Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 62 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6211 - Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
- Unterposition: 6211 20 - Skianzüge
Zolltarifnummer: 6211 2000 10 0 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Baumwolle oder aus Chemiefasern
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung eines Skianzugs hängt maßgeblich davon ab, ob die Außenseite aus Gewebe (Kapitel 62) oder Gewirke/Strick (Kapitel 61) besteht und ob eine Kunststoffbeschichtung mit bloßem Auge erkennbar ist. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um eine verbindliche Einreihung zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Skianzug
Der HS-Code für Skianzug lautet 6211.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6211.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6211.20.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6211.20.00.10.0.
Einreihung von Skianzug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 sind Waren nach der Beschaffenheit der textilen Fläche einzureihen. Gewebe (Kapitel 62) führen zu 6211, Gewirke oder Gestricke (Kapitel 61) zu 6112. Die Position 6211 ist als spezifische Position für Skianzüge vorrangig vor 6210 (Kleidung aus beschichteten Textilien), sofern die Beschichtung nicht sichtbar ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Skianzug
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSkianzüge aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61) – gilt nur für gestrickte Skianzüge, z. B. enge Skioveralls aus Funktionsstrick | 6112.20.00.00.0 | 12,0 % |
| Alternative EinreihungAndere Kleidung für Männer/Knaben aus Erzeugnissen der Pos. 5903 (kunststoffbeschichtete Textilien) | 6210.40.00.00.0 | 12,0 % |
| Alternative EinreihungAndere Kleidung für Frauen/Mädchen aus Erzeugnissen der Pos. 5903 | 6210.50.00.00.0 | 12,0 % |
| Alternative EinreihungSkianzüge, andere – Auffangposition für Fasern außerhalb von Wolle, Tierhaaren, Baumwolle, Chemiefasern (z. B. Seide, Leinen) | 6211.20.00.90.0 | 12,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Skianzug (6211) ≠ Skianzüge aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61) – gilt nur für gestrickte Skianzüge, z. B. enge Skioveralls aus Funktionsstrick (6112) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Skianzug bleibt die Zolltarifnummer 6211.20.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Skianzug (6211) ≠ Andere Kleidung für Männer/Knaben aus Erzeugnissen der Pos. 5903 (kunststoffbeschichtete Textilien) (6210) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Skianzug bleibt die Zolltarifnummer 6211.20.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Skianzug (6211) ≠ Andere Kleidung für Frauen/Mädchen aus Erzeugnissen der Pos. 5903 (6210) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Skianzug bleibt die Zolltarifnummer 6211.20.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Hauptabgrenzungen innerhalb von Kapitel 62 kann ein Skianzug auch in andere Kapitel fallen, etwa wenn er aus Leder (Kapitel 42) besteht.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSkianzüge aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61) – gilt nur für gestrickte Skianzüge, z. B. enge Skioveralls aus Funktionsstrick | 6112.20.00.00.0 | 12,0 % |
| Alternative EinreihungAndere Kleidung für Männer/Knaben aus Erzeugnissen der Pos. 5903 (kunststoffbeschichtete Textilien) | 6210.40.00.00.0 | 12,0 % |
| Alternative EinreihungAndere Kleidung für Frauen/Mädchen aus Erzeugnissen der Pos. 5903 | 6210.50.00.00.0 | 12,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Skianzug ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Skianzug (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/4234/06-1 | Zweiteiliger Skianzug (Blouson + Sturmhaube + Latzhose) aus Polyamid-Geweben, Kunststoffbeschichtung nicht sichtbar – eingereiht unter 6211.20.00.10.0. | 6211.20.00.10.0 |
| DEF/5456/08-1 | Skioverall für Kinder aus Chemiefaser-Geweben, Beschichtung nicht sichtbar – bestätigt Einreihung unter 6211.20.00.10.0. | 6211.20.00.10.0 |
| DEF/841/08-1 | Skianzug für Knaben aus Geweben der Position 5903 (sichtbare Kunststoffbeschichtung) – eingereiht unter 6210.40.00.00.0. | 6211.20.00.10.0 |
| DEF/3380/04-1 | Zweiteiliger Skianzug aus kunststoffbestrichenen Geweben – eingereiht unter 6210.40.00.00.0. | 6211.20.00.10.0 |
| DEF/3380/04-2 | Hose eines zweiteiligen Skianzugs aus kunststoffbestrichenen Geweben – eingereiht unter 6210.40.00.00.0. | 6211.20.00.10.0 |
| DEF/5880/07-1 | Zweiteiliger Skianzug für Mädchen aus kunststoffbestrichenen Geweben – eingereiht unter 6210.50.00.00.0. | 6211.20.00.10.0 |
| DEF/3768/06-1 | Skioverall, aber nicht erkennbar für Skisport bestimmt → als andere Kleidung unter 6211.43.90.00.0 eingereiht. | 6211.20.00.10.0 |
| DEF/7486/07-1 | Ärmelloser Catsuit („Skianzug“) → mangels Ärmeln kein Ski-Overall der 62112000. | 6211.20.00.10.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrregelungen
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbeschränkungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Einfuhrabgaben berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Skianzug mit dem interaktiven Zollrechner.
Ausfuhrregelungen
Ausfuhrbeschränkungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Weitere Produkte aus Textilien / Bekleidung
Diese Produkte haben eine verwandte Zolltarifnummer oder stammen aus demselben Kapitel.
