Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer. Jede Ebene schränkt den Warenbegriff weiter ein.
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- Position: 8544 - Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
- Unterposition: 8544 42 - andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1|000|V oder weniger
- Unterposition: 8544 42 - mit Anschlussstücken versehen
Zolltarifnummer: 8544 4210 00 0 - von der für die Telekommunikation verwendeten Art
Hinweis zur Einreihung
Netzwerkkabel können dem Dual-Use-Regime unterliegen. Bei der Ausfuhr ist eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich, wenn die Kabel für militärische oder sicherheitsrelevante Zwecke bestimmt sind. Nutzen Sie den Klassifizierungs-Assistenten, um die korrekte zolltarifliche Behandlung und mögliche Beschränkungen zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Netzwerkkabel
Der HS-Code für Netzwerkkabel lautet 8544.42 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8544.42.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8544.42.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8544.42.10.00.0.
Einreihung von Netzwerkkabel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift (AV) 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Kapitel 85 umfasst elektrische Leiter. Position 8544 erfasst isolierte Kabel. Die Unterposition 8544.42 verlangt Anschlussstücke und eine Spannung ≤ 1000 V. Die KN-Unterposition 8544.42.10 spezifiziert die Telekommunikationsanwendung. Netzwerkkabel mit RJ45-Steckern erfüllen alle Kriterien.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Netzwerkkabel
Elektrisches Kabel mit Anschlussstücken versehen, von der für die Telekommunikation verwendeten Art
Netzwerkkabel mit RJ45-Anschlüssen (Patchkabel, Twisted-Pair, CAT5e–CAT8)
Kabel ohne Stecker, für eine Spannung von 80 V oder weniger, Telekommunikationsart (z.B. Verlegekabel auf Rolle)
Netzwerkkabel ohne Anschlussstücke (Installationskabel, Meterware), max. 80 V
Kabel aus optischen Fasern, mit betriebsbereiten Anschlussstücken versehen, mind. 500 m Länge
Glasfaserkabel für Datennetzwerke (LWL) mit Anschlussstücken
LWL-Kabel aus optischen Monomode-Fasern ohne Anschlussstücke → Position 8544.70, anderes Kapitel
Glasfaserkabel ohne Anschlussstücke (Monomode-Fasern)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Netzwerkkabel (8544) ≠ Netzwerkkabel ohne Anschlussstücke (Installationskabel, Meterware), max. 80 V (8544)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Kabel ohne Stecker, für eine Spannung von 80 V oder weniger, Telekommunikationsart (z.B. Verlegekabel auf Rolle). Für Netzwerkkabel bleibt die Zolltarifnummer 8544.42.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Netzwerkkabel (8544) ≠ Glasfaserkabel für Datennetzwerke (LWL) mit Anschlussstücken (8544)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Kabel aus optischen Fasern, mit betriebsbereiten Anschlussstücken versehen, mind. 500 m Länge. Für Netzwerkkabel bleibt die Zolltarifnummer 8544.42.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Netzwerkkabel (8544) ≠ Glasfaserkabel ohne Anschlussstücke (Monomode-Fasern) (8544)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: LWL-Kabel aus optischen Monomode-Fasern ohne Anschlussstücke → Position 8544.70, anderes Kapitel. Für Netzwerkkabel bleibt die Zolltarifnummer 8544.42.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt für Netzwerkkabel nicht in Betracht. Glasfaserkabel hingegen fallen unter Position 8544.70.
Kabel ohne Stecker, für eine Spannung von 80 V oder weniger, Telekommunikationsart (z.B. Verlegekabel auf Rolle)
Netzwerkkabel ohne Anschlussstücke (Installationskabel, Meterware), max. 80 V
Kabel aus optischen Fasern, mit betriebsbereiten Anschlussstücken versehen, mind. 500 m Länge
Glasfaserkabel für Datennetzwerke (LWL) mit Anschlussstücken
LWL-Kabel aus optischen Monomode-Fasern ohne Anschlussstücke → Position 8544.70, anderes Kapitel
Glasfaserkabel ohne Anschlussstücke (Monomode-Fasern)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Netzwerkkabel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Netzwerkkabel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Zollrechner für Netzwerkkabel
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Netzwerkkabel: Drittlandszollsatz 0 % zzgl. 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert.
Ausfuhrbestimmungen
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen eine Genehmigung Mehr erfahren →
Weitere Produkte aus Kabel & Leitungen
Verwandte Kabel und Leitungen aus demselben Zolltarifumfeld:
Glasfaserkabel
8544.70.00.10.0 · 0 %
Encoder-Kabel
8544.42.90.90.0 · 3,3 %
Mikrofon-Kabel
8544.42.90.90.0 · 3,3 %
Kabel-Clip
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Mehrfachsteckdose
8536.69.90.99.0 · 2,3 %
Kabel
8544.49.95.90.0 · 3,7 %
Pvc-Kabelkanal
3925.90.20.00.0 · 6,5 %
Usb-Kabel
8544.42.90.90.0 · 3,3 %
Signalkabel
8544.42.90.90.0 · 3,3 %
