Hierarchie der Zolltarifnummer
Das Zolltarifschema gliedert Gummigranulat in folgende Hierarchieebenen:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
Zolltarifnummer: 4004 0000 00 0 - Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert
Hinweis zur Einreihung
Gummigranulat wird als Abfall eingereiht. Wird daraus eine Fertigware wie eine Platte oder Matte hergestellt, entfällt die Position 4004. Nutzen Sie den Zollklassifizierer, um die konkrete Ware abschließend zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummigranulat
Der HS-Code für Gummigranulat lautet 4004.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4004.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4004.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4004.00.00.00.0.
Einreihung von Gummigranulat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gummigranulat erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen). Die Position 4004 erfasst ausdrücklich Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk – auch in granulierter oder pulverisierter Form.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummigranulat
Alternative Einreihung
Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – zum Vergleich: nur für unvulkanisierte Mischungen relevant
Alternative Einreihung
Platten/Blätter/Streifen aus Weichkautschuk – falls gepresste Platten aus Gummigranulat vorliegen
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Weichkautschuk – falls das Granulat zu geformten Waren weiterverarbeitet ist
Alternative Einreihung
Regenerierter Kautschuk – falls chemisch devulkanisiertes Granulat vorliegt
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gummigranulat (4004) ≠ Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – zum Vergleich: nur für unvulkanisierte Mischungen relevant (4005)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummigranulat bleibt die Zolltarifnummer 4004.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gummigranulat (4004) ≠ Platten/Blätter/Streifen aus Weichkautschuk – falls gepresste Platten aus Gummigranulat vorliegen (4008)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummigranulat bleibt die Zolltarifnummer 4004.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gummigranulat (4004) ≠ Andere Waren aus Weichkautschuk – falls das Granulat zu geformten Waren weiterverarbeitet ist (4016)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummigranulat bleibt die Zolltarifnummer 4004.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung unter einem anderen Kapitel oder Abschnitt kommt in Betracht, wenn Ware vorliegt, die nicht als Abfall von Weichkautschuk zu qualifizieren ist:
Alternative Einreihung
Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert – zum Vergleich: nur für unvulkanisierte Mischungen relevant
Alternative Einreihung
Platten/Blätter/Streifen aus Weichkautschuk – falls gepresste Platten aus Gummigranulat vorliegen
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Weichkautschuk – falls das Granulat zu geformten Waren weiterverarbeitet ist
Alternative Einreihung
Regenerierter Kautschuk – falls chemisch devulkanisiertes Granulat vorliegt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gummigranulat ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummigranulat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Gummigranulat
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung: Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Kunststoffe, Gummi
Nachstehende Produkte haben eine vergleichbare zolltarifliche Einreihung oder stoffliche Nähe zu Gummigranulat:
Pp-Mahlgut
3915.90.11.00.0 · 6,5 %
Polyamid
3908.10.00.00.0 · 6,5 %
Viton
3904.69.20.00.0 · 6,5 %
Naturkautschuk
4001.29.00.00.0 · 0 %
Butylkautschuk
4002.31.00.00.0 · 0 %
Polyvinylpyrrolidon
3905.99.90.99.0 · 6,5 %
Polyethylenterephthalat
3907.61.00.00.0 · 6,5 %
Kautschuk
4001.22.00.00.0 · 0 %
Eva-Platte
3921.19.00.99.0 · 6,5 %
