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Sport & FreizeitKapitel 92Stand April 2026

Zolltarifnummer für Musikinstrument

Die häufigste Zolltarifnummer für Musikinstrumente ist 9202.90.30.000 (akustische Gitarren) – der Drittlandszollsatz beträgt 3,2 %. Die genaue Einreihung hängt von Instrumentenfamilie, Klangerzeugung und Material ab.

Akustische Gitarren (9202.90), Streichinstrumente (9202.10), elektrische Gitarren (9207.90) und Klaviere (9201) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Auch Artenschutz-Dokumente für CITES-Hölzer können bei der Einfuhr erforderlich sein. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. akustische Gitarre Lindenkörpus, E-Gitarre Solid Body, Klavier gebraucht ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Musikinstrumente werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVIII, Kapitel 92 eingereiht. Die Position 9202 umfasst alle anderen Saiteninstrumente wie Gitarren, Geigen und Harfen:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör
  • Kapitel: 92 - MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
  • Position: 9202 - Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen)
  • Unterposition: 9202 90 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9202 9030 00 0 - Gitarren

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmässig

Die Zolltarifnummer für Musikinstrument kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmässig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Musikinstrument

Der HS-Code für akustische Gitarren ist 9202.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 9202.90.30 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 9202.90.30 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9202.90.30.000 .

Einreihung von Musikinstrument nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Musikinstrumente können je nach Instrumentenfamilie und Klangerzeugung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um ein Saiten-, Blas-, Schlag- oder elektronisches Musikinstrument handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Musikinstrument

Akustische oder elektroakustische Gitarre (kein Streichinstrument)

9202.90.30.000 3,2 %

Andere Saiteninstrumente – Gitarren (akustisch, elektroakustisch)

Saiteninstrument, das mit einem Bogen gestrichen wird

9202.10.00.000 3,2 %

Streichinstrumente (Geigen, Bratschen, Celli, Kontrabässe)

Zupf- oder Schlagmechanismus, keine Gitarre und kein Streichinstrument

9202.90.80.000 3,2 %

Andere Saiteninstrumente (Harfen, Lauten, Ukulelen, Mandolinen)

Elektronisches Tasteninstrument, kein Akkordeon

9207.10.50.000 3,2 %

Elektrische Synthesizer mit Klaviatur

Elektrisches Klavier mit gewichteten Tasten und Hammermechanik

9207.10.30.000 3,2 %

Digital-Pianos

Gitarre, bei der der Ton elektrisch erzeugt oder verstärkt werden muss

9207.90.10.000 3,2 %

Elektrische Gitarren (Solid Body, Semi-Hollow)

Blasinstrument aus Metall, Ton durch Lippen-Vibration erzeugt

9205.10.00.000 3,2 %

Blechblasinstrumente (Trompeten, Posaunen, Hörner, Tuben)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Musikinstrument (9202) ≠ Musikspielzeug (9503)

Spielzeug-Instrumente die nicht wirklich bespielt werden können, fallen unter Kapitel 95. Funktionsfähige Instrumente – auch für Kinder – gehören zu Kapitel 92.

Akustische Gitarre (9202) ≠ E-Gitarre (9207)

Bei E-Gitarren wird der Ton elektrisch erzeugt oder muss elektrisch verstärkt werden. Sie fallen unter Position 9207, nicht unter 9202.

Gitarre (9202) ≠ Lautsprecher-Box (8518)

Gitarren-Verstärker und Lautsprecherboxen fallen unter Position 8518. Nur das eigentliche Instrument wird in Kapitel 92 eingereiht.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Instrumente fallen unter Position 9202. Schlaginstrumente und Klaviere haben eigene Positionen innerhalb von Kapitel 92:

Instrument, dessen Klang durch Schlagen, Schütteln oder Reiben entsteht

9206.00.00.000 3,2 %

Schlaginstrumente (Trommeln, Becken, Xylofone, Kastagnetten)

Akustisches Klavier mit aufrechtstehender Rahmenkonstruktion, neu

9201.10.10.000 3,2 %

Neue aufrecht stehende Klaviere (Upright-Pianos)

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Musikinstrument ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Instrument ab – Instrumentenfamilie, Klangerzeugung, Material und ob CITES-Hölzer verbaut sind. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Musikinstrument (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Musikinstrumenten entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEB/3095/08-19202.90.30.000

Saiteninstrument in Form einer akustischen Gitarre (Zupfinstrument), Gesamtlänge ca. 81 cm, lackierter Holzkorpus, Hals, Kopfplatte mit 6 Wirbeln und 6 Metallsaiten, gemeinsam mit 6 Ersatzsaiten und einem Kunststoffplektron in einem Pappkarton aufgemacht.

AV 1, Pos. 9202.90

DEBTI4696/21-19202.90.30.000

Gitarre mit 6 Saiten, Art.-Nr. 61884 – akustische Gitarre aus Lindensperrholz, Gesamtlänge ca. 91,4 cm, als Warenzusammenstellung mit Plektron und zwei Ersatzsaiten in Pappkarton für Einzelverkauf aufgemacht.

