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Kunststoffe & GummiKapitel 40Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gummipuffer: 4016.99.97.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gummipuffer (4016.99.97.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gummipuffer unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gummipuffer Produktbild

Für Gummipuffer sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gummipuffer beschreiben: Material (reiner Gummi oder mit Metalleinlage), Funktion, Verwendungszweck (z. B. Maschinenbau, Kfz)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer gliedert sich in Abschnitt, Kapitel, Position, Unterposition, Kombinierte Nomenklatur und TARIC-Code. Nachfolgend die vollständige Hierarchie:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  • Position: 4016 - Andere Waren aus Weichkautschuk
  • Unterposition: 4016 91 - andere
  • Unterposition: 4016 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 4016 9991 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 4016 9997 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4016 9997 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die angegebene Zolltarifnummer gilt nur bei korrekter Beschaffenheit der Ware. Nutzen Sie zur Absicherung unseren Klassifizierungs-Assistenten oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummipuffer

Der HS-Code für Gummipuffer lautet 4016.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4016.99.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4016.99.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4016.99.97.90.0.

Einreihung von Gummipuffer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Gummipuffern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV 1 und AV 6) zum Harmonisierten System. Maßgeblich sind die Beschaffenheit (Material) und der Verwendungszweck. Bei Gummi-Metall-Verbindungen ist die AV 3b zu beachten: Das Material, das der Ware das wesentliche Gepräge gibt, bestimmt die Einreihung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummipuffer

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Puffer vollständig aus Kautschuk – kein Metall verbundenGummipuffer aus reinem Weichkautschuk (NBR, EPDM, NR, SBR) ohne Metalleinlage4016.99.97.90.0 2,5 %
Puffer aus Kautschuk und Metall (strukturell verbunden)Gummimetallpuffer, Silentblocks, Anschlagpuffer mit Gewindestift oder Metallplatte4016.99.91.90.0 2,5 %
Material ist Zellkautschuk (geschäumt) statt VollkautschukGummipuffer aus Zellkautschuk (geschäumter Kautschuk, Moosgummi)4016.10.00.00.0 2,5 %
Bestimmt zur Verwendung bei der Herstellung von KraftfahrzeugenPuffer und Dämpfer aus Weichkautschuk für Kraftfahrzeuge (8701–8705)4016.99.52.90.0 2,5 %
Puffer für Schienenfahrzeuge (nicht für Straßenfahrzeuge) → anderes Kapitel!Puffer für Schienenfahrzeuge (Zughaken und Kupplungsvorrichtungen)8607.30.00.00.0 2,7 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Gummipuffer (4016) ≠ Gummimetallpuffer, Silentblocks, Anschlagpuffer mit Gewindestift oder Metallplatte (4016)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Puffer aus Kautschuk und Metall (strukturell verbunden). Für Gummipuffer bleibt die Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gummipuffer (4016) ≠ Gummipuffer aus Zellkautschuk (geschäumter Kautschuk, Moosgummi) (4016)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Material ist Zellkautschuk (geschäumt) statt Vollkautschuk. Für Gummipuffer bleibt die Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gummipuffer (4016) ≠ Puffer und Dämpfer aus Weichkautschuk für Kraftfahrzeuge (8701–8705) (4016)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Bestimmt zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen. Für Gummipuffer bleibt die Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen innerhalb der Position 4016 ist auch eine Einreihung in eine andere Unterposition denkbar, sofern die Ware abweichende Merkmale aufweist:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Puffer aus Kautschuk und Metall (strukturell verbunden)Gummimetallpuffer, Silentblocks, Anschlagpuffer mit Gewindestift oder Metallplatte4016.99.91.90.0 2,5 %
Material ist Zellkautschuk (geschäumt) statt VollkautschukGummipuffer aus Zellkautschuk (geschäumter Kautschuk, Moosgummi)4016.10.00.00.0 2,5 %
Bestimmt zur Verwendung bei der Herstellung von KraftfahrzeugenPuffer und Dämpfer aus Weichkautschuk für Kraftfahrzeuge (8701–8705)4016.99.52.90.0 2,5 %
Puffer für Schienenfahrzeuge (nicht für Straßenfahrzeuge) → anderes Kapitel!Puffer für Schienenfahrzeuge (Zughaken und Kupplungsvorrichtungen)8607.30.00.00.0 2,7 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gummipuffer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummipuffer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI30145/24-1Gummipuffer, zylindrischer Kautschukkörper mit Befestigungsplatten und Gewindestift, für Kranfahrwerk4016.99.91.90
DEBTI5137/25-1Anschlagpuffer für Federbeinstützlager, Stahl und Gummi NR, für Kfz4016.99.52.90
DEBTI42353/24-1Anschraubbare Gummipuffer (Bolt on pads), Stahlplatte mit Gummimanschette, für Baumaschinen4016.99.91.90
DE77/10-1Anschlagpuffer aus Gewindestift und Naturkautschuk4016.99.91.90
DE19343/13-1Anschlagpuffer aus EPDM-Kautschuk (ohne Metall), für Autositz-Vibrationsreduzierung4016.99.97.90
DE19346/13-1Anschlagpuffer aus EPDM-Kautschuk (ohne Metall)4016.99.97.90
DEBTI33615/24-1Anschlagpuffer aus EPDM für Heckklappen/Motorhauben4016.99.57.90
DEBTI14569/22-1Gummirammpuffer, Anfahrschutz, Formteil aus Weichkautschuk4016.99.97.90
DE11019/13-1Puffer aus EPDM-Kautschuk4016.99.97.90
DE23505/12-1Rubber pad aus Naturkautschuk und Metall (Puffer/Dämpfer)4016.99.91.90
DE27707/16-1Anschlagpuffer mit Gewindestift und Naturkautschuk4016.99.91.90
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China2,5 %Drittlandszoll
USA2,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,5 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrt-ZollaussetzungFür Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung erforderlich)

