Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Fire-Stick wird im Zolltarif wie folgt eingeordnet:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- Position: 8528 - Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät
- Unterposition: 8528 71 - Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät
Zolltarifnummer: 8528 7100 00 0 - der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet
Hinweis zur Einreihung
Die hier genannte Zolltarifnummer gilt für den Fire-Stick als typischen HDMI-Streaming-Stick. Abweichende Ausführungen können anders eingereiht werden. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fire-Stick
Der HS-Code für Fire-Stick lautet 8528.71 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8528.71.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8528.71.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8528.71.00.00.0.
Einreihung von Fire-Stick nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Fire-Stick erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) sowie AV 3a, da das Gerät durch seine charakteristische Funktion des IPTV-Empfangs geprägt ist. AV 3b kommt nicht zur Anwendung, da keine Mischung oder Zusammenstellung vorliegt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fire-Stick
Alternative Einreihung
Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät – von älteren vZTA für HD Media Player mit Streaming und Aufzeichnungsfunktion verwendet, jedoch für reine HDMI-Sticks ohne Aufzeichnungsfunktion auf internen Speicher nicht zutreffend. Die neueren vZTA (DEBTI6701/25-1, DEBTI43340/24-1, DE8737/14-1) reihen HDMI-Streaming-Sticks einheitlich unter 8528.71.00.00.0 ein.
Alternative Einreihung
andere, für mehrfarbiges Bild - Geräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät – betrifft typische TV-Geräte mit integriertem Bildschirm, nicht stickförmige Streaming-Empfänger ohne Bildschirm.
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fire-Stick (8528) ≠ Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät – von älteren vZTA für HD Media Player mit Streaming und Aufzeichnungsfunktion verwendet, jedoch für reine HDMI-Sticks ohne Aufzeichnungsfunktion auf internen Speicher nicht zutreffend. Die neueren vZTA (DEBTI6701/25-1, DEBTI43340/24-1, DE8737/14-1) reihen HDMI-Streaming-Sticks einheitlich unter 8528.71.00.00.0 ein. (8525)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fire-Stick bleibt die Zolltarifnummer 8528.71.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fire-Stick (8528) ≠ andere, für mehrfarbiges Bild - Geräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät – betrifft typische TV-Geräte mit integriertem Bildschirm, nicht stickförmige Streaming-Empfänger ohne Bildschirm. (8528)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fire-Stick bleibt die Zolltarifnummer 8528.71.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt in folgenden Fällen in Betracht:
Alternative Einreihung
Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät – von älteren vZTA für HD Media Player mit Streaming und Aufzeichnungsfunktion verwendet, jedoch für reine HDMI-Sticks ohne Aufzeichnungsfunktion auf internen Speicher nicht zutreffend. Die neueren vZTA (DEBTI6701/25-1, DEBTI43340/24-1, DE8737/14-1) reihen HDMI-Streaming-Sticks einheitlich unter 8528.71.00.00.0 ein.
Alternative Einreihung
andere, für mehrfarbiges Bild - Geräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät – betrifft typische TV-Geräte mit integriertem Bildschirm, nicht stickförmige Streaming-Empfänger ohne Bildschirm.
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fire-Stick ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fire-Stick (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für den Fire-Stick mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um den Drittlandszollsatz (0 %) und die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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