Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6104.43.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems eingebettet:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6104 - Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
- Unterposition: 6104 41 - Kleider
Zolltarifnummer: 6104 4300 00 0 - aus synthetischen Chemiefasern
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Halloween-Kostüm
Der HS-Code für Halloween-Kostüm lautet 6104.43 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6104.43.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6104.43.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6104.43.00.00.0.
Einreihung von Halloween-Kostüm nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Halloween-Kostüm
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Halloween-Kostüm (6104) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (6204)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Halloween-Kostüm bleibt die Zolltarifnummer 6104.43.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Halloween-Kostüm (6104) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (6204)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Halloween-Kostüm bleibt die Zolltarifnummer 6104.43.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Halloween-Kostüm (6104) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (6204)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Halloween-Kostüm bleibt die Zolltarifnummer 6104.43.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Halloween-Kostüm ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Halloween-Kostüm (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Faschingskostüm, sog. Frauenkostüm Sexy Skelett Lady, Größe L, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, Handschuhen und einem Karnevalsartikel (Kopfschmuck), - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als... Mehr anzeigenFaschingskostüm, sog. Frauenkostüm Sexy Skelett Lady, Größe L, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, Handschuhen und einem Karnevalsartikel (Kopfschmuck), - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Kleid: -- mit einem Oberteil aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken; mit einem Rockteil aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben, auf der Rückseite außen mit drei weiteren Lagen aus einfarbigen, netzartig durchbrochen gearbeiteten Gewirken, -- im Rockteil unterlegt, -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: bis zu ca. 126 cm), -- mit längenverstellbaren, schmalen Trägern, -- am gerade gearbeiteten oberen Rand elastisch verengt, -- ohne Öffnung oder Verschluss, -- vorn mit einem Aufdruck verziert, -- am unteren Rand teilweise durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, teilweise in Zacken zugeschnitten oder lediglich gerade geschnitten, -- kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und den Umfang bestimmen die Gewirke den Charakter der Ware, - Handschuhe (Bekleidungszubehör): -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken, -- bis etwa zum Ellenbogen reichend, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - Kopfschmuck (Karnevalsartikel): -- in Form eines nachgebildeten Hutes, in den Abmessungen von ca. 3 cm Höhe und einem Durchmesser (ohne Krempe) von ca. 6 cm, -- aus mit Spinnstoff überzogenem Kunststoff, -- mit einer ca. 2 cm breiten Krempe, -- mit aufgeklebten Federn, einem Glasstein, einer Schleife und einem schleierartigen Zuschnitt verziert, -- an der Unterseite mit zwei angeklebten Metallclips zur Befestigung im Haar, -- dient im Wesentlichen der Unterhaltung, Verkleidung oder Belustigung, - das Kleid verleiht der Warenzusammenstellung im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Faschingskostüm, sog. Frauenkostüm Sexy Zombie, Größe L, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem Paar Strümpfen, einem Mundschutz und einem Haarrreif, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als... Mehr anzeigenFaschingskostüm, sog. Frauenkostüm Sexy Zombie, Größe L, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem Paar Strümpfen, einem Mundschutz und einem Haarrreif, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Kleid: -- aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen bzw. buntbedruckten