Hierarchie der Zolltarifnummer
Der vollständige hierarchische Pfad zur Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionAndere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 39143926
- Unterpositionandere392690
- Kombinierte Nomenklaturandere39269097
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Bilderrahmen
Der HS-Code für Kunststoff-Bilderrahmen lautet 3926.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.90.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.90.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0.
Einreihung von Kunststoff-Bilderrahmen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Kunststoff-Bilderrahmen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1, 3b und 6.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Bilderrahmen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungRahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel (aus unedlen Metallen) | 8306.30.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungHolzrahmen für Bilder (aus tropischem Holz) | 4414.10.90.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kunststoff-Bilderrahmen (3926) ≠ Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel (aus unedlen Metallen) (8306) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Bilderrahmen bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunststoff-Bilderrahmen (3926) ≠ Holzrahmen für Bilder (aus tropischem Holz) (4414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Bilderrahmen bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Die folgenden Codes liegen außerhalb der Haupt-KN-Unterposition, kommen aber ebenfalls als Einreihungsoption in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungRahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel (aus unedlen Metallen) | 8306.30.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungHolzrahmen für Bilder (aus tropischem Holz) | 4414.10.90.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Bilderrahmen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE23680/09-1 | Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen silberfarbenen, rechteckigen Bilderrahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit den Abmessungen 16,00 x 10,30 x 1,60 cm. Die Ware ist mit einem einfachen Bilddruck aus Papier hinter einer Flachglasplatte (ca. 10,00 x... Mehr anzeigenBei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen silberfarbenen, rechteckigen Bilderrahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit den Abmessungen 16,00 x 10,30 x 1,60 cm. Die Ware ist mit einem einfachen Bilddruck aus Papier hinter einer Flachglasplatte (ca. 10,00 x 15,00 cm) und mit einer Rückwand nebst Standfuß aus Faserplatten ausgestattet. Im Hinblick auf den Gesamteindruck und die Verwendung der Ware zur dekorativen Aufnahme eines Bildes (Fotos) bestimmt der Kunststoff den Charakter des Artikel. Der Bilderrahmen ist in eine Kunststofffolie eingeschweißt. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DE23684/09-1 | Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen weißen, rechteckigen Bilderrahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit den Abmessungen 17,50 x 12,50 x 1,60 cm. Die silbern verzierte Ware ist mit einem einfachen Bilddruck aus Papier hinter einer Flachglasplatte (ca.... Mehr anzeigenBei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen weißen, rechteckigen Bilderrahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit den Abmessungen 17,50 x 12,50 x 1,60 cm. Die silbern verzierte Ware ist mit einem einfachen Bilddruck aus Papier hinter einer Flachglasplatte (ca. 10,00 x 15,00 cm) und mit einer Rückwand nebst Standfuß aus Faserplatten ausgestattet. Im Hinblick auf den Gesamteindruck und die Verwendung der Ware zur dekorativen Aufnahme eines Bildes (Fotos) bestimmt der Kunststoff den Charakter des Artikel. Der Bilderrahmen ist in eine Kunststofffolie eingeschweißt. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DEHH/1253/08-1 | Zusammengesetze Ware in Form eines rechteckigen, ca. 22 x 15,5 cm großen Bilderrahmens, bestehend aus: - einem ca. 3 cm breiten Rahmen aus Polyresin, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, mit einem rechteckigen, ca. 10 x 13 (max.) cm großen Bildausschnitt, - im Bildausschnitt mit einer... Mehr anzeigenZusammengesetze Ware in Form eines rechteckigen, ca. 22 x 15,5 cm großen Bilderrahmens, bestehend aus: - einem ca. 3 cm breiten Rahmen aus Polyresin, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, mit einem rechteckigen, ca. 10 x 13 (max.) cm großen Bildausschnitt, - im Bildausschnitt mit einer Papiereinlage hinter einer Glasscheibe und - einer Rückwand mit ausklappbarem Standfuß aus Pappe. Charakterverleihend in Bezug auf die Verwendung der Ware zur dekorativen Aufnahme eines Bildes (Fotos) und nach Umfang ist der Kunststoff. