Hierarchie der Zolltarifnummer
Gewindestangen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XV, Kapitel 73 eingereiht. Die Position 7318 umfasst alle Schrauben, Bolzen, Muttern und ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl – inklusive Gewindestangen als kopflose Bolzen:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 73 - WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- Position: 7318 - Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
- Unterposition: 7318 11 - Waren mit Gewinde
- Unterposition: 7318 15 - andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben
Kombinierte Nomenklatur: 7318 1535 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7318 1535 - ohne Kopf
Kombinierte Nomenklatur: 7318 1542 - andere, mit einer Zugfestigkeit von
Kombinierte Nomenklatur: 7318 1542 - weniger als 800 MPa
Zolltarifnummer: 7318 1542 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Gewindestange kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gewindestange
Der HS-Code für Gewindestangen aus Stahl ist 7318.15 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 7318.15.42 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 7318.15.42.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7318.15.42.90.0 .
Einreihung von Gewindestange nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Gewindestangen können je nach Material und Zugfestigkeit unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um normalen Stahl, hochfesten Stahl oder Edelstahl handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gewindestange
Stahl (nicht rostend), Zugfestigkeit weniger als 800 MPa – häufigster Fall
Gewindestange aus Stahl (nicht rostend), ohne Kopf, Zugfestigkeit < 800 MPa, andere (z.B. Festigkeitsklasse 4.6, 5.8, 8.8)
Stahl (nicht rostend), Zugfestigkeit 800 MPa oder mehr (Hochfest)
Gewindestange aus Stahl (nicht rostend), ohne Kopf, Zugfestigkeit >= 800 MPa, andere (z.B. Festigkeitsklasse 10.9, 12.9)
Aus nicht rostendem Stahl (V2A, V4A, Edelstahl)
Gewindestange aus nicht rostendem Stahl (Edelstahl, z.B. A2/A4-70), ohne Kopf
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gewindestange (7318.15) ≠ Gewindestift (7318.15)
Gewindestifte sind kurze Befestigungselemente mit vollständigem Gewinde – beide kopflos, gleiche Einreihung.
Gewindestange Stahl (7318) ≠ Gewindestange Aluminium (7607/7616)
Gewindestangen aus Aluminium fallen unter Kapitel 76, nicht unter Kapitel 73.
Gewindestange (7318.15) ≠ Ankerstange mit Spezialfunktion (7318.19)
Ankerstangen mit Spreizfunktion können als ähnliche Waren unter 7318.19 fallen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Gewindestangen fallen unter Position 7318 (Kapitel 73). Gewindestangen aus Nichteisenmetallen werden in anderen Kapiteln eingereiht:
Aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung → anderes Kapitel!
Gewindestange aus Aluminium, mit Gewinde
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gewindestange ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material, Zugfestigkeit, Beschichtung und Länge. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gewindestange (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Gewindestangen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Massive, zylindrische, etwa 110 mm lange Erzeugnisse aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit einem über die gesamte Länge reichenden, metrischen Gewinde (M8), ohne Kopf, Zugfestigkeit < 800 MPa (Festigkeitsklasse 5.8), mit Sechskantmutter und lösbarer Unterlegscheibe, Farbmarkierungen für Setztiefe, zur Befestigung im Beton mit Injektions-Mörtel.
AV 1, Pos. 7318.15
Massive, zylindrische Erzeugnisse aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit über die gesamte Länge reichendem, metrischem Außengewinde (M8), ohne Kopf, Zugfestigkeit < 800 MPa (Festigkeitsklasse 5.8), mit Sechskantmutter und lösbarer Unterlegscheibe, für Stahlkonstruktionen, Geländer, Konsolen, Fassaden.
AV 1, Pos. 7318.15
Längliche, massive Erzeugnisse aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), ohne Kopf, kreisrunder Querschnitt, metrisches Außengewinde (M10), stumpfe Gewindeenden, Zugfestigkeit < 800 MPa, Länge ca. 2000 mm. Verwendung an der Bremsanlage von Anhängern.
AV 1, Pos. 7318.15
Massive, zylindrische Erzeugnisse aus verzinktem Stahl (kein nicht rostender Stahl), ohne Kopf, metrisches Gewinde (M10) über die gesamte Länge, Zugfestigkeit 800 MPa, mit Unterlegscheibe und Sechskantmutter, 50 Stück je Karton, zur Befestigung von Stahlkonstruktionen mit Injektions-Mörtel, Länge 130 mm.
AV 1, Pos. 7318.15
Massive, zylindrische, etwa 110 mm lange Erzeugnisse aus verzinktem Stahl (kein nicht rostender Stahl), metrisches Gewinde, ohne Kopf, Zugfestigkeit < 800 MPa, in zwei Ausführungen (stumpfe Enden / Außensechskant und keilförmige Spitze), je mit Sechskantmutter und Unterlegscheibe.
AV 1, Pos. 7318.15
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China3,7 %Drittlandszoll
USA3,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei3,7 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien3,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand3,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für Gewindestangen aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 72,3 % (zusätzlich zum Drittlandszollsatz).
Für Stahlerzeugnisse aus Eisen oder Stahl gilt die CBAM-Berichtspflicht. Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO₂-Emissionen berichtet werden. Mehr erfahren →
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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