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Kabel & LeitungenKapitel 85Stand April 2026

Zolltarifnummer für Kabelbaum

Die häufigste Zolltarifnummer für Kabelbäume ist 8544.30.00.89.0 (Kabelsatz für Beförderungsmittel) – der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %. Die genaue Einreihung hängt von Verwendungszweck, Fahrzeugart und Spannungsbereich ab.

Kabelbäume für Kraftfahrzeuge (8544.30), für Elektrofahrzeuge (8544.30.00.75) und für Luftfahrzeuge (8544.30.00.10) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Kabelbäume ohne Fahrzeugbezug fallen unter eine andere Position (8544.42). Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Kabelbaum PKW 12V mit Stecker, Leitungssatz Motorraum CAN-Bus ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Kabelbäume werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 85 eingereiht. Die Position 8544 umfasst alle isolierten elektrischen Leiter und Kabel – Kabelbäume für Beförderungsmittel fallen in die Unterposition 8544.30:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8544 - Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
  • Unterposition: 8544 30 - Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 8544 3000 40 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8544 3000 89 0 - anderes

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Kabelbaum kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kabelbaum

Der HS-Code für Kabelbäume ist 8544.30 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8544.30.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8544.30.00.40 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8544.30.00.89.0 .

Einreihung von Kabelbaum nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Kabelbäume können je nach Verwendungszweck und Fahrzeugart unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob der Kabelbaum für ein Kraftfahrzeug, ein Elektrofahrzeug oder ein Luftfahrzeug bestimmt ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kabelbaum

Kabelbaum für Kraftfahrzeuge aller Art – der häufigste Anwendungsfall

8544.30.00.89.0 3,7 %

Kabelsatz von der für Beförderungsmittel verwendeten Art (allgemein, PKW, LKW, Motorrad)

Speziell für Hybrid- und Elektrofahrzeuge mit wasserdichtem Eingangsanschluss und Kunststoffklammern

8544.30.00.75.0 3,7 %

Kabelbaum zum Anschluss des integrierten Batteriesystems an die Steuerungssysteme des Fahrzeugs (E-Fahrzeug)

Kabelbaum speziell für Lenksysteme von Kraftfahrzeugen

8544.30.00.40.0 3,7 %

Kabelbaum für Lenksystem (12 V) mit Anschlussstücken und Abspannklemmen zur Befestigung am Lenkgetriebegehäuse

Kabelbaum ausschließlich für zivile Luftfahrzeuge bestimmt → eigene Unterposition mit Zollbefreiung

8544.30.00.10.0 0 %

Kabelsätze für zivile Luftfahrzeuge

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kabelbaum (8544.30) ≠ einfaches Kabel mit Stecker (8544.42)

Ein einzelnes isoliertes Kabel mit Anschlussstücken ohne Fahrzeugbezug fällt unter 8544.42, nicht unter 8544.30. Entscheidend ist das bestimmungsgemäße Verwendungszweck für Beförderungsmittel.

Kabelbaum Fahrzeug (8544.30) ≠ Koaxialkabel (8544.20)

Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter werden separat unter Position 8544.20 eingereiht, auch wenn sie in Fahrzeugen verwendet werden.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Kabelbäume fallen unter Position 8544.30. Kabelbäume ohne Bezug zu Beförderungsmitteln werden unter einer anderen Position eingereiht:

Kabelbaum nicht für Beförderungsmittel, sondern z.B. für Industrie-/Haushaltsgeräte → anderes Kapitel!

8544.42.90.90.0 2,7 %

Andere elektrische Leiter ≤ 1.000 V mit Anschlussstücken

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kabelbaum ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Verwendungszweck, Fahrzeugart, Spannungsbereich und ob der Kabelbaum für Beförderungsmittel konfektioniert ist. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kabelbaum (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Kabelbäumen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI20696/23-18544.30.00.89

Kabelsatz, sog. "Kabelbaum" – im Wesentlichen bestehend aus mehreren einzeln isolierten Leitern, vorwiegend gemeinsam ummantelt, in mehrere Leiterstränge mit Verzweigungen unterschiedlicher Länge aufgeteilt, an den Enden mit verschiedenen, teils gerätespezifischen Anschlussstücken versehen, teilweise mit eingearbeiteten Kunststoffclips zur Befestigung an der Kfz-Karosserie, für eine Spannung von weniger als 1000 V, konfektioniert für den Einbau in Kraftfahrzeugen.

AV 1, Pos. 8544.30

DEBTI25350/21-18544.30.00.89

Kabelsatz, sog. "Kabelbaum" – im Wesentlichen bestehend aus mehreren einzeln isolierten, elektrischen Leitern, vorwiegend gemeinsam ummantelt, in mehrere Leiterstränge mit Verzweigungen unterschiedlicher Länge aufgeteilt, an den Enden mit verschiedenen, teils gerätespezifischen Anschlussstücken versehen, teilweise mit eingearbeiteten Kunststoffclips zur Befestigung an der KFZ-Tür, für eine Spannung von weniger als 1000 Volt, konfektioniert für den Einbau in Kraftfahrzeugen.

