Zolltarifnummern für Befestigungstechnik
Befestigungstechnik fällt hauptsächlich unter Position 7318 in Kapitel 73 (Waren aus Eisen oder Stahl). Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben und Bolzen werden nach Material und Gewindeform eingereiht.
Einreihung von Befestigungstechnik im Zolltarif
Die Einreihung von Produkten aus dem Bereich Zolltarifnummer für Befestigungstechnik verteilt sich auf mehrere Kapitel des Zolltarifs. Welche Position gilt, hängt von Bauart, Material und Funktion ab.
Schrauben und Muttern: Position 7318
Schrauben, Bolzen, Muttern und Unterlegscheiben aus Stahl fallen unter Position 7318 mit 3,7 % Zoll. Die Einreihung unterscheidet nach Gewinde (metrisch, zöllig), Material (Stahl, Edelstahl) und Festigkeitsklasse. Edelstahlschrauben haben die gleiche Position, aber der Materialwert beeinflusst den Zollwert.
Material bestimmt das Kapitel
Schrauben aus Stahl = Kapitel 73 (7318). Schrauben aus Kupfer = Kapitel 74. Schrauben aus Aluminium = Kapitel 76. Schrauben aus Kunststoff = Kapitel 39. Das Material des Befestigungselements bestimmt immer das Kapitel, die Form die Position innerhalb des Kapitels.
FAQ zu Zolltarifnummern für Befestigungstechnik
Welchen Zollsatz haben Schrauben?
Stahlschrauben (Position 7318) haben 3,7 % Drittlandszollsatz. Für bestimmte Schrauben aus China können Antidumping-Zölle gelten, die den effektiven Zollsatz deutlich erhöhen.
Wie werden Edelstahlschrauben eingereiht?
Edelstahlschrauben fallen unter die gleiche Position 7318 wie Stahlschrauben. Der Zolltarif unterscheidet nicht nach Stahlsorte innerhalb der Position. Der höhere Materialwert von Edelstahl erhöht aber den Zollwert und damit den absoluten Zollbetrag.
Unter welches Kapitel fallen Kunststoffschrauben?
Schrauben aus Kunststoff werden unter Kapitel 39 (Position 3926, 6,5 %) eingereiht, nicht unter Kapitel 73. Im Zolltarif bestimmt das Material das Kapitel, nicht die Form oder Funktion.
Lassen Sie Ihr Produkt in Sekunden klassifizieren
Mit Begründung, Warenbeschreibung und vZTA-Referenzen – basierend auf EU TARIC, EBTI und amtlichen Quellen.



