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Haushalt & KücheKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kunststoff-Bilderrahmen: 3926.90.97.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kunststoff-Bilderrahmen (3926.90.97.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kunststoff-Bilderrahmen unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kunststoff-Bilderrahmen Produktbild

Kunststoff-Bilderrahmen bestehen aus einem Kunststoffrahmen (Polyresin, Polystyrol, Acryl o. Ä.), einer Glasscheibe, einer Papiereinlage und einer Rückwand. Der Kunststoff bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware. Für einen Überblick über alle zolltariflichen Möglichkeiten klicken Sie hier: Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kunststoff-Bilderrahmen beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der vollständige hierarchische Pfad zur Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen|3901|bis 3914
  • Unterposition: 3926 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3926 9097 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3926 9097 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Eine falsche Einreihung kann zu Nachzahlungen, Strafen oder Lieferverzögerungen führen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für Ihre genaue Ware.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Bilderrahmen

Der HS-Code für Kunststoff-Bilderrahmen lautet 3926.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.90.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.90.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0.

Einreihung von Kunststoff-Bilderrahmen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Kunststoff-Bilderrahmen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1, 3b und 6.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Bilderrahmen

Alternative Einreihung

8306.30.00.00.0 6,5 %

Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel (aus unedlen Metallen)

Alternative Einreihung

4414.10.90.00.0 6,5 %

Holzrahmen für Bilder (aus tropischem Holz)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kunststoff-Bilderrahmen (3926) ≠ Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel (aus unedlen Metallen) (8306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Bilderrahmen bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kunststoff-Bilderrahmen (3926) ≠ Holzrahmen für Bilder (aus tropischem Holz) (4414)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Bilderrahmen bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Die folgenden Codes liegen außerhalb der Haupt-KN-Unterposition, kommen aber ebenfalls als Einreihungsoption in Betracht:

Alternative Einreihung

8306.30.00.00.0 6,5 %

Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel (aus unedlen Metallen)

