Hierarchie der Zolltarifnummer
Gummipuffer werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VII, Kapitel 40 eingereiht. Die Position 4016 umfasst alle anderen Waren aus Weichkautschuk:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
- Position: 4016 - Andere Waren aus Weichkautschuk
- Unterposition: 4016 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 4016 9997 - andere
Zolltarifnummer: 4016 9997 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Gummipuffer kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummipuffer
Der HS-Code für Gummipuffer ist 4016.99 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4016.99.97 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4016.99.97.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4016.99.97.90.0 .
Einreihung von Gummipuffer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Gummipuffer können je nach Material, Konstruktion und Verwendungszweck unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob der Puffer aus reinem Kautschuk besteht oder mit Metall verbunden ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummipuffer
Puffer vollständig aus Kautschuk – kein Metall verbunden
Gummipuffer aus reinem Weichkautschuk (NBR, EPDM, NR, SBR) ohne Metalleinlage
Puffer aus Kautschuk und Metall (strukturell verbunden)
Gummimetallpuffer, Silentblocks, Anschlagpuffer mit Gewindestift oder Metallplatte
Material ist Zellkautschuk (geschäumt) statt Vollkautschuk
Gummipuffer aus Zellkautschuk (geschäumter Kautschuk, Moosgummi)
Bestimmt zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen
Puffer und Dämpfer aus Weichkautschuk für Kraftfahrzeuge (8701–8705)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gummipuffer (4016) ≠ Gummidichtung (4016.93)
Dichtungen aus Kautschuk fallen unter die eigene Unterposition 4016.93, nicht unter 4016.99. Maßgeblich ist die Funktion: Dichten vs. Puffern/Dämpfen.
Gummipuffer (4016) ≠ Gummiprofil / -streifen (4008)
Platten, Blätter, Streifen, Stäbe und Profile aus Kautschuk fallen unter Position 4008, nicht 4016. Gummipuffer sind geformte Teile mit definierter Funktion.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Puffer fallen unter Position 4016. Puffer für Schienenfahrzeuge werden in Kapitel 86 eingereiht:
Puffer für Schienenfahrzeuge (nicht für Straßenfahrzeuge) → anderes Kapitel!
Puffer für Schienenfahrzeuge (Zughaken und Kupplungsvorrichtungen)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gummipuffer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material, Konstruktion (mit oder ohne Metalleinlage) und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummipuffer (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Gummipuffern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Gummipuffer – rundes, hohles, kegelstumpfartiges Formteil mit Bohrung (Höhe ca. 1,2 cm; Durchmesser ca. 1,8–2,0 cm) aus schwarzem, elastischem Material; Einsatz an Gehäuseteilen der Schloss- und Beschlagindustrie als Anschlagelement für Türen
AV 1, Pos. 4016.99
Gummipuffer – rundes, hohles, kegelstumpfartiges Formteil mit Bohrung (Höhe ca. 1,2 cm; Durchmesser ca. 1,9 cm) aus schwarzem, elastischem Material; Einsatz als Anschlagelement für Türen oder als Unterstellpuffer für Gehäuse
AV 1, Pos. 4016.99
Anschlagpuffer aus EPDM-Kautschuk – schwarzes Formstück (Länge ca. 1,5 cm; Breite ca. 0,9 cm) zur Reduzierung von Vibrationen im Autositz
AV 1, Pos. 4016.99
Gummipuffer aus zylindrischem Kautschukkörper mit beidseitig angebrachten Metallplatten und Gewindestift; Stoßdämpfungselement zum Einbau in ein Kranfahrwerk
AV 1 und 3b, Pos. 4016.99
Gummirammpuffer, Anfahrschutz – Formteil aus Weichkautschuk (vertrauliche Warenangaben)
AV 1, Pos. 4016.99
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
2,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China2,5 %Drittlandszoll
USA2,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei2,5 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,5 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für Waren, die speziell für den Bau oder die Ausrüstung von Schiffen und Bohrplattformen bestimmt sind
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung erforderlich)
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen eine Genehmigung Mehr erfahren →
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