Hierarchie der Zolltarifnummer
Musikinstrumente werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVIII, Kapitel 92 eingereiht. Die Position 9202 umfasst alle anderen Saiteninstrumente wie Gitarren, Geigen und Harfen:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör
- Kapitel: 92 - MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
- Position: 9202 - Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen)
- Unterposition: 9202 90 - andere
Zolltarifnummer: 9202 9030 00 0 - Gitarren
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmässig
Die Zolltarifnummer für Musikinstrument kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmässig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Musikinstrument
Der HS-Code für akustische Gitarren ist 9202.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 9202.90.30 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 9202.90.30 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9202.90.30.000 .
Einreihung von Musikinstrument nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Musikinstrumente können je nach Instrumentenfamilie und Klangerzeugung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um ein Saiten-, Blas-, Schlag- oder elektronisches Musikinstrument handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Musikinstrument
Akustische oder elektroakustische Gitarre (kein Streichinstrument)
Andere Saiteninstrumente – Gitarren (akustisch, elektroakustisch)
Saiteninstrument, das mit einem Bogen gestrichen wird
Streichinstrumente (Geigen, Bratschen, Celli, Kontrabässe)
Zupf- oder Schlagmechanismus, keine Gitarre und kein Streichinstrument
Andere Saiteninstrumente (Harfen, Lauten, Ukulelen, Mandolinen)
Elektronisches Tasteninstrument, kein Akkordeon
Elektrische Synthesizer mit Klaviatur
Elektrisches Klavier mit gewichteten Tasten und Hammermechanik
Digital-Pianos
Gitarre, bei der der Ton elektrisch erzeugt oder verstärkt werden muss
Elektrische Gitarren (Solid Body, Semi-Hollow)
Blasinstrument aus Metall, Ton durch Lippen-Vibration erzeugt
Blechblasinstrumente (Trompeten, Posaunen, Hörner, Tuben)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Musikinstrument (9202) ≠ Musikspielzeug (9503)
Spielzeug-Instrumente die nicht wirklich bespielt werden können, fallen unter Kapitel 95. Funktionsfähige Instrumente – auch für Kinder – gehören zu Kapitel 92.
Akustische Gitarre (9202) ≠ E-Gitarre (9207)
Bei E-Gitarren wird der Ton elektrisch erzeugt oder muss elektrisch verstärkt werden. Sie fallen unter Position 9207, nicht unter 9202.
Gitarre (9202) ≠ Lautsprecher-Box (8518)
Gitarren-Verstärker und Lautsprecherboxen fallen unter Position 8518. Nur das eigentliche Instrument wird in Kapitel 92 eingereiht.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Instrumente fallen unter Position 9202. Schlaginstrumente und Klaviere haben eigene Positionen innerhalb von Kapitel 92:
Instrument, dessen Klang durch Schlagen, Schütteln oder Reiben entsteht
Schlaginstrumente (Trommeln, Becken, Xylofone, Kastagnetten)
Akustisches Klavier mit aufrechtstehender Rahmenkonstruktion, neu
Neue aufrecht stehende Klaviere (Upright-Pianos)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Musikinstrument ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Instrument ab – Instrumentenfamilie, Klangerzeugung, Material und ob CITES-Hölzer verbaut sind. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Musikinstrument (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Musikinstrumenten entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Saiteninstrument in Form einer akustischen Gitarre (Zupfinstrument), Gesamtlänge ca. 81 cm, lackierter Holzkorpus, Hals, Kopfplatte mit 6 Wirbeln und 6 Metallsaiten, gemeinsam mit 6 Ersatzsaiten und einem Kunststoffplektron in einem Pappkarton aufgemacht.
AV 1, Pos. 9202.90
Gitarre mit 6 Saiten, Art.-Nr. 61884 – akustische Gitarre aus Lindensperrholz, Gesamtlänge ca. 91,4 cm, als Warenzusammenstellung mit Plektron und zwei Ersatzsaiten in Pappkarton für Einzelverkauf aufgemacht.
AV 1 und 3b, Pos. 9202.90
Konzertgitarre, Art.-Nr. 109321 – schwarz lackiert, Gesamtlänge 99,06 cm, Mensur 65,0 cm, Sattelbreite 5,2 cm, Korpus aus Linde, Hals aus Nato, Griffbrett aus Ahorn, mit sechs Nylonsaiten bespannt.
AV 1, Pos. 9202.90
Akustische Westerngitarre mit SRT Piezo Tonabnehmersystem und Vorverstärker, Gesamtlänge ca. 1 m, 6 Metallsaiten, Ausgangsbuchse und Batteriefach. Spielbar akustisch oder elektrisch.
AV 1, Pos. 9202.90
Saiteninstrument mit Holzkorpus und -hals, Stimmmechanik, Steg und Schlagbrett aus Metall, fünf Klangregelungselementen und Buchse für elektrischen Betrieb (versenktes Blech statt äußerer Buchse).
AV 1, Pos. 9207.90
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China3,2 %Drittlandszoll
USA3,2 %Drittlandszoll
Grossbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei3,2 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Zollpräferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand3,2 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Musikinstrumente aus CITES-geschützten Hölzern (z. B. Palisander, Mahagoni) benötigen bei der Einfuhr entsprechende Artenschutzdokumente nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Für die Ausfuhr von Musikinstrumenten aus CITES-geschützten Holzarten ist eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen erforderlich.
Antike Musikinstrumente und bedeutende Sammlerstücke können der EU-Verordnung über die Ausfuhr von Kulturgütern unterliegen. Ab einem bestimmten Alter und Wert ist eine Genehmigung erforderlich.
Für den Export bestimmter Musikinstrumente kann eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich sein.
Der Export dieser Ware ist nicht frei – es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
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