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UnterhaltungselektronikKapitel 84Stand April 2026

Zolltarifnummer für USB-Hub

Die Zolltarifnummer für einen USB-Hub ist 8471.80.00.00.0 (andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen) – der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Die Einreihung gilt für aktive USB-Hubs mit eigener Schaltung, unabhängig von Portanzahl und USB-Standard.

USB-Hubs (8471.80) sind IT-Produkte und nach dem WTO-ITA-Abkommen weltweit zollfrei. Passive USB-Steckverbinder ohne aktive Schaltung fallen unter Kapitel 85 (Position 8536) und haben andere Zollsätze. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. USB-Hub mit 4 Ports USB 3.0, USB-C Hub für Laptop ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

USB-Hubs werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 84 eingereiht. Die Position 8471 umfasst automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten – darunter fallen USB-Hubs als Signalverteiler:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 8000 00 0 - andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für USB-Hub kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für USB-Hub

Der HS-Code für USB-Hubs ist 8471.80 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8471.80.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8471.80.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.80.00.00.0 .

Einreihung von USB-Hub nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

USB-Hubs werden fast ausnahmslos unter Position 8471.80 eingereiht. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Gerät eine aktive Schaltung zur Signalverteilung enthält oder ein passiver Verbinder ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für USB-Hub

Eigenständiger USB-Hub zur Signalverteilung an Peripheriegeräte (häufigster Fall)

8471.80.00.00.0 0 %

Andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen – USB-Anschlussverteiler mit Signalverteilung

USB-Hub kombiniert mit Eingabe-/Ausgabefunktion (z.B. Kartenleser integriert)

8471.60.00.00.0 0 %

Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie Speichereinheiten enthalten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

USB-Hub (8471.80) ≠ USB-Steckverbinder (8536.69)

Ein USB-Hub hat eine aktive Schaltung zur Signalverteilung. Ein passiver USB-Steckverbinder ohne Schaltung fällt unter Position 8536 in Kapitel 85.

USB-Hub (8471.80) ≠ Netzwerk-Switch (8517.62)

Netzwerk-Switches übertragen Datenpakete über Ethernet und fallen unter Position 8517. Ein USB-Hub verteilt nur USB-Signale und ist unter 8471.80 einzureihen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle USB-Produkte fallen unter Position 8471. Passive USB-Buchsen und Steckverbinder ohne aktive Schaltung werden unter Kapitel 85 eingereiht:

Passive USB-Steckverbinder ohne aktive Schaltung – kein vollständiger Hub (Kap. 85)

8536.69.90.84.0 1,4 %

USB-Buchse in einfacher oder mehrfacher Ausführung, zum Anschließen anderer USB-Geräte

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für USB-Hub ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – ob es sich um einen aktiven Hub mit Schaltung, ein passives Verlängerungsstück oder eine Docking Station mit zusätzlichen Funktionen handelt. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von USB-Hub (vZTA)

So hat der Zoll bei realen USB-Hubs entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI37662/24-18471.80.00.00

USB-Anschlussverteiler, sog. Bambus-USB-Hub Selekt, bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem ca. 45 x 50 x 15 mm großen Kunststoffgehäuse mit Bambusoberfläche, ausgestattet mit 3 USB-2.0- sowie 3 USB-C-Schnittstellen

AV 1, Pos. 8471.80

DEBTI3339/22-18471.80.00.00

USB-Anschlussverteiler (USB-Hub), sog. "11 Port USB Hub", in einem Aluminiumgehäuse mit 11 USB-Anschlussbuchsen Typ A, einer Anschlussbuchse USB-B (USB 3.0), in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung mit Netzteil

AV 1 und 3b, Pos. 8471.80

DE10289/13-18471.80.00.00

USB-Anschlussverteiler (USB-Hub), in Form einer funktionellen Einheit aus Hub, Netzteil und USB-Kabel, in einem Gehäuse mit sieben USB 2.0-Anschlussbuchsen, 8-facher LED-Beleuchtung

AV 1, Pos. 8471.80

DE14107/14-18471.80.00.00

USB-Anschlussverteiler (USB-Hub), in einem weißen, rechteckigen Kunststoffgehäuse mit vier USB 2.0-Anschlussbuchsen und einem fest angebrachten, ausklappbaren USB-Anschlussstecker

AV 1, Pos. 8471.80

DE6638/13-18471.80.00.00

USB-Anschlussverteiler (USB-Hub), in einem Kunststoffgehäuse mit drei USB 2.0-Anschlussbuchsen und einem fest angebrachten USB-Anschlussstecker, welcher um 180° rotierbar ist

AV 1, Pos. 8471.80

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina0 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA0 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei0 %

Zollunion EU-TR

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien0 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand0 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Zollaussetzung

Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Dual-Use Ausfuhrgenehmigung

Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen eine Genehmigung Mehr erfahren →

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für USB-Hub

Welche Zolltarifnummer hat ein USB-Hub?

Die Zolltarifnummer für einen USB-Hub ist 8471.80.00.00.0 (andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen). Das ist durch zahlreiche vZTA-Entscheidungen des deutschen Zolls bestätigt – unabhängig von der Anzahl der Ports oder dem USB-Standard (USB 2.0, USB 3.0, USB-C). Passive USB-Steckverbinder ohne aktive Schaltung fallen hingegen unter Kapitel 85 (Position 8536).

Welchen HS-Code hat ein USB-Hub?

Der HS-Code für einen USB-Hub ist 8471.80 (6-stellig, weltweit gültig). Da die Position 8471.80 bereits die unterste Ebene der Kombinierten Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) und des TARIC-Codes (10-stellig) ist, lautet die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0, die für den Import nach Deutschland benötigt wird.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für USB-Hubs?

Der Drittlandszollsatz für USB-Hubs der Position 8471.80 beträgt 0 %. IT-Produkte wie USB-Hubs sind im Rahmen des WTO-Abkommens über Informationstechnologieprodukte (ITA) weltweit zollfrei. Auch aus Ländern ohne gesondertes Freihandelsabkommen (China, USA, Indien, Thailand) werden USB-Hubs zollfrei importiert. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich ein USB-Hub von einem USB-Steckverbinder zolltechnisch?

Ein USB-Hub ist ein aktives Gerät mit eigener Schaltung zur Signalverteilung und fällt unter Position 8471.80 (Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen). Ein einfacher USB-Steckverbinder oder eine USB-Buchse ohne Schaltung ist ein passives Verbindungselement unter Position 8536 (Kapitel 85). Der Unterschied liegt in der Aktivität: Enthält das Gerät eine gedruckte Schaltung zur Signalverarbeitung, gilt Position 8471.80.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen USB-Hub verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Bei USB-Hubs ist der Unterschied zwar gering (Drittlandszollsatz ist 0 %), aber eine fehlerhafte Einreihung unter Position 8536 kann zu Problemen bei Präferenzpapieren und Ursprungserklärungen führen. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für USB-Hubs?

Für USB-Hubs der Position 8471.80 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle und keine Mengenkontingente. Es besteht jedoch eine Dual-Use Ausfuhrgenehmigungspflicht (Code 478) – das bedeutet, dass beim Export in bestimmte Länder eine Genehmigung erforderlich sein kann, wenn der USB-Hub in Dual-Use-Gütern eingesetzt werden könnte.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für USB-Hub?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Für USB-Hubs lautet sie 8471.80.00.00.0. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code (8471.80) oder den 8-stelligen KN-Code – das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen.

Ändern sich Zolltarifnummern für USB-Hubs?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert – sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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