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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Teller: 6911.10.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Teller (6911.10.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Teller unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Teller Produktbild

Teller aus Porzellan sind als Geschirr für den Tischgebrauch in die Position 6911 (Porzellan) einzureihen. Die korrekte Einreihung hängt vom Material des Tellers ab. Alternativen für Teller aus Steingut, Glaskeramik oder anderen Werkstoffen finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Teller beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Teller ist in die folgende Zolltarifhierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6911 - Geschirr, andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan
  • Unterposition: 6911 10 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6911 1000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Für Teller aus Porzellan mit Ursprung in China gilt ein Antidumpingzoll von 79 % zusätzlich zum Drittlandszoll. Lassen Sie die Einreihung Ihres Tellers vor der Einfuhr mit unserem Klassifizierungstool prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Teller

Der HS-Code für Teller lautet 6911.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6911.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6911.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6911.10.00.90.0.

Einreihung von Teller nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die 11. Stelle der Zolltarifnummer unterscheidet Waren innerhalb der 10-stelligen TARIC-Unterposition. Für Teller aus Porzellan lautet sie 0, da Teller nicht unter die spezifischen Waren der Unterposition 6911.10.00.10 (Gewürzmühlen, Pizzasteine u.Ä.) fallen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Teller

Alternative Einreihung

6912.00.25.10.0 12,0 %

Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch - aus Steingut oder feinen Erden

Alternative Einreihung

7013.10.00.00.0 12,0 %

Glaswaren zur Verwendung bei Tisch - aus Glaskeramik

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Teller (6911) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch - aus Steingut oder feinen Erden (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Teller bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Teller (6911) ≠ Glaswaren zur Verwendung bei Tisch - aus Glaskeramik (7013)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Teller bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollten Ihre Teller aus einem anderen Material als Porzellan bestehen, prüfen Sie bitte folgende Positionen aus anderen Kapiteln:

Alternative Einreihung

6912.00.25.10.0 12,0 %

Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch - aus Steingut oder feinen Erden

Alternative Einreihung

7013.10.00.00.0 12,0 %

Glaswaren zur Verwendung bei Tisch - aus Glaskeramik

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Teller ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Teller (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI16617/20-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan, sog. Teller (tiefer Teller 24 cm, flacher Teller 28 cm)
DEBTI22543/18-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan, sog. Speiseteller, 27 cm Durchmesser
DEBTI1111/23-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan, sog. Teller, 23 cm, mit floralem Muster
DEBTI59979/19-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan, sog. Kuchenteller, 21 cm
DEBTI59975/19-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan, sog. Dessertteller, 15 cm
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien12,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Teller

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Teller mit unserem interaktiven Zollrechner basierend auf der Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrregelungen

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Teller

Welche Zolltarifnummer hat Teller?

Die Zolltarifnummer für Teller aus Porzellan lautet 6911.10.00.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Speiseteller, Flachteller, tiefe Teller und Servierteller aus Porzellan. Die Einreihung in die Position 6911 (Geschirr aus Porzellan) ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der deutschen Zollbehörden bestätigt.

Welchen HS-Code hat Teller?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Teller aus Porzellan ist 691110. Er umfasst die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer und klassifiziert das Produkt auf internationaler Ebene als Geschirr aus Porzellan für den Tisch- oder Küchengebrauch. Für die EU-weite Einreihung wird der Code um zwei Stellen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) 69111000 erweitert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Teller?

Der Drittlandszollsatz für Teller aus Porzellan (Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0) beträgt 12,0 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 %. Bei Einfuhren aus China ist zusätzlich ein Antidumpingzoll von 79 % zu beachten. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Teller zolltechnisch?

Die zollrechtliche Abgrenzung von Tellern erfolgt in erster Linie über das Material. Teller aus Porzellan fallen unter 6911.10.00.90.0, während Teller aus Steingut oder Feinsteinzeug in die Position 6912.00.25 eingeordnet werden. Eine Alternative für Teller aus Glaskeramik ist der Code 7013.10.00. Auch die Funktion (Tischgeschirr vs. Dekoration) kann die Einreihung beeinflussen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Teller verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Steuerstrafverfahren wegen Hinterziehung von Einfuhrabgaben. Zudem kann die Ware von der Zollbehörde beschlagnahmt werden. Lassen Sie die Einreihung daher stets mit einem Klassifizierungstool oder einer verbindlichen Zolltarifauskunft absichern.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Teller?

Für Porzellanteller aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll (Maßnahme 552) in Höhe von 79 % zusätzlich zum Drittlandszoll. Die Maßnahme soll unfaire Preisvorteile chinesischer Hersteller ausgleichen. Für alle Ursprungsländer bestehen zudem Ausfuhrbeschränkungen (Maßnahme 467) und Genehmigungspflichten (Maßnahme 473) für Kulturgüter, sofern es sich um besonders alte oder wertvolle Teller handelt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Teller?

Die vollständige Zolltarifnummer für Teller umfasst 11 Stellen (6911.10.00.90.0). Davon entfallen 6 Stellen auf den HS-Code (691110), 2 weitere auf die Kombinierte Nomenklatur (69111000) und 2 auf den TARIC-Code (6911100090). Die 11. Stelle (0) ist die nationale Unterteilung Deutschlands. Diese 11-stellige Zolltarifnummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland und der EU maßgeblich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Teller?

Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar überarbeitet. Für Teller aus Porzellan ist die Position 6911 seit Jahren stabil. Sollte es zu einer Änderung der internationalen HS-Nomenklatur oder der EU-TARIC-Codierung kommen, wird dies auf dieser Seite aktualisiert. Für die verbindliche Einreihung empfiehlt sich bei dauerhaften Importen eine vZTA zu beantragen, die für 3 Jahre bindend ist.

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