Hierarchie der Zolltarifnummer
Das Zolltarifschema gliedert Gummigranulat in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKAUTSCHUK UND WAREN DARAUS40
- ZolltarifnummerAbfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummigranulat
Der HS-Code für Gummigranulat lautet 4004.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4004.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4004.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4004.00.00.00.0.
Einreihung von Gummigranulat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gummigranulat erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen). Die Position 4004 erfasst ausdrücklich Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk – auch in granulierter oder pulverisierter Form.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummigranulat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKautschukmischungen, nicht vulkanisiert – zum Vergleich: nur für unvulkanisierte Mischungen relevant | 4005.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPlatten/Blätter/Streifen aus Weichkautschuk – falls gepresste Platten aus Gummigranulat vorliegen | 4008.29.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Weichkautschuk – falls das Granulat zu geformten Waren weiterverarbeitet ist | 4016.99.97.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungRegenerierter Kautschuk – falls chemisch devulkanisiertes Granulat vorliegt | 4003.00.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gummigranulat (4004) ≠ Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – zum Vergleich: nur für unvulkanisierte Mischungen relevant (4005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummigranulat bleibt die Zolltarifnummer 4004.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummigranulat (4004) ≠ Platten/Blätter/Streifen aus Weichkautschuk – falls gepresste Platten aus Gummigranulat vorliegen (4008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummigranulat bleibt die Zolltarifnummer 4004.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummigranulat (4004) ≠ Andere Waren aus Weichkautschuk – falls das Granulat zu geformten Waren weiterverarbeitet ist (4016) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummigranulat bleibt die Zolltarifnummer 4004.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummigranulat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI40378/19-1 | Pulver von vulkanisiertem Kautschuk aus Reifenprofilresten – eingereiht in 4004 0000 | 4004.00.00.00.0 |
| DEBTI1658/21-1 | Granulat aus EPDM-Abfällen, Körnung 1-3 mm – eingereiht in 4004 0000 | 4004.00.00.00.0 |
| DEBTI26441/17-1 | Ausschussreifen aus Kautschuk (Produktionsabfall) – eingereiht in 4004 0000 | 4004.00.00.00.0 |
| DE15999/11-1 | Stanzreste aus Weichkautschuk – eingereiht in 4004 0000 | 4004.00.00.00.0 |
| DEHH/2055/07-1 | Kautschukabfälle mit Stahlcord – eingereiht in 4004 0000 | 4004.00.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Gummigranulat
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung: Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Kunststoffe, Gummi
Nachstehende Produkte haben eine vergleichbare zolltarifliche Einreihung oder stoffliche Nähe zu Gummigranulat: