Hierarchie der Zolltarifnummer
Elektrische Kaffeemühlen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 85 eingereiht. Die Position 8509 umfasst alle elektromechanischen Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor – darunter auch Kaffeemühlen als Lebensmittelzerkleinerungsgeräte:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- Position: 8509 - Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor, ausgenommen Staubsauger der Position 8508
Zolltarifnummer: 8509 4000 00 0 - Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Kaffeemühle kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kaffeemühle
Der HS-Code für elektrische Kaffeemühlen ist 8509.40 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8509.40.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8509.40.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8509.40.00.00.0 .
Einreihung von Kaffeemühle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Kaffeemühlen können je nach Antriebsart unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob die Kaffeemühle einen eingebauten Elektromotor hat (Position 8509) oder von Hand betrieben wird (Position 8210).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kaffeemühle
Elektrische Kaffeemühle für den Haushalt mit eingebautem Motor
Elektromechanische Kaffeemühle mit eingebautem Elektromotor (Schlagwerk, Kegelmahlwerk, Scheibenmahlwerk)
Andere elektromechanische Haushaltsgeräte, die nicht unter 8509.40 fallen
Andere elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kaffeemühle (8509.40) ≠ Handkaffeemühle (8210)
Manuelle Kaffeemühlen ohne eingebauten Motor fallen unter Position 8210 (anderes Kapitel), nicht unter 8509.40.
Kaffeemühle (8509.40) ≠ Kaffeemaschine (8516.71)
Kaffeemaschinen, die Kaffee brühen, fallen unter Position 8516.71. Kaffeemühlen mahlen nur Bohnen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Kaffeemühlen fallen unter Position 8509. Manuelle Kaffeemühlen ohne Elektromotor werden in Kapitel 82 eingereiht:
Manuelle Kaffeemühle ohne Motor (Handkaffeemühle, Kurbelkaffeemühle)
Von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen und Getränken
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kaffeemühle ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – ob elektrisch oder manuell, Schlagwerk oder Kegelmahlwerk, Haushalt oder Gewerbe. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kaffeemühle (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Kaffeemühlen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Kaffeemühle – mit eingebautem Elektromotor, Schlagwerk (Schlagmesser mit 2 Klingen), Kaffeebohnenbehälter (Fassungsvermögen 70 g) in einem Gehäuse mit Deckel, Ein-/Ausschalter, Kabelaufwicklung sowie Kabel mit Anschlussstecker, mit einer Leistung von 180 Watt bei einer Spannung von 220–240 Volt, zur Verwendung im Haushalt zum Zerkleinern von Lebensmitteln (Kaffee)
AV 1, Pos. 8509.40
Kaffeemühle – aus einem spezifisch geformten Gehäuse mit Elektromotor, Edelstahl-Mahlwerk, Bohnencontainer (Fassungsvermögen: 150 g) mit abnehmbarem Deckel, abnehmbaren Auffangbehälter, teilweise mit Zeitschaltuhr für Tassenmenge, Bedienelementen, rutschfesten Gummifüßen und Netzkabel, für eine Leistung von 100 bzw. 150 Watt, zur Verwendung im Haushalt zum Mahlen von Kaffee
AV 1, Pos. 8509.40
Kaffeemühle – aus zwei Edelstahl-Mahlwerken und Elektromotor (Leistung: 128 W) in einem Gehäuse, mit abnehmbarem Auffangbehälter für Kaffeepulver mit Skalenanzeige und Deckel, mit abnehmbarem Siebträgerhalter sowie aufgesetztem Kaffeebohnenbehälter (Fassungsvermögen ca. 350 g), zum Mahlen von Kaffee im Haushalt
AV 1 und 3b, Pos. 8509.40
Kaffeeschlagwerk – aus einem Edelstahlgehäuse mit eingebautem Elektromotor (Leistung: 180 Watt), mit Edelstahlschlagwerk mit 18-stufiger Mahlgradeinstellung, Klarsicht-Bohnenbehälter für max. 300 g Kaffeebohnen und Klarsicht-Kaffeepulverbehälter für max. 150 g Kaffeepulver, zur Verwendung im Haushalt, zum Zerkleinern von Lebensmitteln (Kaffee)
AV 1, Pos. 8509.40
Kaffeemühle – aus einem Gehäuse mit integriertem Elektromotor und transparentem Deckel, Kontrollleuchte, Sicherheitsschalter, Edelstahlmesser, Edelstahlschale, mit einer Leistung von 150 Watt, zum Zerkleinern von Lebensmitteln (Kaffee) im Haushalt
AV 1, Pos. 8509.40
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
2,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China2,2 %Drittlandszoll
USA2,2 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei2,2 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,2 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,2 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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