Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Flansch leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionRohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl7307
- Unterpositionandere730791
- UnterpositionFlansche730791
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Flansch
Der HS-Code für Flansch lautet 7307.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7307.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7307.91.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7307.91.00.90.0.
Einreihung von Flansch nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Einreihung von Flanschen. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Flansche fallen als Rohrverbindungsstücke unter Position 7307.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Flansch
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFlansche aus nicht rostendem Stahl (Edelstahl) | 7307.21.00.90.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungGegossene Flansche aus Eisen/Stahl (andere als aus Gusseisen) | 7307.19.90.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungGegossene Flansche aus Gusseisen mit Kugelgraphit | 7307.19.10.04.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungFlansche für bestimmte Luftfahrzeuge | 7307.91.00.10.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Flansch (7307) ≠ Flansche aus nicht rostendem Stahl (Edelstahl) (7307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Flansch bleibt die Zolltarifnummer 7307.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Flansch (7307) ≠ Gegossene Flansche aus Eisen/Stahl (andere als aus Gusseisen) (7307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Flansch bleibt die Zolltarifnummer 7307.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Flansch (7307) ≠ Gegossene Flansche aus Gusseisen mit Kugelgraphit (7307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Flansch bleibt die Zolltarifnummer 7307.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Flansch (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI10528/23-1 | Flansch aus unlegiertem Stahl (S355J2) mit 4 Befestigungslochungen | 7307.91.00.90.0 |
| DEBTI13396/23-1 | Flansch aus unlegiertem Stahl (S355J0/S355J2) mit Rohranschluss Außengewinde | 7307.91.00.90.0 |
| DEBTI836/20-1 | Flansch aus unlegiertem Stahl (S355JO) mit Rohranschluss Außengewinde | 7307.91.00.90.0 |
| DEBTI43723/21-2 | Flansch aus Stahl (C22+N) für Busgetriebe | 7307.91.00.90.0 |
| DE23945/11-1 | Vorschweißflansch aus unlegiertem Stahl (RSt37-2/C22.8) | 7307.91.00.90.0 |
| DE1332/12-1 | Losflansch aus geschmiedetem Stahl (S235JRG2) | 7307.91.00.90.0 |
| DE8826/09-1 | Ovalflansch aus unlegiertem Stahl (St37) | 7307.91.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
Zollrechner für Flansch
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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