Zollrechner

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Gummipuffer in Sekunden. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Dual-Use AusfuhrgenehmigungWaren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen eine Genehmigung Mehr erfahren →
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gummipuffer

Welche Zolltarifnummer hat ein Gummipuffer?

Die zutreffende Zolltarifnummer für einen Gummipuffer ohne Metalleinlage lautet 4016.99.97.90.0. Diese 11-stellige Nummer umfasst Formteile aus Weichkautschuk, die als Dämpfungs-, Anschlag- oder Schwingungselemente dienen. Bei Gummi-Metall-Puffern kann eine andere Unterposition wie 4016.99.91.90.0 einschlägig sein.

Welchen HS-Code hat ein Gummipuffer?

Der HS-Code (6-stellig) für Gummipuffer lautet 401699. Er fällt in das Kapitel 40 des Harmonisierten Systems und umfasst andere Waren aus Weichkautschuk. Die genaue Einreihung auf der 4-stelligen Positionsebene ist 4016.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gummipuffer?

Der Drittlandszollsatz für Gummipuffer der Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 beträgt 2,5 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an. Bei Vorliegen von Präferenzabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich ein Gummipuffer zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Gummipuffers erfolgt nach Material und Verwendungszweck. Ein reiner Gummipuffer (4016.99.97.90.0) unterscheidet sich von einer Alternative wie dem Gummi-Metall-Puffer (4016.99.91.90.0) durch das Fehlen einer Metalleinlage. Auch der Einsatz im Kfz-Bereich führt zu einer anderen Einreihung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Gummipuffer verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Zudem können Präferenzvorteile verloren gehen. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gummipuffer?

Für Gummipuffer gelten grundsätzlich keine speziellen Einfuhrbeschränkungen. Es besteht jedoch eine Aussetzung des Zolls für Teile, die in der Luftfahrt oder im Schiffsbau verwendet werden (Codes 119, 117). Für die Ausfuhr kann eine Dual-Use-Genehmigung erforderlich sein (Code 478).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Gummipuffer?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Gummipuffer ist 11-stellig: 4016.99.97.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (401699), der 8-stelligen KN (40169997), dem 10-stelligen TARIC (4016999790) und der nationalen 11. Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gummipuffer?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch Änderungen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC. Die aktuell gültige Nummer für Gummipuffer ist 4016.99.97.90.0. Es empfiehlt sich, regelmäßig die offiziellen TARIC-Daten zu prüfen.

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