, Elasthan), nachträglich mit Kunststoff (Polyurethan) überzogen.

AV 1, Pos. 6116.10

DEBTI43785/23-16116.10.80.91.0

Fingerhandschuhe, sog. Gelb/Schwarzer Arbeitshandschuh – aus Gewirken aus Polyester (synthetische Chemiefasern), nachträglich mit Kunststoff (Zellstruktur erkennbar) überzogen, Innenseite geraut.

AV 1, Pos. 6116.10

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina8,0 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA8,0 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei8,0 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien8,0 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand8,0 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Arbeitshandschuhe

Welche Zolltarifnummer hat ein Arbeitshandschuh?

Die häufigste Zolltarifnummer für Arbeitshandschuhe ist 6116.10.20.91.0 (gestrickte Fingerhandschuhe mit Kautschuk-/Nitrilbeschichtung). PU-beschichtete Arbeitshandschuhe erhalten 6116.10.80.91.0. Leder-Schutzhandschuhe fallen unter 4203.29.10.00.0. Die genaue Einreihung hängt vom Material des Grundkörpers und der Art der Beschichtung ab.

Welchen HS-Code hat ein Arbeitshandschuh?

Der HS-Code für gestrickte Schutzhandschuhe mit Kautschukbeschichtung ist 6116.10 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 6116.10.20. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 6116.10.20.91. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 6116.10.20.91.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Arbeitshandschuhe?

Der Drittlandszollsatz für gestrickte Arbeitshandschuhe mit Kautschukbeschichtung (6116.10.20) beträgt 8 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) sind Arbeitshandschuhe zollfrei einzuführen. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich ein Arbeitshandschuh von einem Einweghandschuh zolltechnisch?

Einweghandschuhe aus Kautschuk (z.B. Nitril-Einweghandschuhe ohne Textilunterlage) fallen unter Position 4015 (Kautschukwaren), nicht unter 6116. Gestrickte Arbeitshandschuhe mit Kautschukbeschichtung werden dagegen unter 6116.10 eingereiht. Entscheidend ist: Hat der Handschuh eine textile Grundlage aus Gewirken? Ja = 6116, nein = 4015.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Arbeitshandschuh verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Arbeitshandschuhe?

Für Arbeitshandschuhe der Position 6116 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle und keine Mengenkontingente. Es bestehen auch keine besonderen Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen. Allerdings gilt die CITES-Einfuhrkontrolle für Handschuhe aus Materialien geschützter Tierarten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Arbeitshandschuh?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code oder den 8-stelligen KN-Code – das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 6116.10.20.91.0 für gestrickte Nitrilhandschuhe.

Ändern sich Zolltarifnummern für Arbeitshandschuhe?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert – sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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