Gewirken, -- über die Mitte des Oberschenkels hinausreichend (Rückenlänge: ca. 91 cm), teilweise ca. 7 cm kürzer gearbeitet, -- mit einem V-förmigen Halsausschnitt mit Umlegekragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, -- mit kurzen Ärmeln, an den Ärmelenden in Zacken geschnitten, -- am unteren Rand teilweise durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und teilweise in Zacken geschnitten, -- kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - Strümpfe (Bekleidungszubehör): -- aus bedruckten Gewirken, mit einem Titer der einfachen Garne von augenscheinlich weniger als 67 dtex, -- schlauchförmig gearbeitet und an den Fußspitzen zusammengenäht, somit konfektioniert, -- ohne ausgearbeitete Ferse, -- am oberen Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- über die Knie reichend, - Mundschutz (andere konfektionierte Ware): -- rechteckig; in den Abmessungen: ca. 15 cm x 12 cm, -- aus ca. 0,4 mm dicken, buntbedruckten Gewirken, -- an allen Rändern durch Umgeschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. damit konfektioniert), -- an den Schmalseiten mit angebrachten, elastischen Bändern zur Befestigung am Kopf, - Haarreif (Karnevalsartikel): -- aus Kunststoff, ohne "Zähne", ca. 1,5 cm breit, -- mit einfarbigen Gewirken überzogen, -- mit einem ca. 20 cm breiten und ca. 9 cm hohen, auf der Vorderseite in der Art einer Schwesternhaube bedruckten Gewirkezuschnitt ausgestattet, -- dient im Wesentlichen der Unterhaltung, Verkleidung oder Belustigung, - das Kleid verleiht der Warenzusammenstellung im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Siebenteilige Zusammenstellung, bestehend aus Hemd, langer Hose, Kopfbedeckung (Zipfelmütze), Karnevalsartikel (Maske), Bekleidungszubehör (Gürtel), anderer konfektionierter Spinnstoffware (sog. Schuhstulpen) und Karnevalsartikel (sog. Bauch), sog. Kostüm Zwerg, Artikel 86382, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - für... Mehr anzeigenSiebenteilige Zusammenstellung, bestehend aus Hemd, langer Hose, Kopfbedeckung (Zipfelmütze), Karnevalsartikel (Maske), Bekleidungszubehör (Gürtel), anderer konfektionierter Spinnstoffware (sog. Schuhstulpen) und Karnevalsartikel (sog. Bauch), sog. Kostüm Zwerg, Artikel 86382, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - für den Einzelverkauf aufgemacht, - Hemd und lange Hose bilden keine Kombination, weil die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis (u.a. verschiedene Farben) hergestellt sind, - getrennte Einreihung aller Bestandteile der Zusammenstellung, da das Hemd und die lange Hose keine Kombination bilden und daher nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - Karnevalsartikel, in Form einer Maske: -- ca. 23 cm lange und bis zu 23 cm breite Gesichtsmaske aus Spinnstoffen, -- mit einer Aussparung für den Mund, unten mit einem künstlichen "Bart" aus Plüschgewirken; verdeckt Nase, Wangen und das Kinn, -- wird mit Hilfe zweier an der Maske vorhandener Gummibändern an den Ohren des Trägers befestigt und dient während der Faschingszeit zum Verkleiden. Weniger anzeigen
Dreiteilige Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem Bekleidungszubehör und einem Karnevalsartikel, sog. Teufelchen-Karnevalskostüm, Größe 116, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einem Polybeutel in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Verkleiden)... Mehr anzeigenDreiteilige Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem Bekleidungszubehör und einem Karnevalsartikel, sog. Teufelchen-Karnevalskostüm, Größe 116, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einem Polybeutel in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Verkleiden) zusammengestellt, - Kleid: -- aus verschiedenen Gewirken aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), --- überwiegend aus etwa 0,3 mm dicken, dichten, roten Gewirken, --- im Bereich der Ärmel aus etwa 0,2 mm dicken, durchbrochenen, roten Gewirken, --- im Bereich des Kragens aus etwa 0,2 mm dicken, durchbrochenen, mit Pailletten aus Kunststoff bekleb- ten Gewirken, -- bis über den halben Oberschenkel reichend (mit einer Rückenlänge von etwa 59 cm bis 89 cm; zur rechten Seite hin länger gearbeitet); kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- mit einem leicht halsfernen