Hierarchie der Zolltarifnummer
Stahl-Maschinenteile ohne erkennbare Maschinenbestimmung werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XV, Kapitel 73 eingereiht. Die Position 7326 umfasst alle anderen Waren aus Eisen oder Stahl, die nicht in eine spezifischere Position fallen:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 73 - WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- Position: 7326 - Andere Waren aus Eisen oder Stahl
- Unterposition: 7326 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7326 9092 - andere Waren aus Eisen oder Stahl
Kombinierte Nomenklatur: 7326 9098 - andere
Zolltarifnummer: 7326 9098 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Stahl-Maschinenteil kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stahl-Maschinenteil
Der HS-Code für Stahl-Maschinenteile ist 7326.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 7326.90.98 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 7326.90.98.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7326.90.98.90.0 .
Einreihung von Stahl-Maschinenteil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Stahl-Maschinenteile können je nach Herstellungsverfahren und erkennbarer Maschinenbestimmung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Stahlteil universell verwendbar ist oder eindeutig einer bestimmten Maschine zugeordnet werden kann.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stahl-Maschinenteil
Stahlteil universell verwendbar, keine spezifische Maschinenbestimmung erkennbar
Andere Waren aus Stahl, spanabhebend bearbeitet (ohne erkennbare Maschinenbestimmung)
Stahlteil durch Gesenkschmieden hergestellt
Andere Waren aus Eisen oder Stahl, gesenkgeschmiedet
Geschmiedetes Stahlteil, weiter bearbeitet (z.B. Bohrungen, Gewinde)
Andere geschmiedete Waren aus Stahl, weiter bearbeitet
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Stahlteil (7326) ≠ Maschinenteil Kap. 84 (8487)
Ohne erkennbare Maschinenbestimmung ist ein Stahlteil nach AV 1 als "andere Stahlware" einzureihen. Erst mit nachweisbarer Maschinenbestimmung wechselt die Einreihung in Kapitel 84.
Stahl-Maschinenteil (7326) ≠ Werkzeugmaschinenteil (8466)
Teile die ausschließlich oder hauptsächlich für Werkzeugmaschinen (Pos. 8456–8465) bestimmt sind, werden unter 8466 eingereiht – unabhängig vom Material.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sobald ein Stahl-Maschinenteil erkennbar für eine bestimmte Maschine bestimmt ist, fällt es aus Kapitel 73 heraus und wird in Kapitel 84 eingereiht:
Erkennbar als Maschinenbestandteil, aber keiner spezifischen Position in Kap. 84 zuordenbar
Teile von Maschinen in Kap. 84, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Stahl
Erkennbar ausschließlich als Teil oder Zubehör für Werkzeugmaschinen (8456–8465)
Werkzeughalter für Drehmaschinen (Kap. 84, Pos. 8466)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Stahl-Maschinenteil ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Herstellungsverfahren, Form, Abmessungen und erkennbare Maschinenbestimmung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Stahlteil und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stahl-Maschinenteil (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Stahl-Maschinenteilen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Massive, zylindrische Erzeugnisse aus Stahl, Länge 3–150 mm, Durchmesser 3–100 mm. Aufgrund ihrer neutralen und unspezifischen Form universell im Maschinen- und Anlagenbau verwendbar (z.B. in Achsen, Rädern, Rollen, Wälzlagern, Wellen). Erkennbare Maschinenteile liegen nicht vor.
AV 1, Pos. 7326.90
Massive, zylindrische Erzeugnisse aus Stahl, Länge 3–150 mm, Durchmesser 3–100 mm. Aufgrund ihrer neutralen und unspezifischen Form universell im Maschinen- und Anlagenbau verwendbar.
AV 1, Pos. 7326.90
Massive, kreisrunde Erzeugnisse aus Stahl, mittig mit kreisrunder Durchgangsbohrung, über zwei Drittel ihrer Höhe mit rechtwinkliger Abstufung; werden in Maschinen eingebaut und dienen dem Ausgleich des Größenunterschieds verschiedener Bauteile. Außendurchmesser ca. 25 mm, Höhe ca. 3 mm.
AV 1, Pos. 7326.90
Monoblockstechwerkzeuge aus Stahl, bestehend aus zylindrischem Schaft mit Rillen und Aufnahmekörper; werden in Werkzeugmaschinen (Fräswerkzeugen) eingesetzt und dienen der Befestigung von Wendeschneidplatten.
AV 1, Pos. 7326.90
Zylindrische Hohlerzeugnisse aus Stahl, 104 mm lang, mit Abstufungen, Ringen und Vertiefungen sowie einem O-Ring und Überwurfmutter; werden zum Anschluss von Schläuchen an eine Maschine verwendet.
AV 1, Pos. 7326.90
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China2,7 %Drittlandszoll
USA2,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei2,7 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Stahl-Waren unterliegen dem Carbon Border Adjustment Mechanism – ab 2026 sind CBAM-Berichte für Importeure Pflicht. Mehr erfahren →
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen eine Genehmigung Mehr erfahren →
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