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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Keramik-Geschirr: 6912.00.25.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Keramik-Geschirr (6912.00.25.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Keramik-Geschirr unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Keramik-Geschirr Produktbild

Keramik-Geschirr umfasst Teller, Tassen, Schalen, Becher und Kannen aus keramischen Materialien. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom verwendeten Material ab: Porzellan (Position 6911) oder andere Keramik (Position 6912). Hier finden Sie Alle Möglichkeiten im Überblick →

Keramik-Geschirr beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0021 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0025 - aus Steingut oder feinen Erden
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6912 0025 10 0 - Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Keramik-Geschirr hängt entscheidend vom Material ab. Lassen Sie Ihr Produkt mit unserem Klassifizierungstool prüfen, um Fehleinreihungen zu vermeiden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Geschirr

Der HS-Code für Keramik-Geschirr lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.25. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.25.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.25.10.0.

Einreihung von Keramik-Geschirr nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Keramik-Geschirr richtet sich nach dem verwendeten keramischen Material. Die Position 6912 umfasst Geschirr aus anderer Keramik als Porzellan. Die Unterteilung in der Kombinierten Nomenklatur erfolgt nach Steinzeug (69120023), Steingut/feinen Erden (69120025) und gewöhnlichem Ton (69120021). Die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 gilt speziell für Geschirr aus Steingut oder feinen Erden, ausgenommen bestimmte Küchenwerkzeuge und Pizzasteine.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Geschirr

Alternative Einreihung

6911.10.00.90.0 9,0 %

Geschirr aus Porzellan (andere) – Drittlandszoll 12%, EUSt 19%

Alternative Einreihung

6912.00.23.10.0 9,0 %

Geschirr aus Steinzeug – Drittlandszoll 9%, EUSt 19%

Alternative Einreihung

6912.00.21.19.0 9,0 %

Geschirr aus gewöhnlichem Ton, handgearbeitet – Drittlandszoll 9%

Alternative Einreihung

6912.00.29.90.0 9,0 %

Geschirr aus anderer Keramik (Auffangposition) – Drittlandszoll 9%

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Keramik-Geschirr (6912) ≠ Geschirr aus Porzellan (andere) – Drittlandszoll 12%, EUSt 19% (6911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Geschirr bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramik-Geschirr (6912) ≠ Geschirr aus Steinzeug – Drittlandszoll 9%, EUSt 19% (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Geschirr bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramik-Geschirr (6912) ≠ Geschirr aus gewöhnlichem Ton, handgearbeitet – Drittlandszoll 9% (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Geschirr bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben keramischem Geschirr gibt es auch Geschirr aus anderen Materialien, die in andere Kapitel eingereiht werden.

