Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Glas-Gefäße ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC verankert:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
- Position: 7013 - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position|7010|oder 7018)
- Unterposition: 7013 41 - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik
- Unterposition: 7013 49 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7013 4991 - andere
Zolltarifnummer: 7013 4999 00 0 - mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 gilt für mechanisch gefertigte Glaswaren aus gewöhnlichem Glas. Abweichende Ausführungen (z. B. Bleikristall, handgefertigt, mit spezieller Funktion) können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr konkretes Produkt prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glas-Gefäß
Der HS-Code für Glas-Gefäß lautet 7013.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7013.49.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7013.49.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.49.99.00.0.
Einreihung von Glas-Gefäß nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Glas-Gefäßen folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte) sowie AV 3 b, wenn die Ware aus mehreren Bestandteilen besteht (z. B. Glasbehälter mit Metalldeckel). Die wesentliche Beschaffenheit wird durch das Glas als Hauptmaterial bestimmt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glas-Gefäß
Alternative Einreihung
Position 7010 – Flaschen, Konservengläser und andere Behältnisse aus Glas zu Transport- oder Verpackungszwecken
Alternative Einreihung
Trinkgläser mit Stiel, aus Bleikristall oder anderem Glas
Alternative Einreihung
andere Trinkgläser
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Glas-Gefäß (7013) ≠ Position 7010 – Flaschen, Konservengläser und andere Behältnisse aus Glas zu Transport- oder Verpackungszwecken (7010)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glas-Gefäß bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Glas-Gefäß (7013) ≠ Trinkgläser mit Stiel, aus Bleikristall oder anderem Glas (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glas-Gefäß bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Glas-Gefäß (7013) ≠ andere Trinkgläser (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glas-Gefäß bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Position 7013 können auch andere Kapitel des Zolltarifs relevant sein, wenn das Glas-Gefäß besondere Eigenschaften aufweist:
Alternative Einreihung
Position 7010 – Flaschen, Konservengläser und andere Behältnisse aus Glas zu Transport- oder Verpackungszwecken
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glas-Gefäß ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glas-Gefäß (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
11,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Zollrechner für Glas-Gefäße
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Glas-Gefäß mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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