Hierarchie der Zolltarifnummer
Plüschtiere werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XX, Kapitel 95 eingereiht. Die Position 9503 umfasst sonstiges Spielzeug, maßstabgetreue Modelle und Puzzles:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 9503 - Anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
Kombinierte Nomenklatur: 9503 0041 - Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend
Zolltarifnummer: 9503 0041 00 0 - Füllmaterial enthaltend
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Plüschtier kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Plüschtier
Der HS-Code für Plüschtiere ist 9503.00 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 9503.00.41 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 9503.00.41.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9503.00.41.00.0 .
Einreihung von Plüschtier nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Plüschtiere können je nach dargestelltem Wesen, Füllung und Verwendungszweck unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Spielzeug ein Tier oder einen Menschen darstellt, ob es gefüllt ist und welcher Stoff verwendet wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Plüschtier
Plüschtier stellt Tier oder phantastisches Wesen dar, ist mit Füllung versehen (häufigster Fall)
Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend – Füllmaterial enthaltend
Plüschfigur stellt ausschließlich einen Menschen dar (z. B. Babypuppe aus Plüsch)
Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend – andere
Spielzeug-Tierfigur ohne weiche Füllung (z. B. aus Hartkunststoff oder Holz)
Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend – andere (ohne Füllung)
Plüschtier als Teil eines Spielzeugsortiments oder Geschenksets (zusammengestellte Ware)
Anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Plüschtier (9503) ≠ Plüschstoff als Meterware (6001)
Plüschstoff ohne Spielzeugfunktion (Meterware) fällt unter Kapitel 60. Erst das fertige, spielzeugfähige Produkt gehört zu Position 9503.
Plüschtier (9503.00.41) ≠ Puppe (9503.00.21)
Puppen die ausschließlich Menschen nachbilden (z. B. Babypuppen, Modepuppen) fallen unter 9503.00.21. Plüschtiere die Tiere oder phantastische Figuren darstellen gehören zu 9503.00.41.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Plüschstoff als Meterware ohne Spielzeugfunktion fällt unter Kapitel 60 (Spinnstoffe) und nicht unter Position 9503:
Plüschstoff als Meterware, nicht als fertiges Spielzeug → Kapitel 60 (Spinnstoffe)!
Plüsch, gewirkt oder gestrickt – aus anderen Spinnstoffen (Meterware)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Plüschtier ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Darstellung (Tier oder Mensch), Füllmaterial, Material und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Plüschtier (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Plüschtieren entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Plüschtier in Form einer stilisierten Maus – aus verschiedenen grauen und rosafarbenen Spinnstoffen zusammengenäht, mit einer Länge von ca. 24 cm (ohne Schwanz), mit weichem Material gefüllt, mit einer eingearbeiteten Quietsche, mit aufgestickten Augen, Mund und Barthaaren sowie mit angenähten Ohren, Nase, vier Pfoten und einem Schwanz, mit einem Pappanhänger für den Einzelverkauf aufgemacht.
AV 1, Pos. 9503.00
"Plüschtiger" – etwa 136 cm lange liegende Tierfigur aus Spinnstoff, einen Tiger darstellend. Der Tiger besteht aus 100 % Polyester und enthält Füllmaterial. Er besitzt braunes Fell mit der charakteristischen Tigerfell-Zeichnung.
AV 1, Pos. 9503.00
Plüschtier in Form eines stilisierten Schafes mit dem Namen "Schmusetuch Schaf" – aus verschiedenfarbigen Plüschgewirken zusammengenäht, der Kopf ist mit weichem Material gefüllt, mit aufgestickten Augen sowie mit angenähten Ohren, der Körper wird aus einem mehrlagigen, quadratischen Tuch gebildet.
AV 1, Pos. 9503.00
Ca. 13 cm großes Plüschtier aus Spinnstoff in Form eines bekleideten Pferdes in aufrechter Haltung mit zwei "Armen" und zwei "Füßen" (Hufe), ausgestattet mit einem kleinen, abzunehmenden, buntbedruckten Spinnstoffhalstuch. Das Plüschtier enthält weiches Füllmaterial und eine Rassel.
AV 1, Pos. 9503.00
Plüschtier in Form eines stilisierten Schafes – aus verschiedenen weißen und schwarzen Spinnstoffen zusammengenäht, mit einer Größe von ca. 15 cm, mit weichem Material gefüllt, mit einer eingearbeiteten Quietsche, mit aufgestickten Augen, Mund und Nasenlöchern.
AV 1, Pos. 9503.00
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
4,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China4,7 %Drittlandszoll
USA4,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei4,7 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien1,2 %Zollpräferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand4,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Plüschtiere aus echten Katzen- oder Hundefellen sind in der EU verboten. Diese Maßnahme gilt für Plüschspielzeug das aus solchen Fellen hergestellt wird.
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Für die Ausfuhr von Plüschtieren gelten spezifische Kontrollpflichten. Prüfen Sie die aktuellen Bestimmungen vor der Ausfuhr.
Der Export von Waren aus Katzen- oder Hundefellen ist in der EU streng verboten.
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