Alternative Einreihung

6911.10.00.90.0 9,0 %

Geschirr aus Porzellan (andere) – Drittlandszoll 12%, EUSt 19%

Alternative Einreihung

6912.00.23.10.0 9,0 %

Geschirr aus Steinzeug – Drittlandszoll 9%, EUSt 19%

Alternative Einreihung

6912.00.21.19.0 9,0 %

Geschirr aus gewöhnlichem Ton, handgearbeitet – Drittlandszoll 9%

Alternative Einreihung

6912.00.29.90.0 9,0 %

Geschirr aus anderer Keramik (Auffangposition) – Drittlandszoll 9%

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik-Geschirr ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Geschirr (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI43622/22-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Tassen, Teller, Schalen, Kannen), aus Steingut
DEBTI22245/17-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Tassen, Teller, Schalen, Kannen), aus Steingut
DE24812/15-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Tassen, Teller, Schalen, Kannen), aus Steingut
DE8062/16-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Tassen, Teller, Schalen, Kannen), aus Steingut
DEBTI40048/19-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Tassen, Teller, Schalen, Kannen), aus Steingut
DEBTI24193/19-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Tassen, Teller, Schalen, Kannen), aus Steingut
DE6005/16-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Tassen, Teller, Schalen, Kannen), aus Steingut
DE24811/15-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Tassen, Teller, Schalen, Kannen), aus Steingut
DEBTI48131/23-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Tassen, Teller, Schalen, Kannen), aus Steingut
DEBTI8693/23-16912.00.25.10.0
Geschirr (Becher, Teller, Tassen, Schalen, Teekannen etc.), aus Porzellan
DEBTI8353/23-16912.00.25.10.0
Geschirr (Becher, Teller, Tassen, Schalen, Teekannen etc.), aus Porzellan
DEBTI8368/23-16912.00.25.10.0
Geschirr (Becher, Teller, Tassen, Schalen, Teekannen etc.), aus Porzellan
DE6124/13-16912.00.25.10.0
Geschirr (Becher, Teller, Tassen, Schalen, Teekannen etc.), aus Porzellan
DEBTI1026/23-16912.00.25.10.0
Geschirr (Becher, Teller, Tassen, Schalen, Teekannen etc.), aus Porzellan
DEBTI32304/20-16912.00.25.10.0
Geschirr (Becher, Teller, Tassen, Schalen, Teekannen etc.), aus Porzellan
DEBTI48280/23-16912.00.25.10.0
Geschirr (Becher, Teller, Tassen, Schalen, Teekannen etc.), aus Porzellan
DEBTI48289/23-16912.00.25.10.0
Geschirr (Becher, Teller, Tassen, Schalen, Teekannen etc.), aus Porzellan
DEBTI8060/23-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Teller, Schalen, Tassen, Schüsseln), aus Steinzeug
DEBTI27653/24-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Teller, Schalen, Tassen, Schüsseln), aus Steinzeug
DEBTI15752/21-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Teller, Schalen, Tassen, Schüsseln), aus Steinzeug
DEBTI44412/23-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Teller, Schalen, Tassen, Schüsseln), aus Steinzeug
DE4256/16-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Teller, Schalen, Tassen, Schüsseln), aus Steinzeug
DE15342/17-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Teller, Schalen, Tassen, Schüsseln), aus Steinzeug
DEBTI44517/23-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Teller, Schalen, Tassen, Schüsseln), aus Steinzeug
DEBTI44427/23-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Teller, Schalen, Tassen, Schüsseln), aus Steinzeug
DEBTI44448/23-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Teller, Schalen, Tassen, Schüsseln), aus Steinzeug
DEBTI44461/23-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Teller, Schalen, Tassen, Schüsseln), aus Steinzeug
DEBTI44458/23-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Teller, Schalen, Tassen, Schüsseln), aus Steinzeug
DEBTI5204/19-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Teller, Schalen, Tassen, Schüsseln), aus Steinzeug
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,0 %

Drittlandszoll

USA9,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Keramik-Geschirr

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Keramik-Geschirr mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Antidumpingzölle zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Keramik-Geschirr

Welche Zolltarifnummer hat Keramik-Geschirr?

Die Zolltarifnummer für Keramik-Geschirr aus Steingut oder feinen Erden lautet 6912.00.25.10.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Teller, Tassen, Schalen und ähnliche Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch. Für Porzellan-Geschirr gilt die Nummer 6911.10.00.90.0, für Steinzeug-Geschirr 6912.00.23.10.0.

Welchen HS-Code hat Keramik-Geschirr?

Der HS-Code (6-stellig) für Keramik-Geschirr lautet 691200. Er umfasst anderes keramisches Geschirr sowie Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel aus Keramik. Die Untergliederung erfolgt auf nationaler Ebene in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Keramik-Geschirr?

Der Drittlandszollsatz für Keramik-Geschirr der Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 beträgt 9 %. Für Porzellan-Geschirr (6911.10.00.90.0) liegt er bei 12 %. Zusätzlich kann ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % auf Keramikgeschirr aus China erhoben werden (Verordnung EU 2019/1198).

Wie unterscheidet sich Keramik-Geschirr zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Keramik-Geschirr erfolgt primär nach dem verwendeten keramischen Material. Porzellan (Position 6911) wird von anderer Keramik (Position 6912) unterschieden. Innerhalb der Position 6912 wird weiter nach Steinzeug, Steingut/feinen Erden und gewöhnlichem Ton differenziert. Eine Alternative zu Keramik-Geschirr ist Kunststoffgeschirr (Position 3924) oder Glasgeschirr (Position 7013).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Keramik-Geschirr verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Bei unklarer Einreihung sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden, um Rechtssicherheit zu erhalten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Keramik-Geschirr?

Ja, für Keramik-Geschirr aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % (Maßnahmencode 552). Zudem unterliegt die Einfuhr von Keramikabfällen einer Kontrolle (Code 755). Für die Ausfuhr können Beschränkungen (Code 467) oder Genehmigungspflichten (Code 473) bestehen, insbesondere bei Kulturgütern (Code 735).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Keramik-Geschirr?

Die vollständige Zolltarifnummer für Keramik-Geschirr ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.25.10.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (691200), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (69120025) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6912002510) zusammen, ergänzt um eine nationale 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Keramik-Geschirr?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die HS-Codes bleiben in der Regel über mehrere Jahre stabil. Für aktuelle Einreihungen sollte die jeweils gültige Fassung des Zolltarifs verwendet werden. Verbindliche Auskünfte (vZTA) bleiben in der Regel sechs Jahre gültig.

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