AV 1 und 3b, Pos. 9202.90

DEBTI40192/22-19202.90.30.000

Konzertgitarre, Art.-Nr. 109321 – schwarz lackiert, Gesamtlänge 99,06 cm, Mensur 65,0 cm, Sattelbreite 5,2 cm, Korpus aus Linde, Hals aus Nato, Griffbrett aus Ahorn, mit sechs Nylonsaiten bespannt.

AV 1, Pos. 9202.90

DEBTI10909/17-19202.90.30.000

Akustische Westerngitarre mit SRT Piezo Tonabnehmersystem und Vorverstärker, Gesamtlänge ca. 1 m, 6 Metallsaiten, Ausgangsbuchse und Batteriefach. Spielbar akustisch oder elektrisch.

AV 1, Pos. 9202.90

DEBTI7952/25-19207.90.10.000

Saiteninstrument mit Holzkorpus und -hals, Stimmmechanik, Steg und Schlagbrett aus Metall, fünf Klangregelungselementen und Buchse für elektrischen Betrieb (versenktes Blech statt äußerer Buchse).

AV 1, Pos. 9207.90

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

3,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina3,2 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA3,2 %

Drittlandszoll

Flagge GrossbritannienGrossbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei3,2 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien0 %

Zollpräferenz

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand3,2 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle – CITES

Musikinstrumente aus CITES-geschützten Hölzern (z. B. Palisander, Mahagoni) benötigen bei der Einfuhr entsprechende Artenschutzdokumente nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Für die Ausfuhr von Musikinstrumenten aus CITES-geschützten Holzarten ist eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen erforderlich.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Antike Musikinstrumente und bedeutende Sammlerstücke können der EU-Verordnung über die Ausfuhr von Kulturgütern unterliegen. Ab einem bestimmten Alter und Wert ist eine Genehmigung erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export bestimmter Musikinstrumente kann eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich sein.

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei – es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Musikinstrumente

Welche Zolltarifnummer hat ein Musikinstrument?

Die häufigste Zolltarifnummer für Musikinstrumente (akustische Gitarre) ist 9202.90.30.000. Je nach Art des Instruments kommen weitere Codes in Frage: 9202.10.00.000 (Streichinstrumente wie Geigen), 9207.90.10.000 (elektrische Gitarren), 9207.10.50.000 (Synthesizer), 9205.10.00.000 (Blechblasinstrumente) oder 9206.00.00.000 (Schlaginstrumente). Die genaue Einreihung hängt von der Klangerzeugung und der Instrumentenfamilie ab.

Welchen HS-Code hat ein Musikinstrument?

Der HS-Code für akustische Gitarren ist 9202.90 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 9202.90.30. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist ebenfalls 9202.90.30. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 9202.90.30.000 benötigt. Andere Instrumente haben abweichende Codes: Schlaginstrumente 9206.00, Klaviere 9201.10.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Musikinstrumente?

Der Drittlandszollsatz für Gitarren (9202.90.30) beträgt 3,2 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen wie Grossbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea und Vietnam sind Musikinstrumente zollfrei oder begünstigt. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %. Wichtig: Instrumente aus CITES-geschützten Hölzern benötigen zusätzlich Artenschutzdokumente.

Wie unterscheidet sich ein Musikinstrument von Spielzeug zolltechnisch?

Musikinstrumente fallen unter Kapitel 92, Spielzeug unter Kapitel 95 (HS-Code 9503). Die Abgrenzung richtet sich nach dem Verwendungszweck: Funktionsfähige Instrumente die dem Musizieren dienen – auch wenn sie kleiner sind – werden nach Kapitel 92 eingereiht. Instrumente die auf Kinder zugeschnitten sind aber funktionsfähig musiziert werden können, bleiben Kapitel 92 (bestätigt durch zahlreiche vZTA-Beschlüsse für Kinder-Gitarren).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Musikinstrument verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Bei Musikinstrumenten aus CITES-Hölzern ohne korrekte Artenschutzdokumente kann es zudem zu Beschlagnahme der Ware kommen. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen für Musikinstrumente?

Ja – viele Musikinstrumente aus wertvollen Hölzern wie Palisander, Rio-Palisander oder bestimmten Mahagoni-Arten unterliegen dem CITES-Artenschutzübereinkommen (Code 710). Ohne entsprechende Dokumente kann die Einfuhr verweigert werden. Auch beim Export gelten strenge CITES-Regeln (Code 715) sowie mögliche Kulturgüterschutzbestimmungen für antike Instrumente.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Musikinstrumente?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code (9202.90) oder den 8-stelligen KN-Code – das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z. B. 9202.90.30.000 für akustische Gitarren.

Ändern sich Zolltarifnummern für Musikinstrumente?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmässig aktualisiert – sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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