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Kunststoffe, GummiKapitel 40Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gummigranulat: 4004.00.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gummigranulat (4004.00.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gummigranulat unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gummigranulat Produktbild

Gummigranulat fällt als lose Schüttware unter Position 4004. Die Kennzeichnung als Abfall ist einreihungsentscheidend. Neben der Position 4004 sind weitere Einreihemöglichkeiten für verwandte Produkte zu prüfen: Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gummigranulat beschreiben: Material, Korngröße, Verwendungszweck

Hierarchie der Zolltarifnummer

Das Zolltarifschema gliedert Gummigranulat in folgende Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4004 0000 00 0 - Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert

Hinweis zur Einreihung

Gummigranulat wird als Abfall eingereiht. Wird daraus eine Fertigware wie eine Platte oder Matte hergestellt, entfällt die Position 4004. Nutzen Sie den Zollklassifizierer, um die konkrete Ware abschließend zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummigranulat

Der HS-Code für Gummigranulat lautet 4004.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4004.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4004.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4004.00.00.00.0.

Einreihung von Gummigranulat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Gummigranulat erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen). Die Position 4004 erfasst ausdrücklich Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk – auch in granulierter oder pulverisierter Form.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummigranulat

Alternative Einreihung

4005.10.00.00.0 0 %

Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – zum Vergleich: nur für unvulkanisierte Mischungen relevant

Alternative Einreihung

4008.29.00.00.0 0 %

Platten/Blätter/Streifen aus Weichkautschuk – falls gepresste Platten aus Gummigranulat vorliegen

Alternative Einreihung

4016.99.97.90.0 0 %

Andere Waren aus Weichkautschuk – falls das Granulat zu geformten Waren weiterverarbeitet ist

Alternative Einreihung

4003.00.00.00.0 0 %

Regenerierter Kautschuk – falls chemisch devulkanisiertes Granulat vorliegt

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gummigranulat (4004) ≠ Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – zum Vergleich: nur für unvulkanisierte Mischungen relevant (4005)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummigranulat bleibt die Zolltarifnummer 4004.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gummigranulat (4004) ≠ Platten/Blätter/Streifen aus Weichkautschuk – falls gepresste Platten aus Gummigranulat vorliegen (4008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummigranulat bleibt die Zolltarifnummer 4004.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gummigranulat (4004) ≠ Andere Waren aus Weichkautschuk – falls das Granulat zu geformten Waren weiterverarbeitet ist (4016)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummigranulat bleibt die Zolltarifnummer 4004.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung unter einem anderen Kapitel oder Abschnitt kommt in Betracht, wenn Ware vorliegt, die nicht als Abfall von Weichkautschuk zu qualifizieren ist:

Alternative Einreihung

4005.10.00.00.0 0 %

Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – zum Vergleich: nur für unvulkanisierte Mischungen relevant

Alternative Einreihung

4008.29.00.00.0 0 %

Platten/Blätter/Streifen aus Weichkautschuk – falls gepresste Platten aus Gummigranulat vorliegen

Alternative Einreihung

4016.99.97.90.0 0 %

Andere Waren aus Weichkautschuk – falls das Granulat zu geformten Waren weiterverarbeitet ist

Alternative Einreihung

4003.00.00.00.0 0 %

Regenerierter Kautschuk – falls chemisch devulkanisiertes Granulat vorliegt

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gummigranulat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummigranulat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI40378/19-14004.00.00.00.0
Pulver von vulkanisiertem Kautschuk aus Reifenprofilresten – eingereiht in 4004 0000
DEBTI1658/21-14004.00.00.00.0
Granulat aus EPDM-Abfällen, Körnung 1-3 mm – eingereiht in 4004 0000
DEBTI26441/17-14004.00.00.00.0
Ausschussreifen aus Kautschuk (Produktionsabfall) – eingereiht in 4004 0000
DE15999/11-14004.00.00.00.0
Stanzreste aus Weichkautschuk – eingereiht in 4004 0000
DEHH/2055/07-14004.00.00.00.0
Kautschukabfälle mit Stahlcord – eingereiht in 4004 0000
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Gummigranulat

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung: Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gummigranulat

Welche Zolltarifnummer hat Gummigranulat?

Für Gummigranulat lautet die 11-stellige Zolltarifnummer 4004.00.00.00.0. Die Warenbeschreibung dieser Position umfasst Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Welchen HS-Code hat Gummigranulat?

Der sechsstellige HS-Code für Gummigranulat lautet 400400. Er ist international harmonisiert und gilt für sämtliche Abfälle und Schnitzel aus Weichkautschuk. Die EU-Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert diesen Code auf acht Stellen: 40040000.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gummigranulat?

Der Drittlandszollsatz für Gummigranulat unter der Zolltarifnummer 4004.00.00.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass für die Einfuhr aus Drittländern wie China, den USA oder Indien kein Zoll anfällt. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich Gummigranulat zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zu anderen Positionen erfolgt über die Beschaffenheit des Materials: Gummigranulat ist loses Schüttgut aus vulkanisiertem Weichkautschuk (Position 4004). Eine Alternative wie verpresste Platten (Position 4008) oder Kautschukmischungen (Position 4005) sind anders einzureihen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gummigranulat verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nacherhebung von Zöllen, Verspätungszuschläge bis zu 10 % des Abgabenbetrags sowie ein sogenannter Nachforderungsbescheid. Zusätzlich kann die Abfertigung beim Zoll verzögert werden. Im Extremfall wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gummigranulat?

Ja, für Gummigranulat als Abfall gilt eine Einfuhrkontrolle (Code 755) gemäß Abfallverbringungsrecht. Es ist eine Genehmigung für die Einfuhr erforderlich. Gleiches gilt für die Ausfuhr (Code 751). Diese Maßnahmen sind unabhängig vom Drittlandszollsatz von 0 % zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gummigranulat?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Gummigranulat lautet 4004.00.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (400400), der 8-stelligen KN (40040000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4004000000) sowie der elften Stelle für die deutsche Zolltarifunterposition.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gummigranulat?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN). Die aktuelle gültige Nummer für Gummigranulat ist 4004.00.00.00.0. Es empfiehlt sich, die Aktualität vor jeder Einfuhranmeldung zu prüfen.

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