Hierarchie der Zolltarifnummer
Prozessoren werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 85 eingereiht. Die Position 8542 umfasst alle elektronischen integrierten Schaltungen und Mikrobausteine:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- Position: 8542 - Elektronische integrierte Schaltungen und zusammengesetzte elektronische Mikroschaltungen (Mikrobausteine)
- Unterposition: 8542 31 - elektronische integrierte Schaltungen
- Unterposition: 8542 31 - Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen
Zolltarifnummer: 8542 3190 00 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Prozessor kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Prozessor
Der HS-Code für Prozessoren ist 8542.31 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8542.31.90 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8542.31.90.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8542.31.90.0 .
Einreihung von Prozessor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Prozessoren können je nach Gehäusetyp, MCO-Einstufung und Lieferzustand unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob der Chip als monolithische Schaltung, als Multikomponente Integrierte Schaltung (MCO) oder als komplette Verarbeitungseinheit geliefert wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Prozessor
Standard-Prozessor als monolithische integrierte Schaltung (Intel Core, AMD Ryzen, ARM)
Monolithische integrierte Schaltung (CPU, GPU, SoC) ohne MCO-Einstufung
Prozessor kombiniert mit Kondensatoren im Flip-Chip BGA-Gehäuse als untrennbare MCO
Prozessor in Form einer Multikomponente Integrierten Schaltung (MCO) — Anmerkung 9b), Ziff. 3 und 4
Weitere Prozessoren der Anmerkung 9b) die keine MCOs sind
Andere Prozessoren als MCOs — Anmerkung 9b), Ziff. 3 und 4
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Prozessor (8542.31) ≠ Verarbeitungseinheit (8471.50)
Eine Verarbeitungseinheit ist ein komplettes Gerät mit Gehäuse. Ein nackter CPU-Chip fällt unter Kapitel 85, nicht 84.
Prozessor (8542.31) ≠ Speicher (8542.32)
RAM-Bausteine und Flash-Speicher fallen unter 8542.32. Die Abgrenzung: 8542.31 = Prozessoren, 8542.32 = Speicher.
Prozessor (8542.31) ≠ Verstärker-IC (8542.33)
Integrierte Schaltungen mit primärer Verstärkerfunktion fallen unter 8542.33.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Geräte mit Prozessorfunktion fallen unter Position 8542. Komplette Verarbeitungseinheiten werden in Kapitel 84 eingereiht:
Prozessor als komplette Verarbeitungseinheit mit Gehäuse, nicht als nackter Chip
Verarbeitungseinheiten (CPU-Box mit Speicher/Ein-/Ausgabe im Gehäuse)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Prozessor ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Gehäusetyp, MCO-Einstufung, Lieferzustand und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Prozessor (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Prozessoren entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Prozessor AMD RYZEN 5 5600 G – in Form einer monolithischen integrierten Schaltung in einem Gehäuse mit Anschlusspins, zusammen mit Beipack (Aluminiumkühlkörper mit motorbetriebenem Lüfter und Befestigungsschrauben) in gemeinsamer Verkaufsumschließung. Der Prozessor bestimmt den Charakter des Ganzen.
AV 1 und 3b), Pos. 8542.31
Prozessor (VPN: FD9590FHHKWOF, SKU: B960797) – in Form einer monolithischen integrierten Schaltung, in einem PGA-Gehäuse mit 940 Anschlüssen.
AV 1, Pos. 8542.31
Prozessor – in Form einer monolithischen integrierten Schaltung in einem LBGA-Gehäuse mit 226 Ball-Anschlüssen. Keine in Anmerkung 9b), Ziffern 3 und 4 genannte Ware.
AV 1, Pos. 8542.31
Prozessor (FH8065301487918 SR1X7) – in Form einer Multikomponente Integrierten Schaltung (MCO) mit monolithischer integrierter Schaltung und Kondensatoren, praktisch untrennbar verbunden, in einem Flip Chip BGA-Gehäuse mit 1170 Anschlüssen.
AV 1, Anm. 9b) Ziff. 4, Pos. 8542.31
Prozessor – in Form einer monolithischen integrierten Schaltung, in einem LQFP-Gehäuse mit 128 Anschlüssen.
AV 1, Pos. 8542.31
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion EU-TR
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Prozessoren können als Dual-Use-Güter eingestuft sein. Für den Export in bestimmte Länder ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Mehr erfahren →
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