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Dichtungen & VerbindungstechnikKapitel 40Stand April 2026

Zolltarifnummer für Gummipuffer

Die häufigste Zolltarifnummer für Gummipuffer ist 4016.99.97.90.0 (andere Waren aus Weichkautschuk) – der Drittlandszollsatz beträgt 2,5 %. Die genaue Einreihung hängt vom Material, der Konstruktion und dem Verwendungszweck ab.

Reine Gummipuffer (4016.99.97), Gummimetallpuffer mit Gewindestift (4016.99.91) und Kfz-Puffer (4016.99.52) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Gummipuffer zylindrisch Shore 60, Anschlagpuffer EPDM mit Gewindestift M8 ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Gummipuffer werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VII, Kapitel 40 eingereiht. Die Position 4016 umfasst alle anderen Waren aus Weichkautschuk:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  • Position: 4016 - Andere Waren aus Weichkautschuk
  • Unterposition: 4016 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 4016 9997 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4016 9997 90 0 - andere

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Gummipuffer kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummipuffer

Der HS-Code für Gummipuffer ist 4016.99 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4016.99.97 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4016.99.97.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4016.99.97.90.0 .

Einreihung von Gummipuffer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Gummipuffer können je nach Material, Konstruktion und Verwendungszweck unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob der Puffer aus reinem Kautschuk besteht oder mit Metall verbunden ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummipuffer

Puffer vollständig aus Kautschuk – kein Metall verbunden

4016.99.97.90.0 2,5 %

Gummipuffer aus reinem Weichkautschuk (NBR, EPDM, NR, SBR) ohne Metalleinlage

Puffer aus Kautschuk und Metall (strukturell verbunden)

4016.99.91.90.0 2,5 %

Gummimetallpuffer, Silentblocks, Anschlagpuffer mit Gewindestift oder Metallplatte

Material ist Zellkautschuk (geschäumt) statt Vollkautschuk

4016.10.00.00.0 2,5 %

Gummipuffer aus Zellkautschuk (geschäumter Kautschuk, Moosgummi)

Bestimmt zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen

4016.99.52.90.0 2,5 %

Puffer und Dämpfer aus Weichkautschuk für Kraftfahrzeuge (8701–8705)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gummipuffer (4016) ≠ Gummidichtung (4016.93)

Dichtungen aus Kautschuk fallen unter die eigene Unterposition 4016.93, nicht unter 4016.99. Maßgeblich ist die Funktion: Dichten vs. Puffern/Dämpfen.

Gummipuffer (4016) ≠ Gummiprofil / -streifen (4008)

Platten, Blätter, Streifen, Stäbe und Profile aus Kautschuk fallen unter Position 4008, nicht 4016. Gummipuffer sind geformte Teile mit definierter Funktion.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Puffer fallen unter Position 4016. Puffer für Schienenfahrzeuge werden in Kapitel 86 eingereiht:

Puffer für Schienenfahrzeuge (nicht für Straßenfahrzeuge) → anderes Kapitel!

8607.30.00.00.0 2,7 %

Puffer für Schienenfahrzeuge (Zughaken und Kupplungsvorrichtungen)

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gummipuffer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material, Konstruktion (mit oder ohne Metalleinlage) und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummipuffer (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Gummipuffern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI41333/20-14016.99.97.90

Gummipuffer – rundes, hohles, kegelstumpfartiges Formteil mit Bohrung (Höhe ca. 1,2 cm; Durchmesser ca. 1,8–2,0 cm) aus schwarzem, elastischem Material; Einsatz an Gehäuseteilen der Schloss- und Beschlagindustrie als Anschlagelement für Türen

AV 1, Pos. 4016.99

DE11904/16-14016.99.97.90

Gummipuffer – rundes, hohles, kegelstumpfartiges Formteil mit Bohrung (Höhe ca. 1,2 cm; Durchmesser ca. 1,9 cm) aus schwarzem, elastischem Material; Einsatz als Anschlagelement für Türen oder als Unterstellpuffer für Gehäuse

AV 1, Pos. 4016.99

DE19343/13-14016.99.97.90

Anschlagpuffer aus EPDM-Kautschuk – schwarzes Formstück (Länge ca. 1,5 cm; Breite ca. 0,9 cm) zur Reduzierung von Vibrationen im Autositz

AV 1, Pos. 4016.99

DEBTI30145/24-14016.99.91.90

Gummipuffer aus zylindrischem Kautschukkörper mit beidseitig angebrachten Metallplatten und Gewindestift; Stoßdämpfungselement zum Einbau in ein Kranfahrwerk

AV 1 und 3b, Pos. 4016.99

DEBTI14569/22-14016.99.97.90

Gummirammpuffer, Anfahrschutz – Formteil aus Weichkautschuk (vertrauliche Warenangaben)

AV 1, Pos. 4016.99

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

2,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina2,5 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA2,5 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei2,5 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien2,5 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand2,5 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Zollaussetzung Wasserfahrzeuge

Für Waren, die speziell für den Bau oder die Ausrüstung von Schiffen und Bohrplattformen bestimmt sind

Luftfahrt-Zollaussetzung

Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung erforderlich)

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Dual-Use Ausfuhrgenehmigung

Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen eine Genehmigung Mehr erfahren →

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gummipuffer

Welche Zolltarifnummer hat ein Gummipuffer?

Die häufigste Zolltarifnummer für Gummipuffer aus reinem Weichkautschuk ist 4016.99.97.90.0. Gummipuffer mit Metalleinlage oder Gewindestift (Gummimetallpuffer) fallen unter 4016.99.91.90.0. Für Kfz-spezifische Puffer gilt die Sonderposition 4016.99.52.90.0. Puffer aus Zellkautschuk (Moosgummi) fallen unter 4016.10.00.00.0.

Welchen HS-Code hat ein Gummipuffer?

Der HS-Code für Gummipuffer ist 4016.99 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 4016.99.97. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 4016.99.97.90. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gummipuffer?

Der Drittlandszollsatz für Gummipuffer der Position 4016 beträgt 2,5 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) sind Gummipuffer zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich ein Gummipuffer von einem Gummimetallpuffer zolltechnisch?

Ein reiner Gummipuffer ohne Metallteile fällt unter 4016.99.97.90.0. Sobald eine Metalleinlage, eine Metallplatte oder ein Gewindestift strukturell mit dem Kautschuk verbunden ist, handelt es sich um ein Gummi-Metall-Teil unter 4016.99.91.90.0. Maßgeblich ist, ob das Metall integral zur Konstruktion gehört – nicht ob es lose beigefügt ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Gummipuffer verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Auch eine zu niedrige Einreihung kann rückwirkend korrigiert werden. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Gummipuffer?

Für Gummipuffer der Position 4016 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle und keine Mengenkontingente. Es besteht eine Zollaussetzung für Luft- und Wasserfahrzeugteile sowie eine potenzielle Dual-Use-Ausfuhrgenehmigungspflicht.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gummipuffer?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code oder den 8-stelligen KN-Code — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 4016.99.97.90.0 für Gummipuffer aus Weichkautschuk.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gummipuffer?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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