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DE23685/09-1 | Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen rechteckigen Fotorahmen (Abmessungen: 20,00 (L) x 15,00 (B) x 1,35 (T) cm) aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die mit einer Holzmaserung bedruckte Ware ist mit einem einfachen Bilddruck aus Papier hinter einer... Mehr anzeigenBei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen rechteckigen Fotorahmen (Abmessungen: 20,00 (L) x 15,00 (B) x 1,35 (T) cm) aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die mit einer Holzmaserung bedruckte Ware ist mit einem einfachen Bilddruck aus Papier hinter einer Flachglasplatte (ca. 10,00 x 15,00 cm) und mit einer Rückwand nebst Standfuß aus Pappe ausgestattet. Im Hinblick auf die Verwendung und den Gesamteindruck bestimmt der Kunststoffrahmen den Charakter des Erzeugnisses. Der Bilderrahmen ist in eine Kunststofffolie eingeschweißt. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DEHH/691/07-1 | Rechteckiger Bilderrahmen (Außenmaße ca. 220 x 170 mm), bestehend aus einem 4 cm breiten Rahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend) mit metallischem Überzug und ornamentartigen Verzierungen, einer den Bildausschnitt (ca.100 x 150 mm) abdeckenden Flachglasplatte, einer... Mehr anzeigenRechteckiger Bilderrahmen (Außenmaße ca. 220 x 170 mm), bestehend aus einem 4 cm breiten Rahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend) mit metallischem Überzug und ornamentartigen Verzierungen, einer den Bildausschnitt (ca.100 x 150 mm) abdeckenden Flachglasplatte, einer bedruckten Papiereinlage, einer Rückwand und einem ausklappbaren Standfuß aus beschichteter Pappe. Die Ware ist in einem Pappkarton aufgemacht. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DE18799/09-1 | Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware in Form eines rechteckigen, ca. 26,5 x 32,0 x 1,5 cm großen Bilderrahmens bestehend aus: - einem ca. 4,5 cm breiten klarsichtigen Rahmen aus (lt. Produktbeschreibung) Kunstharz, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, in... Mehr anzeigenBei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware in Form eines rechteckigen, ca. 26,5 x 32,0 x 1,5 cm großen Bilderrahmens bestehend aus: - einem ca. 4,5 cm breiten klarsichtigen Rahmen aus (lt. Produktbeschreibung) Kunstharz, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, in den Streifen aus Schilf- bzw. Bambusrohr eingelegt sind und der über einen rechteckigen, ca. 19,5 x 25,0 cm großen Bildausschnitt verfügt. - einer den Bildausschnitt bedeckenden Papiereinlage hinter einer transparenten Flachglasplatte. - einer klarsichtigen Rückwand mit ausklappbarem Standfuß aus Acryl. Im Hinblick auf den Gesamteindruck, den Umfang und die Verwendung der Ware zur dekorativen Aufnahme eines Bildes (Fotos), bestimmt der Kunststoff den Charakter des Artikels. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DEBTI21130/18-1 | Es handelt sich um einen rechteckigen Bilderrahmen aus klarsichtigem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapital 39. Die Abmessungen sind 23 x 10 x 3 cm. Rückseitig ist der Bilderrahmen mit einem Einschubfach versehen, das mittig eine ovale Aussparung aufweist. Die Maße der Aussparung betragen 5 x 2 cm. Die leicht... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen rechteckigen Bilderrahmen aus klarsichtigem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapital 39. Die Abmessungen sind 23 x 10 x 3 cm. Rückseitig ist der Bilderrahmen mit einem Einschubfach versehen, das mittig eine ovale Aussparung aufweist. Die Maße der Aussparung betragen 5 x 2 cm. Die leicht abgeschrägt geformte Ware wird üblicherweise zum Aufstellen auf Tische verwendet und dient zur Aufnahme von Fotografien. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DEK/1501/07-1 | "Bilderrahmen"; es handelt sich um mit Herzen und Sternen bemalte Bilderrahmen aus Stahl (Gesamtgröße etwa 47 x 65 mm) mit einem herzförmigen Rahmenausschnitt. In dem Rahmenausschnitt befinden sich ein einfaches Musterbild aus Papier und eine Glasplatte zum Schutz des Fotos oder Bildes. Die herausschiebbare Rückwand... Mehr anzeigen"Bilderrahmen"; es handelt sich um mit Herzen und Sternen bemalte Bilderrahmen aus Stahl (Gesamtgröße etwa 47 x 65 mm) mit einem herzförmigen Rahmenausschnitt. In dem Rahmenausschnitt befinden sich ein einfaches Musterbild aus Papier und eine Glasplatte zum Schutz des Fotos oder Bildes. Die herausschiebbare Rückwand mit ausklappbarem Ständer ist aus Kunststoff gefertigt. Ein Erzeugnis ist in einem Kunststofftütchen mit Pappreiter aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen" zur Codenummer 8306 3000 00 des Elektronischen Zolltarifs der EG (TARIC). Weniger anzeigen | 8306.30.00.00.0 |