AV 1, Pos. 8544.30

DEBTI10270/19-18544.30.00.89

Kabelsatz, sog. "Kabelbaum" – bestehend aus einem 7-adrigen Kabel (AWG 20), das sich über ein T-förmiges Verbindungsstück in zwei Kabelstränge unterschiedlicher Länge teilt, an den Enden mit verschiedenen, spezifischen Anschlussstücken versehen, die Kabelstränge sind zum Schutz jeweils mit einem Wellrohr versehen, für eine Spannung von ca. 34 Volt, zum Einbau in ein Kraftfahrzeug als Verbindungskabel zwischen Motor-Steuerelektronik und Sensoren.

AV 1, Pos. 8544.30

DE12885/14-18544.30.00.89

Konfektionierter Kabelsatz – bestehend aus mehreren isolierten elektrischen Leitern in verschiedenen Verzweigungen mit insgesamt 8 unterschiedlichen, teils gerätespezifischen Anschlussstücken in Kombination mit einer Kabelsicherung, für eine Spannung von 20 Volt, zum Einbau in ein Kraftfahrzeug zur Verbindung eines Verstärkers mit der Stromversorgung, dem Radio und den Lautsprechern.

AV 1, Pos. 8544.30

DEBTI13659/18-18544.30.00.89

Kabelsatz – bestehend aus zwei ca. 12 cm und vier ca. 13 cm langen, unterschiedlich farbig isolierten, mit Scheuerschutzhüllen versehenen Kabeln, an einem Ende mit einem gemeinsamen 6-poligen Anschlussstück, an den anderen Enden mit einem 2-poligen und einem 4-poligen Anschlussstück ausgestattet, für eine Spannung von 48 Volt, zur Verwendung als elektrische Verbindung zwischen Lenkschloss und der Wickelfeder im Lenkstock eines Kraftfahrzeuges.

AV 1, Pos. 8544.30

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

3,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina3,7 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA3,7 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei3,7 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien3,7 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand3,7 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Zollaussetzung Wasserfahrzeuge

Für Kabelbäume, die speziell für den Bau oder die Ausrüstung von Schiffen und Bohrplattformen bestimmt sind.

Luftfahrt-Zollaussetzung

Für Kabelbäume zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung erforderlich).

Autonome Zollaussetzung

Für bestimmte Kabelbäume, die in der EU nicht ausreichend hergestellt werden, kann der Zollsatz vorübergehend auf 0 % ausgesetzt sein.

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kabelbäume

Welche Zolltarifnummer hat ein Kabelbaum?

Die häufigste Zolltarifnummer für Kabelbäume ist 8544.30.00.89.0 (Kabelsatz von der für Beförderungsmittel verwendeten Art, allgemein). Für Kabelbäume in E-Fahrzeugen kommt 8544.30.00.75.0 in Frage, für Lenksystem-Kabelbäume 8544.30.00.40.0 und für zivile Luftfahrzeuge 8544.30.00.10.0. Kabelbäume für Nicht-Fahrzeuge fallen unter 8544.42.90.90.0.

Welchen HS-Code hat ein Kabelbaum?

Der HS-Code für Kabelbäume ist 8544.30 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 8544.30.00. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 8544.30.00.40. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 8544.30.00.89.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kabelbäume?

Der Drittlandszollsatz für Kabelbäume der Position 8544.30 beträgt 3,7 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) sind Kabelbäume zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %. Kabelbäume für zivile Luftfahrzeuge sind mit 0 % zollfrei.

Wie unterscheidet sich ein Kabelbaum für Fahrzeuge von einem allgemeinen Kabelbaum zolltechnisch?

Kabelbäume für Beförderungsmittel (PKW, LKW, Motorräder, Schiffe) fallen unter Position 8544.30, während allgemeine Kabelbäume für Industrieanlagen oder Haushaltsgeräte unter 8544.42 eingereiht werden. Entscheidend ist der bestimmungsgemäße Verwendungszweck: Ist der Kabelbaum erkennbar für Fahrzeuge konfektioniert, gilt 8544.30.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Kabelbaum verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Kabelbäume?

Für Kabelbäume der Position 8544.30 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle. Es sind Zollaussetzungen für Kabelbäume für Wasserfahrzeuge und Luftfahrzeuge aktiv. Für Kabelbäume die in der EU nicht ausreichend produziert werden, kann eine autonome Zollaussetzung gelten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kabelbaum?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code oder den 8-stelligen KN-Code — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 8544.30.00.89.0 für allgemeine Fahrzeugkabelbäume.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kabelbäume?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Insbesondere bei neuen Technologien wie E-Fahrzeugen entstehen regelmäßig neue spezifische Unterpositionen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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