Hierarchie der Zolltarifnummer
Faltenbälge aus Gummi werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VII, Kapitel 40 eingereiht. Die Position 4016 umfasst alle anderen Waren aus Weichkautschuk:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
- Position: 4016 - Andere Waren aus Weichkautschuk
- Unterposition: 4016 91 - andere
- Unterposition: 4016 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 4016 9952 - für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
Kombinierte Nomenklatur: 4016 9957 - andere
Zolltarifnummer: 4016 9957 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Faltenbalg kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Faltenbalg
Der HS-Code für Gummi-Faltenbälge ist 4016.99 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4016.99.57 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4016.99.57.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4016.99.57.90.0 .
Einreihung von Faltenbalg nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Faltenbälge können je nach Material, Form und Verwendungszweck unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob der Faltenbalg aus Gummi oder Kunststoff besteht und ob er für Kraftfahrzeuge oder für industrielle Zwecke bestimmt ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Faltenbalg
Faltenbalg aus Weichkautschuk, bestimmt für Kfz der Positionen 8701 bis 8705
Gummi-Faltenbalg für Kraftfahrzeuge (Achsmanschette, Lenkmanschette) aus NBR oder CR-Kautschuk
Allgemeiner Gummi-Faltenbalg ohne erkennbare Kfz-Bestimmung
Faltenbalg aus Weichkautschuk, nicht für Kraftfahrzeuge (z.B. für Industriemaschinen)
Faltenbalg hauptsächlich aus Textilgewebe mit Kautschukbeschichtung
Faltenbalg aus Textilgewebe mit Kautschuküberzug (technischer Bedarf aus Spinnstoffen)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gummi-Faltenbalg (4016.99) ≠ Dichtung (4016.93)
Dichtungen sind flache oder ringförmige Dichtelemente ohne Faltenbalg-Form. Faltenbälge haben eine ziehharmonikaartige Faltung und schützen bewegliche Gelenke.
Faltenbalg Kautschuk (4016) ≠ Faltenbalg Kunststoff/TPE (8708)
Ein Faltenbalg aus Kunststoff/TPE, der als Kfz-Ersatzteil (nicht für industrielle Montage) verkauft wird, kann als KFZ-Teil unter Kapitel 87 fallen – nicht unter Kapitel 40.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Faltenbälge fallen unter Position 4016. Faltenbälge aus Kunststoff/TPE, die als Kfz-Ersatzteile (nicht für industrielle Montage) verkauft werden, können als Fahrzeugteile unter Kapitel 87 eingereiht werden:
Faltenbalg aus Kunststoff/TPE als KFZ-Ersatzteil – NICHT Gummi, NICHT industrielle Montage
Antriebswellenmanschette (Faltenbalg) als Kraftfahrzeugteil aus Kunststoff/TPE, nicht für industrielle Montage
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Faltenbalg ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material (Gummi oder Kunststoff), Verwendungszweck (Kfz oder Industrie) und Verkaufsaufmachung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Faltenbalg (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Faltenbälgen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Achsmanschettensatz bestehend aus einem Faltenbalg aus Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR-Kautschuk), zwei Klemmschellen, einer Schraube, einem Sprengring, einer Tellerfeder, einem Anlaufring und Fett – andere Ware aus Weichkautschuk für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
AV 1 und 3b, Pos. 4016.99
Achsmanschette für PKW/LKW/Bus bestehend aus Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR-Kautschuk) – schwarzer Faltenbalg aus Weichkautschuk mit Außendurchmessern von 3 cm bis 9,5 cm, Höhe ca. 7,5 cm
AV 1, Pos. 4016.99
Faltenbalgsatz für die Antriebswelle eines Kfz, bestehend aus einem Gummi-Faltenbalg und zwei Schellen aus Stahl und einer Packung Schmierfett – schwarzer trichterförmiger Faltenbalg aus Weichkautschuk
AV 1 und 3b, Pos. 4016.99
Faltenbalgsatz für die Lenkung eines Kfz, bestehend aus einem Gummi-Faltenbalg und zwei Schellen aus Stahl – andere Ware aus Weichkautschuk für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
AV 1, Pos. 4016.99
Manschette (Faltenbalg) aus Gummi zur Abdichtung und zum Staubschutz von Antriebswellen bei Kraftfahrzeugen der Position 8703 – Außendurchmesser ca. 4,5 bis 9,7 cm, Höhe ca. 9,5 cm
AV 1, Pos. 4016.99
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
2,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China2,5 %Drittlandszoll
USA2,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei2,5 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,5 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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