Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Teller ist in die folgende Zolltarifhierarchie eingebettet:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6911 - Geschirr, andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan
- Unterposition: 6911 10 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
Zolltarifnummer: 6911 1000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Für Teller aus Porzellan mit Ursprung in China gilt ein Antidumpingzoll von 79 % zusätzlich zum Drittlandszoll. Lassen Sie die Einreihung Ihres Tellers vor der Einfuhr mit unserem Klassifizierungstool prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Teller
Der HS-Code für Teller lautet 6911.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6911.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6911.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6911.10.00.90.0.
Einreihung von Teller nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die 11. Stelle der Zolltarifnummer unterscheidet Waren innerhalb der 10-stelligen TARIC-Unterposition. Für Teller aus Porzellan lautet sie 0, da Teller nicht unter die spezifischen Waren der Unterposition 6911.10.00.10 (Gewürzmühlen, Pizzasteine u.Ä.) fallen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Teller
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch - aus Steingut oder feinen Erden
Alternative Einreihung
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch - aus Glaskeramik
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Teller (6911) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch - aus Steingut oder feinen Erden (6912)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Teller bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Teller (6911) ≠ Glaswaren zur Verwendung bei Tisch - aus Glaskeramik (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Teller bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollten Ihre Teller aus einem anderen Material als Porzellan bestehen, prüfen Sie bitte folgende Positionen aus anderen Kapiteln:
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch - aus Steingut oder feinen Erden
Alternative Einreihung
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch - aus Glaskeramik
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Teller ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Teller (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Zollrechner für Teller
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Teller mit unserem interaktiven Zollrechner basierend auf der Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0.
Ausfuhrregelungen
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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