Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Zolltarifnummer: 8471 8000 00 0 - andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Grafikkarte
Der HS-Code für Grafikkarte lautet 8471.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.80.00.00.0.
Einreihung von Grafikkarte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Grafikkarte
Standard-Grafikkarte für PC/Server mit PCIe-Anschluss – häufigste Einreihung
Andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (GPU/Grafikkarte als ADV-Einheit)
Wenn die Grafikkarte primär als elektronische Schaltungsbaugruppe ohne eigenständige ADV-Funktion gilt
Zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für ADP-Maschinen
Nur der GPU-Chip allein (ohne Leiterplatte/Gehäuse) – z.B. als Einzelchip für Hersteller
Elektronische integrierte Schaltungen – Prozessoren und Steuer-/Kontrollschaltungen (andere)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Grafikkarte (8471) ≠ Zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für ADP-Maschinen (8473)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Wenn die Grafikkarte primär als elektronische Schaltungsbaugruppe ohne eigenständige ADV-Funktion gilt. Für Grafikkarte bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Grafikkarte (8471) ≠ Elektronische integrierte Schaltungen – Prozessoren und Steuer-/Kontrollschaltungen (andere) (8542)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Nur der GPU-Chip allein (ohne Leiterplatte/Gehäuse) – z.B. als Einzelchip für Hersteller. Für Grafikkarte bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wenn die Grafikkarte primär als elektronische Schaltungsbaugruppe ohne eigenständige ADV-Funktion gilt
Zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für ADP-Maschinen
Nur der GPU-Chip allein (ohne Leiterplatte/Gehäuse) – z.B. als Einzelchip für Hersteller
Elektronische integrierte Schaltungen – Prozessoren und Steuer-/Kontrollschaltungen (andere)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Grafikkarte ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Grafikkarte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Grafikkarten
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Grafikkarte mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Grafikkarten mit hoher Rechenleistung (GPU) können als Dual-Use-Güter eingestuft sein – für den Export ist eine Genehmigung erforderlich. Mehr erfahren →
Allgemeine Überwachung des Exports.
Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.
Weitere Produkte aus Unterhaltungselektronik
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Grafikkarten importiert:
Jukebox
8519.20.10.00.0 · 6 %
Tintenstrahl-Drucker
8443.32.10.00.0 · 0 %
Labeldrucker
8443.32.10.00.0 · 0 %
Netzwerk Switch
8517.62.00.00.0 · 0 %
Playstation
9504.50.00.00.0 · 0 %
Computer-Festplatte
8471.70.50.00.0 · 0 %
Lcd-Display
8524.91.00.00.0 · 0 %
Iphone-Hülle
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Scanner
8471.60.70.00.0 · 0 %
