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UnterhaltungselektronikKapitel 95Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Controller: 9504.50.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Controller (9504.50.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Controller unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Controller Produktbild

Für Controller sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Controller beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Controller wird zolltariflich wie folgt eingeordnet:

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 9504 - Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z.|B. Bowlingbahnen)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9504 5000 00 0 - Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition|9504|30

Hinweis zur Einreihung

Die Zuordnung eines Controllers zur Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 setzt voraus, dass er erkennbar hauptsächlich für eine bestimmte Videospielkonsole bestimmt ist. Universelle PC-Eingabegeräte können in 8471.60.70.00.0 eingereiht werden. Prüfen Sie Ihren Controller vor der Anmeldung mit dem .

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Controller

Der HS-Code für Controller lautet 9504.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9504.50.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9504.50.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9504.50.00.00.0.

Einreihung von Controller nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems, insbesondere AV 1, 3b und 6, bestimmen die Einreihung. AV 1 schreibt vor, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. AV 3b ist maßgeblich, wenn der Controller aus mehreren Bestandteilen besteht (z. B. Elektronik, Gehäuse, Kabel). Danach ist die Ware nach dem Bestandteil einzureihen, der ihr das wesentliche Gepräge gibt – bei einem Gamepad ist dies die Funktion als Steuereingabe für Videospiele. AV 6 stellt sicher, dass die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen und der Zolltarifnummer nach denselben Prinzipien erfolgt. Die ständige vZTA-Rechtsprechung bestätigt dies für Konsolen-Controller (9504.50).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Controller

Controller/Gamepad für Videospielkonsole (PlayStation, Xbox, Nintendo Switch)

9504.50.00.00.0 0 %

Videospielkonsolen und -geräte sowie Teile und Zubehör (Gamepads, Controller für PlayStation, Xbox, Nintendo)

Eingabegerät ausschließlich für PC/ADV-Maschine mit USB-Anschluss

8471.60.70.00.0 0 %

Eingabeeinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, keine Tastatur (USB-Gamepad/Joystick für PC)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Controller (9504) ≠ Eingabeeinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, keine Tastatur (USB-Gamepad/Joystick für PC) (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Eingabegerät ausschließlich für PC/ADV-Maschine mit USB-Anschluss. Für Controller bleibt die Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch andere Kapitel oder Positionen kommen für Spezialausführungen in Betracht:

Eingabegerät ausschließlich für PC/ADV-Maschine mit USB-Anschluss

8471.60.70.00.0 0 %

Eingabeeinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, keine Tastatur (USB-Gamepad/Joystick für PC)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Controller ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Controller (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI1172/18-19504.50.00.00.0
Controller, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Videospielkonsolen der Unterposition 9504 5000
DEBTI8840/18-19504.50.00.00.0
Controller, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Videospielkonsolen der Unterposition 9504 5000
DE11326/12-19504.50.00.00.0
Controller, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Videospielkonsolen der Unterposition 9504 5000
DEBTI19612/22-19504.50.00.00.0
Controller, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Videospielkonsolen der Unterposition 9504 5000
DE11325/12-19504.50.00.00.0
Controller, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Videospielkonsolen der Unterposition 9504 5000
DE1467/16-19504.50.00.00.0
Controller, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Videospielkonsolen der Unterposition 9504 5000
DE11054/13-19504.50.00.00.0
Controller, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Videospielkonsolen der Unterposition 9504 5000
DE10940/12-19504.50.00.00.0
Controller, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Videospielkonsolen der Unterposition 9504 5000
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Controller

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Controller.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Dual-Use Ausfuhrgenehmigung

Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export eine Genehmigung. Mehr erfahren →

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Controller

Welche Zolltarifnummer hat ein Controller?

Ein Controller, der erkennbar hauptsächlich für eine bestimmte Videospielkonsole bestimmt ist, wird in die Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 (Videospielkonsolen und -geräte) eingereiht. Universelle PC-Eingabegeräte ohne feste Konsolenbindung fallen dagegen unter 8471.60.70.00.0. Die Einreihung hängt vom primären Verwendungszweck ab.

Welchen HS-Code hat ein Controller?

Der HS-Code (6-stellig) für einen Controller lautet 9504.50. Er ist im Harmonisierten System international verbindlich und umfasst Videospielkonsolen und -geräte, andere als münz- oder chipkartenbetriebene Spielautomaten.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen Controller?

Der Drittlandszollsatz für Controller der Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 beträgt 0 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % auf den Zollwert inklusive aller Zölle. Bei Ausfuhr ist eine Dual-Use-Prüfung erforderlich.

Wie unterscheidet sich ein Controller zolltechnisch?

Die Abgrenzung erfolgt zwischen Konsolen-Controllern (9504.50) und PC-Controllern (8471.60). Letztere sind universelle Eingabeeinheiten für ADV-Anlagen und keine Spielegeräte im Sinne des Kapitels 95. Eine Alternative für spezielle Funkfernbedienungen ist 8543.70.03.00.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Controller verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer sowie Verzugszinsen. Im schlimmsten Fall kann die Zollbehörde ein Bußgeld verhängen oder ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten. Zudem kann die Ware vorübergehend beschlagnahmt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Controller?

Aus Drittländern eingeführte Controller unterliegen grundsätzlich keinen spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Bei der Ausfuhr aus der EU ist jedoch eine Prüfung auf Dual-Use-Güter erforderlich. Controller mit Verschlüsselungsfunktionen können der Ausfuhrkontrolle unterliegen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Controller?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für einen Controller lautet 9504.50.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (9504.50), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (9504.50.00), dem 10-stelligen TARIC-Code (9504.50.00.00) und der nationalen Codenummer (0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Controller?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur der EU jährlich zum 1. Januar ändern. Der HS-Code 9504.50 ist jedoch seit Jahren stabil. Es empfiehlt sich, die aktuellen TARIC-Maßnahmen regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei neuen Freihandelsabkommen.

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