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UnterhaltungselektronikKapitel 91Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Fitness-Tracker: 9102.12.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Fitness-Tracker (9102.12.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Fitness-Tracker unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Fitness-Tracker Produktbild

Ein Fitness-Tracker ist ein elektronisches Armbandgerät zur Aufzeichnung von Fitness- und Gesundheitsdaten wie Schritten, Herzfrequenz, Schlafdauer und Kalorienverbrauch. Er verfügt über eine optoelektronische Uhrzeitanzeige, Sensoren und eine Bluetooth-Schnittstelle. Die zolltarifliche Einreihung eines Fitness-Trackers hängt maßgeblich von der integrierten Uhrfunktion ab, die nach Allgemeiner Vorschrift 3c als charakterbestimmend gilt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Fitness-Tracker beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer eines Fitness-Trackers leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierte Systems und der Kombinierten Nomenklatur ab:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 91 - UHRMACHERWAREN
  • Position: 9102 - Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position|9101
  • Unterposition: 9102 11 - Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9102 1200 00 0 - nur mit optoelektronischer Anzeige

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung eines Fitness-Trackers als Armbanduhr (Position 9102) setzt eine integrierte Uhrzeitanzeige voraus. Reine Schrittzähler ohne Uhrfunktion fallen in Position 9029. Smartwatches mit aktiver Telefoniefunktion sind als Kommunikationsgeräte (Position 8517) einzureihen. Nutzen Sie zur sicheren Einreihung unser Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fitness-Tracker

Der HS-Code für Fitness-Tracker lautet 9102.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9102.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9102.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9102.12.00.00.0.

Einreihung von Fitness-Tracker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Fitness-Tracker mit integrierter Uhrzeitanzeige sind nach 9102.12.00.00.0 einzureihen. Maßgeblich ist die Allgemeine Vorschrift 3c (AV 3c), wenn das Gerät neben der Uhren- und Tracker-Funktion keine charakterbestimmende Komponente aufweist. Die optoelektronische Uhrzeitanzeige ist bei aktuellen Modellen fast immer vorhanden, sodass eine Einreihung als „nur mit optoelektronischer Anzeige“ nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. vZTA DEBTI16684/18-1, DEBTI27745/22-1) erfolgt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fitness-Tracker

Alternative Einreihung

9031.80.80.00.0 4,5 %

andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen

Alternative Einreihung

9029.10.00.09.0 4,5 %

andere Zähler - Schrittzähler

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Fitness-Tracker (9102) ≠ andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen (9031)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fitness-Tracker bleibt die Zolltarifnummer 9102.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fitness-Tracker (9102) ≠ andere Zähler - Schrittzähler (9029)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fitness-Tracker bleibt die Zolltarifnummer 9102.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine abweichende Einreihung in andere Kapitel ist möglich, wenn der Fitness-Tracker über eine primäre Kommunikationsfunktion verfügt:

Alternative Einreihung

9031.80.80.00.0 4,5 %

andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen

Alternative Einreihung

9029.10.00.09.0 4,5 %

andere Zähler - Schrittzähler

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fitness-Tracker ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Fitness-Tracker (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE5531/17-19031.80.80.00.0
Fitness-Tracker, sog. Fitnessarmband mit integrierter Uhr, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmender Bestandteil der Warenzusammenstellung in Bezug auf die Verwendung) aus einem Armband aus Kunststoff mit integriertem... Mehr anzeigen
DEBTI16684/18-19102.12.00.00.0
Das Erzeugnis, ein sog. Fitness Tracker, Art.-Nr. 894-00, besteht aus einer OLED-Anzeige, einem Bluetooth-Modul, einem 3-Achsen-Bewegungssensor, einem Herzfrequenzmesser, einem Vibrationsmotor, einem Akkumulator und einem Schwingsystem als Zeitteiler in Form eines piezoelektronischen Quarzes in einem etwa 4 x 2 x 1 cm... Mehr anzeigen
DEBTI27745/22-19102.12.00.00.0
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitness-Tracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Der Fitness-Tracker besteht... Mehr anzeigen
DEBTI32909/24-19102.12.00.00.0
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitness-Tracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind.  Der Fitness-Tracker... Mehr anzeigen
DEBTI552/20-19102.12.00.00.0
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitnesstracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einer USB-Ladestation, die gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht... Mehr anzeigen
DE9204/16-19029.10.00.90.0
Sog. Medisana ViFit Activity Tracker Bluetooth, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer zusammengesetzten Ware aus einem Zähler mit 3D-Bewegungssensor - charakterbestimmend in Hinblick auf die Verwendung-, einem Bluetooth-Modul und einer Uhr in... Mehr anzeigen
DEBTI37157/23-19102.12.00.00.0
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitnesstracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht... Mehr anzeigen
DEBTI39871/22-19102.12.00.00.0
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitnesstracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht... Mehr anzeigen
DEBTI16684/18-19102.12.00.00.0
Das Erzeugnis, ein sog. Fitness Tracker, Art.-Nr. 894-00, besteht aus einer OLED-Anzeige, einem Bluetooth-Modul, einem 3-Achsen-Bewegungssensor, einem Herzfrequenzmesser, einem Vibrationsmotor, einem Akkumulator und einem Schwingsystem als Zeitteiler in Form eines piezoelektronischen Quarzes in einem etwa 4 x 2 x 1 cm... Mehr anzeigen
DEBTI27745/22-19102.12.00.00.0
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitness-Tracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Der Fitness-Tracker besteht... Mehr anzeigen
DEBTI30860/22-19102.12.00.00.0
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitness-Tracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Der Fitness-Tracker besteht... Mehr anzeigen
DEBTI18961/18-19102.12.00.00.0
Bei dem sog. "Fitness-Armband" handelt es sich um ein Erzeugnis, das im Wesentlichen aus einem ca. 45 x 20 x 10 mm großen Gerätemodul aus Kunststoff mit LC-Display und zwei Drucktasten sowie einem schwarzen Silikonarmband mit Metallschließe besteht. Das aus dem Armband herausnehmbare Gerätemodul beinhaltet eine... Mehr anzeigen
DEBTI20020/19-19102.12.00.00.0
Es handelt sich um ein sog. Fitness-Armband in Form einer zusammengesetzten Ware, das gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einem mit Produktinformationen bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Der Artikel besteht aus einem annähernd rechteckigen Kunststoffgehäuse mit Touchscreen-Display und... Mehr anzeigen
DEBTI40861/22-19102.12.00.00.0
Die o.g. Ware besteht im Wesentlichen aus einem berührungsempfindlichen OLED-Farbdisplay, Bluetooth-Funkmodul, Prozessor, Arbeitsspeicher, Sensoren (u.a. Beschleunigungssensor, biometrischer Sensor und Helligkeitsssensor) und einem Akkumulator in einem Gehäuse mit Ladekontakten und einem Armband jeweils aus... Mehr anzeigen
DEBTI37545/20-19102.12.00.00.0
Die sog. "Fitness-Uhr" besteht aus einem rechteckigen Kunststoffgehäuse mit Display, zwei Bedienknöpfen, Sensorflächen für die Pulsmessung, einem Batteriefach für Knopfzellen, einem elektronischen mulitifunktionalen Gerätemodul und einer Uhr mit Anzeige der Uhrzeit sowie einem flexiblen Kunststoffarmband mit diversen... Mehr anzeigen
DEBTI19890/18-19102.12.00.00.0
Das Erzeugnis, eine sog. "Pulsuhr PM 18", Art.-Nr. 675.00, besteht aus einer LCD-Anzeige, einem 3-Achsen-Bewegungssensor, einem Herzfrequenzmesser und einem Schwingsystem als Zeitteiler in Form eines piezoelektronischen Quarzes in einem Gehäuse aus Kunststoff und unedlem Metall mit einem flexiblen Kunststoffarmband... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

