Hierarchie der Zolltarifnummer
Baumwollsocken werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XI, Kapitel 61 eingereiht. Die Position 6115 umfasst alle Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren aus Gewirken oder Gestricken:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6115 - Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken
- Unterposition: 6115 94 - andere
Zolltarifnummer: 6115 9500 00 0 - aus Baumwolle
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Baumwoll-Socke kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baumwoll-Socke
Der HS-Code für Baumwollsocken ist 6115.95 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 6115.95.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 6115.95.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6115.95.00.00.0 .
Einreihung von Baumwoll-Socke nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Socken können je nach Faserzusammensetzung und Verwendungszweck unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, welches Material den Charakter der Socke bestimmt und ob es sich um Kleinkinder- oder Erwachsenensocken handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baumwoll-Socke
Socken mit Baumwolle als charaktergebendem Material (häufigster Fall)
Socken und Strumpfwaren aus Baumwolle, aus Gewirken oder Gestricken
Socken mit Wolle oder feinen Tierhaaren als charaktergebendem Material
Socken und Strumpfwaren aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Gewirken
Damenstrümpfe hauptsächlich aus Polyamid, Polyester oder Elasthan
Strümpfe für Frauen aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken
Socken aus sonstigen Spinnstoffen wie Leinen, Viskose oder Seide
Strumpfwaren aus anderen Spinnstoffen (z. B. Leinen, Seide), aus Gewirken
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Baumwollsocke (6115.95) ≠ Wollsocke (6115.94)
Die Einreihung richtet sich nach dem charaktergebenden Fasermaterial nach Gewicht. Baumwoll-Anteil muss überwiegen, sonst gilt das Material mit dem höchsten Gewichtsanteil.
Erwachsenen-Socke (6115) ≠ Kleinkinder-Socke (6209)
Socken für Kleinkinder werden unter Position 6209 eingereiht, nicht unter 6115. Maßgeblich ist die Altersgruppe, für die das Produkt bestimmt ist.
Gestrickte Socke (6115) ≠ Gewebte Socke (6217)
Position 6115 gilt nur für Strumpfwaren aus Gewirken oder Gestricken. Bekleidungszubehör aus gewebten Stoffen fällt unter andere Positionen (z. B. 6217).
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Socken fallen unter Position 6115. Socken für Kleinkinder werden in einer separaten Position eingereiht:
Socken speziell für Kleinkinder aus Baumwolle → eigene Position (6209)
Strümpfe, Socken und Söckchen für Kleinkinder, aus Baumwolle
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Baumwoll-Socke ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Faserzusammensetzung, Zielgruppe (Erwachsene oder Kleinkinder) und Fertigungsart. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Baumwoll-Socke (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Baumwollsocken entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Socken, sog. Strick Strümpfe, Art. RSASK-MR, in Erwachsenengröße – aus ca. 1,6 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus 75 % Baumwolle, 23 % Nylon und 2 % Elasthan; die Knöchel bedeckend, nicht über die Waden reichend.
AV 1 und 3b, Pos. 6115.95
Socken, Größe 36-38 – aus bis zu 2,8 mm dicken, buntgewirkten (Schlingen-)Gewirken aus 81 % Baumwolle, 17 % Polyamid und 2 % Elasthan; Titer der einfachen Garne augenscheinlich mehr als 67 dtex; die Knöchel bedeckend.
AV 1 und 3b, Pos. 6115.95
Socken, Größe 27-30 – aus bis zu 2,1 mm dicken, buntgewirkten (Schlingen-)Gewirken aus 81 % Baumwolle und 17 % Polyamid sowie 2 % Elasthan; die Knöchel bedeckend, nicht über die Waden reichend.
AV 1 und 3b, Pos. 6115.95
Socken, sog. RAW SOCKS, Größe 42-46 – aus ca. 1,3 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus 80 % Baumwolle sowie 18 % Nylon und 2 % Elasthan; die Knöchel bedeckend, nicht über die Waden reichend.
AV 1 und 3b, Pos. 6115.95
Socken, sog. Kinder-Strümpfe, Größe 27-30 cm – fünf Paar in verschiedenen Farben; aus bis zu 1,8 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus 79 % Baumwolle, 19 % Polyamid und 2 % Elasthan; die Knöchel bedeckend.
AV 1 und 3b, Pos. 6115.95
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China12 %Drittlandszoll
USA12 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion EU-TR
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien9,6 %Zollpräferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand12 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
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