Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 ist in folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC verankert:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- Position: 4823 - Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
- Unterposition: 4823 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 4823 9085 - andere
Zolltarifnummer: 4823 9085 80 0 - anderes
Hinweis zur Einreihung
Große Bodenaufsteller mit Regalböden (Höhe > 1 m) können als Möbel in Position 9403.89.00.90.0 eingereiht werden. Aufsteller, deren Hauptzweck die Werbung ist (überwiegend werblicher Bedruck, keine Warenpräsentation), gehören in Kapitel 4911.10.90.00.0. Nutzen Sie das Klassifizierungstool
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aufsteller
Der HS-Code für Aufsteller lautet 4823.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4823.90.85. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4823.90.85.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4823.90.85.80.0.
Einreihung von Aufsteller nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Aufstellern aus Pappe folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1, wonach die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln bestimmt wird.
Position 4823 erfasst andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe. Die Unterposition 4823.90 ist als Auffangposition für dort nicht genannte Waren konzipiert. Die Rechtsprechung der vZTA (z. B. DEBTI2301/23-1, DEBTI39548/23-1) stellt klar, dass Tischaufsteller und Verkaufsdisplays aus Pappe als solche anderen Waren aus Pappe zu behandeln sind, da der Stoff (Pappe) den Charakter bestimmt und die Präsentationsfunktion der Ware nicht in eine speziellere Position wie Werbedrucke (4911) oder Möbel (9403) fällt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aufsteller
Alternative Einreihung
Werbedrucke und Werbeschriften, andere
Alternative Einreihung
andere Möbel aus Pappe, nicht handgearbeitet
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Aufsteller (4823) ≠ Werbedrucke und Werbeschriften, andere (4911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufsteller bleibt die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aufsteller (4823) ≠ andere Möbel aus Pappe, nicht handgearbeitet (9403)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufsteller bleibt die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Aufsteller aus Pappe sind keine Druckerzeugnisse im engeren Sinne. Sollte die Ware jedoch als Druckschrift oder Werbedruck überwiegen, kann Kapitel 49 einschlägig sein:
Alternative Einreihung
Werbedrucke und Werbeschriften, andere
Alternative Einreihung
andere Möbel aus Pappe, nicht handgearbeitet
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aufsteller ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aufsteller (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Aufsteller
Mit dem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Aufsteller aus Pappe berechnen. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr in Drittländer
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Bürobedarf und Druckerzeugnisse
Die folgenden Produkte aus dem Bereich Bürobedarf und Druckerzeugnisse werden ebenfalls zolltariflich eingereiht. Ein Vergleich hilft bei der Abgrenzung.
Klemmbrett
3926.10.00.00.0 · 6.5
Kugelschreiber
9608.10.92.00.0 · 3,7 %
Geburtstagskarte
4909.00.00.00.0 · 0 %
Broschüre
4901.99.00.00.9 · 0 %
Kunststoff-Lineal
9017.80.10.00.0 · 2,7 %
Laminiergerät
8472.90.80.00.0 · 0 %
Briefumschlag
4817.10.00.00.0 · 0 %
Aufkleber
4821.10.10.00.0 · 0 %
Bedrucktes Etikett
4821.10.10.00.0 · 0 %
