Hierarchie der Zolltarifnummer
GPS-Tracker werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 85 eingereiht. Die Position 8526 umfasst alle Funkmessgeräte, Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- Position: 8526 - Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte
- Unterposition: 8526 91 - Navigationsgeräte
Kombinierte Nomenklatur: 8526 9120 - Funknavigationsgeräte
Zolltarifnummer: 8526 9120 00 0 - Funknavigationsempfangsgeräte
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für GPS-Tracker kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für GPS-Tracker
Der HS-Code für GPS-Tracker ist 8526.91 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8526.91.20 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8526.91.20.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8526.91.20.00.0 .
Einreihung von GPS-Tracker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
GPS-Tracker können je nach Navigationstechnologie und Hauptfunktion unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Gerät Satellitensignale empfängt, sendet oder ausschließlich über Bluetooth/WLAN arbeitet.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für GPS-Tracker
Hauptfunktion ist Positionsbestimmung per Satellitensignal (GPS/GNSS)
GPS-Tracker mit Satelliten-Empfangsmodul und Mobilfunk-Übertragung
Gerät sendet Navigationssignale, empfängt aber keine Satellitensignale
Andere Funknavigationsgeräte (z.B. GPS-Sender ohne Empfänger)
Ortung erfolgt per Radar, nicht per GPS-Satellit
Funkmessgeräte (Radargeräte) zur Entfernungs- und Positionsbestimmung
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
GPS-Tracker (8526.91.20) ≠ Bluetooth-Tracker (8517.62)
Bluetooth-Tracker ohne GPS-Modul empfangen keine Satellitensignale und fallen unter Position 8517, nicht unter 8526.
GPS-Tracker (8526.91) ≠ GPS-Navigationsgerät (8526.91.20)
Kfz-Navigationsgeräte mit Bildschirm können als kombinierte Geräte abweichend eingereiht werden.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Ortungsgeräte fallen unter Position 8526. Bluetooth-Tracker ohne GPS-Modul kommunizieren nur über Bluetooth und werden unter einer anderen Position eingereiht:
Nur Bluetooth/WLAN-Ortung ohne GPS (z.B. Apple AirTag, Samsung SmartTag) – anderes Kapitel!
Kommunikationsapparat für drahtlose Netzwerke (Bluetooth, WiFi)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für GPS-Tracker ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – GPS vs. Bluetooth, Übertragungsstandard, Hauptfunktion und Einsatzbereich. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Gerät und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von GPS-Tracker (vZTA)
So hat der Zoll bei realen GPS-Trackern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
GPS-Trackingeinheit für Fahrzeuge aus Funknavigationsempfänger, GSM-Mobilfunkmodul, Prozessor, Speicher, Stromrichter in Kunststoffgehäuse (86 x 48 x 31 mm) mit Zigarettenanzünder-Anschluss, USB-C, Beschleunigungssensor, SIM-Karte, Digitaluhr und Status-LED.
AV 1, Pos. 8526.91
GPS Tracker aus GPS-Funknavigationsempfänger, LTE/HSPA/GPRS-Mobilfunkmodul, Beschleunigungssensor, SIM-Karte und Lithium-Ionen-Akku (90 x 63 x 37 mm) mit USB-C-Ladeanschluss, zusammen mit Beipack (Klebebandhalter, Magnethalterung, USB-C-Ladekabel).
AV 1 und 3b, Pos. 8526.91
GPS Tracker für Haustiere aus GNSS-Funknavigationsempfänger, WLAN- und Bluetooth-Modul, GSM-Mobilfunkmodul mit SIM-Karte in wasserfestem Gehäuse (57 x 30 x 14,8 mm) mit LED-Statusanzeige, Beschleunigungsmesser, SOS-Notruftaste und USB-Ladeanschluss.
AV 1, Pos. 8526.91
Positions- und Fahrzeugdatenübermittler aus Funknavigationsempfänger für GPS-Positionsdaten, Prozessor, GSM-Mobilfunkmodul, Antennen und dreiachsigem Beschleunigungssensor (127 x 65 x 27 mm) – zum Einbau in Kraftfahrzeuge bestimmt.
AV 1, Pos. 8526.91
GPS Tracker für Hunde aus Funknavigationsempfänger in quaderförmigem Gehäuse (7,8 x 3,7 x 1,6 cm) mit Akku, eingebautem Mobilfunkmodul mit SIM-Karte, LED-Statusanzeige und Klettband.
AV 1, Pos. 8526.91
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %Drittlandszoll
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für GPS-Geräte, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung erforderlich).
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
GPS-Tracker können einen zivilen und militärischen Verwendungszweck haben. Für den Export ist ggf. eine Ausfuhrgenehmigung nach der EU Dual-Use-Verordnung erforderlich. Mehr erfahren →
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