| DE23680/09-1 | Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen silberfarbenen, rechteckigen Bilderrahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit den Abmessungen 16,00 x 10,30 x 1,60 cm. Die Ware ist mit einem einfachen Bilddruck aus Papier hinter einer Flachglasplatte (ca. 10,00 x... Mehr anzeigenBei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen silberfarbenen, rechteckigen Bilderrahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit den Abmessungen 16,00 x 10,30 x 1,60 cm. Die Ware ist mit einem einfachen Bilddruck aus Papier hinter einer Flachglasplatte (ca. 10,00 x 15,00 cm) und mit einer Rückwand nebst Standfuß aus Faserplatten ausgestattet. Im Hinblick auf den Gesamteindruck und die Verwendung der Ware zur dekorativen Aufnahme eines Bildes (Fotos) bestimmt der Kunststoff den Charakter des Artikel. Der Bilderrahmen ist in eine Kunststofffolie eingeschweißt. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DE23684/09-1 | Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen weißen, rechteckigen Bilderrahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit den Abmessungen 17,50 x 12,50 x 1,60 cm. Die silbern verzierte Ware ist mit einem einfachen Bilddruck aus Papier hinter einer Flachglasplatte (ca.... Mehr anzeigenBei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen weißen, rechteckigen Bilderrahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit den Abmessungen 17,50 x 12,50 x 1,60 cm. Die silbern verzierte Ware ist mit einem einfachen Bilddruck aus Papier hinter einer Flachglasplatte (ca. 10,00 x 15,00 cm) und mit einer Rückwand nebst Standfuß aus Faserplatten ausgestattet. Im Hinblick auf den Gesamteindruck und die Verwendung der Ware zur dekorativen Aufnahme eines Bildes (Fotos) bestimmt der Kunststoff den Charakter des Artikel. Der Bilderrahmen ist in eine Kunststofffolie eingeschweißt. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DEBTI1373/20-1 | Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Bilderrahmen (Art. PL-PF-15 + PL-PF-10), bestehend aus - einem Einschubrahmen aus Folien aus geschäumten, lederartig geprägten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 auf einer einfachen Unterlage aus einem schwarzen,... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Bilderrahmen (Art. PL-PF-15 + PL-PF-10), bestehend aus - einem Einschubrahmen aus Folien aus geschäumten, lederartig geprägten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 auf einer einfachen Unterlage aus einem schwarzen, undichten Gewirke, -- am ca. 3 cm breiten Rand mit einer Verstärkungslage aus Pappe versehen, -- mit einem rechteckigen, ca. 10 x 15 cm großen Bildausschnitt, -- im Bildausschnitt mit einer herausnehmbaren Einlage aus mit Kunststofffolie überzogener Pappe und - einer Rückwand mit ausklappbarem Standfuß aus Pappe, die außen mit dem lederartig geprägten Folienmaterial der Vorderseite beklebt ist. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Aufnahme eines Bildes/Fotos) bestimmt der Kunststoff den Charakter der zusammengesetzten Ware. Der in einem Polybeutel aufgemachte Rahmen (Abmessungen ca. 23 x 28 cm / 16 x 21 cm) wird zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9050 00 0 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DEBTI21130/18-1 | Es handelt sich um einen rechteckigen Bilderrahmen aus klarsichtigem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapital 39. Die Abmessungen sind 23 x 10 x 3 cm. Rückseitig ist der Bilderrahmen mit einem Einschubfach versehen, das mittig eine ovale Aussparung aufweist. Die Maße der Aussparung betragen 5 x 2 cm. Die leicht... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen rechteckigen Bilderrahmen aus klarsichtigem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapital 39. Die Abmessungen sind 23 x 10 x 3 cm. Rückseitig ist der Bilderrahmen mit einem Einschubfach versehen, das mittig eine ovale Aussparung aufweist. Die Maße der Aussparung betragen 5 x 2 cm. Die leicht abgeschrägt geformte Ware wird üblicherweise zum Aufstellen auf Tische verwendet und dient zur Aufnahme von Fotografien. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DEBTI25669/20-1 | Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen Bilderrahmen (Art.-Nr. 792744). Der ca. B 31,5 cm x H 17,5 cm x T 1,5 cm große Bilderrahmen besteht aus einem Rahmen aus Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, mit vier unterschiedlich großen... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen Bilderrahmen (Art.-Nr. 792744). Der ca. B 31,5 cm x H 17,5 cm x T 1,5 cm große Bilderrahmen besteht aus einem Rahmen aus Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, mit vier unterschiedlich großen Bildausschnitten (3 rechteckig und 1 oval), die mit einer durchgängigen Glasplatte abgedeckt und mit Platzhalterbildern hinterlegt sind. Die Rückseite des Rahmens besteht aus einer Platte aus MDF, die mit einem ausklappbaren Aufsteller und einem Aufhängehaken aus unedlen Metallen ausgestattet ist. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware wird im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Kunststoffe bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Waren aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DEBTI51514/19-1 | Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen so genannten "Bilderrahmen (schwarz, NAN: 8358662, weiß NAN:8366427)". Das rechteckige, insgesamt etwa 12,2 x 17 x 1,2 cm große Erzeugnis besteht aus einem Rahmen aus etwa 1,4 cm breiten Leisten aus Kunststoff im Sinne der... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen so genannten "Bilderrahmen (schwarz, NAN: 8358662, weiß NAN:8366427)". Das rechteckige, insgesamt etwa 12,2 x 17 x 1,2 cm große Erzeugnis besteht aus einem Rahmen aus etwa 1,4 cm breiten Leisten aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag aus Polystyrol), einer Schutzscheibe aus farblosem Glas sowie einer Rückwand aus MDF, welche mit einer Metallöse als Aufhängevorrichtung ausgestattet ist. In das Erzeugnis ist ein einfacher Bilddruck eingelegt. Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung der zusammengesetzten Ware stellt sich der Kunststoff als charakterbestimmend dar. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 genannt". Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DEHH/691/07-1 | Rechteckiger Bilderrahmen (Außenmaße ca. 220 x 170 mm), bestehend aus einem 4 cm breiten Rahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend) mit metallischem Überzug und ornamentartigen Verzierungen, einer den Bildausschnitt (ca.100 x 150 mm) abdeckenden Flachglasplatte, einer... Mehr anzeigenRechteckiger Bilderrahmen (Außenmaße ca. 220 x 170 mm), bestehend aus einem 4 cm breiten Rahmen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend) mit metallischem Überzug und ornamentartigen Verzierungen, einer den Bildausschnitt (ca.100 x 150 mm) abdeckenden Flachglasplatte, einer bedruckten Papiereinlage, einer Rückwand und einem ausklappbaren Standfuß aus beschichteter Pappe. Die Ware ist in einem Pappkarton aufgemacht. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
| DE18799/09-1 | Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware in Form eines rechteckigen, ca. 26,5 x 32,0 x 1,5 cm großen Bilderrahmens bestehend aus: - einem ca. 4,5 cm breiten klarsichtigen Rahmen aus (lt. Produktbeschreibung) Kunstharz, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, in... Mehr anzeigenBei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware in Form eines rechteckigen, ca. 26,5 x 32,0 x 1,5 cm großen Bilderrahmens bestehend aus: - einem ca. 4,5 cm breiten klarsichtigen Rahmen aus (lt. Produktbeschreibung) Kunstharz, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, in den Streifen aus Schilf- bzw. Bambusrohr eingelegt sind und der über einen rechteckigen, ca. 19,5 x 25,0 cm großen Bildausschnitt verfügt. - einer den Bildausschnitt bedeckenden Papiereinlage hinter einer transparenten Flachglasplatte. - einer klarsichtigen Rückwand mit ausklappbarem Standfuß aus Acryl. Im Hinblick auf den Gesamteindruck, den Umfang und die Verwendung der Ware zur dekorativen Aufnahme eines Bildes (Fotos), bestimmt der Kunststoff den Charakter des Artikels. Weniger anzeigen | 3926.90.97.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Kunststoff-Bilderrahmen
Berechnen Sie die genauen Einfuhrabgaben für Ihren Kunststoff-Bilderrahmen (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) nach Herkunftsland.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Haushalt & Küche
Diese Produkte werden ebenfalls im Haushalt verwendet und haben ähnliche Zolltarifnummern.