Halsausschnitt mit einem Umlegekragen, -- mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden gezackt geschnitten, -- am unteren Rand gezackt geschnitten, -- gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - Bekleidungszubehör (sog. Schärpe): -- mit einer Längen von etwa 102 cm, -- aus verschiedenen Gewirken aus laut Antrag 100% Polyester; im - gezackt geschnittenen - Mittelteil mit Pailletten aus Kunststoff beklebt und mit augenscheinlich Vliesstoff verstärkt, -- wird um die Taille gebunden, -- gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - Karnevalsartikel (sog. Haarreif mit Hörnern): -- etwa 0,8 cm breit, -- der Kopfform angepasst; gebogen und an den Enden offen, -- aus Kunststoff; mit einem Überzug und zwei angenähten, wattiert gefütterten "Hörnern" aus - mit Pailletten beklebten - Gewirken, -- dient der Verkleidung beim Karneval und nicht dem Zusammenhalten der Haare (somit kein Haarreif der Position 9615), - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck bestimmt das Kleid den Charakter der Warenzusam- menstellung. "Kleid aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Siebenteilige Zusammenstellung, bestehend aus Hemd, langer Hose, Kopfbedeckung (Zipfelmütze), Karnevalsartikel (Maske), Bekleidungszubehör (Gürtel), anderer konfektionierter Spinnstoffware (sog. Schuhstulpen) und Karnevalsartikel (sog. Bauch), sog. Kostüm Zwerg, Artikel 86382, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - für... Mehr anzeigenSiebenteilige Zusammenstellung, bestehend aus Hemd, langer Hose, Kopfbedeckung (Zipfelmütze), Karnevalsartikel (Maske), Bekleidungszubehör (Gürtel), anderer konfektionierter Spinnstoffware (sog. Schuhstulpen) und Karnevalsartikel (sog. Bauch), sog. Kostüm Zwerg, Artikel 86382, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - für den Einzelverkauf aufgemacht, - Hemd und lange Hose bilden keine Kombination, weil die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis (u.a. verschiedene Farben) hergestellt sind, - getrennte Einreihung aller Bestandteile der Zusammenstellung, da das Hemd und die lange Hose keine Kombination bilden und daher nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - Karnevalsartikel, in Form eines stilisierten "Bauches": -- ca. 45 cm lang, bis zu 50 cm breit und bis zu 18 cm dick, -- mit Außenseiten aus Geweben bzw. Gewirken aus Spinnstoffen; mit Füllmaterial ausgestopft, -- wird als "Bauch" unter dem Hemd getragen und mit Hilfe von Bindebändern am Nacken und hinter dem Rücken des Trägers befestigt und dient während der Faschingszeit zum Verkleiden. Weniger anzeigen
Faschingskostüm, Modell Jungenkostüm Scream, Größe 8-10 Jahre (entspricht Größe 128 bis 140), Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem Bindegürtel und einer Maske, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört... Mehr anzeigenFaschingskostüm, Modell Jungenkostüm Scream, Größe 8-10 Jahre (entspricht Größe 128 bis 140), Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem Bindegürtel und einer Maske, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Kleid: -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken, -- über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 109 cm), -- mit einem runden Halsausschnitt, -- ohne Öffnung oder Verschluss, -- mit langen Ärmeln mit auf der Unterseite angenähten, annähernd dreieckigen Zuschnitten, -- am unteren Rand und an den Ärmelenden in Zacken geschnitten, -- kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück als Kleid getragen werden (somit keine Jungenkleidung), - Bindegürtel (Gewirke als Meterware): -- aus den o. g. Gewirken, -- rechteckig; lediglich geschnitten und ohne Randbefestigungen (nicht konfektioniert), in den Abmessungen: ca. 190 cm x 11 cm, - Maske (Karnevalsartikel): -- ca. 30 cm hohe und ca. 20 cm breite Maske aus Kunststoff, mit einem an den Rändern angeklebten Spinnstoffzuschnitt, -- der Gesichtsform angepasst, den gesamten Kopf bedeckend, -- in Form eines stilisierten, schreienden Totenkopfs, -- dient zum Verkleiden z. B. an Karneval. - das Kleid verleiht der Warenzusammenstellung im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Kleid, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Karnevals- oder Faschingsartikel in Form einer Gesichtsmaske - aus verschiedenen