Hierarchie der Zolltarifnummer
Fahrradrahmen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVII, Kapitel 87 eingereiht. Die Position 8714 umfasst Teile und Zubehör für Krafträder und Fahrräder.
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8714 - Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
- Unterposition: 8714 91 - Rahmen und Gabeln sowie Teile davon
Kombinierte Nomenklatur: 8714 9110 - Rahmen
TARIC: 8714 9110 75 - andere
Zolltarifnummer: 8714 9110 89 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Fahrradrahmen kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fahrradrahmen
Der HS-Code für Fahrradrahmen ist 8714.91 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8714.91.10 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8714.91.10.75 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8714.91.10.89.0 .
Einreihung von Fahrradrahmen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Fahrradrahmen können je nach Material, Oberflächenbehandlung und Endverwendungsbewilligung unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob der Rahmen aus Carbon, Aluminium oder anderen Materialien besteht und ob eine EUS-Bewilligung vorliegt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fahrradrahmen
Rahmen weder lackiert/eloxiert noch aus reinem Carbon oder Aluminium mit Endverwendungsbewilligung
Fahrradrahmen, andere (Stahl, Aluminium ohne EUS-Bewilligung, Carbon-Alu-Kombi)
Carbonrahmen mit Lackierung oder Eloxierung, mit EUS-Bewilligung zur Fahrradherstellung
Fahrradrahmen aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, lackiert, für Fahrradherstellung
Aluminiumrahmen (auch Alu-Carbon-Mix) mit Oberflächenbehandlung, mit EUS-Bewilligung
Fahrradrahmen aus Aluminium oder Alu+Carbon, lackiert, für Fahrradherstellung
Roher Aluminiumrahmen ohne Oberflächenbehandlung, mit EUS-Bewilligung zur Fahrradherstellung
Fahrradrahmen aus Aluminium oder Alu+Carbon, nicht lackiert, für Fahrradherstellung
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fahrradrahmen (8714.91.10) ≠ Vorderradgabel (8714.91.30)
Vorderradgabeln werden unter 8714.91.30 eingereiht, nicht unter 8714.91.10 (Rahmen).
Fahrradrahmen (8714) ≠ Vollständiges Fahrrad (8712)
Ein komplettes Fahrrad fällt unter Position 8712, nicht unter 8714. Ein Rahmen-Kit mit wesentlichen Anbauteilen kann als vollständiges Fahrrad eingereiht werden.
Fahrradrahmen (8714.91) ≠ Motorradrahmen (8714.10)
Rahmen für Krafträder fallen unter 8714.10, nicht unter 8714.91.
Einreihung in eine andere Unterposition
Nicht alle Teile des Fahrrades fallen unter die Rahmen-Unterposition. Vorderradgabeln werden separat eingereiht:
Achtung: Vorderradgabeln sind keine Rahmen — eigene Unterposition 8714.91.30
Vorderradgabeln für Fahrräder (keine Stahlgabeln, für Fahrradherstellung)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fahrradrahmen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material, Oberflächenbehandlung und Endverwendungsbewilligung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fahrradrahmen (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Fahrradrahmen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Rahmen aus Kohlenstofffasern und Aluminium, weder mit Farbe versehen noch eloxiert, poliert oder lackiert, Abmessungen ca. 104 cm x 18 cm x 50 cm, wird in zweirädrigen Fahrrädern verbaut, bildet das tragende Element des Fahrrades.
AV 1, Pos. 8714.91.10
Rahmen aus Stahl, nur phosphatiert (weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert noch lackiert), sog. Mixte-Rahmen mit zwei dünnen Oberrohren, die seitlich am Sitzrohr vorbeigeführt werden, wird in zweirädrigen Fahrrädern verbaut.
AV 1, Pos. 8714.91.10
Rahmen aus Aluminium, roh (weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert noch lackiert), ohne EUS-Bewilligung für die Endverwendung, bildet das tragende Element des Fahrrades.
AV 1, Pos. 8714.91.10
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
4,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China4,7 %Drittlandszoll
USA4,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei4,7 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien4,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand4,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Bei nachgewiesener Endverwendung zur Fahrradherstellung (EUS-Bewilligung) gilt ein reduzierter Zollsatz von 0 %. Ohne Bewilligung gilt der reguläre Drittlandszollsatz.
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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