Alternative Einreihung

4414.10.90.00.0 6,5 %

Holzrahmen für Bilder (aus tropischem Holz)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunststoff-Bilderrahmen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Bilderrahmen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE23680/09-13926.90.97.90.0
Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen silberfarbenen, rechteckigen Bilderrahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit den Abmessungen 16,00 x 10,30 x 1,60 cm. Die Ware ist mit einem einfachen Bilddruck aus Papier hinter einer Flachglasplatte (ca. 10,00 x... Mehr anzeigen
DE23684/09-13926.90.97.90.0
Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen weißen, rechteckigen Bilderrahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit den Abmessungen 17,50 x 12,50 x 1,60 cm. Die silbern verzierte Ware ist mit einem einfachen Bilddruck aus Papier hinter einer Flachglasplatte (ca.... Mehr anzeigen
DEHH/1253/08-13926.90.97.90.0
Zusammengesetze Ware in Form eines rechteckigen, ca. 22 x 15,5 cm großen Bilderrahmens, bestehend aus: - einem ca. 3 cm breiten Rahmen aus Polyresin, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, mit einem rechteckigen, ca. 10 x 13 (max.) cm großen Bildausschnitt, - im Bildausschnitt mit einer... Mehr anzeigen
DE23685/09-13926.90.97.90.0
Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen rechteckigen Fotorahmen (Abmessungen: 20,00 (L) x 15,00 (B) x 1,35 (T) cm) aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die mit einer Holzmaserung bedruckte Ware ist mit einem einfachen Bilddruck aus Papier hinter einer... Mehr anzeigen
DEHH/691/07-13926.90.97.90.0
Rechteckiger Bilderrahmen (Außenmaße ca. 220 x 170 mm), bestehend aus einem 4 cm breiten Rahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend) mit metallischem Überzug und ornamentartigen Verzierungen, einer den Bildausschnitt (ca.100 x 150 mm) abdeckenden Flachglasplatte, einer... Mehr anzeigen
DE18799/09-13926.90.97.90.0
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware in Form eines rechteckigen, ca. 26,5 x 32,0 x 1,5 cm großen Bilderrahmens bestehend aus: - einem ca. 4,5 cm breiten klarsichtigen Rahmen aus (lt. Produktbeschreibung) Kunstharz, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, in... Mehr anzeigen
DEBTI21130/18-13926.90.97.90.0
Es handelt sich um einen rechteckigen Bilderrahmen aus klarsichtigem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapital 39. Die Abmessungen sind 23 x 10 x 3 cm. Rückseitig ist der Bilderrahmen mit einem Einschubfach versehen, das mittig eine ovale Aussparung aufweist. Die Maße der Aussparung betragen 5 x 2 cm. Die leicht... Mehr anzeigen
DEK/1501/07-18306.30.00.00.0
"Bilderrahmen"; es handelt sich um mit Herzen und Sternen bemalte Bilderrahmen aus Stahl (Gesamtgröße etwa 47 x 65 mm) mit einem herzförmigen Rahmenausschnitt. In dem Rahmenausschnitt befinden sich ein einfaches Musterbild aus Papier und eine Glasplatte zum Schutz des Fotos oder Bildes. Die herausschiebbare Rückwand... Mehr anzeigen
DE23680/09-13926.90.97.90.0
Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen silberfarbenen, rechteckigen Bilderrahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit den Abmessungen 16,00 x 10,30 x 1,60 cm. Die Ware ist mit einem einfachen Bilddruck aus Papier hinter einer Flachglasplatte (ca. 10,00 x... Mehr anzeigen
DE23684/09-13926.90.97.90.0
Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen weißen, rechteckigen Bilderrahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit den Abmessungen 17,50 x 12,50 x 1,60 cm. Die silbern verzierte Ware ist mit einem einfachen Bilddruck aus Papier hinter einer Flachglasplatte (ca.... Mehr anzeigen
DEBTI1373/20-13926.90.97.90.0
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Bilderrahmen (Art. PL-PF-15 + PL-PF-10), bestehend aus -  einem Einschubrahmen aus Folien aus geschäumten, lederartig geprägten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 auf einer einfachen Unterlage aus einem schwarzen,... Mehr anzeigen
DEBTI21130/18-13926.90.97.90.0
Es handelt sich um einen rechteckigen Bilderrahmen aus klarsichtigem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapital 39. Die Abmessungen sind 23 x 10 x 3 cm. Rückseitig ist der Bilderrahmen mit einem Einschubfach versehen, das mittig eine ovale Aussparung aufweist. Die Maße der Aussparung betragen 5 x 2 cm. Die leicht... Mehr anzeigen
DEBTI25669/20-13926.90.97.90.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen Bilderrahmen (Art.-Nr. 792744). Der ca. B 31,5 cm x H 17,5 cm x T 1,5 cm große Bilderrahmen besteht aus einem Rahmen aus Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, mit vier unterschiedlich großen... Mehr anzeigen
DEBTI51514/19-13926.90.97.90.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen so genannten "Bilderrahmen (schwarz, NAN: 8358662, weiß NAN:8366427)". Das rechteckige, insgesamt etwa 12,2 x 17 x 1,2 cm große Erzeugnis besteht aus einem Rahmen aus etwa 1,4 cm breiten Leisten aus Kunststoff im Sinne der... Mehr anzeigen
DEHH/691/07-13926.90.97.90.0
Rechteckiger Bilderrahmen (Außenmaße ca. 220 x 170 mm), bestehend aus einem 4 cm breiten Rahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend) mit metallischem Überzug und ornamentartigen Verzierungen, einer den Bildausschnitt (ca.100 x 150 mm) abdeckenden Flachglasplatte, einer... Mehr anzeigen
DE18799/09-13926.90.97.90.0
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware in Form eines rechteckigen, ca. 26,5 x 32,0 x 1,5 cm großen Bilderrahmens bestehend aus: - einem ca. 4,5 cm breiten klarsichtigen Rahmen aus (lt. Produktbeschreibung) Kunstharz, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, in... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Kunststoff-Bilderrahmen

Berechnen Sie die genauen Einfuhrabgaben für Ihren Kunststoff-Bilderrahmen (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) nach Herkunftsland.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Bilderrahmen

Welche Zolltarifnummer hat ein Kunststoff-Bilderrahmen?