schwarzen Gewirken aus 100 % Polyester - lt. Antragsangaben - zusammengenäht - den Kopf, das Gesicht und den Hals bedeckend; im Bereich des Gesichts aus durchscheinenden Gewirken gearbeitet - das Gesicht wird von einer ca. 2,5 cm... Mehr anzeigenKarnevals- oder Faschingsartikel in Form einer Gesichtsmaske - aus verschiedenen schwarzen Gewirken aus 100 % Polyester - lt. Antragsangaben - zusammengenäht - den Kopf, das Gesicht und den Hals bedeckend; im Bereich des Gesichts aus durchscheinenden Gewirken gearbeitet - das Gesicht wird von einer ca. 2,5 cm breiten Paspel, die mit Zellkunststoff gepolstert ist, eingerahmt - auf Grund der einfachen und wenig aufwändigen Verarbeitung (unsauber geschnitten, grobe Nähte und am unteren Rand nicht gesäumt) keine Kopfbedeckung des Kapitels 65 - dient Personen zum Verkleiden an z.B. Fasching oder Halloween und stellt den "Tod" dar - in einem Klarsichtbeutel mit Pappaufhänger für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Fest-, Karnevals-/Faschings- oder anderer Unterhaltungsartikel, anderer als Weihnachtsartikel" einzureihen. Weniger anzeigen
Mehrteilige Zusammenstellung bestehend aus Weste, Bluse, konfektionierten Waren aus Spinnstoff (Überwurf und Gewebesäckchen), Kopfbedeckung, diversem Bekleidungszubehör, Karnevalsartikeln, Fantasieschmuck (Ohrring) und Spielzeug in Zusammenstellungen, sog. Verkleidungstruhe, Artikel 105538, in Kindergröße, in einem... Mehr anzeigenMehrteilige Zusammenstellung bestehend aus Weste, Bluse, konfektionierten Waren aus Spinnstoff (Überwurf und Gewebesäckchen), Kopfbedeckung, diversem Bekleidungszubehör, Karnevalsartikeln, Fantasieschmuck (Ohrring) und Spielzeug in Zusammenstellungen, sog. Verkleidungstruhe, Artikel 105538, in Kindergröße, in einem Karton aus Wellpappe in Art einer Truhe für den Einzelverkauf aufgemacht (keine übliche Verpackung i.S.d. AV 5 b), siehe Fotos, - die Bestandteile der Zusammenstellung können beliebig miteinander kombiniert werden, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da Weste und Bluse nicht zusammen in eine Posi- tion eingereiht werden dürfen, - Karnevalsartikel in Form einer Augenklappe: annähernd dreieckig mit abgerundeten Ecken, in den Abmessungen 6 cm lang und 6 cm breit, aus einfarbigem (schwarz) Kunststoff, vorn mit aufgedrucktem Totenkopf; mit einem elastischen Gummiband am Kopf zu befestigen, welches auf der Innenseite angeklebt ist; kennzeichnet sich aufgrund seines geringwertigen, wenig dauerhaften Materials, seiner wenig aufwendigen Verarbeitung, die erkennen lässt, dass die Ware nicht dazu bestimmt ist, regelmäßig bzw. alltäglich getragen zu werden, sowie seiner Funktion zum Verkleiden von Kindern z.B. als Pirat beim Karneval bzw. Fasching als ein Karnevalsartikel. Weniger anzeigen
Kleid, sog. "Hexe Wackelzahn Kleid", Artikel 3100101600, Größe L, siehe Foto, - aus verschiedenen, 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Polyester (synth. Chemiefasern), - mit einem runden Halsausschnitt; im Nacken mit Bindebändern zu schließen, - mit langen Ärmeln, an den Abschlüssen... Mehr anzeigenKleid, sog. "Hexe Wackelzahn Kleid", Artikel 3100101600, Größe L, siehe Foto, - aus verschiedenen, 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Polyester (synth. Chemiefasern), - mit einem runden Halsausschnitt; im Nacken mit Bindebändern zu schließen, - mit langen Ärmeln, an den Abschlüssen zackenförmig zugeschnitten und mit elastischen Bändern gerafft, - bis zu den Knöcheln reichend, am unteren Ende mit zackenförmigem Abschluss, - auf der Brust mit einem Motivaufdruck, auf dem Rock mit zwei aufgenähten, kontrast- farbenen Gewirkezuschnitten, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen zum Kapitel 61, somit kein Karnevals- oder Faschingsartikel der Pos. 9505. Weniger anzeigen