4,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China4,5 %

Drittlandszoll

USA4,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand4,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Fitness-Tracker

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Fitness-Tracker in Sekunden. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Präferenzstatus an – der Zollrechner liefert den Drittlandszollsatz (4,5 %) plus die Einfuhrumsatzsteuer (19 %).

Zolldaten werden geladen…

Exportbestimmungen

Exportmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Fitness-Tracker

Welche Zolltarifnummer hat ein Fitness-Tracker?

Die Zolltarifnummer für einen Fitness-Tracker mit integrierter Uhrzeitanzeige lautet 9102.12.00.00.0 (Armbanduhren, elektrisch betrieben, nur mit optoelektronischer Anzeige). Reine Schrittzähler ohne Uhrfunktion fallen unter 9029.10.00.90.0. Smartwatches mit Telefoniefunktion werden unter 8517.62.00.00.0 eingereiht. Die Einreihung erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 3c.

Welchen HS-Code hat ein Fitness-Tracker?

Der HS-Code (6-stellig) für einen Fitness-Tracker mit Uhrzeitanzeige lautet 910212. Er umfasst elektrisch betriebene Armbanduhren mit optoelektronischer Anzeige. Dieser Code ist im Harmonisierte System weltweit einheitlich und dient als Grundlage für die weitere nationale Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen Fitness-Tracker?

Der Drittlandszollsatz für Fitness-Tracker der Zolltarifnummer 9102.12.00.00.0 beträgt 4,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, sofern ein Präferenznachweis vorliegt.

Wie unterscheidet sich ein Fitness-Tracker zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Fitness-Trackers hängt von der integrierten Uhrzeitanzeige ab. Ein Gerät mit Uhrzeitanzeige wird als Armbanduhr (Position 9102) eingereiht. Die Alternative besteht in der Einreihung als Schrittzähler (Position 9029) oder als Messgerät (Position 9031), wenn keine Uhrzeitanzeige vorhanden ist. Für Smartwatches mit Telefoniefunktion kommt Position 8517 in Betracht.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Fitness-Tracker verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer führen. Im Falle einer Betriebsprüfung drohen Verspätungszuschläge und Strafen. Zudem kann die Ware bei einer Zollkontrolle vorübergehend beschlagnahmt werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Fitness-Tracker?

Ja, für Fitness-Tracker gelten unter anderem eine Einfuhrkontrolle nach dem CITES-Artenschutzübereinkommen, falls das Armband oder Gehäuse aus geschützten Materialien besteht. Bei der Ausfuhr sind eine Genehmigung durch das BAFA sowie eine Ausfuhrkontrolle nach CITES möglich. Zudem unterliegen Exporte einer allgemeinen Beschränkung.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Fitness-Tracker?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Fitness-Tracker ist eine 11-stellige Zolltarifnummer im Format 9102.12.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (910212), zwei weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur (00), zwei TARIC-Stellen (00) und einer nationalen Codenummer (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Fitness-Tracker?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen im Harmonisierte System (alle 5 Jahre) oder in der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die aktuelle Einreihung für Fitness-Tracker mit Uhrzeitanzeige (9102.12.00.00.0) besteht in der Fassung 2026 fort. Eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) sichert die Einreihung.

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