Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionMaschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen8479
- Unterpositionandere Maschinen, Apparate und Geräte847981
- Unterpositionandere847989
- Kombinierte Nomenklaturandere84798997
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Greifer
Der HS-Code für Greifer lautet 8479.89 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8479.89.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8479.89.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8479.89.97.90.0.
Einreihung von Greifer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung eines Greifers folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV 1, AV 3a und AV 4) des Harmonisierten Systems. Da Greifer weder als Industrieroboter (8428) noch als Werkstückhalter für Werkzeugmaschinen (8466) in den Positionstexten genannt sind, erfolgt die Einreihung nach der Auffangposition 8479 für „Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion". Die eigenständige Greiffunktion rechtfertigt die Anwendung der AV 4 (Auffangtatbestand).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Greifer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Teile für Maschinen der Position 8428 - Industrieroboter) | 8431.39.00.90.0 | 1,7 % |
| Alternative Einreihungandere (Werkstückhalter für Werkzeugmaschinen 8456-8465) | 8466.20.98.00.0 | 1,7 % |
| Alternative Einreihungandere (Teile für Maschinen der Position 8479 - Greiferfinger) | 8479.90.70.99.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Greifer (8479) ≠ andere (Teile für Maschinen der Position 8428 - Industrieroboter) (8431) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Greifer bleibt die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Greifer (8479) ≠ andere (Werkstückhalter für Werkzeugmaschinen 8456-8465) (8466) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Greifer bleibt die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Greifer (8479) ≠ andere (Teile für Maschinen der Position 8479 - Greiferfinger) (8479) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Greifer bleibt die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Greifer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI23237/24-1 | Vakuumgreifer - Anbaueinheit mit sechs Saugzellen und Vakuummodul, zum Anbau an Industrieroboter | 8479.89.97.90.0 |
| DEBTI7377/24-1 | Greifer für Industrieroboter - kundenspezifisch gefertigt für Fahrzeugteile-Handling | 8431.39.00.90.0 |
| DEBTI45812/21-1 | Mechanische Greifeinheit (Greifer) für Wafer-Handlingroboter | 8486.90.00.00.0 |
| DEBTI208/20-1 | Greiferfinger - Einzelteil aus Edelstahl | 8479.90.70.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import aus Drittländern
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Einfuhrabgaben-Rechner für Greifer
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Greifer. Geben Sie den Zollwert, das Ursprungsland und die Codenummer ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %. Bei Präferenzabkommen mit der Schweiz, Südkorea oder Vietnam fällt kein Zoll an.
Export in Drittländer
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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