Kleid, sog. Frauenkostüm Gothic Vampirkleid, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, verschiedenen einfarbigen Samtgewirken, - mit einem hohen Stehkragen aus einem mehrlagigen Flächenerzeugnis; mit einer Außenlage aus den oben genannten Gewirken, einer Innenlage aus... Mehr anzeigenKleid, sog. Frauenkostüm Gothic Vampirkleid, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, verschiedenen einfarbigen Samtgewirken, - mit einem hohen Stehkragen aus einem mehrlagigen Flächenerzeugnis; mit einer Außenlage aus den oben genannten Gewirken, einer Innenlage aus Geweben und einer doppelten Zwischenlage aus augenscheinlich Vliesstoffen, - vorn mit einem Einsatz aus einfarbigen Geweben, - oberhalb der Taille sowie an den Ärmeln mit angenähten Zuschnitten aus einfarbigen, durchbrochenen Gewirken, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über das Knie reichend (Rückenlänge: ca. 136 cm), - an einer Seite unterhalb der Achsel mit einer ca. 34 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Faschingskostüm, sog. Girlie Zombie Skelett Kostüm, Größe 12-14 Jahre (entspricht Größe 152 bis 164), Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, Armstulpen und einer Kopfbedeckung, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammen-... Mehr anzeigenFaschingskostüm, sog. Girlie Zombie Skelett Kostüm, Größe 12-14 Jahre (entspricht Größe 152 bis 164), Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, Armstulpen und einer Kopfbedeckung, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammen- gestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetischen Chemiefasern), - Kleid: -- mit einem Oberteil aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken und einem Rockteil aus verschiedenen streifenförmigen Zuschnitten aus bis zu ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen, durchbrochen gearbeiteten bzw. buntbedruckten Gewirken sowie aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben, -- im Rockteil unterlegt, -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 78 cm), -- mit kurzen Ärmeln, an den Ärmelenden elastisch verengt, -- hinten mit einer kurzen Öffnung mit Klettverschluss, -- auf der Vorderseite mit einem Aufdruck verziert, -- hinten mit einem in Taillenhöhe angenähten "Schwanz", mit Wattierungsstoff gefüllt und mit einem Draht aus unedlem Metall ausgestattet, -- am unteren Rand teilweise durch eine Überwendlichnaht gesäumt, teilweise in Zacken zugeschnitten oder lediglich gerade geschnitten, -- kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild verleihen die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter, - Armstulpen (Bekleidungszubehör): -- aus ca. 0,4 mm dicken, buntbedruckten Gewirken, -- flachliegend in den Abmessungen: bis zu ca. 10 cm breit und ca. 20 cm lang, -- schlauchförmig, an der Längsseite zusammengenäht, -- in Richtung zur Hand hin spitz zulaufend gearbeitet, mit einer elastischen Schlaufe zur Fixierung an einem Finger ausgestattet, -- auf der Oberseite mit einem Motivaufdruck verziert, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - Kopfbedeckung (Mütze): -- durch Zusammennähen aus Stücken aus dreilagigen Flächenerzeugnissen der Position 5903 mit einer Außenlage aus buntbedruckten Gewirken, einer im Querschnitt mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Zwischenlage aus Zellkunststoff und einer Innenlage aus einfarbigen, undichten Gewirken hergestellt, -- vorn mit aufgenähten und aufgedruckten Verzierungen, -- flachliegend ca. 30 cm breit und bis zu ca. 41 cm hoch, - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck bestimmt das Kleid den Charakter der Waren- zusammenstellung. "Kleid, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Kleid, sog. Kleid Alicia (Art. 3400301700), Größe 42, siehe Foto, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Position 9505, - aus 0,6 mm dicken, bedruckten Gewirken aus lt. Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel... Mehr anzeigenKleid, sog. Kleid Alicia (Art. 3400301700), Größe 42, siehe Foto, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Position 9505, - aus 0,6 mm dicken, bedruckten Gewirken aus lt. Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel hinausreichend (Rückenlänge: 126 cm); kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück (Rock/Hose) ge- tragen werden (somit kein modisches Unterhemd / T-Shirt der Positon 6109), - mit einem runden, leicht halsfernen Ausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen, weiten Ärmeln, - an allen Rändern durch einen kontrastfarbenen Gewebestreifen eingefasst. Weniger anzeigen
