Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Schnellverbinder wird im Zolltarif über folgende Hierarchie eingeordnet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionArmaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile8481
- UnterpositionVentile für die ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung848120
- Kombinierte NomenklaturVentile für pneumatische Energieübertragung84812090
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schnellverbinder
Der HS-Code für Schnellverbinder lautet 8481.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8481.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8481.20.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8481.20.90.90.0.
Einreihung von Schnellverbinder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Schnellverbindern richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
AV 1: Der Wortlaut der Position 8481 (Armaturen) umfasst Schnellverbinder mit Ventilfunktion. AV 3a: Die speziellere Beschreibung als Ventil für die pneumatische Energieübertragung (8481.20) geht der allgemeineren Position 8481.80 (andere Armaturen) vor.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schnellverbinder
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVentile aus Stahl (andere Armaturen) – für Schnellverschlusskupplungen in Vakuum-/Druckleitungen für Gase/Flüssigkeiten; vZTA DEM/921/04-1. Geeignet bei Edelstahlausführung für industrielle Gas-/Flüssigkeitssysteme. | 8481.80.73.90.0 | 2,2 % |
| Alternative EinreihungRückschlagventile aus Stahl, ≤37mm Außendurchmesser, ≤800kPa Öffnungsdruck – für kompakte Schnellkupplungen mit Rückschlagventil; vZTA DE18701/15-1. | 8481.30.91.91.0 | 2,2 % |
| Alternative Einreihungandere Ventile (nicht aus Stahl) – für Schnellverschlusskupplungen aus Kunststoff (charakterbestimmend) oder Aluminium; vZTA DEM/918/04-1, DEM/920/04-1. | 8481.80.79.90.0 | 2,2 % |
| Alternative EinreihungRohrformstücke/Rohrverbindungsstücke aus Eisen/Stahl – nur für einfache mechanische Steckverbinder ohne Ventilfunktion, dann Kapitel 73 möglich. | 7307.91.00.00.0 | 2,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Schnellverbinder (8481) ≠ Ventile aus Stahl (andere Armaturen) – für Schnellverschlusskupplungen in Vakuum-/Druckleitungen für Gase/Flüssigkeiten; vZTA DEM/921/04-1. Geeignet bei Edelstahlausführung für industrielle Gas-/Flüssigkeitssysteme. (8481) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schnellverbinder bleibt die Zolltarifnummer 8481.20.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schnellverbinder (8481) ≠ Rückschlagventile aus Stahl, ≤37mm Außendurchmesser, ≤800kPa Öffnungsdruck – für kompakte Schnellkupplungen mit Rückschlagventil; vZTA DE18701/15-1. (8481) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schnellverbinder bleibt die Zolltarifnummer 8481.20.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schnellverbinder (8481) ≠ andere Ventile (nicht aus Stahl) – für Schnellverschlusskupplungen aus Kunststoff (charakterbestimmend) oder Aluminium; vZTA DEM/918/04-1, DEM/920/04-1. (8481) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schnellverbinder bleibt die Zolltarifnummer 8481.20.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte der Schnellverbinder keine selbsttätig absperrende Ventilfunktion haben, ist er kein Ventil, sondern ein mechanisches Rohrverbindungsstück. Dann kommt Kapitel 73 (Eisen/Stahl) oder Kapitel 74 (Kupfer) in Betracht.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungRohrformstücke/Rohrverbindungsstücke aus Eisen/Stahl – nur für einfache mechanische Steckverbinder ohne Ventilfunktion, dann Kapitel 73 möglich. | 7307.91.00.00.0 | 2,2 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schnellverbinder (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI524/24-1 | Druckluftkupplung mit Schnellverschluss mit Schiebefeder – Ventil für pneumatische Energieübertragung | 8481.20.90.90.0 |
| DEBTI55511/18-1 | Schnellverschlusskupplungs-Hälften (Körper/Stecker) Serien QM/QTM – Ventil für pneumatische Energieübertragung | 8481.20.90.90.0 |
| DEBTI4379/21-1 | Druckluftkupplungen (Rückschlagventil mit Verschlusskugel) – Ventil für pneumatische Energieübertragung | 8481.20.90.90.0 |
| DEM/921/04-1 | Schnellverschlusskupplung mit zwei selbstabsperrenden Ventilen in Edelstahlgehäusen – Armatur für Rohr-/Schlauchleitungen | 8481.80.73.90.0 |
| DE18701/15-1 | Schnellkupplung Serien QC/QF/QM/QTM mit Rückschlagventil aus Edelstahl, ≤37mm, ≤8bar | 8481.30.91.91.0 |
| DEM/918/04-1 | Schnellverschlusskupplung mit Ventilen in Kunststoffgehäusen – Armatur aus Kunststoff | 8481.80.79.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
2,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbestimmungen für Schnellverbinder
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zoll-Kosten-Rechner für Schnellverbinder
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Schnellverbinder aus China oder anderen Drittländern: Drittlandszoll 2,2 % zzgl. 19 % Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrbestimmungen für Schnellverbinder
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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