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Büro & DruckKapitel 49Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Zeitschriftenbeilage: 4911.10.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Zeitschriftenbeilage (4911.10.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Zeitschriftenbeilage unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Zeitschriftenbeilage Produktbild

Für Zeitschriftenbeilagen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zeitschriftenbeilage beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Hierarchie zeigt den Weg durch den Zolltarif von der Abschnitts- bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer für Zeitschriftenbeilagen:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  • Unterposition: 4911 10 - Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4911 1090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier dargestellte Zolltarifnummer ist ein Vorschlag auf Basis der üblichen Beschaffenheit von Zeitschriftenbeilagen. Lassen Sie Ihre Ware mit dem Klassifizierungstool prüfen →.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zeitschriftenbeilage

Der HS-Code für Zeitschriftenbeilage lautet 4911.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.10.90.00.0.

Einreihung von Zeitschriftenbeilage nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Einreihung von Zeitschriftenbeilagen ist in erster Linie der Wortlaut der Positionen maßgeblich (Allgemeine Vorschrift 1). Die Position 4911 erfasst Werbedrucke und Werbeschriften. Da die Beilage ihrem Wesen nach Werbung ist und weder eine periodische Druckschrift noch ein Katalog darstellt, ist die speziellste Beschreibung (AV 3a) die Unterposition 4911 10 90.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zeitschriftenbeilage

Alternative Einreihung

4902.90.00.00.9 0 %

Zeitungen und andere periodische Druckschriften - andere - andere

Alternative Einreihung

4902.90.00.00.1 0 %

Zeitungen und andere periodische Druckschriften - überwiegend Werbezwecken dienend

Alternative Einreihung

4911.99.00.00.0 0 %

Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien - andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Zeitschriftenbeilage (4911) ≠ Zeitungen und andere periodische Druckschriften - andere - andere (4902)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zeitschriftenbeilage bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zeitschriftenbeilage (4911) ≠ Zeitungen und andere periodische Druckschriften - überwiegend Werbezwecken dienend (4902)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zeitschriftenbeilage bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zeitschriftenbeilage (4911) ≠ Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien - andere (4911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zeitschriftenbeilage bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Position 4911 kommen in seltenen Fällen andere Kapitel in Betracht, wenn die Ware grundlegend anders beschaffen ist:

Alternative Einreihung

4902.90.00.00.9 0 %

Zeitungen und andere periodische Druckschriften - andere - andere

Alternative Einreihung

4902.90.00.00.1 0 %

Zeitungen und andere periodische Druckschriften - überwiegend Werbezwecken dienend

Alternative Einreihung

4911.99.00.00.0 0 %

Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien - andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zeitschriftenbeilage ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zeitschriftenbeilage (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI41340/22-24911.10.90.00.0
Verschiedene Werbebeilagen aus Papier in unterschiedlichen Formaten und Umfang, die mit Werbung bedruckt sind und in monatlich erscheinenden Zeitungen eingelegt werden. Eingereiht als 'andere Werbedrucke und Werbeschriften' unter 4911 10 90.
DEBTI1299/24-164911.10.90.00.0
Farbig bedruckte Werbebeilagen aus Papier (Broschüre und Postkarte). Eingereiht als 'andere Werbedrucke und Werbeschriften' unter 4911 10 90.
DEBTI737/22-14911.10.90.00.0
Rechteckiger beidseitig farbig bedruckter Papierzuschnitt, der als Werbung Verkaufsverpackungen beigelegt wird. Eingereiht unter 4911 10 90 00.
DE9976/17-14911.10.90.00.0
Beidseitig bedrucktes Faltblatt mit Werbehinweis und Gewinnspielinformationen. Eingereiht unter 4911 10 90.
DEBTI39759/24-14911.10.90.00.0
Personalisierter Werbebrief mit Anschreiben und Prospekt. Eingereiht unter 4911 10 90 00 0.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Zeitschriftenbeilagen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Zeitschriftenbeilage. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und weitere Details an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zeitschriftenbeilagen

Welche Zolltarifnummer hat eine Zeitschriftenbeilage?

Die zolltarifliche Einreihung einer Zeitschriftenbeilage erfolgt unter der Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0. Diese Position erfasst Werbedrucke und Werbeschriften, soweit sie nicht als Verkaufskataloge oder periodische Druckschriften einzureihen sind.

Welchen HS-Code hat eine Zeitschriftenbeilage?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für eine Zeitschriftenbeilage lautet 491110. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und steht für Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zeitschriftenbeilagen?

Der Drittlandszollsatz (Code 103) für Zeitschriftenbeilagen der Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt.

Wie unterscheidet sich eine Zeitschriftenbeilage zolltechnisch?

Eine Zeitschriftenbeilage wird als lose Werbebeilage unter 4911.10.90.00.0 eingereiht. Die Abgrenzung zu periodischen Druckschriften (4902) liegt darin, dass die Beilage keine eigene Periodizität besitzt. Ein Verkaufskatalog unter 4911.10.10.00.0 ist eine Alternative, wenn die Beilage eine systematische Produktübersicht darstellt. Beide Abgrenzungen erfordern eine Prüfung des Einzelfalls.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Zeitschriftenbeilage verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachverzollung, Verspätungszuschlägen oder Strafen durch die Zollbehörde führen. Zudem können Präferenzabkommen oder Aussetzungen fälschlich angewendet werden. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Zeitschriftenbeilagen?

Für Zeitschriftenbeilagen bestehen bei der Einfuhr in die EU keine besonderen Maßnahmen. Bei der Ausfuhr aus der EU sind jedoch eine Beschränkung (Code 467) sowie eine Ausfuhrgenehmigung (Code 473) durch das BAFA zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Zeitschriftenbeilage?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Zeitschriftenbeilage ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.10.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, der 8-stelligen KN und der 10-stelligen TARIC zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Zeitschriftenbeilagen?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch Aktualisierungen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur. Die Position 4911.10.90.00.0 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollte vor der Einfuhr oder Ausfuhr die aktuelle Fassung geprüft werden.

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