Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus den folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC zusammen.
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelSPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR95
- PositionFest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel9505
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Party-Dekoration
Der HS-Code für Party-Dekoration lautet 9505.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9505.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9505.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9505.90.00.00.0.
Einreihung von Party-Dekoration nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Party-Dekoration folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV 1): Maßgebend ist der Wortlaut der Positionen. Position 9505 erfasst ausdrücklich "Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel". Waren, die typischerweise bei Feiern verwendet werden – etwa Luftballons, Girlanden, Konfetti – sind daher unabhängig von ihrem Ausgangsmaterial hier einzuordnen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Party-Dekoration
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWeihnachtsartikel (Unterposition 950510) | 9505.10.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungBallons, Flaschen, Flakons aus Kunststoffen (Position 3923) | 3923.30.10.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungWeihnachtsartikel aus anderen Stoffen | 9505.10.90.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Party-Dekoration (9505) ≠ Weihnachtsartikel (Unterposition 950510) (9505) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Party-Dekoration bleibt die Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Party-Dekoration (9505) ≠ Ballons, Flaschen, Flakons aus Kunststoffen (Position 3923) (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Party-Dekoration bleibt die Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Party-Dekoration (9505) ≠ Weihnachtsartikel aus anderen Stoffen (9505) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Party-Dekoration bleibt die Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen kann eine Einreihung in andere Kapitel erforderlich sein, wenn die Ware nicht als Fest- oder Unterhaltungsartikel anzusehen ist.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBallons, Flaschen, Flakons aus Kunststoffen (Position 3923) | 3923.30.10.00.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Party-Dekoration (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/186/05-1 | Dekorationsartikel für Feste, sog. Wimpelkette 'Party' aus Kunststofffolie | 9505.90.00.00.0 |
| DEB/2129/04-1 | Dekorationsartikel für Feste, Streudeko/Konfetti aus Kunststofffolie | 9505.90.00.00.0 |
| DE10789/13-1 | Warenzusammenstellung mit Luftballons, Partykette aus Pappe | 9505.90.00.00.0 |
| DEBTI17088/19-1 | Partykette 'Happy Birthday' aus Pappe | 9505.90.00.00.0 |
| DEBTI24768/19-1 | Party-Absperrband aus Kunststoff | 9505.90.00.00.0 |
| DEBTI5873/24-1 | Party-Absperrband aus Kunststoff | 9505.90.00.00.0 |
| DEBTI4330/22-1 | Partykette aus Papierfahnen | 9505.90.00.00.0 |
| DEBTI15876/24-1 | Party-Absperrband aus Kunststoff | 9505.90.00.00.0 |
| DE19697/17-1 | Warenzusammenstellung Partygirlande, Partytröten, Luftschlangen, Luftballons | 9505.90.00.00.0 |
| DEB/1948/08-1 | Papiergirlande als Dekorationsartikel für Feste | 9505.90.00.00.0 |
| DEB/392/08-1 | Deko-Konfetti aus Kunststofffolie | 9505.90.00.00.0 |
| DEBTI17943/18-1 | Warenzusammenstellung Banner Happy Birthday mit Girlande und Luftballons | 9505.90.00.00.0 |
| DEBTI31895/22-1 | Warenzusammenstellung Girlande 'Just Married'/'Happy Birthday' mit Luftballons | 9505.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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