Faschingskostüm, sog. Frauenkostüm Sexy Hexenkleid, Größe L, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einer Kopfbedeckung, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammen- gestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht... Mehr anzeigenFaschingskostüm, sog. Frauenkostüm Sexy Hexenkleid, Größe L, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einer Kopfbedeckung, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammen- gestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetischen Chemiefasern), - Kleid: -- mit einem Oberteil aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken (Rückseite, Seiten und Träger) und aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben (Mittelteil der Vorderseite); mit einem zwei- bzw. dreilagig gearbeiteten, angesetzten, weiten Rockteil mit einer obersten, kürzesten Lage aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen, musterbildend durchbrochen gearbeiteten Gewirken, einer darunter liegenden Lage aus den o. g. Geweben und im Vorderteil mit einer untersten Lage aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, durchbrochen gearbeiteten Geweben, -- hinten über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 125 cm), vorn oberhalb der Knie endend, -- mit Trägern, -- ohne Öffnung oder Verschluss, -- vorn im Oberteil mit aufgenähten Gewebebändern verziert, die optisch den Eindruck einer verschnürten Öffnung erwecken, -- in der Taille mit einem angenähten Bindegürtel aus Geweben, -- am unteren Rand teilweise durch Überwendlichnähte gesäumt und teilweise lediglich geschnitten, -- kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- insbesondere im Hinblick auf den Umfang (sichtbarer Teil) verleihen die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter, - Kopfbedeckung: -- aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, mit einer Außenlage aus Geweben und einer Innenlage aus Vliesstoffen, -- nach oben hin spitz zulaufend, -- mit einer ca. 35 cm hoch reichenden Spitze und einer umlaufenden, ca. 13 cm breiten Krempe, -- am Rand der Krempe mit einem formgebenden, biegbaren Ring aus unedlem Metall verstärkt, -- mit einem aufgenähten, zur Schleife gebundenen, kontrastfarbenen Band verziert, - das Kleid verleiht der Warenzusammenstellung im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Faschingskostüm, sog. Frauenkostüm Sexy Zombie, Größe L, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem Paar Strümpfen, einem Mundschutz und einem Haarrreif, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als... Mehr anzeigenFaschingskostüm, sog. Frauenkostüm Sexy Zombie, Größe L, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem Paar Strümpfen, einem Mundschutz und einem Haarrreif, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Kleid: -- aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen bzw. buntbedruckten Gewirken, -- über die Mitte des Oberschenkels hinausreichend (Rückenlänge: ca. 91 cm), teilweise ca. 7 cm kürzer gearbeitet, -- mit einem V-förmigen Halsausschnitt mit Umlegekragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, -- mit kurzen Ärmeln, an den Ärmelenden in Zacken geschnitten, -- am unteren Rand teilweise durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und teilweise in Zacken geschnitten, -- kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - Strümpfe (Bekleidungszubehör): -- aus bedruckten Gewirken, mit einem Titer der einfachen Garne von augenscheinlich weniger als 67 dtex, -- schlauchförmig gearbeitet und an den Fußspitzen zusammengenäht, somit konfektioniert, -- ohne ausgearbeitete Ferse, -- am oberen Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- über die Knie reichend, - Mundschutz (andere konfektionierte Ware): -- rechteckig; in den Abmessungen: ca. 15 cm x 12 cm, -- aus ca. 0,4 mm dicken, buntbedruckten Gewirken, -- an allen Rändern durch Umgeschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. damit konfektioniert), -- an den Schmalseiten mit angebrachten, elastischen Bändern zur Befestigung am Kopf, - Haarreif (Karnevalsartikel): -- aus Kunststoff, ohne "Zähne", ca. 1,5 cm breit, -- mit einfarbigen Gewirken überzogen, -- mit einem ca. 20 cm breiten und ca. 9 cm hohen, auf der Vorderseite in der Art einer Schwesternhaube bedruckten Gewirkezuschnitt ausgestattet, -- dient im Wesentlichen der Unterhaltung, Verkleidung oder Belustigung, - das Kleid verleiht der Warenzusammenstellung im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einer