Hierarchie der Zolltarifnummer
Metallisches Büromaterial wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XV, Kapitel 83 eingereiht. Die Position 8305 umfasst Briefklammern, Heftklammern und ähnliches Büromaterial aus unedlen Metallen:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 83 - Verschiedene Waren aus unedlen Metallen
- Position: 8305 - Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner, Briefklammern, Heftecken, Aktenklammern, Karteireiter und ähnliches Büromaterial, aus unedlen Metallen; Heftklammern, zusammenhängend in Streifen
Zolltarifnummer: 8305 9000 00 0 - andere, einschließlich Teile
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Büromaterial kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Büromaterial
Der HS-Code für metallisches Büromaterial ist 8305.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8305.90.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8305.90.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8305.90.00.00.0 .
Einreihung von Büromaterial nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Büromaterial ist ein Sammelbegriff für sehr unterschiedliche Produkte. Die richtige Zolltarifnummer hängt entscheidend vom Material und dem konkreten Produkttyp ab — metallisches Büromaterial, Schreibgeräte und Büropapier fallen in verschiedene Kapitel des Zolltarifs.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Büromaterial
Büromaterial aus Metall (außer Heftklammern und Aktenordner-Mechaniken) – z.B. Büroklammern, Heftstreifen
Briefklammern, Büroklammern, Aktenklammern, Karteireiter und ähnliches Büromaterial aus Metall
Heftklammern (Tackerklammern) in Streifenform – zur Verwendung in Heftapparaten und Tackern
Heftklammern, zusammenhängend in Streifen, aus unedlen Metallen
Ringbuchmechaniken und andere Mechaniken für Aktenordner und Schnellhefter
Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner (andere)
Büroausstattungsgegenstände aus Metall – z.B. Stifthalter, Briefablage, Karteikasten
Sortierkästen, Ablegekästen, Karteikästen, Manuskriptständer, Federschalen, Stempelhalter und ähnliche Büroausstattung aus Metall
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Büromaterial aus Metall (8305) ≠ Schreibgeräte (9608)
Kugelschreiber, Filzstifte und Füllfederhalter fallen unter Kapitel 96 (Position 9608), unabhängig vom Material.
Büromaterial aus Metall (8305) ≠ Büropapier (4820)
Notizbücher und Schreibblöcke aus Papier fallen unter Kapitel 48 (Position 4820).
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alles, was umgangssprachlich als Büromaterial gilt, gehört in Kapitel 83. Schreibgeräte aus Kapitel 96 haben höhere Zollsätze:
Kugelschreiber und Schreibgeräte – fällt unter Kapitel 96 (Verschiedene Waren)!
Kugelschreiber mit flüssiger Tinte (Gelschreiber)
Filzstifte, Marker und Textmarker – fällt unter Kapitel 96, nicht Kapitel 83!
Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder poröser Spitze
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Büromaterial ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material, Produkttyp und Verwendungszweck bestimmen ob Kapitel 83, 96 oder 48 gilt. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Büromaterial (vZTA)
So hat der Zoll bei realem Büromaterial entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Ca. 28 mm lange Briefklammern (Artikelnummer: 728890) aus Draht aus unedlem Metall, welche mit einem farbigen Überzug versehen sind. Die Erzeugnisse sind zu 100 Stück in einem einfachen Behältnis aus durchsichtigem Glas mit einem Korkdeckel verpackt.
AV 1, Pos. 8305.90
Warenzusammenstellungen bestehend aus 82 Briefklammern aus unedlem Metall (charakterbestimmend) mit Kunststoffummantelung, 15 Vielzweckklemmen aus unedlem Metall, 20 Gummiringen und 1 Notizblock, gemeinsam in einer vierfach unterteilten Verpackung aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht.
AV 1, Pos. 8305.90
Sogenannte Heftstreifen: Klammer aus unedlem Metall (charakterbestimmend) und einer Deckleiste aus Karton, in einem vierfach gelochten Streifen aus farbigem Karton/Papier befestigt. Die Erzeugnisse dienen zum Zusammenheften von gelochten Blättern.
AV 1, Pos. 8305.90
Aus Stahldraht gefertigte, verzinkte Erzeugnisse, die in Streifen zusammenhängen. Sie sind zur Verwendung in Heftapparaten bestimmt. Jeweils 1000 Heftklammern sind gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel verpackt.
AV 1, Pos. 8305.20
"Zusammenstellungen aus Heftzwecken, Pinnwandstiften und Heftklammern für Haushalt und Büro"; 650 Büroklammern aus vernickeltem oder kunststoffüberzogenem Stahldraht und 400 Drahtstifte, gemeinsam in einer runden Kunststoffbox für den Einzelverkauf aufgemacht.
AV 1, Pos. 8305.90
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China2,7 %Drittlandszoll
USA2,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion EU-TR
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,7 %Drittlandszoll
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Ausfuhr (Export)
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