Hierarchie der Zolltarifnummer
VR-Headsets werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVIII, Kapitel 90 eingereiht – sofern sie als brillenähnliche Ware gelten. Die Position 9004 umfasst Brillen und ähnliche Waren, zu denen auch einfache VR-Brillen zählen:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9004 - Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren
- Unterposition: 9004 90 - andere
Zolltarifnummer: 9004 9010 00 0 - mit Brillengläsern aus Kunststoffen
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für VR-Headset kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für VR-Headset
Der HS-Code für einfache VR-Headsets ist 9004.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 9004.90.10 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 9004.90.10.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9004.90.10.00.0 .
Einreihung von VR-Headset nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
VR-Headsets können je nach technischer Ausstattung und Verwendungszweck unter verschiedene Kapitel fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Gerät frei programmierbar ist, eigenständig ohne PC funktioniert oder ausschließlich als Monitor verwendet wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für VR-Headset
VR-Brille mit Kunststofflinsen ohne eigenständige Datenverarbeitung
Brillenähnliche Ware mit Kunststofflinsen (Smartphone-VR, einfache VR-Brillen)
VR-Brille ohne Kunststofflinsen oder mit anderen optischen Elementen
Brillenähnliche Ware, andere (z.B. mit Glaslinsen oder ohne Linsen)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VR-Headset (9004) ≠ Standalone-VR (8471)
Vollständige Standalone-VR-Systeme mit frei programmierbarem Betriebssystem (wie Meta Quest) fallen nicht unter 9004, sondern unter 8471.
VR-Headset (9004) ≠ PC-Monitor-HMD (8528)
Head-Mounted Displays ausschließlich für PC-Verwendung fallen unter Position 8528, nicht unter 9004.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Technisch hochwertige VR-Headsets mit eigenem Prozessor und frei programmierbarem Betriebssystem oder solche, die ausschließlich als PC-Monitor dienen, fallen nicht unter Position 9004, sondern in Kapitel 84 oder 85:
Vollständiges Standalone-VR-Headset mit eigenem Prozessor, Speicher und Betriebssystem (frei programmierbar)
Andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen und Einheiten (Standalone-VR wie Meta Quest)
Head-Mounted Display (HMD) ausschließlich zur Verwendung mit einem PC der Position 8471
Monitor, OLED, zum direkten Anschluss an automatische Datenverarbeitungsmaschinen (8471)
AR/VR-System mit eigenem Prozessor aber ohne frei programmierbares Betriebssystem
Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, anderweit nicht genannt (AR/VR-System mit Prozessor, nicht frei programmierbar)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für VR-Headset ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – technische Ausstattung, Programmierfähigkeit und Verwendungszweck entscheiden über das Kapitel. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von VR-Headset (vZTA)
So hat der Zoll bei realen VR-Headsets entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Virtual Reality-Brille inklusive Controller, bestehend aus einem VR Headset mit Octa-Core Prozessor, 5,5" 2K Display, 64 GB Speicher, Kunststofflinsen, WiFi/Bluetooth, Android-Betriebssystem (softwaretechnisch eingeschränkter Zugriff), für VR-Unterricht in Schulen
AV 1, Pos. 9004.90
Virtual Reality Brille, bestehend aus Kunststoffkorpus mit zwei fest verbauten Kunststoffgläsern, Einstellrad für Pupillenabstand, verstellbarem Kopfband und Smartphone-Halterung. Zum Betrachten von 3D-Videos und für 3D-Spiele.
AV 1, Pos. 9004.90
Virtual Reality-Brille für Smartphones, Modell LGR100, bestehend aus Kunststoffkorpus und zwei optischen, justierbaren Linsen aus Kunststoff. Verbindung mit Smartphone per Kabel zum Betrachten von 3D-Videos.
AV 1, Pos. 9004.90
Headsetsystem mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Festspeicher, WLAN/Bluetooth, Kameras, Sensoren, LC-Displays mit optischen Linsen und zwei Touch-Controllern. Vollständige eigenständige Datenverarbeitungseinheit zur Darstellung digital erzeugter Bilder und Töne.
AV 1, Pos. 8471.90
Augmented-/Virtual-Reality-System mit 5,5" LC-Display, integrierter Linse, Bewegungs- und Lagesensoren, WLAN/Bluetooth, Kamera, Akkumulator, mit Bedieneinheit. Zur digitalen Erfassung der Umgebung und interaktiven Darstellung virtueller Umgebungen.
AV 1, Pos. 8543.70
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
2,9 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China2,9 %Drittlandszoll
USA2,9 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei2,9 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Zollpräferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,9 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieses VR-Headsets ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export ist eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich. Dies kann auf Dual-Use-Komponenten oder bestimmte Zielländer zurückzuführen sein. Mehr erfahren →
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