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UnterhaltungselektronikKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Grafikkarte: 8471.80.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Grafikkarte (8471.80.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Grafikkarte unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Grafikkarte Produktbild

Grafikkarten werden in PCs und Servern verbaut, um Grafikdaten zu verarbeiten und an Monitore auszugeben. Die korrekte Einreihung hängt von Bauform, Funktion und Einbauart ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Grafikkarte beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 8000 00 0 - andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Grafikkarte

Der HS-Code für Grafikkarte lautet 8471.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.80.00.00.0.

Einreihung von Grafikkarte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Grafikkarte

Standard-Grafikkarte für PC/Server mit PCIe-Anschluss – häufigste Einreihung

8471.80.00.00.0 0 %

Andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (GPU/Grafikkarte als ADV-Einheit)

Wenn die Grafikkarte primär als elektronische Schaltungsbaugruppe ohne eigenständige ADV-Funktion gilt

8473.30.20.00.0 0 %

Zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für ADP-Maschinen

Nur der GPU-Chip allein (ohne Leiterplatte/Gehäuse) – z.B. als Einzelchip für Hersteller

8542.31.90.00.0 0 %

Elektronische integrierte Schaltungen – Prozessoren und Steuer-/Kontrollschaltungen (andere)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Grafikkarte (8471) ≠ Zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für ADP-Maschinen (8473)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Wenn die Grafikkarte primär als elektronische Schaltungsbaugruppe ohne eigenständige ADV-Funktion gilt. Für Grafikkarte bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Grafikkarte (8471) ≠ Elektronische integrierte Schaltungen – Prozessoren und Steuer-/Kontrollschaltungen (andere) (8542)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Nur der GPU-Chip allein (ohne Leiterplatte/Gehäuse) – z.B. als Einzelchip für Hersteller. Für Grafikkarte bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Wenn die Grafikkarte primär als elektronische Schaltungsbaugruppe ohne eigenständige ADV-Funktion gilt

8473.30.20.00.0 0 %

Zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für ADP-Maschinen

Nur der GPU-Chip allein (ohne Leiterplatte/Gehäuse) – z.B. als Einzelchip für Hersteller

8542.31.90.00.0 0 %

Elektronische integrierte Schaltungen – Prozessoren und Steuer-/Kontrollschaltungen (andere)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Grafikkarte ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Grafikkarte (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEM/5945/08-18471.80.00.00.0
Grafikbeschleunigerkarte mit GPU, DDR2-Speicher, PCI-Express, S-Video/DVI/VGA
DEM/4270/06-18471.80.00.00.0
Grafikbeschleunigerkarte mit GPU, 128 MB DDR, PCI-Express
DEM/4271/06-18471.80.00.00.0
Grafikbeschleunigerkarte mit GPU, 256 MB DDR, PCI-Express
DEM/5943/08-18471.80.00.00.0
Grafikbeschleunigerkarte mit GPU, 1 GB DDR2, PCI-Express
DEM/5990/08-18471.80.00.00.0
Grafikbeschleunigerkarte mit GPU, 256 MB DDR2, PCI-Express
DEM/1085/06-18471.80.00.00.0
Grafikbeschleunigerkarte, 128 MB DDR, PCI-Express
DEM/1083/06-18471.80.00.00.0
Grafikbeschleunigerkarte, 128 MB DDR, PCI-Express
DEM/504/05-18471.80.00.00.0
Grafikbeschleunigerkarte mit PCI-Anschluss
DEM/2597/04-18471.80.00.00.0
Grafikbeschleunigerkarte, 128 MB DDR
DEM/2601/04-18471.80.00.00.0
Grafikbeschleunigerkarte, 128 MB DDR
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Grafikkarten

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Grafikkarte mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Dual-Use Ausfuhrgenehmigung

Grafikkarten mit hoher Rechenleistung (GPU) können als Dual-Use-Güter eingestuft sein – für den Export ist eine Genehmigung erforderlich. Mehr erfahren →

Ausfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung des Exports.

Ausfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Grafikkarten

Welche Zolltarifnummer hat eine Grafikkarte?

Eine Grafikkarte wird unter der Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Welchen HS-Code hat eine Grafikkarte?

Der HS-Code (6-stellig) für eine Grafikkarte lautet 847180. Er steht für „andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen“ und ist die Grundlage für die weitere nationale Untergliederung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Grafikkarte?

Der Drittlandszollsatz für Grafikkarten der Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich eine Grafikkarte zolltechnisch?

Die Abgrenzung erfolgt zu Hauptplatinen (8473.30), Netzteilen (8504.40) und Speichermodulen (8473.30). Eine Alternative zur Einreihung als Einheit der ADV wäre die Klassifizierung als Teil (8473.30), wenn die Karte ohne eigenständige Funktion importiert wird.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Grafikkarte verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Grafikkarten?

Für Grafikkarten mit hoher Rechenleistung (GPU) besteht eine Ausfuhrkontrolle nach der Dual-Use-Verordnung. Für die Einfuhr gelten keine besonderen Beschränkungen, jedoch ist die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % zu entrichten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Grafikkarte?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für eine Grafikkarte lautet 8471.80.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (847180), der 8-stelligen KN (84718000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8471800000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Grafikkarten?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die Position 8471.80 ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen finden Sie im TARIC der EU-Kommission.

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