Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 73 - WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- Position: 7326 - Andere Waren aus Eisen oder Stahl
- Unterposition: 7326 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7326 9092 - andere Waren aus Eisen oder Stahl
Kombinierte Nomenklatur: 7326 9098 - andere
Zolltarifnummer: 7326 9098 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 ist eine Auffangposition. Eine abweichende Beschaffenheit (z. B. Guss, Schmiedestück, Sinterteil) oder eine spezifische Maschinenbindung kann zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stahl-Maschinenteil
Der HS-Code für Stahl-Maschinenteil lautet 7326.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7326.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7326.90.98.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7326.90.98.90.0.
Einreihung von Stahl-Maschinenteil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Stahl-Maschinenteilen in die Position 7326 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Danach sind die Positionen und Unterpositionen nach dem Wortlaut und den Anmerkungen zu den Kapiteln und Abschnitten zu bestimmen. Da Stahl-Maschinenteile weder durch spezifischere Positionen des Kapitels 73 (wie Federn, Ketten, Schrauben) noch durch die Maschinenteile-Position 8487 erfasst werden, verbleiben sie in der Auffangposition 7326. Die tiefste Unterteilung 7326.90.98.90.0 ist der zutreffende Tarifcode.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stahl-Maschinenteil
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Stahlteil universell verwendbar, keine spezifische Maschinenbestimmung erkennbarAndere Waren aus Stahl, spanabhebend bearbeitet (ohne erkennbare Maschinenbestimmung) | 7326.90.98.90.0 | 2,7 % |
| Stahlteil durch Gesenkschmieden hergestelltAndere Waren aus Eisen oder Stahl, gesenkgeschmiedet | 7326.90.94.00.0 | 2,7 % |
| Geschmiedetes Stahlteil, weiter bearbeitet (z.B. Bohrungen, Gewinde)Andere geschmiedete Waren aus Stahl, weiter bearbeitet | 7326.19.00.00.0 | 2,7 % |
| Erkennbar als Maschinenbestandteil, aber keiner spezifischen Position in Kap. 84 zuordenbarTeile von Maschinen in Kap. 84, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Stahl | 8487.90.59.90.0 | 2,7 % |
| Erkennbar ausschließlich als Teil oder Zubehör für Werkzeugmaschinen (8456–8465)Werkzeughalter für Drehmaschinen (Kap. 84, Pos. 8466) | 8466.10.31.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Stahl-Maschinenteil (7326) ≠ Andere Waren aus Eisen oder Stahl, gesenkgeschmiedet (7326) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Stahlteil durch Gesenkschmieden hergestellt. Für Stahl-Maschinenteil bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stahl-Maschinenteil (7326) ≠ Andere geschmiedete Waren aus Stahl, weiter bearbeitet (7326) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Geschmiedetes Stahlteil, weiter bearbeitet (z.B. Bohrungen, Gewinde). Für Stahl-Maschinenteil bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stahl-Maschinenteil (7326) ≠ Teile von Maschinen in Kap. 84, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Stahl (8487) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Erkennbar als Maschinenbestandteil, aber keiner spezifischen Position in Kap. 84 zuordenbar. Für Stahl-Maschinenteil bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls die Ware nicht unter die Position 7326 fällt, könnte eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen. Nachfolgend eine mögliche Alternative aus einem anderen Kapitel.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Stahlteil durch Gesenkschmieden hergestelltAndere Waren aus Eisen oder Stahl, gesenkgeschmiedet | 7326.90.94.00.0 | 2,7 % |
| Geschmiedetes Stahlteil, weiter bearbeitet (z.B. Bohrungen, Gewinde)Andere geschmiedete Waren aus Stahl, weiter bearbeitet | 7326.19.00.00.0 | 2,7 % |
| Erkennbar als Maschinenbestandteil, aber keiner spezifischen Position in Kap. 84 zuordenbarTeile von Maschinen in Kap. 84, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Stahl | 8487.90.59.90.0 | 2,7 % |
| Erkennbar ausschließlich als Teil oder Zubehör für Werkzeugmaschinen (8456–8465)Werkzeughalter für Drehmaschinen (Kap. 84, Pos. 8466) | 8466.10.31.00.0 | 2,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Stahl-Maschinenteil ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stahl-Maschinenteil (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2757/13-1 | Massive, kreisrunde Erzeugnisse aus Stahl mit Durchgangsbohrung, in Maschinen eingebaut. Eingereiht als 'andere Waren aus Stahl' unter 7326 9098 90 0. | 7326.90.98.90.0 |
| DE134/16-1 | Drehhalter aus Stahl zur Aufnahme von Schneidplatten für Werkzeugmaschinen. Eingereiht als 'andere Waren aus Stahl' unter 7326 9098 90 0. | 7326.90.98.90.0 |
| DE18599/12-1 | Hohlerzeugnisse aus Stahl zum Anschluss von Schläuchen an Maschinen. Eingereiht als 'andere Waren aus Stahl' unter 7326 9098 90 0. | 7326.90.98.90.0 |
| DEK/905/04-1 | Gewindestifte aus legiertem Stahl mit Druckfeder und Kugel für Maschinenbau. Eingereiht als 'andere Waren aus Stahl' unter 7326 9098 90. | 7326.90.98.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| CO2-Grenzausgleich (CBAM) | Stahl-Waren unterliegen dem Carbon Border Adjustment Mechanism – ab 2026 sind CBAM-Berichte für Importeure Pflicht. Mehr erfahren → |
| Luftfahrt-Zollaussetzung | Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Stahl-Maschinenteil mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use Ausfuhrgenehmigung | Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen eine Genehmigung Mehr erfahren → |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Stahl-Maschinenteilen eingeführt oder haben eine ähnliche zolltarifliche Einreihung.
Klebemaschine
8465.94.00.00.0 · 2,7 %
Gaswäscher
8421.39.85.90.0 · 1,7 %
Greifer
8479.89.97.90.0 · 1,7 %
Fräsmaschine
8459.61.10.00.0 · 2,7 %
Sägemaschine
8465.91.90.00.0 · 2,7 %
Nadelprägemaschine
8479.81.00.00.0 · 1,7 %
Dreibein-Drehkreuz
8479.89.97.90.0 · 1,7 %
Metall-Gewebe
7314.14.00.00.0 · 0 %
Schaft
8466.10.20.00.0 · 1,2 %
