Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer gliedert sich in Abschnitt, Kapitel, Position, Unterposition, Kombinierte Nomenklatur und TARIC-Code. Nachfolgend die vollständige Hierarchie:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKAUTSCHUK UND WAREN DARAUS40
- PositionAndere Waren aus Weichkautschuk4016
- Unterpositionandere401691
- Unterpositionandere401699
- Kombinierte Nomenklaturandere40169991
- Kombinierte Nomenklaturandere40169997
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummipuffer
Der HS-Code für Gummipuffer lautet 4016.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4016.99.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4016.99.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4016.99.97.90.0.
Einreihung von Gummipuffer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gummipuffern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV 1 und AV 6) zum Harmonisierten System. Maßgeblich sind die Beschaffenheit (Material) und der Verwendungszweck. Bei Gummi-Metall-Verbindungen ist die AV 3b zu beachten: Das Material, das der Ware das wesentliche Gepräge gibt, bestimmt die Einreihung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummipuffer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Puffer vollständig aus Kautschuk – kein Metall verbundenGummipuffer aus reinem Weichkautschuk (NBR, EPDM, NR, SBR) ohne Metalleinlage | 4016.99.97.90.0 | 2,5 % |
| Puffer aus Kautschuk und Metall (strukturell verbunden)Gummimetallpuffer, Silentblocks, Anschlagpuffer mit Gewindestift oder Metallplatte | 4016.99.91.90.0 | 2,5 % |
| Material ist Zellkautschuk (geschäumt) statt VollkautschukGummipuffer aus Zellkautschuk (geschäumter Kautschuk, Moosgummi) | 4016.10.00.00.0 | 2,5 % |
| Bestimmt zur Verwendung bei der Herstellung von KraftfahrzeugenPuffer und Dämpfer aus Weichkautschuk für Kraftfahrzeuge (8701–8705) | 4016.99.52.90.0 | 2,5 % |
| Puffer für Schienenfahrzeuge (nicht für Straßenfahrzeuge) → anderes Kapitel!Puffer für Schienenfahrzeuge (Zughaken und Kupplungsvorrichtungen) | 8607.30.00.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gummipuffer (4016) ≠ Gummimetallpuffer, Silentblocks, Anschlagpuffer mit Gewindestift oder Metallplatte (4016) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Puffer aus Kautschuk und Metall (strukturell verbunden). Für Gummipuffer bleibt die Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummipuffer (4016) ≠ Gummipuffer aus Zellkautschuk (geschäumter Kautschuk, Moosgummi) (4016) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Material ist Zellkautschuk (geschäumt) statt Vollkautschuk. Für Gummipuffer bleibt die Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummipuffer (4016) ≠ Puffer und Dämpfer aus Weichkautschuk für Kraftfahrzeuge (8701–8705) (4016) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Bestimmt zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen. Für Gummipuffer bleibt die Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen innerhalb der Position 4016 ist auch eine Einreihung in eine andere Unterposition denkbar, sofern die Ware abweichende Merkmale aufweist:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Puffer für Schienenfahrzeuge (nicht für Straßenfahrzeuge) → anderes Kapitel!Puffer für Schienenfahrzeuge (Zughaken und Kupplungsvorrichtungen) | 8607.30.00.00.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummipuffer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI30145/24-1 | Gummipuffer, zylindrischer Kautschukkörper mit Befestigungsplatten und Gewindestift, für Kranfahrwerk | 4016.99.91.90 |
| DEBTI5137/25-1 | Anschlagpuffer für Federbeinstützlager, Stahl und Gummi NR, für Kfz | 4016.99.52.90 |
| DEBTI42353/24-1 | Anschraubbare Gummipuffer (Bolt on pads), Stahlplatte mit Gummimanschette, für Baumaschinen | 4016.99.91.90 |
| DE77/10-1 | Anschlagpuffer aus Gewindestift und Naturkautschuk | 4016.99.91.90 |
| DE19343/13-1 | Anschlagpuffer aus EPDM-Kautschuk (ohne Metall), für Autositz-Vibrationsreduzierung | 4016.99.97.90 |
| DE19346/13-1 | Anschlagpuffer aus EPDM-Kautschuk (ohne Metall) | 4016.99.97.90 |
| DEBTI33615/24-1 | Anschlagpuffer aus EPDM für Heckklappen/Motorhauben | 4016.99.57.90 |
| DEBTI14569/22-1 | Gummirammpuffer, Anfahrschutz, Formteil aus Weichkautschuk | 4016.99.97.90 |
| DE11019/13-1 | Puffer aus EPDM-Kautschuk | 4016.99.97.90 |
| DE23505/12-1 | Rubber pad aus Naturkautschuk und Metall (Puffer/Dämpfer) | 4016.99.91.90 |
| DE27707/16-1 | Anschlagpuffer mit Gewindestift und Naturkautschuk | 4016.99.91.90 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrt-Zollaussetzung | Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung erforderlich) |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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