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Haushalt & KücheKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Plastikbecher: 3924.10.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Plastikbecher (3924.10.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Plastikbecher unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Plastikbecher Produktbild

Plastikbecher sind Einweg- oder Mehrweg-Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch. Abhängig von Material, Form und Fassungsvermögen können auch andere Zolltarifnummern in Betracht kommen: Alle Möglichkeiten im Überblick →

Plastikbecher beschreiben: Material, Fassungsvermögen, mit/ohne Henkel

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 ergibt sich aus folgender Gliederung des Harmonisieren Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN):

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3924 - Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen
  • Unterposition: 3924 10 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3924 1000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier genannte Zolltarifnummer ist eine Einreihungsempfehlung auf Basis typischer Handelsware. Eine verbindliche Entscheidung trifft nur das Zollamt nach Prüfung der konkreten Beschaffenheit Ihres Produkts. Nutzen Sie den KI-Klassifizierer für eine genaue Analyse

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Plastikbecher

Der HS-Code für Plastikbecher lautet 3924.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3924.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3924.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3924.10.00.90.0.

Einreihung von Plastikbecher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Plastikbechern folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisieren Systems sowie den zusätzlichen Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Plastikbecher

Alternative Einreihung

3924.10.00.01.1 6,5 %

Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel

Alternative Einreihung

3924.10.00.02.0 6,5 %

Säuglingsflaschen aus Polycarbonat

Alternative Einreihung

3924.90.00.90.9 6,5 %

andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Plastikbecher (3924) ≠ Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel (3924)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Plastikbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Plastikbecher (3924) ≠ Säuglingsflaschen aus Polycarbonat (3924)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Plastikbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Plastikbecher (3924) ≠ andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel (3924)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Plastikbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch eine Einreihung in andere Kapitel ist möglich, wenn das Produkt eine andere Hauptfunktion oder Beschaffenheit aufweist.

Alternative Einreihung

3924.90.00.90.9 6,5 %

andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Plastikbecher ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Plastikbecher (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI12081/24-13924.10.00.90.0
Doppelwandiger Trinkbecher aus Polypropylen, 300 ml
DEBTI12140/24-13924.10.00.90.0
Doppelwandiger Isolierbecher aus Polystyrol/PP, 400 ml
DEBTI10762/23-13924.10.00.90.0
Trinkbecher aus Polystyrol, 500 ml
DEBTI40424/19-13924.10.00.90.0
Doppelwandiger Trinkbecher aus PP, 470 ml
DEBTI18218/18-13924.10.00.90.0
Trinkbecher aus Polypropylen, 16 oz
DEBTI55004/18-13924.10.00.90.0
Einwegbecher aus Polyactide, 4 cl
DEBTI27172/23-13924.10.00.90.0
Isolierbecher aus PP mit Metallaußenbecher
DE872/13-13924.10.00.90.0
Thermo-Trinkbecher aus PP mit Edelstahlummantelung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Plastikbecher

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Plastikbecher. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um die Zollbelastung zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Plastikbecher

Welche Zolltarifnummer hat Plastikbecher?

Plastikbecher werden unter der Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Trinkbecher aus Kunststoff (PP, PS, PLA) für den Tisch- oder Küchengebrauch, egal ob es sich um Einweg- oder Mehrwegbecher handelt.

Welchen HS-Code hat Plastikbecher?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Plastikbecher lautet 3924.10. Dieser 4-stellige Code umfasst Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch aus Kunststoff. Auf 6-stelliger Ebene lautet der HS-Code 3924.10.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Plastikbecher?

Der Drittlandszollsatz für Plastikbecher (3924.10.00.90.0) beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA, Indien oder Thailand. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Plastikbecher zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung zu anderen Produkten ergibt sich aus dem Material und der Hauptfunktion. Plastikbecher aus Kunststoff (Kapitel 39) werden von Glastrinkgefäßen (Kapitel 70) abgegrenzt. Eine Alternative zu Plastikbechern sind Keramiktassen (6912.00.23.10.0). Die korrekte Einreihung hängt vom verwendeten Kunststoff und der Zweckbestimmung ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Plastikbecher verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer sowie Verspätungszuschläge und ggf. Bußgelder. Im Zweifel kann die Zollabfertigung verzögert werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Plastikbecher?

Für Plastikbecher (3924.10.00.90.0) besteht eine Zollaussetzung für Luftfahrttauglichkeitszubehör (Maßnahme 119). Dies ist jedoch für typische Trinkbecher aus Kunststoff nicht relevant. Es gibt keine allgemeinen Einfuhrverbote oder -beschränkungen für Plastikbecher, jedoch sind produktbezogene EU-Vorschriften zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Plastikbecher?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Plastikbecher lautet 3924.10.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 4-stelligen HS-Code (3924), der 6-stelligen HS-Unterposition (3924.10), der 8-stelligen KN-Nummer (3924.10.00), der 10-stelligen TARIC-Nummer (3924.10.00.90) und der 11. Stelle als nationale Gliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Plastikbecher?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur innerhalb der EU ändern. Die 4- und 6-stelligen HS-Codes ändern sich seltener (alle 5 Jahre). Für Plastikbecher war die Position 3924.10 in den letzten Jahren stabil. Aktuelle Änderungen sollten jedoch regelmäßig geprüft werden.

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