Ein Kunststoff-Bilderrahmen wird unter der Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für verschiedene Ausführungen, wie Modelle aus Polyresin, Polystyrol oder Acryl. Entscheidend ist, dass der Rahmenkörper überwiegend aus Kunststoff besteht und der Kunststoff den Charakter der Ware bestimmt. Die Nummer fällt in Kapitel 39 (Kunststoffe) des Harmonisierten Systems.

Welchen HS-Code hat ein Kunststoff-Bilderrahmen?

Der HS-Code (6-stellig) lautet 392690. Er steht in Abschnitt VII des Harmonisierten Systems für 'andere Waren aus Kunststoffen'. Auf dieser Ebene werden sowohl einfache Kunststoffgegenstände als auch zusammengesetzte Artikel wie Bilderrahmen mit Glas und Rückwand erfasst. Die korrekte Anwendung des HS-Codes ist Voraussetzung für die Ermittlung der nationalen Zolltarifnummer mit 11 Stellen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kunststoff-Bilderrahmen?

Der Drittlandszollsatz für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 % auf den Zollwert. Bei Ursprung in Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Für Waren aus China ist der Zollsatz aktuell nicht ermittelt. Die genauen Sätze sind abhängig vom Nachweis des präferenziellen Ursprungs.

Wie unterscheidet sich Kunststoff-Bilderrahmen zolltechnisch?

Die Abgrenzung erfolgt nach Material: Ein Kunststoff-Bilderrahmen (Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0) unterscheidet sich von einem Metallrahmen (8306.30.00.00.0) oder einem Holzrahmen (4414.10.90.00.0). Alternative Einreihungen sind nur zutreffend, wenn das Produkt nicht aus Kunststoff besteht. Die entscheidende Abgrenzung ist der Kunststoff als charakterbestimmender Bestandteil der Ware.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kunststoff-Bilderrahmen verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer unrichtigen Zollanmeldung führen. Mögliche Folgen sind die Nachforderung von Zöllen (Differenz zwischen fälschlich niedrigerem und korrektem Satz), Verzugszinsen, Bußgelder und im Extremfall die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung. Auch Lieferungen können im Zollverfahren zurückgehalten werden, bis die korrekte Nummer festgestellt ist.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kunststoff-Bilderrahmen?

Ja, für die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 sind mehrere besondere Maßnahmen möglich. Dazu gehören das Einfuhrverbot für Waren, die zur Folter verwendet werden könnten (Code 705), die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119) und die Kontrolle von fluorierten Treibhausgasen (Code 724). Außerdem besteht eine Ausfuhrgenehmigungspflicht für Dual-Use-Waren (Code 478). Diese Maßnahmen sind abhängig von der konkreten Beschaffenheit des Produkts.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kunststoff-Bilderrahmen?

Die Zolltarifnummer für einen Kunststoff-Bilderrahmen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (392690), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (39269097), dem 10-stelligen TARIC-Code (3926909790) und der 11-stelligen nationalen deutschen Nummer (3926.90.97.90.0) zusammen. Für die Zollanmeldung ist stets die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer erforderlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kunststoff-Bilderrahmen?

Zolltarifnummern unterliegen regelmäßigen Änderungen, insbesondere durch Aktualisierungen der Kombinierten Nomenklatur der EU sowie des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation. Die 11-stellige Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 für Kunststoff-Bilderrahmen ist jedoch seit mehreren Jahren stabil. Änderungen sind meist auf die Aufnahme neuer Materialien oder die Anpassung der Warenbeschreibung zurückzuführen. Aktuelle vZTA-Entscheidungen und der TARIC sind zu konsultieren.

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