Weste, sog. Vampi- ress, Artikel 29271, Größe 38, siehe Fotos, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - keine Kombination, u.a. weil ein Kleid sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckt und daher nicht als Bestandteil einer Kombination... Mehr anzeigenZweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einer Weste, sog. Vampi- ress, Artikel 29271, Größe 38, siehe Fotos, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - keine Kombination, u.a. weil ein Kleid sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckt und daher nicht als Bestandteil einer Kombination zulässig ist, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Pos. 9505, - Kleid: -- aus verschiedenen bis zu 0,6 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken bzw. durchbrochenen Gewirken, aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge im getragenen Zustand: 85 cm an der kürzesten Stelle), kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres den Unterkörper bedek- kendes Kleidungsstück (Rock/Hose) getragen werden, -- mit einem runden, mit Raschelspitze eingefassten Halsausschnitt, -- mit langen Ärmeln, an den Enden mit Zuschnitten aus durchbrochenen Gewirken mit zackenförmigem Abschluss, -- an der Taille mit einem elastischen Band gerafft, -- am unteren Rand zackenförmig zugeschnitten und mit Streifen aus Raschelspitze eingefasst. Weniger anzeigen
Faschingskostüm, sog. Frauenkostüm Sexy Skelett Lady, Größe L, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, Handschuhen und einem Karnevalsartikel (Kopfschmuck), - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als... Mehr anzeigenFaschingskostüm, sog. Frauenkostüm Sexy Skelett Lady, Größe L, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, Handschuhen und einem Karnevalsartikel (Kopfschmuck), - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Kleid: -- mit einem Oberteil aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken; mit einem Rockteil aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben, auf der Rückseite außen mit drei weiteren Lagen aus einfarbigen, netzartig durchbrochen gearbeiteten Gewirken, -- im Rockteil unterlegt, -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: bis zu ca. 126 cm), -- mit längenverstellbaren, schmalen Trägern, -- am gerade gearbeiteten oberen Rand elastisch verengt, -- ohne Öffnung oder Verschluss, -- vorn mit einem Aufdruck verziert, -- am unteren Rand teilweise durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, teilweise in Zacken zugeschnitten oder lediglich gerade geschnitten, -- kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und den Umfang bestimmen die Gewirke den Charakter der Ware, - Handschuhe (Bekleidungszubehör): -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken, -- bis etwa zum Ellenbogen reichend, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - Kopfschmuck (Karnevalsartikel): -- in Form eines nachgebildeten Hutes, in den Abmessungen von ca. 3 cm Höhe und einem Durchmesser (ohne Krempe) von ca. 6 cm, -- aus mit Spinnstoff überzogenem Kunststoff, -- mit einer ca. 2 cm breiten Krempe, -- mit aufgeklebten Federn, einem Glasstein, einer Schleife und einem schleierartigen Zuschnitt verziert, -- an der Unterseite mit zwei angeklebten Metallclips zur Befestigung im Haar, -- dient im Wesentlichen der Unterhaltung, Verkleidung oder Belustigung, - das Kleid verleiht der Warenzusammenstellung im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Zollrechner für Halloween-Kostüme
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Halloween-Kostüm: Zollwert + Drittlandszoll (12 %) + Einfuhrumsatzsteuer (19 %). Bei Präferenzursprung können niedrigere oder 0 %-Sätze gelten.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrbeschränkungen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Weitere Produkte aus Sport & Freizeit
Nachfolgende Produkte aus dem Bereich Sport & Freizeit haben abweichende Einreihungen:
Knetmasse
3407.00.00.00.0 · 0 %
Ski
9506.11.29.00.0 · 3,7 %
Malkoffer
4202.19.90.90.0 · 3,7 %
Gitarrenständer
9209.94.00.00.0 · 2,7 %
Sammelkarten-Booster-Box
9504.40.00.00.0 · 2,7 %
Bass-Gitarre
9207.90.10.00.0 · 3,7 %
Plastik-Modell
9503.00.30.00.0 · 0 %
Baseball-Schläger
9506.99.90.00.0 · 2,7 %
Holzspielzeug
9503.00.99.10.0 · 4,7 %
